Wasserschaden

  • Guten Abend Zusammen,

    habe da mal eine Frage/Erfahrungsaustausch an die Experten hier in der Runde😉

    Wir sind auch von der Flutkatastrophe vom 14.07.21 auch betroffen gewesen. Da wir keine RĂŒckstauklappe hatten, kam ca. eine gute Stunde alles aus dem GĂ€ste-WC im EG raus und flutete das EG und KG. Wir haben eine Elementarversicherung bei der Versicherung, aber nur Ärger😡👎

    Es wurde Anfang August 4 Wochen lang das EG+KG getrocknet und angeblich der Estrich desinfiziert. Die Versicherung wollte nur die kaputten Fliesen ersetzen und nicht die beiden kompletten Etagen ?

    WĂŒrdet dieses so akzeptieren ??? Nochmal, es kam alles aus dem WC !!!

    Die Versicherung stellt sich quer und besteht darauf, nur die kaputten Fliesen zu ersetzen oder eine Probeentnahme vom Estrich zu erbringen, wo FĂ€kalien nachgewiesen werden.

    Ich bin den Schritt gegangen und habe einen Bau-SachverstĂ€ndigen damit beauftragt. Das Ergebnis liegt seit letzter Woche vor
im EG sind FĂ€kalien nachgewiesen worden, im KG keine. Bin sehr froh, dass ich fĂŒr den Fall Rechtschutz versichert bin und das ein Anwalt alles ĂŒbernimmt. Laut. SachverstĂ€ndiger muss der Estrich im EG raus. Bin echt gespannt, mit was die Versicherung jetzt noch um die Ecke kommt. Aber ich finde es ganz ehrlich eine Sauerei, wie da vorgegangen. Die letzten Monate waren fĂŒr mich Stress pur, alleine kann man nichts ausrichte, mit Anwalt geht es schon viel einfacher und besser. Eine andere Sprache kennen die nicht. So, jetzt möchte ich bitte eure ehrlichen Meinungen/Tipps hören, ob ihr das so akzeptiert hĂ€ttet, was die Versicherung mir vorschlĂ€gt.


    Vielen Dank schon mal vorab und GrĂŒĂŸe


    Mufti

  • Kann ich gut verstehen, hatte kĂŒrzlich selber einen Wasserschaden, einen Rohrbruch. Die Versicherung hat von sich aus ein SV-BĂŒro beauftragt und mich gefragt, ob ich dessen Feststellungen zustimme. Sonst soll ich ein eigenes Gutachten vorlegen, war aber nicht nötig.


    Steht etwas zu einer RĂŒckstauklappe in deinem Elementar-Versicherungsvertrag?

  • im EG sind FĂ€kalien nachgewiesen worden, im KG keine.

    ich verstehe die aufregung nicht .


    erstens bist du nicht der einzige , der im moment geld sehen will. da lÀuft schonmal alles in richtung "langsam mit den jungen pferden"


    zweitens , warum sollte der nicht belastete estrich im KG denn raus ? weil du es möchtest ?


    ich finde es absolut legitim , dass eine notwendigkeit einer grösseren massnahme erstmal festgestellt wird ....

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

  • nicht gemacht worden.

    kannst du dir ungefÀhr vorstellen , was alles nicht sofort erledigt werden kann oder verschoben werden muss , bei den paar* geschÀdigten , die im moment anrufen ?


    *paar ist bitte nicht ernst zu nehmen , bzw durch tausende zu ersetzen

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

    • Offizieller Beitrag

    Laut. SachverstÀndiger muss der Estrich im EG raus. Bin echt gespannt, mit was die Versicherung jetzt noch um die Ecke kommt. Aber ich finde es ganz ehrlich eine Sauerei, wie da vorgegangen.

    Nun ja, anders als Versicherte oft glauben, trĂ€gt zur Realisierung von ErtrĂ€gen bei Versicherung gerade nicht in die schnelle und ungeprĂŒfte Auszahlung von vergleichsweise viel Geld bei, sondern deren Gegenteil.


    Zur Frage, wann fĂ€kalienhaltig bewĂ€sserte „junge“ Zementestriche zwingend ersetzt werden mĂŒssen, habe ich hier im Forum einen interessanten vergleichbaren Fall vorgestellt und diskutiert. Meine persönliche EinschĂ€tzung in jenem Fall wird Dir vermutlich nicht gefallen.


    Weshalb genau muß der Estrich denn laut Deiner SachverstĂ€ndigen (ö.b.u.v.? Bestellungsgebiet?) nach so langer Zeit und hoffentlich inzwischen erfolgter Trocknung noch entfernt werden?


    Man kann Probleme technisch oder juristisch lösen (lassen). Rate, welchen Lösungsansatz Juristen und Juristinnen empfehlen und welchen technisch orientierte Menschen.


    Mehr als Àrgerlich erscheint mir allerdings, dass fast ein halbes Jahr nach Schadenseintritt anscheinend noch nicht einmal der Schadensumfang dokumentiert und quantifiziert wurde, oder tÀusche ich mich da?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • kannst du dir ungefĂ€hr vorstellen , was alles nicht sofort erledigt werden kann oder verschoben werden muss , bei den paar* geschĂ€digten , die im moment anrufen ?


    *paar ist bitte nicht ernst zu nehmen , bzw durch tausende zu ersetzen

    Ja, schon klar, kann ich mir vorstellen. Mein Beitrag war, dass die Vers. selbst anscheinend noch keine Schadensfeststellung getroffen hat. S. auch Beitrag # 7

  • der nicht belastete Estrich soll doch auch garnicht raus, nur der im EG
und außerdem möchte ich kein Geld sehen, sondern einfach nur NormalitĂ€t in meinem Heim
.WĂ€nde, Treppen etc.

  • kannst du dir ungefĂ€hr vorstellen , was alles nicht sofort erledigt werden kann oder verschoben werden muss , bei den paar* geschĂ€digten , die im moment anrufen ?


    *paar ist bitte nicht ernst zu nehmen , bzw durch tausende zu ersetzen

    
ist auch nicht gemacht worden! Ich muss mir nicht alles gefallen lassen
wurde dazu quasi gezwungen eine Probe vornehmen zu lassen

  • Nun ja, anders als Versicherte oft glauben, trĂ€gt zur Realisierung von ErtrĂ€gen bei Versicherung gerade nicht in die schnelle und ungeprĂŒfte Auszahlung von vergleichsweise viel Geld bei, sondern deren Gegenteil.


    Zur Frage, wann fĂ€kalienhaltig bewĂ€sserte „junge“ Zementestriche zwingend ersetzt werden mĂŒssen, habe ich hier im Forum einen interessanten vergleichbaren Fall vorgestellt und diskutiert. Meine persönliche EinschĂ€tzung in jenem Fall wird Dir vermutlich nicht gefallen.


    Weshalb genau muß der Estrich denn laut Deiner SachverstĂ€ndigen (ö.b.u.v.? Bestellungsgebiet?) nach so langer Zeit und hoffentlich inzwischen erfolgter Trocknung noch entfernt werden?


    Man kann Probleme technisch oder juristisch lösen (lassen). Rate, welchen Lösungsansatz Juristen und Juristinnen empfehlen und welchen technisch orientierte Menschen.


    Mehr als Àrgerlich erscheint mir allerdings, dass fast ein halbes Jahr nach Schadenseintritt anscheinend noch nicht einmal der Schadensumfang dokumentiert und quantifiziert wurde, oder tÀusche ich mich da?

    kann dich beruhigen, es ist ein ö.b.u.v
..das Gutachten wird gerade erstellt
anscheinend sind die Werte im EG so hoch mit FĂ€kalien belastet, sodass der Estrich raus muss..mehr kann ich dazu nicht sagen

    • Offizieller Beitrag

    kann dich beruhigen, es ist ein ö.b.u.v
..das Gutachten wird gerade erstellt
anscheinend sind die Werte im EG so hoch mit FĂ€kalien belastet, sodass der Estrich raus muss..mehr kann ich dazu nicht sagen

    Den von mir verlinkten Faden hast Du gelesen?

