Schmutzwasser Leitungsverlauf Neubau

  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade an der Planung eines Einfamilienhaus als Neubau. Bevor ich mit den Installateuren zusammensetze, wollte ich mich vorher schonmal hier etwas informieren. Mir geht es dabei um den Leitungsverlauf für das Schmutzwasser.


    Meine Vorstellung wäre, dass im HWR ein Anschluss durch die Bodenplatte zum Bodenablauf bekommt und Rohre von der Waschmaschine und Wärmepumpe zum Bodenablauf führen.


    In der Küche könnte die Spülmaschine und das Spülbecken an einen Anschluss in der Wand erfolgen.

    Kann der HWR und die Küche ohne Be/Entlüftung erfolgen?


    In die Toilette EG würde ich durch die Bodenplatte zwischen WC und Dusche reingehen. In der Vorwand dann nach rechts und Links ist der Anschluss ja kein Problem.


    Das Rohr könnte dann ins OG durchgehen und bis zur Vorwand unter dem Estrich verlaufen. Entlüftung dann in der Vorwand zum Dach. Dusche und Badewanne würde dann zur Vorwand verlaufen. Dusche und Badewanne bräuchte dann auch keine belüftung?


    Anbei sind Bilder vom EG und OG und die beiden Etagen überlappend.


    Schön wäre es, wenn vom HWR und der Küche kein Rohr zum Dachboden geführt werden müsste.


    Vielen Dank im Voraus

  • Allgemeingültiger Hinweis 1: Nach Din sind Leitungen (Schmutzwasser), die unter Bodenplatten verlaufen, auf kürzestem Weg unter dem Gebäude heraus zu führen und erst dort zusammen zu fassen.


    Allgemeingültiger Hinweis 2: Eine Entlüftungsleitung muss bis über die Dacheindeckung geführt werden. Ggf. auch mehr

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag

    Der Bauantrag ist schon gestellt.

    Schade. Der Grundriss sieht selbst bei den spärlichen Informationen völlig vergurkt aus.


    Ich kann mich da nur anschließen: Vor weiterer Ausführungsplanung ...

    solltest du deine Grundrissplanung überdenken, ich empfehle die runde Ablage.

    Da sollte erstmal das Konzept klarer werden. Das sieht ja jetzt schon aus, wie umgebaut!


    :(

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Danke bisher für die Antworten.

    Abgesehen vom Grundriss, würde mir als erstes die Info reichen, ob der HWR mit den angegebenen Geräten und Bodenablauf ohne Belüftung auskommt?

    Das selbe gilt für die Küche mit dem Waschbecken und der Waschmaschine. Oder ob diese Räume noch ein Rohr bis zum Dach benötigen?

  • ob der HWR mit den angegebenen Geräten und Bodenablauf ohne Belüftung auskommt?

    Das selbe gilt für die Küche mit dem Waschbecken und der Waschmaschine. Oder ob diese Räume noch ein Rohr bis zum Dach benötigen?


    Geht es dir um die Raumbelueftung? Oder um die Strangbelueftung? Ein Strang kann durchaus auch mehrere Raeume entsorgen.

  • Es geht mir hier rein um das Schmutzwasser. Im HWR könnte ja das ins Haus führende Rohr direkt unter den Bodenablauf geführt werden? Waschmaschine und Wärmepumpe könnte dann zum Bodenabfluss laufen.

  • Oder ob diese Räume noch ein Rohr bis zum Dach benötigen?


    Allgemeingültiger Hinweis 2: Eine Entlüftungsleitung muss bis über die Dacheindeckung geführt werden. Ggf. auch mehr

    Laß da am besten jemand ran, der Ahnung davon hat. nicht, dass Deine Schmutzwasserleitungen genauso vergurkt sind wie Dein Grundriss.


    Ja, Fachleute kosten Geld. Sind es (meist) aber auch wert, sprich ihre Arbeit zahlt sich aus.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Strangentlüftung war mMn pro Objekt eines nötig. Belüftung ist notwendig damit dass Wasser richtig abfließt. Also Luft nachströmen kann.


    habe da noch im Kopf das Einzelleitungen bis 4m Länge und Max 1m Höhe vom Hauptstrang, der belüftet ist, unbelüftet bleiben dürfen.

  • Verwechsle bitte nicht Be- und Entlüftung.

    1. Mindestens eine Entlüftung je Objekt ist über Dach nötig. Es können aber auch mehr sein.

    2. Man kann die Funktionen in einem Strang kombinieren

    3. Belüftungen können unter bestimmten Bedingungen auch unter Dach enden und mit Sternbelüftern o.ä. abgeschlossen werden.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag

    Schön wäre es, wenn vom HWR und der Küche kein Rohr zum Dachboden geführt werden müsste.

    Die Anforderungen finden sich in EN12056 sowie DIN1986-100. Ob eine Leitung belüftet werden muss hängt unter anderem von deren Länge, Anzahl Bögen etc. ab. Das ist aus Deiner Zeichnung nicht zu entnehmen. Somit fehlenden die wichtigsten Informationen für eine Planung.


