Privates Führen von Baumaschinen - Führerscheinpflicht?

  • Hallo zusammen!

    Ich hätte mal eine Frage bezüglich des Führens von diversen Baumaschinen auf der eigenen Baustelle - also quasi als Bauherr in Eigenleistung.

    Irgendwie ist es nicht so einfach da an verlässliche Infos zu kommen, besonders da es hier starke Differenzen zwischen gewerblicher und privater Nutzung gibt.


    Es soll mir jetzt nicht um die mögliche "Sinnhaftigkeit" gehen, dass man eventuell als Privatmann ziemlich gefährliche Sachen machen darf, sondern mich interessiert eher die reine Rechtslage zu privat genutzten Baumaschinen.


    In erster Linie interessieren mich dabei folgende Maschinen:

    1. (Raupen)Bagger

    2. Teleskoplader

    3. Radlader/Kompaktlader

    4. Baukran/Turmdrehkran


    1. Bagger

    Privat: Hier habe ich bisher nur herausbekommen, dass man im Prinzip - so lange man nicht auf der Straße mit mehr als 6km/h fährt - eigentlich alles bedienen darf, was man möchte.

    Einschränkung: beim Fahren auf der Straße (z.B. mit Mobilbagger) muss die Maschine verkehrssicher sein und ein entsprechender Führerschein (z.B. "L") vorhanden sein.


    Gewerblich: Hier scheint eine "Einweisung" zu genügen, jedoch hat ein Baggerführer meist auch einen Baggerführerschein, sonst wäre er kein Baggerführer...


    2. Teleskoplader

    Privat: Auch hier scheint man privat alles machen zu dürfen, was man will. Ebenfalls auch hier die Einschränkung, wird die Maschine auf der Straße bewegt, gilt die StVO entsprechend der Ausstattung der Maschine, der Führerscheine und zulässigen Geschwindigkeiten.

    Interessant ist hier besonders die Frage, wie sieht es, auch wenn ich einen Arbeitskorb (mit einer Person darin) verwende?


    Gewerblich: Im Normalfall reicht wohl eine Einweisung, sobald allerdings Personen damit in die Höhe befördert werden sollen, ist ein Führerschein Pflicht.


    3. Radlader/Kompaktlader

    Privat: Auch hier scheint man privat alles machen zu dürfen, was man will.

    Ebenfalls auch hier die Einschränkung, wird die Maschine auf der Straße bewegt, gilt die StVO entsprechend der Ausstattung der Maschine, der Führerscheine und zulässigen Geschwindigkeiten


    Gewerblich: Habe ich explizit nicht so viel gefunden, ich schätze aber mal, dass es auch hier einen Führerschein gibt?


    4. Baukran

    Privat: Hier habe ich noch keine eindeutige Aussage gefunden. Darf ich den (eigenen) Baukran auf meiner eigenen Baustelle ohne einen Führerschein/Kranschein bedienen?

    Gewerblich: Ziemlich klar geregelt, wer einen Kran führen will, muss einen Kranführerschein besitzen.


    Wäre cool, wenn hier der ein oder andere Erfahrungen einbringen könnte oder auch Links zu Gesetzen hätte, die man zurate ziehen könnte!

    Vielen Dank und ich bin gespannt auf die kommende Diskussion! :)


    Grüße

    Maik

  • Ich hab mal nur ein Beispiel rausgegriffen:

    4. Baukran

    [...]

    Gewerblich: Ziemlich klar geregelt, wer einen Kran führen will, muss einen Kranführerschein besitzen.

    Falsche Annahme/Aussage.

    "Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen,

    1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben,

    2. die körperlich und geistig geeignet sind,

    3. die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben

    und

    4. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.


    Der Unternehmer muss Kranführer und Instandhaltungspersonal mit ihren Aufgaben beauftragen. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss der Unternehmer den Kranführer schriftlich beauftragen."

    § 29 Abs 1 BGV D6 Krane

    Nichts mit "muss einen Kranführerschein besitzen".


    Warum stellst Du denn eigentlich Deine Frage?

    Wenn Du die Geräte privat nutzen willst, auf einer nicht öffentlichen Fläche, so lass Dich vom Vermieter eingehend unterweisen.

