Gewächshaus (H 200, B 230, L 110)

  • Guten Tag,


    ich möchte ein kleines Gewächshaus (Maße siehe oben) möghlichst nah an der Grundstücksgrenz errichten. Welchen Abstand muss ich einhalten? Welche Bedimgungen sind bei Grenzbebauung einzuhalten?


    Weiß da jemand Bescheid?


    Grüße vom Niederrhein

    Helmut Becker

  • Leider schon etwas älter:


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Weiß da jemand Bescheid?

    Ja, die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Ansonsten: wenn wir hier helfen sollen, wäre ein Lageplan mit allen auf dem Grundstück vorhandenen Gebäuden schonmal hilfreich.


    Ich beantworte solche Anfragen i.d.R. am Telefon, unter Zuhilfenahme des amtlichen Lageplans und des zugehörigen Luftbilds. Außerdem muss man wissen, ob es einen Bebauungsplan gibt und was darin zum Thema Nebengebäude festgesetzt ist.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • wenn wir hier helfen sollen, wäre ein Lageplan mit allen auf dem Grundstück vorhandenen Gebäuden schonmal hilfreich.

    stimmt, nur bei den Abmessungen ist es ohne Abstandflächen und in anderen Abstandsflächen zulässig (§ 6 Abs. 8 BauO NRW) solnage die Gesamtlänge derartiger Gebäude je Grenzseite 9 m und je Grudstück 15 m nicht überschreitet.


    Verfahrens-/Genehmigugsfreiheit habe ich nicht gesondert nachgesehen. Dürfte aber gegeben sein.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18