    Einzelanschlussleitungen dürfen bis zu einer Länge von 4m und 3 Bögen unbelüftet bleiben. Das gilt auch für Sammelanschlussleitungen, die bei entsprechendem Durchmesser auch bis zu 10m lang sein dürfen. Der Durchmesser hängt wiederum von der benötigten Ablaufleistung ab und sollte nicht grundlos überdimensioniert werden, schließlich gibt es neben dem Querschnitt auch noch weitere Bedingungen die zu beachten sind.


    Nebenbei bemerkt, es gibt auch Belüftungsventile mit denen man einzelne Leitungen belüften kann. Das kann eine (Not)Lösung sein wenn eine Leitung zur Hauptbelüftung nicht möglich ist.


    Bsp.: Waschbecken + Spülmaschine (0,5l/s + 0,8l/s) bei K=0,5

    Einzelanschlussleistung DN50

    Sammelanschlussleitung DN70 (o. DN56)


    Unbelüftet: maximale Länge = 4m, max. 3 Bögen, max. Höhenunterschied 1m. Da gab es noch etwas bei <2l/s, aber das kann man ja nachlesen.

  • Die Anordnung der Rohre widerspricht der DIN, die solche Forderung nicht aus "Langeweile" stellt.

    Wer mal das "Vergnügen" hatte, eine solche Leitung unter der Bodenplatte (mittels Stemmhammer) zu sanieren, weiß solche Vorgabe zu schätzen!

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag

    Erwartest Du jetzt die kostenlose Anleitung für eine fachgerechte DIY-Planung für die Entwässerung eines EFH? (Ein 3D-Modell selbst ist keine Planung, sondern allenfalls das Abbild einer Planung.)

    • Offizieller Beitrag

    Das Rohre bis 4 Meter unbelüftet bleiben dürfen hatte ich auch gelesen. Deshalb hatte ich ja die Raummaße angegeben.

    Die Raummaße sind aber uninteressant, weil sich Abwasser nicht wie Funkwellen geradlinig ausbreitet. Bemaße mal Deine Rohrlängen und vergleiche sie mit den Anforderungen, die Dir R.B., akribisch wie immer, zusammengestellt hat.

  • Jemand hat doch die Baueingabe gemacht. Warum plant der nicht auch die Abwasserleitung? Bei uns muss man auch das Abwassergedöns mit der Baueingabe abgeben. Ist das in Niedersachsen anders?


    Jedenfalls funktioniert es so nicht.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Ist das in Niedersachsen anders?

    Abwasser ist Angelegenheit der Kommune (oder eines Zweckverbandes) Ein direkten Zusammenhang mit der Baueingabe wie z.B. bei der Statik gibts in Nds nicht. Meist gibts (nicht in NBauO, sondern einer [Abwasser]Satzung) eine Frist von X Wochen ab Antragstellung (meist 4 Wochen)

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich versuche ich (wenn möglich) Durchdringungen der Bodenplatte und das Verlegen von Leitungen unter selbiger zu vermeiden. Ist da mal was kaputt, so kommt man nur sehr schlecht da ran. Ich würde in einer gewissen Höhe (50cm über OKFFB) durch die Außenwand gehen. Ist da mal was im Eimer, so kommt man da immernoch vergleichsweise gut ran.


    In Bayern muss man übrigens schon einen Entwässerungsplan vorlegen/ einreichen. Der wird aber getrennt von der Baugenehmigung bearbeitet. Ist quasi eine eigenen Baugenehmigung. Darin wird das Funktionieren der Entwässerungseinrichtungen nachgewiesen (Grundriss, Strangabwicklung mit Höhenangaben, Gefälle usw.). Insofern brauchst Du -sollte das bei Dir genauso sein- in jedem Falle einen Planer, der dies einreicht.

  • -sollte das bei Dir genauso sein-

    In Nds gibts weder eine Formvorschrift noch eine Anforderung an den Entwässerungsplanverfasser (wie z. B. den Architekten bei der Bauvorlage). Zumindest soweit ch weiß. Wie gesagt - Entwässerung ist Sache der Komunen. Mir ist aber noch keien Komune in Nds untergekommen, die solche Anforderungen hätte.

    Ich fürchte aber, es läuft auf das hinaus, was Skeptiker geahnt hat

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag

    ...


    In Bayern muss man übrigens schon einen Entwässerungsplan vorlegen/ einreichen. Der wird aber getrennt von der Baugenehmigung bearbeitet. Ist quasi eine eigenen Baugenehmigung. Darin wird das Funktionieren der Entwässerungseinrichtungen nachgewiesen (Grundriss, Strangabwicklung mit Höhenangaben, Gefälle usw.). Insofern brauchst Du -sollte das bei Dir genauso sein- in jedem Falle einen Planer, der dies einreicht.

