Menge Bewehrung - Statik vs. Lieferschein

  • Hallo,


    als Leihe habe ich eine Frage hinsichtlich der Angaben von Stahl in der Statik und dem was tatsächlich verbaut ist. Im konkreten Fall geht es um eine Decke für ein EFH. Die Decke hat eine Höhe von insgesamt 25cm und ist eine Filigrandecke. Mir ist dabei aufgefallen, dass über 30% mehr Stahl in die Decke gekommen ist, als in die Bodenplatte. Für die Decke wurde folgende Menge angegeben:


    Betonstahl B500 B, bis 14mm Stürze, Zulange, Decke

    Gewicht: ca.3,3t


    Betonstahlmatten B500B

    Gewicht: ca.1t


    Im Anhang findet ihr die dazugehörige Statik, bei die Mengen doch abweichen. Nun kann ich mir vorstellen, dass in der Statik die Stahlmenge der eigentlichen Filigrandecke nicht enthalten ist und daher die Abweichung gekommen ist. Zudem sind wird für den Deckenrand mehr Stahl genommen, oder? Was meint ihr?


    Achja, Grundfläche Bodenplatte und Decke sind identisch, bis auf den Ausschnitt für die Treppe.

  • Bei dem eingestellten Bild handelt es sich um den Bewehrungsplan der Decke und nicht um die Statik; das aber nur am Rande. Der Bewehrungsplan und die eingebaute Bewehrung sollten hinsichtlich der Bewehrungsmenge genau übereinstimmen, wobei es erst problematisch wird, wenn weniger eingebaut wird als auf dem Plan steht. Das Ausschreibung und Bewehrungsplan nicht genau übereinstimmen, kommt immer mal wieder vor, da die Ausschreibung meist zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem die Bewehrungspläne noch nicht fertig sein. Allerdings sollte die Abweichung zw. Plan und Ausschreibung nicht größer als 10% sein.

    Dass die Bewehrungsmenge zw. Bodenplatte und Deckenplatte voneinander abweichen ist nicht ungewöhnlich (eigentlich sogar eher normal), auch wenn es hier immer auf das konkrete Bauvorhaben ankommt. Insbesondere bei Filigranplatten mit Ortbetonergänzung ist aber in der Regel mehr Bewehrung drin, als wenn die gleiche Decke vollständig on Ortbeton hergestellt wird.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Der Bewehrungsplan und die eingebaute Bewehrung sollten hinsichtlich der Bewehrungsmenge genau übereinstimmen, wobei es erst problematisch wird, wenn weniger eingebaut wird als auf dem Plan steht

    Als Tragwerkplaner hast Du vermutlich wenig mit der VOB/C zu tun.

    Da können sich schon mehr oder weniger erhebliche Menganabweichungen ergeben.

    Da sind aber auch die Baufirmen eher "nicht firm".


    Ist aber alles egal.


    @theth83 Die Decke liegt rechts-links und ggf. in der Mitte auf, die Bodenplatte mehr oder weniger vollflächig (für das weniger ist die Bewehrung) .

    Den Rest kann sich auch ein Baulaie denken - denke ich.

    "Wenn Du denkst, das Du denkst, dann ...")


    P.S.: Die Frage hört sich nach einem Pauschalvertrag an. In dem Fall ist die Frage eh eher unerheblich ;)

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Als Tragwerkplaner hast Du vermutlich wenig mit der VOB/C zu tun.

    Da können sich schon mehr oder weniger erhebliche Menganabweichungen ergeben.

    Da sind aber auch die Baufirmen eher "nicht firm".

    Off-Topic:

    Eindeutiger Widerspruch, auch wenn ich die VOB/C jetzt nicht auswendig kenne.

    Aber zwischen Stahlliste auf dem Bewehrungsplan und Lieferschein des Biegebetriebes kann und darf es keine Abweichung geben, da der Biegebetrieb nach der Stahl- und Biegeliste fertigt und das Bauunternehmen die Bewehrung nach Plan einzubauen hat.

    Normalerweise sollte auf der Baustelle auch keine Bewehrung übrig bleiben oder fehlen, wenn sich nicht der Planer beim Bewehrungsplan zeichnen oder der Biegebetrieb verhält haben.

    Es kann aber zu Abweichungen zw. Ausgeschriebenen Menge und eingebauter Menge kommen, je nach dem ob beim Erstellen des LVs die Bewehrungspläne vorgelegen haben oder nicht. Wenn die Planung "HOAI-Konform", also alle Leistungsphasen nacheinander, erfolgt (ich bin mir bewusst, dass es das fast gar nicht mehr gibt), dann gibt es in der Ausschreibung auch keine Abweichungen mehr.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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