Kamin/Schwedenofen

  • Hallo zusammen,


    ich würde mir gerne einen Schwedenofen zulegen, ein neuer Kamin müsste gemauert werden.
    Soeben habe ich erfahren, dass ab 01.01.2022 ein neues Gesetz in Kraft tritt, welches einen Kaminbau für Schwedenöfen erschwert, da der Kamin höher gebaut werden muss.


    Sollte allerdings die Maßnahme noch 2021 gestartet werden, dann würde noch das alte Gesetz gelten.


    Nun zu meiner Frage, wie starte ich die Maßnahme ? Muss ich einen Kaminbauer kontaktieren, der dann die Maßnahme bei dem Schornsteinfeger einreicht oder kann ich als Laie die Maßnahme auch eigenständig bei dem Schornsteinfeger einreichen


    Vielen Dank für eure Hilfe

  • Ruf doch Deinen Schornsteinfeger an oder eben den Kaminbauer

    It doesn´t make sense to hire smart people and tell them what to do; we hire smart people so they can tell us what to do.

    Steve Jobs

    • Offizieller Beitrag

    Die BImSchV wurde geändert, um Nachbarn und Dich selbst vor schädlichen und störenden Beeinträchtigungen durch stinkende Abgase besser zu schützen.

    Du willst allen Ernstes von uns wissen, wie Du dies umgehen kannst?

  • Die BImSchV wurde geändert, um Nachbarn und Dich selbst vor schädlichen und störenden Beeinträchtigungen durch stinkende Abgase besser zu schützen.

    Du willst allen Ernstes von uns wissen, wie Du dies umgehen kannst?

    nein, die Regelung WIRD geändert, sprich aktuell gilt noch eine andere Verordnung. Ich will wissen, was ich machen kann, damit ich noch nach aktuellem Recht bauen kann. Grüße

  • Ich will wissen, was ich machen kann, damit ich noch nach aktuellem Recht bauen kann. Grüße

    wurde schon

    Ruf doch Deinen Schornsteinfeger an oder eben den Kaminbauer

    Der Bezirksschornsteifeger muss deine Baumassnahme abnehmen, er berät auch.

    Da so ein kaminbau nicht unbedingt für laien geeignet ist wie von MPI vorgeschlagen ein Kaminbauer. Die lokalen kennen mesietns ihren Beziksschornsteinfeger gut.

    Früher hat man Götter gesagt, heute sagt man Internet.


    Herbert Achternbusch RIP

    • Offizieller Beitrag

    Ich will wissen, was ich machen kann, damit ich noch nach aktuellem Recht bauen kann. Grüße

    Das ist doch eindeutig geregelt. Die Informationen (ver)stecken (sich) in den Auslegungen zur BImSchV sowie der Verordung selbst.


    Zitat

    „§ 19

    Ableitbedingungen für Abgase


    (1) Bei einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe, die nach dem 31. Dezember 2021 errichtet wird, ist der Schornstein so auszuführen, dass die

    Austrittsöffnung des Schornsteins.......

    Hier finden sich folgende wichtige Informationen.


    a.) Es ist von Feuerungsanlage die Rede und nicht von Feuerstätte. Eine Feuerungsanlage umfasst die Feuerstätte inkl. allem drum und dran (Schornstein, Verbrennungsluftzuführung usw.)


    b.) Als Datum ist der 31. Dezember 2021 genannt. Bis zu diesem Tag (Mitternacht) gilt noch die alte Regelung


    c.) Das Wort "Errichtung" unterscheidet sich von Änderung bzw. wesentlicher Veränderung einer Feuerungsanlage.


    Nachdem Du einen neuen Ofen aufbauen möchtest fällt das eindeutig unter "Errichtung", und da sowohl der Ofen als auch das "drum herum" neu errichtet werden, handelt es sich um eine neue Feuerungsanlage im Sinne der Verordnung. Somit gilt das o.g. Datum.


    Um also Deine Eingangsfrage zu beantworten, Du musst die Feuerungsanlage vor dem 31.Dezember 2021 um Mitternacht errichten. Es genügt nicht, einfach einen Ofen in ein Zimmer zu stellen oder ein Stück Abgasrohr an die Wand zu schrauben.


    Unter Errichtung versteht man üblicherweise eine betriebsbereite Anlage, auch wenn sie noch nicht abgenommen ist. Für die Abnahme ist der BSFM zuständig, mit ihm sollte man Rücksprache halten um die Details zu klären. Ich würde die Regelungen so interpretieren, dass die Meldung (Datum) an den BSFM maßgeblich ist, auch wenn er die Abnahme erst später durchführt. Bei strenger Auslegung könnte man aber auch zu dem Ergebnis kommen, dass nur eine abgenommene Anlage "betriebsbereit" ist. Dann wäre das Abnahmedatum entscheidend.


    Ich würde mal sagen, Du hast ab jetzt noch 15 Tage Zeit um die (Feuerungs)anlage zu errichten und beim BSFM zu melden. Vorher unbedingt anrufen, denn der BSFM könnte das mit dem Errichtungsdatum auch anders interpretieren. Es wäre nicht das erste Mal, dass es bei solchen Fällen Diskussionsbedarf gibt.