    Nicht in dem Landkreis, in dem ich arbeite. Da geht das Entwässerungsgesuch immer an die Kanalnetzbetreiber. Ich habe noch nie einen Entwässerungsplan genehmigt und ich bin schon 30 Jahre dabei... :eek:

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde in einer gewissen Höhe (50cm über OKFFB) durch die Außenwand gehen.

    Das ist zwar verlockend und ich habe das vor fast fünfzig Jahren bei meinem Wochenendbungalow auch so gemacht, aber aaRdT ist es nicht. SW-Leitungen sind frostfrei zu verlegen.

    Wenn es sich nicht gerade um drückendes Wasser bis OK Bodenplatte handelt, ist gegen ein paar Durchdringungen in Außenwandnähe und Verziehung auf kürzesten Wege nach Außen nichts einzuwenden.


    Nicht in dem Landkreis, in dem ich arbeite.

    In Nürnberg musste ich damit auch zur Stadtenwässerung und erst nach deren Segen wurde der Bauantrag genehmigt. Der Kanalmeister kam selbst zur Druckprobe.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es sich nicht gerade um drückendes Wasser bis OK Bodenplatte handelt, ist gegen ein paar Durchdringungen in Außenwandnähe und Verziehung auf kürzesten Wege nach Außen nichts einzuwenden.

    Drückendes Wasser bis OK Bodenplatte ist m.E. ein Planungsfehler. Jedes Gebäude kann so geplant werden, dass OK Bodenplatte über OK Bemessungswasserstand ist.


    Für Anforderungen an die Wasserundurchlässigkeit der Bodenplatte sind seit langem druckwasserdichte Durchführungen erfunden.

    SW-Leitungen sind frostfrei zu verlegen.

    Deshalb bleibt gar nichts anderes als der Weg durch die Bodenplatte.


    Hier wird die überwiegende Zahl der EFH ohne Keller gebaut. Von Problemen durch Leitungsführung durch die Bodenplatte habe ich nie etwas mitbekommen. Das betrifft nicht nur die Entwässerung, sondern auch alle anderen Hausanschlüsse (Wasser, Gas, Strom, Telefon, ggf. Zuleitungen Wärmepumpe). Die sind alle frostfrei ins Haus zu führen.

    • Offizieller Beitrag

    Im Kellergeschoß natürlich. Nicht im Erdgeschoß.

    Na da sind wir uns ja einig.


    Obwohl ich da auch einmal (fast mit Pistole an der Schläfe) von meinem damaligen gottgleichen Firmenchef in seinem eigenen Wohnhaus gezwungen wurde, alle von oben kommenden SW-Leitungen im Keller senkrecht nach unten zu führen und unter der Bodenplatte noch Außen zu gehen. Ergebnis war, dass die Leitungen unterhalb der Kanalsohle lagen und jeder Tropfen Abwasser des gesamten Hauses mittels einer Doppelpumpen-Hebeanlage hochgepumpt werden muss.


    Drückendes Wasser bis OK Bodenplatte ist m.E. ein Planungsfehler

    Klar ist es das, aber haben wir hierzu nicht ein Dauerbrenner-Beispiel hier im Forum?

    • Offizieller Beitrag

    Im Kellergeschoß natürlich.

    Das ist was anderes. Da fällt mir jetzt auch keine einzige Leitung ein, die sinnvollerweise durch die Bodenplatte geführt werden sollte, außer bei Kellern, die in den Hang gegraben werden und quasi das EG bilden, auch wenn es nicht so genannt wird.

  • Den Entwässerungsantrag wird mein Architekt bei dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt stellen. Wie ich verstanden habe, wird darin nur aufgeführt, wo die Rohre ins Haus laufen und evtl. entlüftet werden. Die genau Planung: "wird der Installateur machen".


    Da ich aber noch nicht weiß wer mir die Installation im Haus machen wird, würde ich gerne jetzt schon mögliche Fehler vermeiden.


    Ich würde gerne das Thema auch selber verstehen. Optimal wäre es, wenn meine Planung (mit Hilfe des Forums) sich mit den Planungen des Architekten und Installateuren decken würde.


    Wenn man sich den HWR z.B. anschaut, sind die Leitungslängen laut Din (Einzelanschlusseitungen <4m) erfüllt. Die DIN (soweit ich gesehen habe) spricht immer von Anschlussleitungen. Wie ist es aber mit den Grundleitungen unter der Grundplatte? Selbst wenn ich die Grundleitung mit reinnehme, komme ich nicht über die laut DIN angegebenen 10 Meter Sammelanschlussleitung nicht hinaus.

    Würde ich die Normen alle komplett kennen und verstehen, hätte ich sicherlich keine Fragen.

  • Da ich aber noch nicht weiß wer mir die Installation im Haus machen wird,

    Du könntest auch einen einzelnen und eigenständigen Planungsauftrag vergeben.

    Aber nein:

    meine Planung (mit Hilfe des Forums)

    Also doch


    Ist schon mehr als dreist.

    Ihr macht das sonst zwar gegen Vergütung, aber bei Mir könnt ihr (gefälligst) mal ne Ausnahme machen


    :eek::rb:

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen