Änderung B-Plan, Vorgehensweise

  • Hallo zusammen,


    ich war bis jetzt stiller Leser und würde mich aktuell über ein wenig Unterstützung freuen.


    Wir, meine Freundin und ich (beide 29), würden gerne sesshaft werden. Aktuell haben wir eine potenzielle Fläche in Aussicht und uns schon mit den potenziellen Verkäufern getroffen.

    Es ist eine 3.500 - 4.000 qm große Wiese, welche ringsum bebaut ist. Diese Fläche würden wir gerne in drei bis vier Grundstücke einteilen und eins für uns nutzen (die Verkäufer wollen nur die gesamte Fläche verkaufen).

    Nun wurde uns beim Amt geraten, eine Bauvoranfrage zu stellen. Nachdem wir diese erstellt haben, wurde uns mitgeteilt, es müsste der B-Plan geändert werden und eine Voranfrage hilft uns nicht weiter.

    Man teilte uns mit, es würde auf ein 13a Verfahren hinauslaufen und ca. folgendes kosten:

    4.700 € Änderung B-Plan
    600 € Beratungsunterlagen
    1.900 € Artenschutzanalyse
    650 € X-Plan


    Im Flächennutzungsplan ist die Fläche schon als "allgemeines Wohngebiet" gekennzeichnet, jedoch besteht kein B-Plan für diese Fläche.


    Aktuell haben wir uns mit den Verkäufern noch nicht über den Preis unterhalten, weil ich erstmal Angebote für Erschließung, Bodengutachten, Bodenaufschüttung (ca. 1 m tiefer als die Straße) einholen möchte, um mir einen Überblick über die Kosten zu machen und bevor wir Zeit und Energie in das weitere Vorgehen investieren, eventuell schon abbrechen können.


    Ich wäre einfach über Tipps dankbar, wie wir am besten vorgehen sollen.

    Ist das genannte 13a Verfahren überhaupt das richtige? Uns wurde Anfangs auch zur Bauvoranfrage geraten, dann wieder nicht.. wir sind verwirrt.

    Passen die genannten Kosten für das Verfahren ca.?

    Gibt es bestimmte Stellschrauben und Möglichkeiten, die Sache zu beschleunigen bzw. zu vereinfachen?

    Sind wir grundlegend überhaupt auf dem richtigen Weg?


    Sorry für die vielen "Anfängerfragen" und vielen Dank im Voraus.


    Grüße


    KeKo

  • Aktuell haben wir uns mit den Verkäufern noch nicht über den Preis unterhalten

    Spielt es denn für eure Überlegungen keine Rolle, ob das Grundstück 10, 100 oder 1000€/qm kostet? Das ist ja in jedem Fall der teuerste, und daher auch wichtigste Teil...

  • Die Bauvoranfrage ist der einfachste Weg, einzelne Fragen zur Genehmigungsfähigkeit rechtssicher zu klären.


    Das Ergebnis hier ist, dass zur Zeit kein Baurecht besteht.


    Zur Schaffung von Baurecht muss ein B-Plan erstellt werden. B-Pläne werden ausschließlich durch die Gemeinde aufgestellt und beschlossen. Hinsichtlich der Kosten wird die Gemeinde sich dann vermutlich bei Euch schadlos halten. Ob die oben genanten Summen hinkommen, kann man nur anhand des erforderlichen Aufwand beurteilen.

    Die Aufstellung des B-Plans dauert, schon wegen der einzuhaltenden Fristen, relativ lange. Solange kann dort auch nichts gebaut werden.

    Ob das der richtige Weg für Euch ist, müsst Ihr selbst wissen.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Zur Schaffung von Baurecht muss ein B-Plan erstellt werden.

    Warum? Es gibt auch den § 34 BauNVo (nicht beplanter Innenbereich). Das ein B-Plan der Gemeinde angenehmer sein mag, kann sein. Aber dann soll sie es halt machen und nicht so lange rumtrippeln, bis da jemand bauen will

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Warum? Es gibt auch den § 34 BauNVo (nicht beplanter Innenbereich).

    Weil die "Lösung" mit der Antwort auf Bauvoranfrage wohl ausscheidet. Der Klageweg ist auch nicht kürzer und deutlich unsicherer.

    Nun wurde uns beim Amt geraten, eine Bauvoranfrage zu stellen. Nachdem wir diese erstellt haben, wurde uns mitgeteilt, es müsste der B-Plan geändert werden und eine Voranfrage hilft uns nicht weiter.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Nachdem wir diese erstellt haben, wurde uns mitgeteilt, es müsste der B-Plan geändert werden und eine Voranfrage hilft uns nicht weiter.

    Das klingt FÜR MICH nicht nach einer schriftlichen Ablehnung, sondern eher nach einem mündlichen Abwiegeln/Abbügeln. Sonst wäre ich auf die SCHRIFTLICHE Begründung gespannt.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Ihr wollt als Bauträger oder ähnliches auftreten? Das nennt man vorhabenbezogener Bebauungsplan. Wird gerne von Firmen gemacht, die in einem Gebiet etwas bauen wollen, was zwar gebraucht, aber noch nicht im Bebauungsplan fest steht, wie z.B. Einkaufszentren, oder größere Wohngebiete usw. Dazu braucht ihr einen guten Anwalt für Baurecht, der euch begleitet und mit den Behörden verhandelt und ihr braucht auch das Grundstück. Es ist ein etwas längerer Weg und dauert etwas länger als ein normaler Bauantrag. Ihr müsst euer Vorhaben aber schon mal so weit planen lassen, dass es für eine Vorlage bei der Gemeinde reicht. Vorher würde ich aber abklären lassen, ob die Gemeinde das auch will, oder ob es irgend welche gute Gründe gibt, warum die Gemeinde diese Wiese frei gelassen hat.


