Darlehen - Grundschuldbrief - Kosten für die notarielle Urkunde

  • Hallo zusammen,


    ich rechne gerade ein Darlehen mit einer Bank ab.

    Es wird im Rahmen einer Sondertilgung komplett getilgt.

    Nun will die Bank 99,96€ für "Kosten für die notarielle Urkunde" und teilt mir mit, ich erhielte nach der Zahlung die Löschungsbewilligung und den Grundschuldbrief.


    Ich hab eben nochmal in den Grundbuchauszug geschaut, dort steht "Grundschuld ohne Brief".


    Einen entsprechenden Posten hab ich im Preis- und Leistungsverzeichnis nicht gefunden.

    Nach einer Recherche darf die Bank für eine Löschungsbewilligung keine Kosten geltend machen.

    Für die Herausgabe des Grundschuldbriefs Gebühren? Oder gar ein Notar?


    Kann sich da jemand einen Reim darauf machen?

  • Also - die Gebühren sind für die notarielle Beglaubigung der Löschungsbewilligung.

    Nach meinen Recherchen ist das wohl zulässig:


    Zitat

    Achtung: Banken berechnen immer wieder Posten, die teils unnötig sind, teils sogar unberechtigt. Nicht selten kassieren sie über 100 €, wenn sie die Löschung einer Grundschuld ermöglichen. Eine Löschungsbewilligung aber gehört zu den Aufgaben der Bank.

    Sie hat kostenfrei zu erfolgen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte (AZ.: XI ZR 244/90). Irgendwelche Anfertigungskosten sind nicht zulässig. Auch darf die Bewilligung im Kreditvertrag nicht als Hauptleistung ausgewiesen werden, wie das Oberlandesgericht in Köln urteilte (AZ: 13 U 95/00).

    Nur externe Kosten dürfen Banken als Auslagenersatz in Rechnung stellen. Dazu gehören etwa die Beglaubigung durch einen Notar oder der Versand der Unterlagen.


    Grundschuld löschen – Kosten und vermeidbare Posten – GeVestor
    Eine Grundschuld zu löschen ist mit erheblichen Kosten verbunden, doch einiges kann man sparen. Und: Augen auf bei Bankgebühren!
    www.gevestor.de