    Weshalb genau muß der Estrich denn laut Deiner SachverstĂ€ndigen (ö.b.u.v.? Bestellungsgebiet?) nach so langer Zeit und hoffentlich inzwischen erfolgter Trocknung noch entfernt werden?

  • Es wurde der Feuchteindikatorpilz Penicillium chrysogenum nachgewiesen.

    Nach „Schimmelleitfaden“ Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in GebĂ€uden vom Umweltbundesamt inklusive Beurteilung von FeuchteschĂ€den in Fußböden liegt hier ein Befall des Materials mit kultivierbaren Schimmelpilzen vor (siehe Seite 176), allerdings kein Befall des Materials mit kultivierbaren Bakterien (siehe Seite 177).

    Laut UBA Leitfaden sollte ein Befall des analysierten Materials > 100 000 KBE/g Schimmelpilze bei RĂ€umen in der Nutzungsklasse 2 ausgebaut werden.

    Laut „Schimmelleitfaden“ Leitfaden wird von einem Bakterienbefall ab 1 000 000 KBE/g ausgegangen (siehe UBA-Leitfaden Seite 177).


    Das Ergebnis von der Probe vom EG.

    • Offizieller Beitrag

    Es wurde der Feuchteindikatorpilz Penicillium chrysogenum nachgewiesen.

    Nach „Schimmelleitfaden“ Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in GebĂ€uden vom Umweltbundesamt inklusive Beurteilung von FeuchteschĂ€den in Fußböden liegt hier ein Befall des Materials mit kultivierbaren Schimmelpilzen vor (siehe Seite 176), allerdings kein Befall des Materials mit kultivierbaren Bakterien (siehe Seite 177).

    Laut UBA Leitfaden sollte ein Befall des analysierten Materials > 100 000 KBE/g Schimmelpilze bei RĂ€umen in der Nutzungsklasse 2 ausgebaut werden.

    Laut „Schimmelleitfaden“ Leitfaden wird von einem Bakterienbefall ab 1 000 000 KBE/g ausgegangen (siehe UBA-Leitfaden Seite 177).

    Wie genau sieht der Bewertungsweg der SachverstĂ€ndigen nach der „Zusammenfassung der Bewertung fĂŒr RĂ€ume der Nutzungsklasse II“ der „ANLAGE 6 Handlungsempfehlung zur Beurteilung von Feuchte- und SchimmelschĂ€den in Fußböden“ auf S. 178 / 179 des aktuellen Schimmelleitfadens aus?

  • Wie genau sieht der Bewertungsweg der SachverstĂ€ndigen nach der „Zusammenfassung der Bewertung fĂŒr RĂ€ume der Nutzungsklasse II“ der „ANLAGE 6 Handlungsempfehlung zur Beurteilung von Feuchte- und SchimmelschĂ€den in Fußböden“ auf S. 178 / 179 des aktuellen Schimmelleitfadens aus?

    kann ich dir leider nicht beantworten

    • Offizieller Beitrag

    Schade, denn genau davon hÀngt deren Stichhaltigkeit ab!


    Wann wurde mit der Trocknung begonnen - bezogen auf die Überschwemmung?

  • Schade, denn genau davon hĂ€ngt deren Stichhaltigkeit ab!


    Wann wurde mit der Trocknung begonnen - bezogen auf die Überschwemmung?

    Am 15.07. konnte ich mir ĂŒber einen Kontakt 150 km entfernt zwei kleine Bautrockner besorgen, die ich im Keller fĂŒr 3 Wochen aufgestellt habe
danach kam die Sanierungsfirma und hat fĂŒr 4 Wochen große GerĂ€te zum Trocknen aufgestellt und dabei auch angeblich den Estrich desinfiziert
ich habe halt daraufhin bestanden, dass alle Fliesen (EG+KG) ausgetauscht werden sollen
.Kostenvoranschlag vom Fliesenleger 24000 € fĂŒr beide Etagen. Die Antwort der Versicherung war, dass ich entweder akzeptieren solle das nur die die 15-20 Fliesen erneuert werden oder man solle eine Probe vom Estrich vorlegen, was wir hiermit gemacht haben😊zumal ja auch noch sich die Frage stellt, ob die Ersatfliesen von der Versicherung farblich ĂŒberhaupt zu den von unseren passen
.es sind 3 verschiedene Fliesen und 12 Jahre alt


    • Offizieller Beitrag

    anscheinend sind die Werte im EG so hoch mit FĂ€kalien belastet, sodass der Estrich raus muss.

    In #16 schreibst Du nur noch von einem "Feuchteindikator-Pilz". Keine Angaben zu Bakterien, Anzahl, kultivierbar usw.


    Vorausgesetzt DU hast die Argumentation der Versicherung korrekt zitiert, halte ich deren Argumentation fĂŒr schlĂŒssig. Es wird nur das ersetzt was "beschĂ€digt" ist. Als Kriterium wĂŒrde man auch die Belastung mit "FĂ€kalien" ansehen.


    Feuchtigkeit fĂŒhrt nicht automatisch zu einem Schaden der ersetzt werden mĂŒsste. Über den Bodenaufbau (und Alter) hast Du nichts geschrieben, es ist aber sehr wahrscheinlich, dass dieser durch Trocknung und Desinfektion wieder in den Ursprungszustand zurĂŒckversetzt werden kann. Ob die 4 Wochen Trocknung ausreichend waren, darĂŒber hast Du nichts geschrieben (Messung Restfeuchte?). Aber auch wenn der Bodenaufbau noch nicht knochentrocken wĂ€re, so ergibt sich daraus nicht, dass er komplett ausgetauscht werden mĂŒsste.


    Wenn ich nun Deine BeitrĂ€ge richtig interpretiere, dann wĂŒrde die Versicherung sogar den Austausch des Bodenaufbaus im EG befĂŒrworten (Nachweis liegt durch das Gutachten vor), und im KG nur den Austausch des Bodenbelags (dort wurde nichts nachgewiesen).


    Warum möchtest Du ebenso im KG den Estrich ersetzen lassen? Es gibt anscheinend keinen Grund hier anzunehmen, dass es zu einem Schaden gekommen wÀre, der einen Austausch erforderlich macht, zumindest hast Du dazu nichts geschrieben.


    Um ehrlich zu sein, ich sehe hier nichts anderes als eine ganz normale Regulierung eines Versicherungsschadens, wobei der Ablauf eher durch Deinen Einspruch verzögert wird als durch die Versicherungsgesellschaft. Ob es noch Argumente und Fakten gibt, die Deine Forderung nach einem kompletten Austausch in beiden Etagen unterstĂŒtzen, das hast Du bisher nicht dargelegt. Es wĂ€re beispielsweise schon wichtig zu wissen, was wurde wann, wo und wie an Proben genommen, auf was wurden diese untersucht, und wie sehen die Ergebnisse aus.


    Vielleicht noch als Tipp, auch ein Gutachten kann manchmal völlig wertlos sein. Bevor ich damit in einen Streit mit der Versicherung eintrete, wĂŒrde ich mir dieses Gutachten genau anschauen, evtl. von einem Dritten gegenprĂŒfen lassen, bevor ich mir damit vielleicht selbst ein Bein stelle.

    • Offizieller Beitrag

    Die Antwort der Versicherung war, dass ich entweder akzeptieren solle das nur die die 15-20 Fliesen erneuert werden

    Das ist wieder etwas ganz anderes als das was Du oben geschrieben hast, denn die Bezeichnung "kaputt" mĂŒsste bei einem Fliesenbelag erst einmal definiert werden.


    zumal ja auch noch sich die Frage stellt, ob die Ersatfliesen von der Versicherung farblich ĂŒberhaupt zu den von unseren passen


    Dieses Argument ist fĂŒr mich stichhaltig. Wenn sich der Bodenbelag durch Austausch von einzelnen Fliesen nicht mehr in den ursprĂŒnglichen Zustand versetzen lĂ€sst, dann ist ein komplett neuer Fliesenbelag angesagt. Wenn es um Farbabweichungen bei Fliesen geht, dann muss man nicht alles einfach so akzeptieren.

  • ich habe halt daraufhin bestanden, dass alle Fliesen (EG+KG) ausgetauscht werden sollen

    hier hatte ein experte als signatur :

    enttÀuschung ist die folge falscher erwartungen ,

    was erwartest du ?

    und 12 Jahre alt


    hast ja recht , nach 12 jahren ist ja was neues angesagt .....:sarkasmus:

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

  • Also nochmal zur Klarstellung
im KG ist alles ok, da muss kein Estrich raus, aber im EG lt. Gutachter schon
ich möchte hier niemanden ĂŒber das Ohr hauen, aber alles muss ich mir auch nicht gefallen lassen
glaubt mir, ich hĂ€tte mir viel lieber diesen Stress erspart
mit kaputten Fliesen meine ich die zum Trocknen aufgebohrt wurden
ich denke, es ist alles gesagt, mal abwarten, was so passieren wird.

    Ich werde Euch den Ausgang mitteilen, wie es verlaufen ist


  • in der vorbezeichneten Angelegenheit kommen wir jetzt zurĂŒck auf Ihr Schreiben vom XX.11.2021.


    Unser Mandant hatte sich in der Zwischenzeit entschieden, den eingetretenen Schaden durch einen öffentlich bestellten und vereidigten SachverstÀndigen, begutachten zu lassen.


    Wir ĂŒberreichen anliegend das Gutachten vom XX.01.2021.


    Wie Sie daraus entnehmen können, hat der SachverstÀndige eine relevante Schimmelpilz- und Bakterienkonzentration nachgewiesen. Der Befall wurde in der Estrich-DÀmmschicht lokalisiert. Hieraus resultiert, dass diese Estrich-DÀmmschicht durch Ausbau system- und fachgerecht zu beseitigen ist.


    Gleiches gilt fĂŒr die Situation im Kellergeschoß.


    Wir haben Sie nun aufzufordern, den vom SachverstĂ€ndigen festgestellten notwendigen Sanierungsmaßen umgehend zuzustimmen.


    Wir weisen darauf hin, dass wÀhrend der Sanierung das Wohnobjekt nicht genutzt werden kann.


    FĂŒr Ihre diesbezĂŒgliche ErklĂ€rung setzen wir eine Frist bis zum XX.02.2022.


    Da Sie aufgrund Ihrer fehlerhaften Regulierung die Einholung eines derartigen Fachgutachtens verursacht haben, sind Sie auch verpflichtet, die insoweit angefallenen Kosten zu ĂŒbernehmen. Wir ĂŒberreichen als weitere Anlage die Rechnung des Dipl.-Ing. XXX vom XX.01.2022 ĂŒber X.XXX,2XX € und bitten um entsprechende Erstattung.

    2 Mal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: auf Wunsch des TS nachtrÀglich anonymisiert

  • Beitrag von Mufti ()

    Dieser Beitrag wurde von Skeptiker aus folgendem Grund gelöscht: Wunsch TS ().
  • hier hatte ein experte als signatur :

    enttÀuschung ist die folge falscher erwartungen ,

    was erwartest du ?

    hast ja recht , nach 12 jahren ist ja was neues angesagt .....:sarkasmus:

    Hallo wasweissich, anbei die Mail vom Anwalt an die Versicherung
mal sehen, was jetzt noch von der Versicherung kommen wird