wie viel Verfügbarkeit erwartet ihr vom Auftraggeber?

  • Liebe Experten, ich ahne schon, es ist eine Glaskugelfrage, aber leider bin ich von harten Fakten noch zu weit entfernt (erster Thread bisher dieser).


    Nächstes Jahr steht also die im Umfang noch recht unklare Sanierung an, und leider muss ich teilweise schon Anfang 2022 Urlaubspläne einreichen.


    Habt ihr eventuell einen Daumenwert, wie viele Tage innerhalb normaler Arbeitszeiten man als Bauherr mindestens vor Ort/baustellennah verfügbar sein sollte, um den Ablauf nicht zu blockieren?

    • Offizieller Beitrag

    Schön gesagt :thumbsup:



    ...wie viele Tage innerhalb normaler Arbeitszeiten man als Bauherr mindestens vor Ort/baustellennah verfügbar sein sollte, um den Ablauf nicht zu blockieren?


    Am besten gar nicht!


    Nee, mal ernsthaft. Was willst DU, als Laie dort reißen?


    Du kannst Dir natürlich über gestalterische Dinge einen Kopf machen. Die sollten aber im Vorfeld abgeklärt sein. Installation? Steckdosen usw.?


    So etwas sollte ein erfahrender Planer (muss kein Architekt sein) machen. Oder überwachen/ koordinieren. Da werden erfahrungsgemäß viele Überraschungen aufpoppen, Dinge von denen Du heute noch gar nichts ahnst. Und wie willst Du da reagieren? Jedes mal dann einen Fachmann hinzuziehen? Das blockiert.

    • Offizieller Beitrag

    Liebe Experten, ich ahne schon, es ist eine Glaskugelfrage, aber leider bin ich von harten Fakten noch zu weit entfernt (erster Thread bisher dieser).


    Nächstes Jahr steht also die im Umfang noch recht unklare Sanierung an, und leider muss ich teilweise schon Anfang 2022 Urlaubspläne einreichen.

    Dann geht das noch nicht sinnvoll.

    Habt ihr eventuell einen Daumenwert, wie viele Tage innerhalb normaler Arbeitszeiten man als Bauherr mindestens vor Ort/baustellennah verfügbar sein sollte, um den Ablauf nicht zu blockieren?

    Ich lege Wert darauf, dass meine Bauherren ihre Baustellen nur in meiner Anwesenheit oder notfalls allein aber jedenfalls in Abwesenheit der Handwerker betreten.

    • Offizieller Beitrag

    wie viele Tage innerhalb normaler Arbeitszeiten man als Bauherr mindestens vor Ort/baustellennah verfügbar sein sollte,

    Hast Du das "Rundum-Sorglos-Full-Service Paket" gebucht, dann reichen gelegentliche Besuche am Wochenende. Möchtest Du hingegen die Sanierung mit viel Eigenleistung stemmen, dann reicht Dein Jahresurlaub nicht. Dein Aufwand wird also irgendwo zwischen diesen Extremen liegen.


    Meine Glaskugel sagt mir :haue: lege Deine Urlaubstage eher in Richtung Ende der Sanierung, da gibt es mehr zu sehen (und mehr Details über die man diskutieren kann/muss). Zu Beginn während der "Abrissphase" siehst Du eine Menge Müll und Schrott, und die Wahrscheinlichkeit, dass Du einen Goldschatz findest dürfte auch gering sein. Ich halte es für sinnvoller, vor Beginn der Sanierungsarbeiten etwas mehr Zeit in Planung zu investieren, und dafür auch Zeit vor Ort einplanen, denn oftmals fällt es den Menschen schwer sich so eine Sanierung bzw. das Ergebnis in Gedanken vorzustellen, das fällt leichter wenn man vor Ort ist (Bsp.: Größenverhältnisse einschätzen etc.). Ob man dafür unbedingt Urlaubstage verplanen muss, das muss jeder selbst entscheiden. Der Architekt freut sich vielleicht auch, wenn er nicht ständig zu den Abendstunden oder am Wochenende auf Abruf bereitstehen muss, sondern auch mal zu "normalen" Arbeitszeiten mit dem Kunden verschiedene Dinge (vor Ort) besprechen kann.


