Pool im Außenbereich

  • Hallo, Die Stadt Hamminkeln will das ich nachträglich einen Bauantrag für meinen Pool 3x 6m + Treppe ca: 21-23m3 Wasserinhalt stelle.


    Der Pool Steht im Außenbereich der Stadt. Ich bin davon ausgegangen das Innerorts bis 100m3 und Außerhalb bis 50m3 Genehmigunsfrei ist.


    Die Grenzabstände sind eingehalten. Wasserschutzgebiet ist hier auch nicht.


    Habe ich einen Fehler gmacht oder weiß das Bauamt das nicht ???

  • Das Problem ist ich will eine Remise bauen und beim Bauamt hängen sie sich wegen den Pool und Folientunnel auf.

    Sie wollen dadurch die Genehmigung verweigern.

  • Tja, wenn Du das Maß der erlaubten baulichen Fläche überschreitest, dann geht es nicht. Dann heißt es entweder Pool oder Remise. Der Pool steht wohl schon? Also keine Remise. Geh zu einem Planer! Du brauchst eh eine vorlagenberechtigte Person. Der/die wird Dir das ausrechnen was vor Ort erlaubt ist und was nicht.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Wenn der Pool Genehmigungs Frei ist, dann habe ich ein Problem weniger.

    Nicht, wenn durch Pool und Remise in Summe das Maß der zulässigen baulichen Nutzung überschritten wird.

    Genehmigungsfrei heißt nicht, dass man sich nicht an Gesetze/Vorschriften halten muss. Und auch nicht, dass das entsprechende Bauwerk z.B. bei der Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung nicht berücksichtigt werden muss.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Wenn der Pool Genehmigungs Frei ist, dann habe ich ein Problem weniger.

    Vorsicht, "genehmigungsfrei" (verfahrensfrei) bedeutet nicht, dass man machen kann was man will. Du kannst deswegen den bereits vorhandenen Pool nicht einfach ignorieren (das Bauamt macht das auch nicht).

    Nur weil ein kleines Gartenhaus verfahrensfrei ist, darf ich nicht ein Dutzend davon auf mein Grundstück stellen.


    Ob man in Deinem Fall einen Kompromiss findet mit dem das Bauamt leben kann? Vielleicht wäre es einen Versuch wert. Das sollte aber gut vorbereitet sein, damit man auf jede eventuelle Frage auch eine passende Antwort parat hat. Es wäre besser gewesen von vornherein mit offenen Karten zu spielen, dann hätte man mehrere Stellschrauben gehabt dan denen man drehen kann. Jetzt ist der Pool gesetzt, den wirst Du ja kaum zuschütten wollen.

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  • Wenn der Pool Genehmigungs Frei ist, dann habe ich ein Problem weniger.

    Ist er aber nicht.

    § 62 Abs. 1 Nr. Nr BauO NRW

    Zitat

    Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³

    einschließlich dazugehöriger luftgetragener Überdachungen, außer imAußenbereich,

    Da ist nichts mit 50 m³ im Außenbereich. Zumindestens kann ich nichts rauslesen.

    Den Pool als "Wasserbecken" zu verkaufen, dürfte schwierig werden und die Fronten weiter verhärten.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Wo ich ihn 2015 gebaut habe war das noch so.

    Dann glaub das mal.

    Weder in der Fassung von 2000 noch in der Neufassung von 2016 war er genehmigungsfrei zulässig.

    Das dies zwischenzeitlich (2015) anders gewesen sein soll, naja.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18