Hallo zusammen,
ich erstelle gerade für ein traufständiges Reihenmittelhaus eine Wohnflächenberechnung, das sich wie folgt beschreiben lässt:
Vom EG geht eine Treppe ohne Türen in das "Kellergeschoss. Dieses Geschoss liegt zur Straßenseite unterirdisch, was nach LBO Definition als Kellergeschoss gelten würde. Die Deckenhöhe im beheizten Raum zur Straße beträgt 1,95m. In diesem Raum befindet sich ebenfalls ein seperater Hausanschlussraum. Diese Räume sind meiner Meinung nach unstrittig und gelten nicht als Aufenthaltsräume im Sinne der LBO und haben demnach, gemäß §2 Absatz 3 Satz 2 auch keine anrechenbare Wohnfläche. Weder ist die Belichtung ausreichend, noch ist die Decke hoch genug. Geht man nun Richtung gartenseite, folgt ein Flur, der über eine Treppe mit dem EG verbunden ist, ein innenliegender Raum mit Waschmaschine, ein Duschbad mit Fenster zum Garten und eine Küche (H= 2,06m), über die man ebenerdig den Garten betreten kann. Küche und Bad haben Fenster und werden darüber belichtet. Die Deckenhöhe im Duschbad, Flur und Waschmaschinenraum beträgt 1,96m.
Wie würdet ihr die Räume anrechnen? Da für Bad und Küche keine Höhe vorgegeben ist, könnte ich doch §4 Satz 1+2 anwenden, oder? Würde bedeuten: Küche 100%, Bad und Flur 50%. Der Waschmaschinenraum (im Plan "Abst.") müsste dann wie der Raum zur Straßenseite als Kellerraum klassifiziert werden, womit er nicht angerechnet werden würde.
§ 4 Anrechnung der Grundflächen
Die Grundflächen
1.von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern sind vollständig,
2.von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern sind zur Hälfte,
Zusätzlich würde ich gerne noch wissen wie ihr folgende Situation bewerten würdet: Im gleichen Haus gibt es ein sehr kleines ausgebautes Dachgeschoss. First ist 1,76m hoch, man kann also kaum dort stehen. Der Raum ist ganz klar kein Aufenthaltsraum im Sinne der LBO. Kann hier dennoch der eben zitierte §4 zur Anwendung kommen? Es ist nur ein Rettungsweg über die Treppe vorhanden, die DFF sind zu klein.
Bei der Berechnung geht es um den Verkauf des Objektes.