    Ich glaube nicht, dass es besonders interessant ist, dem Handwerker dabei zuzuschauen, ob er den Hammer oder den Schraubendreher in der rechten oder der linken Hand hält. Den Baufortschritt kann man sich Abends oder am Wochenende anschauen, da hat man auch selbst mehr Ruhe, und für die Kontrolle der Ausführung gibt es ja einen Bauleiter.


    Wie oft Deine Anwesenheit vor Ort erforderlich ist, hängt also davon ab, was Du beauftragt hast. Bei Einzelvergabe und Eigenregie der Gewerke musst Du halt mehr Zeit investieren.

  • Zitat

    Der Architekt freut sich vielleicht auch, wenn er nicht ständig zu den Abendstunden oder am Wochenende auf Abruf bereitstehen muss, sondern auch mal zu "normalen" Arbeitszeiten mit dem Kunden verschiedene Dinge (vor Ort) besprechen kann.

    Das war genau meine Absicht hinter der Frage, ich will weder was selbst machen noch irgendwen nerven. Ich meine nur, hier irgendwo gelesen zu haben, dass Architekten einen auch lieber zu den üblichen Bürozeiten empfangen, und habe wirklich überhaupt keine Vorstellung gehabt, ob das eher so 2x oder so 10x ist.

  • Ich lege Wert darauf, dass meine Bauherren ihre Baustellen nur in meiner Anwesenheit oder notfalls allein aber jedenfalls in Abwesenheit der Handwerker betreten.

    Klingt total sinnvoll und nachvollziehbar für mich. Danke.

  • Dann geht das noch nicht sinnvoll.

    Ich lege Wert darauf, dass meine Bauherren ihre Baustellen nur in meiner Anwesenheit oder notfalls allein aber jedenfalls in Abwesenheit der Handwerker betreten.

    Ui das wird aber viel Präsenz des Architekten erfordern, wenn jedesmal beim Kaffee bringen seine Anwesenheit erwartet wird.

    Ich spreche jetzt als Handwerker: Wo ist das Problem wenn der Bauherr ab und zu vorbei schaut? Der zahlt ja eine beträchtliche Summe für den Bau, da kann man ja auch mal vorbeikommen und mit den Handwerkern sprechen. Alles in Maßen natürlich.

    Ich finde es eher befremdlich wenn der Bauherr sich nie sehen lässt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich spreche jetzt als Handwerker: Wo ist das Problem wenn der Bauherr ab und zu vorbei schaut?

    „Hallo Herr Skeptiker, icke, der Zimmerer von der Baustelle am Telefon. Herr pdz war heute da und hat gesagt er will die Treppe jetzt doch kürzer haben und lackiert. Dit kostet aba dreitausend extra. Nachtragsangebot kommt morgen. Außerdem kann ich den Müll dalassen, er entsorgt den und es reicht, wenn ich übernächsten Monat fertig bin.“


    Will sagen: Bauherrn äußern sich gerne missverständlich und Handwerker interpretieren jegliche ihrer Äußerung irgendwie so, dass sie kostenpflichtig sind oder andere Vorteile für den Handwerker bringen. Außerdem ist ein erheblich Anteil der sachlichen Antworten der Mitarbeitenden vor Ort falsch oder wiederum für Bauherrn missverständlich oder wird jedenfalls falsch interpretiert. Persönliche Anwesenheit vermeidet also eine Menge Stress.


    Nein, kein Betretungsverbot, nur ein:

    Ich lege Wert darauf, dass meine Bauherren ihre Baustellen nur in meiner Anwesenheit oder notfalls allein aber jedenfalls in Abwesenheit der Handwerker betreten.