    Wenn Du die gewerblich nutzen willst, so frage Deine BG oder Deine Fachkraft für Arbeitssicherheit.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Warum stellst Du denn eigentlich Deine Frage?

    Wenn Du die Geräte privat nutzen willst, auf einer nicht öffentlichen Fläche, so lass Dich vom Vermieter eingehend unterweisen.

    Wenn Du die gewerblich nutzen willst, so frage Deine BG oder Deine Fachkraft für Arbeitssicherheit.


    Naja ganz einfach, ich möchte alle diese Maschinen privat verwenden und sichergehen, dass ich das auch tatsächlich "darf" oder ob ich bei gewissen Sachen eventuell Probleme bekommen könnte.


    Anmerkung: Dass man natürlich jeweils irgendein Mindestalter haben muss und geistig klar im Kopf sein muss habe ich jetzt als gegeben vorausgesetzt...

  • Du darfst Dich jederzeit selbst gefährden. Du darfst Dich sogar umbringen.

    Solange Du die Maschinen auf privatem Gelände nicht gewerblich nutzt und niemanden gefährdest ist fast alles erlaubt.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Du darfst Dich jederzeit selbst gefährden. Du darfst Dich sogar umbringen.

    Solange Du die Maschinen auf privatem Gelände nicht gewerblich nutzt und niemanden gefährdest ist fast alles erlaubt.

    Ich meine, ist ja schon irgendwie "krass"...


    Ich glaube, komplizierter wird es aber bei einer "gemischten Nutzung"


    Kaufe ich z.B. einen Baukran/Turmdrehkran (privat) für meine Baustelle und wird dieser nun aber ab und zu vom Dachdecker verwendet - so ist dies ja eine "gewerbliche Nutzung", denn er macht das ja nun mal gewerblich...

    Meiner Ansicht nach dürfte ICH den Kran aber (als Privatmann) bedienen, um dem Dachdecker (um bei dem Beispiel zu bleiben) sein Material nach oben zu transportieren... oder liege ich falsch?

  • Meiner Ansicht nach dürfte ICH den Kran aber (als Privatmann) bedienen, um dem Dachdecker (um bei dem Beispiel zu bleiben) sein Material nach oben zu transportieren... oder liege ich falsch?

    Da sind wir dann aber bei

    und niemanden gefährdest

    ja klar, solange der Dachdecker und der SiGiKo da mitspielen ....

    Ich würde es als Unternehmer nicht mitmachen.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Das wäre dann wohl der ähnliche Fall wie bei der Verwendung einer Arbeitsbühne am Teleskoplader.

    Ich kann/darf mich da als (entsprechend befähigter) Privatmann draufsetzen und jemanden durch die Gegend fahren - Nur sollte sich dieser Jemand ja eigentlich schon gut überlegen, ob er sich in die Hände eines "Ungelernten" begibt....


    Vielen Dank aber schon mal an dich für deine Infos de Bakel :thumbsup:

  • Ein Laie fragt ob man Baumaschinen ohne Kenntnisse auf einem privaten Grundstück fahren darf - Finde den Fehler.


    Um Bagger und Radlader vernünftig und effizient zu bedienen, bedarf es mehr als nur einer kurzen Einweisung.


    Von der Unfallgefahr eines Kranes spreche ich lieber erst garnicht.


    Wichtig ist auch das Abfetten der Maschinen und beim Bedienen der Fettpresse hört es bei den Hobby Baggerfahrern dann meistens auch auf. 😅

  • Wie ich im ersten Post bereits geschrieben habe , möchte ich nicht diskutieren, ob das alles gut und schön ist - auch mögliche Unfallpotentiale sollen nicht das Thema sein.

    Mir geht es nur um die Frage des "Dürfens", bzw. eventuellen Einschränkungen seitens des Gesetzgebers usw.

  • Wie immer bei gefährlichen Dingen, taucht das Problem auf, wenn Kinder in Brunnen liegen. Deine private Haftpflicht-Versicherung wird sich sicher heftig weigern, einen Sachschaden (und gar einen Personenschaden), den du "privat" mit einer großen Maschine angerichtet hast, zu bezahlen. Und dann?

    • Offizieller Beitrag

    Um Bagger und Radlader vernünftig und effizient zu bedienen, bedarf es mehr als nur einer kurzen Einweisung.

    Man kann alles lernen. Hirn einschalten schadet nicht. Wie überall.

    Natürlich brauchts für effizientes Baggern etwas Übung, beim Radlader gehts aber schnell.


    Wichtig ist auch das Abfetten der Maschinen

    Das macht idR der Vermieter...


    Ich habe im Zuge meiner Außenanlagengestaltung div. "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" genutzt, 4to Bagger, 1,5to Bagger, Radlader, Teleskoplader...


    Bei Maschinen 7-20 kmh brauchts auf der Straße einen Führerschein ! B / 3 reicht aber aus.

  • Wie immer bei gefährlichen Dingen, taucht das Problem auf, wenn Kinder in Brunnen liegen. Deine private Haftpflicht-Versicherung wird sich sicher heftig weigern, einen Sachschaden (und gar einen Personenschaden), den du "privat" mit einer großen Maschine angerichtet hast, zu bezahlen. Und dann?

    .... auch darum geht es bei meiner Frage nicht...

  • Natürlich brauchts für effizientes Baggern etwas Übung,

    etwas :lach::lach::lach::lach:

    übung :lach::lach::lach:


    ich behaupte , dass eine begabung/talent voraussetzung ist.


    es gibt sehr viele , die einen baggerschein gemacht haben , baggern aber nie lernen werden.

    hingegen gibt es menschen auf die deine aussage zutrift.

    .......................................................................................................................................................................................................

    wenn ich mich nicht täusche , ist das mit den selbstfahrenden baumaschinen wie du es recherchiert hast.

    beim kran liegt die sache , so weit ich weis deutlich komplizierer, den darfst du nicht einfach bedienen , auch wenn er dir gehört

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

  • wenn ich mich nicht täusche , ist das mit den selbstfahrenden baumaschinen wie du es recherchiert hast.

    beim kran liegt die sache , so weit ich weis deutlich komplizierer, den darfst du nicht einfach bedienen , auch wenn er dir gehört

    Danke für die Antwort.


    Mit dem Baukran ist gewiss der interessante Teil der Frage... ich kenne viele Bauherren, die so ein Teil haben, sei es gekauft oder geliehen, und in der Bauphase selber bedienen.

    Das Problem, was ich vor allem in der Praxis (als eben so ein Bauherr) sehe, sind die Umstände, wie man es sonst machen soll.

    Ein Kranführerschein ist nicht günstig, das sind meist 3-5 Tage Vollzeit und rund 2.000,- EUR - das macht im betrieblichen Umfeld kein Problem sein, als Privatmann ist das aber eher indiskutabel.

    Sich jedes Mal einen Kranführer zu engagieren nur, weil eine Kiste von A nach B geladen werden muss.... neee

    Also wie soll es sonst gehen? Es werden ja nicht alle vermieteten Baukräne in DE "illegal" vom Bauherren bedient und ich bezweifle auch mal ganz stark, dass die alle einen Kranführerschein besitzen..


    Ich hab da wie gesagt noch nix "belastbares" gefunden, hatte mal bei DEKRA nachgefragt jedoch bisher keine Antwort bekommen. Es muss aber doch irgendeine Regel/Gesetz geben, ob das nun erlaubt ist oder nicht...?

  • Hallo,

    frag doch mal bei einem Kranverleih/Baumaschinenverleih an, die verleihen ihre Kräne oft auch an Privatpersonen, die dann eine Einweisung von ihnen bekommen. Gleiches gilt für Bagger usw. Vorsichtig wäre ich mit solchen Sachen/Geräten, wenn Fremde/Fremdfirmen ins Spiel kommen, das kann dann im Fall eines Unfalles zu Problemen führen.

  • Du wolltest ja nicht über alles andere sprechen. Darum: Wenn Du so etwas machst, dann bitte wenn sonst niemand auf dem Grundstück ist, außer Du. Die Kranhöhe sollte auch nicht höher sein, als so hoch, dass wenn es umfällt, es komplett auf dem eigenen Grundstück umfällt. Und das Grundstück sollte möglichst unzugänglich sein, während Du da herum werkst. Ja dann kannst Du gerne machen was Du willst, ohne jegliche Scheine. Nur sprengen, das darfst Du nicht mal auf dem eigenen Grundstück einfach so. ;)

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

    • Offizieller Beitrag

    So-Da-Kran


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    Deine private Haftpflicht-Versicherung wird sich sicher heftig weigern, einen Sachschaden (und gar einen Personenschaden), den du "privat" mit einer großen Maschine angerichtet hast, zu bezahlen.

    Das kann man Pauschal nicht sagen.

    In vielen Policen sind private Baumaßnahmen inkludiert. Und sofern das Führen dieser Maschinen legal ist, kann dafür die Leistung nicht einfach ausgeschlossen werden.

    In manchen Policen sind aber generell private Baumaßnahmen gedeckelt. Gerade bei Personenschäden (Millionenschäden!) kann das in die Hose gehen.


    In der Regel hat man aber meistens auch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Dort können die Tätigkeien versichert sein - ein Blick in die Bedingungen gibt hier Sicherheit.

  • bei kränen ist ja letztendlich das problem , dass der ausleger nicht nur über dem eigenen grundstück arbeitet , es sei , man hat einige 10 000 m² zur verfügung...


    das ist beim 1,5t bagger schon überschaubarer .

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

  • ich behaupte , dass eine begabung/talent voraussetzung ist.

    Dem kann ich nur zustimmen.

    Eine meiner ersten Lehren der Praxis war: "Frage einen Baggerführer nie, warum er was macht. Vor allem schlage ihm nie vor, wie er es machen soll. Lass ihn einfach machen ;) "

    Es gibt Typen, die ohne technische Hilfsmittel cm-genau abtragen können und man manuell nichts mehr "nacharbeiten" muss. Und es gibt manchmal auch die anderen.

    Das Problem, was ich vor allem in der Praxis (als eben so ein Bauherr) sehe, sind die Umstände, wie man es sonst machen soll.

    Der Materialtransport ist Sache des Unternehmers. Einen zentralen Baukran zur Verfügung zu stellen mag in Sonderfällen (z.B.: enge Baustelle im Innenstadtbereich) sinnvoll sein, ist aber (gerade für den privaten Bauherren) eher die Ausnahme und absolut nicht üblich.


    P.S.: Endlich nähern wir uns dem eigentlich Grund der Frage.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • P.S.: Endlich nähern wir uns dem eigentlich Grund der Frage.

    Der Grund der Frage ist, dass ich wissen will, ob ich einen Kranführerschein brauche oder nicht!


    Noch mal, ich arbeite in Eigenleistung auf meiner Baustelle - kein Neubau, kein Bauunternehmer!

    Baumaterial wird vom Spediteur abgeladen und ich muss dann selber sehen, wie ich das Zeug 1. bewegt und 2. verbaut bekomme....


    Ich bin noch mal durch die BG Bau Gesetze gegangen. Wenn ich das nun korrekt verstehe, gelte ich als Bauherr automatisch als "Unternehmer" - somit würde das aber auch bedeuten, dass ich alle Vorgaben wie auch im gewerblichen Umfeld erfüllen müsste (UVV für die Maschinen, Führerscheine usw.)

    Das erscheint mir aber dann auch ein wenig "too much" - schließlich arbeite ich ja immer noch auf meinem eigenen Grundstück und bin kein Arbeitnehmer usw.

  • Wenn ich das nun korrekt verstehe, gelte ich als Bauherr automatisch als "Unternehmer"

    Soweit so richtig.

    "Arbeiten außer Ihnen und Ihrer Ehe- bzw. Lebenspartnerin oder Ihrem Ehe- bzw. Lebenspartner oder den von Ihnen beauftragten Firmen weitere Personen beim Bau mit? Dann sind Sie per Gesetz verpflichtet, Ihre Helferinnen und Helfer bei der BG BAU anzumelden. Dies gilt unabhängig davon, ob diese gegen Bezahlung oder unentgeltlich arbeiten."

    Pflichtversicherung für private Bauvorhaben | BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

    Wenn freiwillig versichert oder pflichtversicherte Helfer vor Ort sind müssen die Regeln eingehalten werden.


    P.S.: Ein größeres Bauvorhaben als Laie in Eigenleistung ausführen wollen --> Wahnsinn hoch x

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin noch mal durch die BG Bau Gesetze gegangen. Wenn ich das nun korrekt verstehe, gelte ich als Bauherr automatisch als "Unternehmer"

    Hier geht es nur um die BG Bau. Die Definition eines Unternehmers ist je nach Gesetz unterschiedlich ist, d.h. die Frage, was du im Auftragsverhältnis mit Dritten an Kenntnissen nachweisen musst, ist im Zweifel in einem anderen Gesetz mit einer anderen Unternehmerdefinition geregelt. Für die SVLFG bin ich bspw. schon 1000m² Weinreben ein Unternehmer. Für andere Gesetze noch lange nicht. Generell ziehen die Sozialkassen die Definition möglichst weit um eine breite Einnahmenbasis zu generieren.


    Grundsätzlich hätte ich als Nachbar allerdings arge Bedenken, wenn neben mir irgendein Amateur mit einem 50m Baukran rumhantiert. Wenn der auf mein Dach fällt, ist der Nachbar im Zweifel nicht mal versichert und ich bleibe auf dem Schaden sitzen.

    Der gesunde Verstand ist die bestverteilte Sache der Welt, denn jedermann meint, damit so gut versehen zu sein, dass selbst diejenigen, die in allen übrigen Dingen sehr schwer zu befriedigen sind, doch gewöhnlich nicht mehr Verstand haben wollen, als sie wirklich haben. ~ René Descartes

  • Grundsätzlich hätte ich als Nachbar allerdings arge Bedenken, wenn neben mir irgendein Amateur mit einem 50m Baukran rumhantiert. Wenn der auf mein Dach fällt, ist der Nachbar im Zweifel nicht mal versichert und ich bleibe auf dem Schaden sitzen.

    Hehe - naja, das gleiche Problem hättest du aber auch, wenn dein Nachbar sich aus Jux nen 20 Tonnen Radlader kauft und "aus Versehen" beim Rückwärtsfahren dein Haus abreißt...

    Oder wenn der Kran zwar dem Dachdecker gehört, der Bauherr den aber einfach mal aus Spaß ausprobiert....


    Im Prinzip ist es ja so, dass man in der Regel versichert ist (bzw. sich entsprechend versichern KANN), solange man sich an die Gesetze hält.

    Ist es also OK, dass ich so einen Kran ohne Führerschein bediene, wäre es auch möglich, das durch eine entsprechende Haftpflicht abzusichern.


    Die Frage ist aber immer noch: Brauch ich zwingend nen Führerschein für einen Baukran?

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich hätte ich als Nachbar allerdings arge Bedenken, wenn neben mir irgendein Amateur mit einem 50m Baukran rumhantiert.

    Deswegen kannst Du dem Nachbar diese Arbeiten untersagen, wenn Du befürchten musst, dass hier eine Gefahr für Dich oder Dein Eigentum besteht. Dieses Risiko bzw. diese Gefahr dürfte grundsätzlich anzunehmen sein, wenn ein Laie auf dem Nachbargrundstück mit schwerem Baugerät hantiert.


    Anders sieht es aus wenn eine Firma auf dem Nachbargrundstück tätig ist. Hier würde man wohl davon ausgehen, dass beispielsweise der Kranführer geeignet und berechtigt ist, der Kran selbst geprüft/gewartet und fachgerecht aufgestellt ist. Auch wenn der Kran über Dein Grundstück schwenkt kann man das nicht so einfach verbieten, denn eine konkrete Bedrohung liegt nicht vor.


    Ich muss also die Nutzung des Luftraums über meinem Grundstück nur dann dulden, so lange diese keine Bedrohung oder unzulässige Beeinträchtigung darstellt.


    Die Begriffe Bedrohung und Beeinträchtigung sind hier durchaus etwas weitreichender zu verstehen, es geht also nicht nur um Leib und Leben, sondern es kann beispielsweise auch schon bei starkem Lärm eine unzulässige Beeinträchtigung vorliegen. Wenn ein Airbus in 10.000m Höhe über mein Grundstück fliegt, dann muss ich das dulden, ein Sportflugzeug in 50m Höhe hingegen nicht. Das gilt ähnlich auch für Lärm von der Nachbarbaustelle (Zeiten, Grenzwerte beachten).


    Vereinfacht gesagt, der TE kann auf seinem Grundstück auch mit einem Bagger hantieren, so lange eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist. Im Fall einer Baustelle sollte er daran denken, dass er für die Sicherheit auf seiner Baustelle verantwortlich ist.

