Anschluss Dachgaubenwand

  • Hallo,

    ich habe eine Frage an die Dachexperten. Ich habe eine Dachsanierung inklusive Aufsparrendämmung machen lassen und ich mach mir ein wenig Gedanken darüber, wie das Gaubendach mit Walzblechstreifen an die Dachpfannen angeschlossen wurde. Siehe Bild bevor die Schieferverkleidung an die Gaubenwand kam.

    Was mich stört, ist, dass die Blechstreifen nicht über den rechten Buckel der Pfannen gearbeitet sind. Hinzu scheinen die Pfannen weiter oben auf der linken Seite abgeflext zu sein (an der Gaubenwand), womit die linken Stege weg sind. Kann das Wasser sich nicht unter dem Blech nach links arbeiten und reintropfen, da es keine Stege gibt? Ist das eine fachgerechte Ausführung?

    Von innen, werde ich so schnell nichts sehen, weil die Wasser resistente Aufsparrendämmung (Bauder PIR) das dann weg führt.

    Gruß,

    Arthur

  • Ich habe keine Detailplanung. War auch nicht die ganze Zeit auf dem Dach. Mir ist nur aufgefallen, dass die Walzblechstreifen nicht über eine Erhöhung gehen und wollte nachfragen, ob das so gemacht wird.

  • Hm, ich hatte noch nie eine Detailplanung von irgendeinem Handwerker. Man bekommt nur das Material zur Auswahl, eventuell als Ausführung 1, 2, 3. Das wars. Da ist kein Architekt oder Bauzeichner mehr am Gange. Nur der Dachdecker Meisterbetrieb. Ist ja eine Sanierung gewesen, kein Neubau.

  • Nein, die Planung hättest DU machen (lassen) müssen. Handwerker sind genau das. Personen, die mit den Händen werken. Aber sie brauchen Vorgaben, WIE sie werken sollen. Manche können aus Erfahrung bestimmte Punkte richtig lösen, manche aber eben auch nicht.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Hallo,


    evtl. den Walzbleistreifen etwas anheben, dann sieht man, ob vom Ziegel noch eine Erhöhung vorhanden ist und ob diese ausreicht, weiter oben auf dem Bild kann es knapp sein, ist aber schwierig zu erkennen.

    Ist die Gaubenwand hinterlüftet?

  • Hallo,


    der Anschluß aus Walzbleistreifen besteht aus Nocken. Jede Ziegelreihe bekommt ihren eigenen Anschlußstreifen und ist in sich Regensicher. Es braucht darunter keine Erhöhung.

  • Zitat

    Nein, die Planung hättest DU machen (lassen) müssen.

    Mußte er nicht. Wenn sich der Dachdecker ein zu sanierendes Bestandsdach ansieht und danach ein Angebot vefasst, dass der Bauherr beauftragt, dann enthält das Angebot die Planung. Denn ohne Planung kann man kein Angebot schreiben. Siehst Du ja auch an der chronologisch aufgebauten HOAI: Der Archi plant bis zur LPH 6 und in der LPH 7 wertet er die die auf seiner Planung beruhenden Angebote aus und macht einen Vergabevorschlag.


    Wer als Handwerker mehr macht, als er zu tun verpflichtet ist, haftet auch für das " mehr ".


    Aber das dürfte hier eh belanglos sein. Wir kennen die im Angebot verkörperte Planung nicht, Die könnte ja vielleicht noch richtig gewesen sein. Der Dachdecker hätte es dann eben nur nicht nach Angebot ( Planung ) ausgeführt. Es reicht mithin die Feststellung, dass die Ausführung nicht den Fachregeln entspricht.


    Selbstverständlich wäre es besser gewesen, wenn der TE als Laie einen eigenen Planer eingeschaltet hätte. Dann müßte er hier - wahrscheinlich - auch nicht fragen. Ein Mitverschulden ergibt sich hieraus aber nicht.

  • Ich scheine es nicht zu sehen. Was wurde an dem Gaubenanschluss nicht nach den Fachregeln ausgeführt?

    ... die typische "Ausrede" der ausführenden: "Wir sind ja noch nicht fertig."

    Wir wissen nicht, was am Ende rauskommen soll. Der jetzige Zustand, sollte er die dauerhafte Abdichtug darstellen, wäre mehr als mangelhaft.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18