    Denn bei juristischen Personen als Auftraggeber gibt es meist mehrere bis viele verschiedene „Bauherrenvertreter“, deren jeweilige Entscheidungsbefugnis den Ausführenden i.d.R. nicht bekannt ist und deren Äußerungen dann schnell überinterpretiert werden. Das sieht beim EFH natürlich anders aus.

  • Ich bin während des Baus praktisch 2mal täglich auf der Baustelle gewesen, morgens und abends.

    Alleine schon aus Neugier. Manchmal fielen mir auch Dinge auf, die mir komisch vorkamen oder die offensichtlich falsch waren. Highlight z.B eine Ständerwand die exakt einen Meter gegenüber dem Plan versetzt war. Dann gabs einen Anruf an den Architekten und der hat sich gekümmert. Wäre sicher alles auch ohne meine "Überwachung" gegangen. Aber ein "Verbot" hätte ich schon als seeehr befremdlich empfunden.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin während des Baus praktisch 2mal täglich auf der Baustelle gewesen, morgens und abends. Alleine schon aus Neugier. Manchmal fielen mir auch Dinge auf, die mir komisch vorkamen oder die offensichtlich falsch waren.

    Dagegen ist grundsätzlich nichts zu schreiben. Jedes Augenpaar mit genauem Blick ist hilfreich!

    Aber ein "Verbot" hätte ich schon als seeehr befremdlich empfunden.

    Es geht mir nicht um ein Anwesneheitsverbot, sondern vor allem um eine eindeutige und widerspruchsfreie Kommunikation mit den Ausführenden. Und es geht mir auch darum, dass auf der Baustelle die Bauleitung die Zügel in der Hand hat. Die Vorgabe der richtigen Richtung und die beständige Bestätigung derselben ist beim Bauherrn. Mögliche Auseinandersetzungen darüber sollten aber nicht vor den AN geführt werden, sondern deutlich außerhalb von deren Wahrnehmungsbereich. Gesprochen wird dann mit einer Stimme primär von der Objektüberwachung.


    Genau so handhaben es auch ständig bauende institutionelle Bauherren wie die Bahn, das BBR, die deutschte Rentenversicherung ... die Universitäten ...

  • Das macht bei größeren Baustellen auch Sinn und bei diesen kenne ich es auch so, dass man als AN gar keinen persönlichen Kontakt zum AG hat.


    Bei dem Umfang, den ein privater Bauherr in der Regel hat, muss das aber meiner Meinung nach nicht so strikt befolgt werden.

    Bei uns "auf dem Dorf" geht es eher familiär zu, da kennt der Bauherr in der Regel den Unternehmer persönlich. Eine Kommunikation nur über den Bauleiter wäre hier eher befremdlich. Dass das "in der Stadt" und bei größeren BVs so nicht geht, ist klar. Eine pauschale Aussage ist daher schwer zu tätigen.

  • Bei uns "auf dem Dorf" geht es eher familiär zu, da kennt der Bauherr in der Regel den Unternehmer persönlich. Eine Kommunikation nur über den Bauleiter wäre hier eher befremdlich.

    Nur das der Bauleiter seinen Kopf hinhalten darf, sprich haftet, wenn es sich hinterher zeigt, dass der BH falsche Anweisungen gegeben hat, Blöd, ne=o

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag

    Bei dem Umfang, den ein privater Bauherr in der Regel hat, muss das aber meiner Meinung nach nicht so strikt befolgt werden.

    :thumbsup:


    und hier geht es um eine Sanierung eines EFH, also ein eher überschaubares Vorhaben, für das viele Eigentümer noch nicht einmal einen Planer in Erwägung ziehen. Ein Vergleich mit irgendwelchen Großbaustellen passt dazu gar nicht.


