Wintergartenverglasung falsch ausgeführt?

  • Wir haben im Oktober 2021 einen Wintergarten gebaut. Dieser besteht aus einem Fundament mit Fußbodenheizung, gedämmtem Wänden aus Holz und Rigips und 2 fach verglasten Fenstern. Das Dach wurde mit Glas ausgeführt. Da Baumaterial letztes Jahr knapp war,hat der Glaser eine Doppelverglasung mit Folie zw. den Scheiben ausgeführt. Er sagte uns, dass man im Winter für ein paar Wochen ein bisschen mehr heizen müsste und dass das Glas dafür billiger wäre und sonst nichts. Der Preis war für uns kein Kriterium, wir hätten auch andere Gläser genommen. Daraufhin haben wir der Ausführung zugestimmt. Der Wintergarten grenzt direkt an die Wohnbereiche und ist nicht durch eine Tür getrennt.

    Es sind jetzt jeden Morgen alle Scheiben beschlagen, das Wasser läuft runter, wird gekocht oder es sind Gäste da, beschlägt auch alles. Es ist nicht möglich den Wintergarten über 20 Grad zu bekommen, egak wie stark die Heizung aufgedreht wird. Wir haben zw. Balken und Glas mittlererweile Rundschnüre, das hilft auch nicht viel.

    Ich habe mich mittlerweile im Internet erkundigt.

    Meines Erachtens hätte der Glaser diese Verglasung lt. GEG doch garnicht ausführen dürfen? Er hätte doch auch die wahren Eigenschaften dieser Verglasung erwähnen müssen?

    Wir wollen nun die Verglasung austauschen lassen. Kann ich den Glaser für seine Leistung haftbar machen? Kann ich den Austausch in eine Isolierverglasung mit Verrechnung der bisherigen Kosten verlangen?

  • Meines Erachtens hätte der Glaser diese Verglasung lt. GEG doch garnicht ausführen dürfen?

    Das hatte ich wohl gelesen (obwohl ich es nicht glauben mag). Mir ging es darum, dass "sehenden Auges" der Verstoß gegen das GEG erlaubt wurde und dabei um die Begründung!

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  • Interpretiere ich diese beiden Sätze

    ... Da Baumaterial letztes Jahr knapp war,hat der Glaser eine Doppelverglasung mit Folie zw. den Scheiben ausgeführt. Er sagte uns, dass man im Winter für ein paar Wochen ein bisschen mehr heizen müsste und dass das Glas dafür billiger wäre und sonst nichts. ...

    zusammen mit diesem Bild (dem 3. im Eröffnungspost) richtig, dass keine Isolierverglasung, sondern eine VSG-Einfachverglasung ausgeführt wurde? Ich kann nämlich am linken Bildrand keine Abstandshalter erkennen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Das eine Einfachverglasung (auch VSG) nach GEG (und Vorläufern) in beheizten Räumen unzulässig war, musste aber bekannt sein.


    Bleibt die Frage, warum trotzdem das OK? Gibts die Versprechnungen des Glasers schriftlich?

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  • Das eine Einfachverglasung (auch VSG) nach GEG (und Vorläufern) in beheizten Räumen unzulässig war, musste aber bekannt sein.

    Einem Glaser sicher, aber dem Bauherren?!


    Wenn es kein Ausführuingsmangel ist, ist es sicher ein Planungsmangel. Ich glaube kaum dass der Glaser den TE rechtssicher über diesen Verstoß aufgeklärt hat.


    Wir wollen nun die Verglasung austauschen lassen. Kann ich den Glaser für seine Leistung haftbar machen? Kann ich den Austausch in eine Isolierverglasung mit Verrechnung der bisherigen Kosten verlangen?

    Ich denke schon, bei der Schadenshöhe empfiehlt sich aber der Gang zum Fachanwalt...

    Und ein Gutachter (ggf. auch ein konkurierender Betrieb den man um ein Angebot zur Schadenbehebung bittet) ist wahrscheinlich auch keine schlechte Idee, ggf. ist es ja mit einem reinem Glastausch nicht getan.


    Gibts für den WiGa eine Baugehmigung?

  • Hallo Arboris,

    wurde der Wintergarten an einen "Altbau/Bestandsbau" nachträglich Angebaut um den Wohnraum zu vergrößern?

