Hallo,
Situation:
Haus 1: Bj. 1955, geerbt vor zwei Jahren, wird selbst bewohnt
Haus 2: Bj. 1975, geerbt vor einem Jahr, z.Zt. unbewohnt
Geplant ist Haus 2 energetisch zu sanieren, dann selbst einzuziehen und dann Haus 1 zu verkaufen (oder auch zu sanieren, was aber finanziell schwierig werden könnte)
Bei meiner Recherche bin ich auf ein Gesetz gestoßen, dass evtl. mit bedacht werden muss:
>>> § 47 Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes <<<
Haus 1: Hat kein gedämmtes Dach. Die Wohnung im 2. OG, wird nicht bewohnt. Die Nachtspeicheröfen sind außer Betrieb genommen. Das Geschoss hat Dachschrägen. Ich gehe z.Zt. davon aus, dass keine Dämmung vorhanden ist, die die gesetzliche Norm erfüllt. Die Gasheizung wurde 1990 neu eingebaut.
Frage:
Besteht Handlungsbedarf für Haus 1, oder kann man das mit Verweis auf die Gesamtsituation zunächst ignorieren?
Danke für die Einschätzung.