    Unabhängig davon, noch einmal zur Erinnerung, die Frage war


    wie viele Tage innerhalb normaler Arbeitszeiten man als Bauherr mindestens vor Ort/baustellennah verfügbar sein sollte,

    Man könnte auch sagen, vor Ort sein "muss", denn es geht ja darum, dass er seinen Urlaub vorab planen muss, und ich unterstelle einmal, dass er seine kostbaren Urlaubstage nicht für ein Kaffeekränzchen auf der Baustelle verplanen möchte. Natürlich kann er trotzdem jeden Abend nach der Arbeit auf seiner Baustelle vorbei schauen. Ein Hausbau oder einer umfangreiche Sanierung gehören für die meisten Menschen nicht zum Tagesgeschäft, und da interessiert man sich schon dafür, was so auf der eigenen Baustelle abläuft.


    Ich würde also unterscheiden zwischen Zeiten zu denen der Bauherr tagsüber auf der Baustelle sein sollte (muss) und Zeiten zu denen er auf der Baustelle sein kann. Natürlich kann er Tag und Nacht auf seiner Baustelle verbringen, das steht ihm frei, es ist schließlich seine Baustelle. Wenn es aber darum geht seine kostbare Freizeit möglichst sinnvoll einzusetzen, dann würde ich das auf die Zeit vor den Arbeiten (Planung) und gegen Ende der Sanierungsarbeiten (Details, Ausführung) legen, denn zu diesen Zeiten ist es in meinen Augen sinnvoll, wenn man sich auch mal tagsüber mit Handwerkern und Planer vor Ort treffen kann. Natürlich kann man auch hunderte WhatsApp Nachrichten mit Bildern durch die Welt schicken, aber bei so einen Treffen vor Ort läuft halt vieles leichter.

  • Nur das der Bauleiter seinen Kopf hinhalten darf, sprich haftet, wenn es sich hinterher zeigt, dass der BH falsche Anweisungen gegeben hat, Blöd, ne=o

    Ja klar, wenn der Bauherr mal schnell die Anweisung vor Ort gibt, die Firsthöhe um 2m zu erhöhen, dann kann sowas schon sein.


    Oder was war der Kern deiner Aussage? Der Bauherr soll sich möglichst nicht mit den Ausführenden unterhalten?

  • Meine Aussage war doch eigentlich unmißverständlich! Der Bauleiter haftet immer und für alles. Wenn das Kind im Brunnen liegt, stellt sich der Bauherr dumm: DAS konnte ich ja nicht absehen, ich bin ja Laie. Und der BL ist der Dumme (Goldesel)

    Von daher: Kommunikation mit den Ausführenden nur über oder im Beisein des BL!

    Das gilt für die Firsthöhe ebenso wie für Fenstermontagen oder Fliesenverlegung.

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    • Offizieller Beitrag

    Es ist tatsächlich haftungstechnisch nicht so ganz unproblematisch.


    Gibt der Bauherr in guter Absicht eine Anweisung dieses oder jenes nun doch anders zu machen, was sich im Nachgang als problematisch, vielleicht sogar technisch verkehrt darstellt und durch die dann erneut notwendige Umänderung zu Kosten führt, kann der Bauherr sagen "Ja...ist auf meinem Mist gewachsen, sorry" oder er kann sagen "Wie....ich bin doch nur Laie, kenne mich gar nicht aus, wir hatten doch einen Fachmann auf der Baustelle, fragen Sie den mal".


    Bei kleinen Unstimmigkeiten wird wohl (fast) jeder Bauherr einsichtig sein. Geht es um Größeres, kann man schon mal auf die Haftpflichtversicherung des Architekten schielen....ist ja nicht böse gemeint, aber Du weißt schon...so viel Geld.....


    Gibt es nicht? Gibt es doch!

  • In einer idealen, rechtlich abgesicherten Variante mag das alles so sein.

    Die Frage war ja, ob das auch in der Praxis so gehandhabt wird.


    Um beim Beispiel Fliesenleger zu bleiben: Wenn er den Bauherrn fragt, ob er mit den ganzen Fliesen rechts oder links anfangen soll, darf der BH ihm keine Antwort geben und an den BL verweisen? Weil sich der BH nicht über alle Konsequenzen im Klaren sein kann?