    Wurden vorhandene(?) Außen Türen/Fenster in der Altbau/Bestandsbau "Außenwand" zum Wintergarten hin entfernt nach dem der Wintergarten Verglast (Fertig?) war?

    Habt Ihr den Anbau/Wintergarten (weitgehend) in Eigenleistung selbst Geplant/gebaut?

  • ...VSG-Einfachverglasung...

    Autsch! Die Doppelverglasung aus dem Eingangspost habe ich wohl falsch interpretiert. Es sieht wirklich nach einer einfachen VSG-Scheibe aus.


    Die kann nicht funktionieren und ist wahrscheinlich für diesen Zweck schon seit der 1. Wärmeschutzverordnung unzulässig.


    Außer weg und neu fällt mir keine Lösung ein.


    Der Glaser hat ohne besondere Vereinbarung ein Werk mittlerer Art und Güte zu liefern (anerkannte Regeln der Technik). Wenn er uneinsichtig ist, bleibt nur der Gang zum Anwalt. Der soll bestehende Vereinbarung prüfen.


    So kann es auf keinen Fall bleiben. Mit ein bisschen mehr heizen ist es nicht getan, wie man sieht. Vom sommerlichen Wärmeschutz will ich jetzt gar nicht anfangen. Gewächshaus lässt grüßen.

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Ich habe mich auf die Aussage des Glasers verlassen. Ich habe nicht nachgeprüft, welches Glas hier zu verwenden ist, sondern habe vertraut. Das Fundament habe ich selber gebaut, bin Gärtnermeister, das Gerüst hat ein befreundeter Schreiner gebaut und der Glaser hat bei uns schon vieles gemacht, sodass ich blind vertraut habe. Das das nocht zulaässig ist, habei ich erst vor kurzem erfahren…nachdem es Probleme gab.

    Der Wintergrten wurde zur Wohnraumvergrößerung an ein bestehendes Haus angebaut und die Wände danach herausgenommen. Dem Glaser war klar, dass das so entsehen sollte, da er dazu die Pläne vom Schreiner erhalten hat.

    Schriftl. gibt es keine Aussagen von ihm, aber auch kein Angebot, sondern nur eine Rechnung, dich natürlich bereits beglichen wurde, weil man sich ja seit Jahren kennt…

  • Einen Energieausweis oder einen Hinweis zum Ug Wert habe ich nie erhalten. Wahrscheinlich liegt der bei 6…

    Es wurde alles mit befreunderen Handwerkern ausgeführt,. Da ich selber einer bin, kenn ich ja genug.

    Eine Baugenehmigung für den Wintergarten wurde natürlich vorher eingehlt.

  • Aus technischer Sicht ist die Sache einfach: Einfachverglasung ausbauen und Isolierverglasung aus TVG + VSG (2xTVG) einbauen.


    Eine rechtliche Bewertung würde ich bei einer / einem Rechtsgelehrten einholen, vulgo: Fachanwalt / Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Steht der da drin? Ich habe den Bauantrag selbst eingereicht, die Zeichnung für den WG hat ein befreundeter Architekt angefertigt. Der hat das Objekt aber nie gesehen, sondern hat sich nur die Maße vom Schreiner geben lassen.

    Der Glaser hat die Baugenehmigung nie gesehen und uch nicht danach gefragt.

  • Ich habe mich auf die Aussage des Glasers verlassen. Ich habe nicht nachgeprüft, welches Glas hier zu verwenden ist, sondern habe vertraut. Das Fundament habe ich selber gebaut, bin Gärtnermeister, das Gerüst hat ein befreundeter Schreiner gebaut und der Glaser hat bei uns schon vieles gemacht, sodass ich blind vertraut habe. Das das nocht zulaässig ist, habei ich erst vor kurzem erfahren…nachdem es Probleme gab.

    Der Wintergrten wurde zur Wohnraumvergrößerung an ein bestehendes Haus angebaut und die Wände danach herausgenommen. Dem Glaser war klar, dass das so entsehen sollte, da er dazu die Pläne vom Schreiner erhalten hat.

    Schriftl. gibt es keine Aussagen von ihm, aber auch kein Angebot, sondern nur eine Rechnung, dich natürlich bereits beglichen wurde, weil man sich ja seit Jahren kennt…

    Selbst wenn das so zu beweisen wäre, bleiben erhebliche Sowiesokosten für den Auftraggeber.

