Hallo zusammen!
Ich hätte mal eine Frage bezüglich des Führens von diversen Baumaschinen auf der eigenen Baustelle - also quasi als Bauherr in Eigenleistung.
Irgendwie ist es nicht so einfach da an verlässliche Infos zu kommen, besonders da es hier starke Differenzen zwischen gewerblicher und privater Nutzung gibt.
Es soll mir jetzt nicht um die mögliche "Sinnhaftigkeit" gehen, dass man eventuell als Privatmann ziemlich gefährliche Sachen machen darf, sondern mich interessiert eher die reine Rechtslage zu privat genutzten Baumaschinen.
In erster Linie interessieren mich dabei folgende Maschinen:
1. (Raupen)Bagger
2. Teleskoplader
3. Radlader/Kompaktlader
4. Baukran/Turmdrehkran
1. Bagger
Privat: Hier habe ich bisher nur herausbekommen, dass man im Prinzip - so lange man nicht auf der Straße mit mehr als 6km/h fährt - eigentlich alles bedienen darf, was man möchte.
Einschränkung: beim Fahren auf der Straße (z.B. mit Mobilbagger) muss die Maschine verkehrssicher sein und ein entsprechender Führerschein (z.B. "L") vorhanden sein.
Gewerblich: Hier scheint eine "Einweisung" zu genügen, jedoch hat ein Baggerführer meist auch einen Baggerführerschein, sonst wäre er kein Baggerführer...
2. Teleskoplader
Privat: Auch hier scheint man privat alles machen zu dürfen, was man will. Ebenfalls auch hier die Einschränkung, wird die Maschine auf der Straße bewegt, gilt die StVO entsprechend der Ausstattung der Maschine, der Führerscheine und zulässigen Geschwindigkeiten.
Interessant ist hier besonders die Frage, wie sieht es, auch wenn ich einen Arbeitskorb (mit einer Person darin) verwende?
Gewerblich: Im Normalfall reicht wohl eine Einweisung, sobald allerdings Personen damit in die Höhe befördert werden sollen, ist ein Führerschein Pflicht.
3. Radlader/Kompaktlader
Privat: Auch hier scheint man privat alles machen zu dürfen, was man will.
Ebenfalls auch hier die Einschränkung, wird die Maschine auf der Straße bewegt, gilt die StVO entsprechend der Ausstattung der Maschine, der Führerscheine und zulässigen Geschwindigkeiten
Gewerblich: Habe ich explizit nicht so viel gefunden, ich schätze aber mal, dass es auch hier einen Führerschein gibt?
4. Baukran
Privat: Hier habe ich noch keine eindeutige Aussage gefunden. Darf ich den (eigenen) Baukran auf meiner eigenen Baustelle ohne einen Führerschein/Kranschein bedienen?
Gewerblich: Ziemlich klar geregelt, wer einen Kran führen will, muss einen Kranführerschein besitzen.
Wäre cool, wenn hier der ein oder andere Erfahrungen einbringen könnte oder auch Links zu Gesetzen hätte, die man zurate ziehen könnte!
Vielen Dank und ich bin gespannt auf die kommende Diskussion!
Grüße
Maik