    Wir reden hier aber schon von mündigen Bürgern. (Welche auch die Rechnung aus dem eigenen Sack bezahlen)


    Sicher kann man da auch mal auf die Nase fallen wenn sich der BH hinterher dumm stellt. Aber hier ist meines Erachtens nach etwas Fingerspitzengefühl gefragt.

    Aus meiner Erfahrung können die meisten BH ganz gut einschätzen, wenn sie etwas nicht hier und jetzt entscheiden können und mit dem BL Rücksprache halten wollen bzw. diesen die Abstimmung übernehmen lassen wollen.

    Die hier schreibenden Architekten/Bauleiter machen auf mich den Eindruck, dass sie ihre Arbeit ernst nehmen und sich auch um vermeintliche Kleinigkeiten kümmern. Dazu gehört auch, dass solche Kleinigkeiten geplant sind, und daran scheiterts in der Regel schon.

    Wie ich das erlebe, würde regelmäßig einiges schief laufen, wenn nicht die Abstimmung BH/AN stattfinden würde, auch wenn das rein formal nicht deren Zuständigkeit ist.

    Die hier schreibenden Planer scheinen aus einer heilen Welt zu kommen, die mir in meiner Praxis auf dem Bau so noch nie untergekommen ist.

  • Um beim Beispiel Fliesenleger zu bleiben: Wenn er den Bauherrn fragt, ob er mit den ganzen Fliesen rechts oder links anfangen soll

    Dann wäre vorher schon was schiefgelaufen! Es gäbe keinen Fliesenplan,der dem Fliesör vorliegt und mit dem besprochen wäre

    und daran scheiterts in der Regel schon.

    NEIN!

    die mir in meiner Praxis auf dem Bau so noch nie untergekommen ist.

    Dann würd ich mir an Deiner Stelle Gedanken machen, was bei der Auswahl Deiner AG schiefläuft.

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    • Offizieller Beitrag

    Aus meiner Erfahrung können die meisten BH ganz gut einschätzen, wenn sie etwas nicht hier und jetzt entscheiden können und mit dem BL Rücksprache halten wollen bzw. diesen die Abstimmung übernehmen lassen wollen.


    Vielleicht noch erwähnenswert, Bauleiter und Planer müssen nicht die gleiche Person sein.

  • Dann wäre vorher schon was schiefgelaufen! Es gäbe keinen Fliesenplan,der dem Fliesör vorliegt und mit dem besprochen wäre

    Wir scheinen beide der Ansicht zu sein zu wissen, was die Regel ist. Das ist schön, bringt uns aber nicht weiter, da jeder nur seine persönlichen Erfahrungen einbringen kann.

    Man könnte ja spaßeshalber mal eine Umfrage starten, welche privaten Bauherren im EFH-Bereich einen vom Architekten erstellten Fliesenspiegel bekommen haben.

    Dann würd ich mir an Deiner Stelle Gedanken machen, was bei der Auswahl Deiner AG schiefläuft.

    Was soll da schief laufen? Ich habe mich doch nicht beschwert, nur meine Erfahrungen geteilt.

  • Man könnte ja spaßeshalber mal eine Umfrage starten, welche privaten Bauherren im EFH-Bereich einen vom Architekten erstellten Fliesenspiegel bekommen haben.

    Dazu würde aber die Frage gehören, wie viele einen solchen Plan (LP 5) beauftragt haben.

    Was soll da schief laufen?

    Keine Ahnung.

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    • Offizieller Beitrag

    Man könnte ja spaßeshalber mal eine Umfrage starten, welche privaten Bauherren im EFH-Bereich einen vom Architekten erstellten Fliesenspiegel bekommen haben.

    Gibt es bei mir tatsächlich nur sehr selten.


    Warum?


