Liebe Experten,
ich habe ein größeres Thema. Wir bauen ein EFH in Hessen. Dieses muss gemäß Bebauungsplan von 2004 mittels einseitiger Grenzbebauung erfolgen.
Unser Bauunternehmen hat entsprechend die Pläne erstellt und eine Freistellungsgenehmigung eingereicht. Diese wurde auch sehr schnell genehmigt. Nun kommt das Thema Anschluss zum Nachbarn auf.
Die Nachbarsscheune und unser Haus haben unterschiedliche Firstrichtungen. Zudem ist die Regenrinne des Nachbarn auf unserem Grundstück, da das Haus die Grenze ist und sie ca 20cm überhängt. Da wir nun anbauen müssen, muss die Rinne weg und eine ordentliche Abdichtung erfolgen.
Der Nachbar weigert sich jedoch ein Gespräch zu führen.
wir waren beim Anwalt und der meint wir haben das Recht die Rinne zu entfernen da über unserem Grundstück.
Wie soll man aber mit der Abdichtung umgehen, der Nachbar muss ja sein Regenwasser abführen, sonst fließt ja alles gegen unsere Wand.
die von unserem Bauunternehmen geplanten Arbeiten werden wir ja nicht ohne Zustimmung des Nachbarn an seinem Dach durchführen können oder?
keider ist mein Anwalt 2 Wochen im Urlaub, daher hoffe ich einer von euch kann mir weiterhelfen.