Wir haben im Oktober 2021 einen Wintergarten gebaut. Dieser besteht aus einem Fundament mit Fußbodenheizung, gedämmtem Wänden aus Holz und Rigips und 2 fach verglasten Fenstern. Das Dach wurde mit Glas ausgeführt. Da Baumaterial letztes Jahr knapp war,hat der Glaser eine Doppelverglasung mit Folie zw. den Scheiben ausgeführt. Er sagte uns, dass man im Winter für ein paar Wochen ein bisschen mehr heizen müsste und dass das Glas dafür billiger wäre und sonst nichts. Der Preis war für uns kein Kriterium, wir hätten auch andere Gläser genommen. Daraufhin haben wir der Ausführung zugestimmt. Der Wintergarten grenzt direkt an die Wohnbereiche und ist nicht durch eine Tür getrennt.
Es sind jetzt jeden Morgen alle Scheiben beschlagen, das Wasser läuft runter, wird gekocht oder es sind Gäste da, beschlägt auch alles. Es ist nicht möglich den Wintergarten über 20 Grad zu bekommen, egak wie stark die Heizung aufgedreht wird. Wir haben zw. Balken und Glas mittlererweile Rundschnüre, das hilft auch nicht viel.
Ich habe mich mittlerweile im Internet erkundigt.
Meines Erachtens hätte der Glaser diese Verglasung lt. GEG doch garnicht ausführen dürfen? Er hätte doch auch die wahren Eigenschaften dieser Verglasung erwähnen müssen?
Wir wollen nun die Verglasung austauschen lassen. Kann ich den Glaser für seine Leistung haftbar machen? Kann ich den Austausch in eine Isolierverglasung mit Verrechnung der bisherigen Kosten verlangen?