    Hierzu müsste ich natürlich im Vorfeld die Fliesenformate kennen, die dann verlegt werden sollen. Sehr häufig entscheiden sich die Bauherren aber erst sehr spät für die ein oder andere Fliese.


    Ich versuche so etwas so gut es geht "aufzufangen". Also zB Vormauerungen mit einer Höhe von 1,19m ab OKR. Da kommt man mit 30er Fliesen + Fuge einigermaßen hin (muss man eben etwas auffüttern) oder auch 29,7er Fliesen + Fuge. Oder oder oder.


    Und: man kann natürlich ein Bad wunderbar exakt so planen, dass es ganz genau mit dem Fliesenformat (unter Berücksichtigung der Fugen) ausgeht. Aber da bewegen wir uns tatsächlich im mm - Bereich. Am Ende ist die Mauer um 5mm "falsch" und der Putzer trägt 5mm mehr Putz auf und schon fehlt ein lächerlicher cm, was am Bau gar nichts ist, bei einer Fliesenrasterplanung aber sehr viel.


    Für sinnvoll halte ich Badplanungen, die solche Fehlerquellen minimieren. Beispiel: Vormauerung für eine Dusche. Diese könnte 90cm sein, oder 1m oder gar 110cm? Häufiges Fliesenformat derzeit 30/60, in der Dusche aber auch gerne mal 30 x 100. Mit einer 1m breiten Vormauerung macht man da nicht viel verkehrt. Man bekommt eine 1m - Fliese dort hin, aber auch mit 30/60 lässt sich das gut belegen. Eine 110cm breite Vormauerung wäre wiederum etwas blöd, weil es für eine 100cm Fliesen eben gerade so nicht reicht und die 60er Fliesen erscheinen dann im Fliesenspiegel auch wieder unstimmig (einmal 60, einmal 50cm).

    • Offizieller Beitrag

    In einer idealen, rechtlich abgesicherten Variante mag das alles so sein.

    Die Frage war ja, ob das auch in der Praxis so gehandhabt wird.


    Um beim Beispiel Fliesenleger zu bleiben: Wenn er den Bauherrn fragt, ob er mit den ganzen Fliesen rechts oder links anfangen soll, darf der BH ihm keine Antwort geben und an den BL verweisen? Weil sich der BH nicht über alle Konsequenzen im Klaren sein kann?

    Wir reden hier aber schon von mündigen Bürgern. (Welche auch die Rechnung aus dem eigenen Sack bezahlen)

    Sehr schön, um genau solche Situationen geht es mir - auch beim privaten Bauherrn. Der Fliesenleger hat einen Verlegeplan von mir, in dem sämtliche Wandabwicklungen und ein Fugenplan des Bodens mit Gefälleausbildung enthalten sind. Diese Fugenpläne / Verlegepläne sind dreidimensional mit den Installationen der Sanitär-, Elektro- und Heizungstechnik und ggf. mit den Plänen zur Möblierung z.B. Glastrennwände, abgestimmt. Die Verschiebung einer einzelnen Fuge führt bei mir meist dazu, dass innerhalb dieses dreidimensionalen Systems zumindest auf der einen Wand, oft aber auf mehreren Wänden viel nicht mehr passt. Genau das möchte ich verhindern. Sonst ist meine / unsere Planung nämlich komplett für die Tonne - weil der Fliesenleger sich ein paar Plattenschnitte sparen möchte und den Zusammenhang selbst nicht sieht. "Meine" Fliesenleger müssen beim ersten Arbeiten in einem von uns geplanten Objekt oft erst lernen, dass wir Pläne erstellen und tatsächlich auch im Detail ernst meinen. Deshalb sind die nämlich sogar auf den Millimeter vermaßt. Und nein, dieser Konsequenzen ist sich kein Bauherr bewußt, wenn er schnell 'mal etwas als

    mündige(r) Bürger... . (Welche auch die Rechnung aus dem eigenen Sack bezahlt)

    entscheidet. Das erkläre ich gerne auch vor Ort, aber nicht jeden Tag auf's Neue und jedem Bauherrn / Handwerker auch nur einmal.