    Einen Energieausweis oder einen Hinweis zum Ug Wert habe ich nie erhalten. Wahrscheinlich liegt der bei 6…

    Es wurde alles mit befreunderen Handwerkern ausgeführt,. Da ich selber einer bin, kenn ich ja genug.

    Eine Baugenehmigung für den Wintergarten wurde natürlich vorher eingehlt.

    Energieausweis gibt´s nicht beim Glaser .... Glas und Aluprofile(?) für Dachverglasung geliefert und Montiert.

    teht der da drin? Ich habe den Bauantrag selbst eingereicht, die Zeichnung für den WG hat ein befreundeter Architekt angefertigt. Der hat das Objekt aber nie gesehen, sondern hat sich nur die Maße vom Schreiner geben lassen.

    Der Glaser hat die Baugenehmigung nie gesehen und uch nicht danach gefragt.

    .... echt...


    Glaskugel sagt:

    -Bauplan/Bauantrag/GEG und der Gebauter Wintergarten... da stimmt (Überall?) was nicht!

    -Sowieso Kosten des Bauherren werden vielfach höher sein als der Schaden für den Glaser.

    -Beheizter Wohnwintergarten nach GEG... geht (fast) nur noch mit Gutem Dreifachglas und Sonnenschutz...

  • tja. unter "Doppelverglasung" versteht man halt landläufig was anderes...

    Oder vermeidet genau deshalb dieses Wort und spricht oder schreibt stattdessen entweder von einer "Isolierverglasung" oder von "VSG". "Doppelverglasung" ist hier mindestens "doppeldeutig", denn doppelt ist das VSG auch irgendwie ...


    Einen wesentlichen Beitrag zum unerfreulichen Ergebnis sehe ich aus der Ferne leider hierin:

    Ich habe den Bauantrag selbst eingereicht ...

    Gemeint ist hier vermutlich "abgegeben", oder muss man dafür in Bayern nicht bauvorlageberechtigt sein?

    die Zeichnung für den WG hat ein befreundeter Architekt angefertigt. Der hat das Objekt aber nie gesehen, sondern hat sich nur die Maße vom Schreiner geben lassen.

    Gemeint ist hier vermutlich "die Bauvorlage erstellt", wovon Zeichnungen aber nur ein Teil sind. Das ohne Ortsbesichtigung zu machen ist schon fast fahrlässig. Aber vielleicht waren die Grundleistungen der LP1 nach HOAI garnicht beauftragt?

    Der Glaser hat die Baugenehmigung nie gesehen und uch nicht danach gefragt.

    Die muss er auch nicht anschauen. Und über die technische Abstimmung zwischen beiden gibt es vermutlich auch keine belastbaren Dokumente.


    Hier haben für meinen Geschmack einfach zu viele Leute ohne ausreichende Koordination jeweils immer nur auf ihr spezielle Aufgabe geschaut. Der Bauherr als inhaltlicher Koordinator wiederum hat all diese Zuarbeiten in Empfang genommen, ...

    Ich habe mich auf die Aussage des Glasers verlassen. Ich habe nicht nachgeprüft, welches Glas hier zu verwenden ist, sondern habe vertraut.

    .. aber nicht im eigentlichen Sinne fachlich koordiniert und kontrolliert. Eine dritte Person hat das auch nicht getan. Die "Ausführungsplanung" erfolgte jeweils immer nur für die eigene Leistung. Klar, "Planung" wird überbewertet und kostet meistens auch Geld.


    Rechtlich kann ich das nicht bewerten, aber als Laie ahne ich dabei ein gewisses Maß an Beteiligung durch den TS.

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  • Den müsste es zwar geben, der muss aber dem Bauamt nicht vorgelegt werden.

    -> "mündige, verantwortlich handelnde Bürger" !

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  • Wenn die Überdachung erst im Oktober gekommen ist, mit der Begründung Materialmangel,

    wäre mal die Frage, selbst wenn kein VSG verfügbar gewesen wäre, wie hätte denn eine Behelfsüberdachung über Winter ausgesehen?