  • wenn ein Laie auf dem Nachbargrundstück mit schwerem Baugerät hantiert.

    deswegen gibt es für privatleute nur kleinere geräte zu mieten , da ist der schaden aus versehen überschaubar...

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

    • Offizieller Beitrag

    Ich empfehle die Berichterstattung zum Winsener So-Da-Kran.

    Der steht ja nur so rum, wird regelmäßig gewartet (TÜV Prüfung), nur eben nicht genutzt. So gesehen besteht keine Bedrohung für Dritte, evtl. eine optische Beeinträchtigung, mehr aber nicht. Da der Eigentümer des Krans anscheinend selbst Handwerker ist, wäre es möglich, dass er "geeignet" und berechtigt ist den Kran zu benutzen. Ich denke, wenn es hier einen Ansatzpunkt gäbe, dann hätte die Gemeinde das wohl schon in Angriff genommen. Stattdessen versucht man es auf dem Weg, dass es sich um ein eigenständiges (ungenehmigtes) Bauwerk handelt. Ob das funktioniert? Keine Ahnung, Urteil steht wohl noch aus. In BaWü darf man beispielsweise einen Antennenmast >10m nicht ohne Genehmigung errichten. Bei einem Kran geht man davon aus, dass dieser nur über einen begrenzten Zeitraum (Bauzeit) aufgebaut auf dem Grundstück steht und genutzt wird, da gilt diese Höhenbegrenzung nicht.

  • Schon irre. Anscheinend hat einer für seinen Hausbau einen Kran gekauft. Wie gaga ist das denn? :lach:


    Ein Kranverleiher wird aber einen Befähigungsnachweis haben wollen, wenn der einen Kran an einen Privaten Bauherrn verleiht (eigentlich bei jedem). Einweisung gibt es eh immer, da Kräne ihre Unterschiede haben. Die Einweisung ist aber kein Ersatz für eine richtige Unterweisung im Gebrauch eines Kranes. Wenn man trotz allem einen bekommt, naja, dann mach halt. No risk no fun. Kann gut gehen, kann auch mal die Gewerbeaufsicht auf dem Platz stehen und es untersagen, aus Gründen.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Schon irre. Anscheinend hat einer für seinen Hausbau einen Kran gekauft. Wie gaga ist das denn?

    Verstehe nicht, was daran so "irre" oder "gaga" sein soll?


    Wenn man so einen Kran für eine planmäßige Baumaßnahme (z.B. Dach) nur wenige Wochen/Monate benötigt, ergibt das natürlich keinen Sinn.

    Ich weiß aber, dass ich das Teil gewiss 1 Jahr, vielleicht sogar 1,5 Jahre stehen haben werde... was mich das regulär an Miete kosten würde - dafür kann ich so ein Ding LOCKER kaufen und hinterher einfach wegschmeißen!


    Darum: (gebraucht) kaufen - von Fachfirma liefern, aufstellen und abnehmen lassen und dann 1,5 Jahre benutzen - anschließend fürs gleiche Geld wieder verkaufen.


    Und in dem Zusammenhang ist halt (immer noch) die Frage, ob ich einen Kranführerschein dafür machen muss.


    Da ich parallel aber weitergeforscht und nachgefragt habe, bin ich aktuell beim "Ergebnis": "JA"

    Es muss dafür aber nicht gleich die "Ausbildung zum Turmdrehkranführer" (10 Tage, rund 2.000,- EUR) sein

    Es reicht eine Kranfahrerschulung nach DGUV - die dauert 1-2 Tage und kostet rund 300,- EUR

    Kann man also machen, wie ich finde!

    • Offizieller Beitrag

    bin ich aktuell beim "Ergebnis": "JA"

    woher leitest du das ab?


    Kann man also machen, wie ich finde!

    klar.



    Ich weiß aber, dass ich das Teil gewiss 1 Jahr, vielleicht sogar 1,5 Jahre stehen haben werde... was mich das regulär an Miete kosten würde - dafür kann ich so ein Ding LOCKER kaufen und hinterher einfach wegschmeißen!

    Jetzt mal ernsthaft.

    Was kostet so ein kleiner Turmdrehkran an Miete? Frage in die Runde, die Herren Architekten und Ing. haben da ja sicher Erfahrungen.

    Ich hab mal etwas recherchiert, unter 50.000€ wird sehr schwer was zu finden...