    Ich treffe aus grundsätzlichen Erwägungen auch selbst nie spontan verbindliche Entscheidungen vor Ort, sondern immer erst nach einer gründlicher Planprüfung in Ruhe am Schreibtisch / Cafehaustisch bzw. nach Prüfung durch die Mitarbeitenden am Rechner, weil ich regelmäßig selbst Gefahr laufe, kritische Punkte zu übersehen und mich genau davor schützen möchte.

    Wenn er den Bauherrn fragt, ob er mit den ganzen Fliesen rechts oder links anfangen soll, darf der BH ihm keine Antwort geben und an den BL verweisen? Weil sich der BH nicht über alle Konsequenzen im Klaren sein kann?

    Ganz genau so ist es, perfekt zusammengefasst!


    :thumbsup:


    Wenn der Bauher keine Planung braucht, kann er so vorgehen, wenn er aber Planung gekauft, bekommen und bezahlt hat (und da empfehle ich immer auch Fachplanungen für die TGA,) dann gibt es doch keinen Grund, die Planung auf halber Strecke eben 'mal schnell einfach wegzuwerfen weil der Fliesenleger 1,2 Nassschnitt einsparten kann.


    Ich habe genau solche Fälle mehrfach pro Woche, leider besonders oft bei Fliesenlegern. Genau den Fall meinte ich, ähnlich gilt das aber auch für viele andere Punkte, die dann nicht mehr funktionieren.

  • Skeptiker

    Insbesondere bei dir bin ich mir sicher, dass du deine Arbeit sehr gewissenhaft und weit vorbildlicher ausführst als die Kollegen, die mir bekannt sind.

    Ich staune immer wieder über deine Ausführungen, die ich von meinem bekannten Umfeld so nie erwarten würde.

    Da gibt es nur große Augen wenn man nach solchen Plandetails fragt, die bei dir offenbar selbstverständlich sind. (wenn beauftragt)

  • Grad in Deinem Gewerk ist es doch eigentlich ganz simpel, einen Plan zur Ausführung zu erstellen. Sparrenplan/Fachwerkplan ist doch reine Fleißarbeit. Fliesenplan benögt ja noch die Fliesenmaße als Vorabfestlegung.

    Aber die Holzabmessungen legt der Statiker fest, dann gehts noch um wirtschaftlichen Einsatz des Holzes und schwupps, ist der Plan fertig.


    Ich versteh die Planlücken vieler Kollegen da nicht. Nicht mal ansatzweise.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag

    Fliesenplan benögt ja noch die Fliesenmaße als Vorabfestlegung.

    ...und die habe ich in den allerseltensten Fällen im Vorfeld, wo man also Badinstallationen, Vormauerungen (Breite Höhe usw) auf deren Format abstellen kann.


    Um bei meinem Beispiel zu bleiben. 1,19m Höhe der Vormauerung ab OKFFB.


    4 Fliesen á 30cm + 3mm Fuge = 1,212m (etwas unterfüttern oben...passt dann schon)


    oder


    4 Fliesen á 29,7 + 3mm Fuge = 1,20m (Immerhin 1,1 cm Unterschied....geht aber noch irgendwie hin).



    Bauherr wählt 25/ 40 er Fliesen (gerade aktuell so erlebt)



    Leider verloren.

  • Ich würde nicht auf die Baustelle gehen, wenn die Handwerker noch da sind. Nur wenn absolut unbedingt nötig (z.B. Handwerker will mir eine Einweisung in irgendwas geben und die anderen Handwerker sind noch da)


    Zwei Gründe:

    1. Ich habe fachlich eh und je keine Ahnung - naja stimmt nicht ganz - eigentlich ist es viel schlimmer. Ich habe gefährliches Halbwissen!
    2. Ich komme mir doof vor den Leuten bei der Arbeit zuzugucken. Ich hab's ja auch nicht gern in meinem Job, wenn jemand hinter mir steht und die ganze Zeit zuschaut wie ich etwas kalkuliere oder eine Präsentation zusammen stöpsel.