    Wart Ihr oder der Glaser da so unter Zugzwang gesetzt? Will weder Dir noch dem Glaser was unterstellen, wir alle wissen, dass es gerade etwas verrückte Zeiten sind und nicht jeder einen kühlen Kopf bewahren kann, gleich recht nicht kurz vorm Winter.


    Deswegen finde ich es ehrlichgesagt nicht richtig, immer gleich so draufzuhauen und Leute als dumm oder unmündig hinzustellen,

    ich bin da absolut zwiegespalten, einerseits haben die Experten hier natürlich Recht, andererseits beschämt es mich mittlerweile etwas, wie hier draufgehauen wird. Der TE hat doch mitlerweile selbst gemerkt, dass er einen Fehler gemacht hat.

    Aber egal, es ist jetzt so wie es ist.

    Auf Dauer so bleiben lassen würde ich es auch nicht.

    Ich würde versuchen:


    1: nochmal mit dem Glasbauer zu reden (freundlich) ob sich evtl. sein Gewissen meldet und er kompromissbereit wäre

    2: wenn nicht, Angebote einholen was 1x neu Überkopf-Isolierverglasung kostet und

    2a: ihr die alte VSG behaltet (zB für eine Aussenüberdachung, ein GWH oder Frühbeet oder einfach nur für wwi gelagert wird)

    2b: die VSG ausgebaut und vom jew. Unternehmer mitgenommen (vulgo entsorgt) wird

    3: RSV ja/nein? weiss ich jetzt nicht, die schwarzen Roben sind auch nicht gerade billig, muss man abwägen


    Kurzfristig (die nächsten 2 Monate) würde ich mal versuchen, ein paar Schilfmatten o.ä. obendrauf zu legen, um die Abstrahlung (besonders in klaren, kalten Nächten) zu verringern, ist zwar Mist, weil dunkel innen, wäre aber eine Behelfsüberdachung auch.

    Mittel- und langfristig bleiben sollte das einfache VSG definitiv nicht.

    ---
    It's not the hammer, it is the way you hit.

  • Deswegen finde ich es ehrlichgesagt nicht richtig, immer gleich so draufzuhauen

    ach ,weisst du , das ist so eine sache .


    wenn ein handwerksmeister mit einem schreiner und befreundeten architekten sich zusammentun und am ende für einen von ihnen sowas bei rumkommt da bleibt einem nur verständnisloses kopfschütteln übrig . so ist es zumindest bei mir.....


    oder ist es tatsächlich mittlerweile wirklich so , dass das denken ,vor allem im vorfeld , abgeschafft wurde ?

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

  • Kann ich den Glaser für seine Leistung haftbar machen? Kann ich den Austausch in eine Isolierverglasung mit Verrechnung der bisherigen Kosten verlangen?

    ja. fraglich ist, mit welchem erfolg. und mit welchem aufwand, den erfolg zu erzielen.


    nebenbei:

    für überkopfverglasungen muss es einen statischen nachweis geben - nicht nur für überkopf-isolierverglasungen.

    ob die konstruktion, abgesehen von den gläsern, geeignet ist, ist zumindest nicht sicher (konstr. holzschutz, eignung der glasklemmprofile, dachneigung, diemnsionierung der sparren bei richtiger verglasung, standsicherheit des anbaus). es könnte sein, dass sich im "ernstfall" architekt und glaser warm anziehen müssen und ein "sorgfältiger" anwalt wird gleich mal allen den streit verkünden, die nicht bei 3 auf den bäumen sind.

  • für überkopfverglasungen muss es einen statischen nachweis geben - nicht nur für überkopf-isolierverglasungen.

    ob die konstruktion, abgesehen von den gläsern, geeignet ist, ist zumindest nicht sicher (konstr. holzschutz, eignung der glasklemmprofile, dachneigung, diemnsionierung der sparren bei richtiger verglasung, standsicherheit des anbaus). es könnte sein, dass sich im "ernstfall" architekt und glaser warm anziehen müssen

    Magst Du erklären, auf welcher Rechtsgrundlage Deiner Meinung nach ein Architekt für Fehler in bzw. das Fehlen einer Ausführungsplanung haften soll, mit der er nicht beauftragt war? Ich bin gespannt!

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  • nö. warum sollte ich?

    Weil ich Deinen Post so verstanden habe. Aber wenn ich falsch liege oder Dich missverstanden habe oder Du einfach so nicht magst, dann eben nicht.

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