    Auf dem Bau gibt es ja immer die ein oder andere Frage von den Handwerkern. Die richten sie dann logischerweise an den nächst Verfügbaren. BH ist da gerne genommen. Aber wie Skeptiker schon sagt habe ich die ein oder andere Antwort gegeben, welche mehr Probleme als Lösungen verursacht hat. Fing bei unbedachter Positionierung eines Lichtschalters an, ging über doofe Platzierung des EDV Patch Panels und endete im Badezimmer darin, dass die Türzarge AUF den Fliesen liegt und ich nun zwischen Wand und gefliestem halbhohen Bereich eine Spalte habe (nein ich habe den anderen TD dazu nicht geschrieben :-)) Auf der anderen Seite hatte ich mal Hinweise gegeben, dass die FBH in einem speziellen Bereich ein sehr dünnes System sei und knapp unter dem Parket laufen würde. Haben Sie nicht drauf gehört und beim Schneiden der Dehnungsfuge die FBH Rohre 4 mal durchgeschnitten. Kurzum - es bringt nix da zu sein - so oder so. Ist aus meiner Sicht auch der Job des Architekten und der Bauleitung.


    Beim jetzigen Bau bin ich alle 6-8 Wochen am WE vor Ort . Das BV ist allerdings auch 500km von meinem Wohnort entfernt und es gibt weit bessere Kommunikationswege als damals vor 15 Jahren beim Erstbau. Bilder über whats app, teams meetings oder einfach mal aus dem Auto telefonieren. Ich würde sagen, dass ich während der Bauphase (Planungsphase war ein anderes Thema) 2-3 Mal die Woche mit meinem Architekten á 15 Minuten rede.


    Dann schaue ich mir das mit dem Architekten alle 6 Wochen vor Ort mal an. Da fallen uns dann gemeinsam Dinge auf oder eben auch nicht. Danach trinken wir ein Bier.


    Urlaub würde ich deswegen nicht verschieben oder anders planen!


    Mein größtes Problem ist die Neugierde - ich wär schon gerne häufiger da :) Und wenn mich dann ein Handwerker fragt was er tun soll, sag ich ihm, dass er beim Architekten anrufen soll....


    LG und es wird schon

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde nicht auf die Baustelle gehen, wenn die Handwerker noch da sind. Nur wenn absolut unbedingt nötig (z.B. Handwerker will mir eine Einweisung in irgendwas geben und die anderen Handwerker sind noch da)

    :thumbsup:

    Beim jetzigen Bau bin ich alle 6-8 Wochen am WE vor Ort . ... Bilder über whats app, teams meetings oder einfach mal aus dem Auto telefonieren. Ich würde sagen, dass ich während der Bauphase (Planungsphase war ein anderes Thema) 2-3 Mal die Woche mit meinem Architekten á 15 Minuten rede.

    In der Bauphase habe ich oft täglich kurzen telefonischen Kontakt zu Bauherren (-vertretern), mitunter mehrfach. In größeren Bauvorhaben haben wir mind. einmal wöchentlich ein längeres Gespräch von 60 - 120 Min.

    Dann schaue ich mir das mit dem Architekten alle 6 Wochen vor Ort mal an. Da fallen uns dann gemeinsam Dinge auf oder eben auch nicht. Danach trinken wir ein Bier.

    :bier:

    Urlaub würde ich deswegen nicht verschieben oder anders planen!

    Sehr sympathisch. Wenn mir die Bauherrn sagten, dass sie ihren Urlaub so legen, dass sie auf der Baustelle sein können, würde ich das als sehr grobes Misstrauensvotum mir gegenüber verstehen und mich fragen, was ich wirklich wichtiges vorher verkackt habe. :eek:  X/ :(


    Den Fall hatte ich erfreulicherweise noch nicht! :)