    Unternehmerisch tätig zu werden birgt natürlich auch Risiken. Wenn ihr es erst mal auf der Gemeinde abgeklärt habt (am besten mit Bürgermeister reden), dann könnt ihr kaufen und los legen. Ob es sich rechnet, müsst Ihr selbst ausrechnen und entscheiden. Das kann euch keiner hier abnehmen.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Wow, vielen Dank für die Antworten.

    Spielt es denn für eure Überlegungen keine Rolle, ob das Grundstück 10, 100 oder 1000€/qm kostet? Das ist ja in jedem Fall der teuerste, und daher auch wichtigste Teil...

    Doch, das spielt es. Wir haben mit den Eigentümern über den Bodenrichtwert gesprochen und diese wissen auch bescheid, dass bis zum erschlossenen Grundstück noch viele weitere Kosten auftreten werden. Diese Kosten möchte ich entsprechend aufdecken, um dann einen fairen Preis für beide Seiten generieren zu können.


    Der richtige Weg für uns wäre natürlich der einfachste, schnellste und kostengünstigste. Da ich kein tieferes Wissen bzgl. Baurecht besitze, ist das der richtige Weg des Amts?


    Warum? Es gibt auch den § 34 BauNVo (nicht beplanter Innenbereich). Das ein B-Plan der Gemeinde angenehmer sein mag, kann sein. Aber dann soll sie es halt machen und nicht so lange rumtrippeln, bis da jemand bauen will

    Klingt erstmal interessant. Kann man laienhaft sagen, was genau der Unterschied ist und welche Vorteile sich dadurch ergeben würden?


    Das klingt FÜR MICH nicht nach einer schriftlichen Ablehnung, sondern eher nach einem mündlichen Abwiegeln/Abbügeln. Sonst wäre ich auf die SCHRIFTLICHE Begründung gespannt.

    Genau, wir sollten diese Voranfrage dann garnicht mehr stellen, da es wohl der falsche Weg sei...obwohl es anfangs als der "richtige" Weg dargestellt wurde.


    Ihr wollt als Bauträger oder ähnliches auftreten? Das nennt man vorhabenbezogener Bebauungsplan. Wird gerne von Firmen gemacht, die in einem Gebiet etwas bauen wollen, was zwar gebraucht, aber noch nicht im Bebauungsplan fest steht, wie z.B. Einkaufszentren, oder größere Wohngebiete usw. Dazu braucht ihr einen guten Anwalt für Baurecht, der euch begleitet und mit den Behörden verhandelt und ihr braucht auch das Grundstück. Es ist ein etwas längerer Weg und dauert etwas länger als ein normaler Bauantrag. Ihr müsst euer Vorhaben aber schon mal so weit planen lassen, dass es für eine Vorlage bei der Gemeinde reicht. Vorher würde ich aber abklären lassen, ob die Gemeinde das auch will, oder ob es irgend welche gute Gründe gibt, warum die Gemeinde diese Wiese frei gelassen hat.


    Unternehmerisch tätig zu werden birgt natürlich auch Risiken. Wenn ihr es erst mal auf der Gemeinde abgeklärt habt (am besten mit Bürgermeister reden), dann könnt ihr kaufen und los legen. Ob es sich rechnet, müsst Ihr selbst ausrechnen und entscheiden. Das kann euch keiner hier abnehmen.

    Das ist aktuell noch sehr unsicher. Wir würden gerne bauen, auch in der Gegend, müssen aber zwangsläufig die gesamte "Wiese" kaufen. Selber nutzen möchten wir jedoch maximal 1.500 qm und den Rest verkaufen. Ob es Sinn macht unternehmerisch tätig zu werden und evtl. mit einem Bauträger zusammenzuarbeiten, das ist aktuell noch eine große Frage. Die Gemeinde wollte schon vor Jahren aus dem Gebiet ein Baugebiet machen, jedoch haben Sie sich laut Verkäufer sehr daneben benommen und er würde es auf keinen Fall an die Gemeinde verkaufen.

    • Offizieller Beitrag

    Nun wurde uns beim Amt geraten, eine Bauvoranfrage zu stellen. Nachdem wir diese erstellt haben, wurde uns mitgeteilt, es müsste der B-Plan geändert werden und eine Voranfrage hilft uns nicht weiter.

    und


    jedoch besteht kein B-Plan für diese Fläche.


    Was denn nun? Es gibt einen, der geändert werden soll oder es gibt gar keinen, dann kann man den natürlich auch nicht ändern.


    Um im Innenbereich bauen zu können, bedarf es erst einmal keines B-Planes. Ein B-Plan macht vieles leichter, wenn man ohnehin so bauen möchte wie es dieser vorschreibt. Gibt es keinen B-Plan, so kann man nach §34 BauGB planen und bauen.


    Habt Ihr eine formlose Bauvoranfrage gestellt oder einen echten "Antrag auf Vorbescheid"? Bei letzterem würde mich die Begründung tatsächlich interessieren, mit der das abgelehnt wurde.

  • Sorry für das Durcheinander.


    Wir haben die Voranfrage geschrieben, sind die mit der Kollegin vom Amt durchgegangen und sollten die dann an einen anderen Kollegen weiterleiten. Dieser hat jedoch direkt angemerkt, dass es der falsche Weg sei und wir die Voranfrage garnicht stellen brauchen. Entsprechend haben wir sie nicht gestellt, da gesagt wurde der B-Plan muss erstellt werden.


    Für die Wiese besteht kein B-Plan. ich spreche von Änderung, weil es uns so mitgeteilt wurde, also den B-Plan entsprechend ändern damit die Wiese bebaubar ist.


    Zur letzten Frage: Wir haben bis jetzt nichts gestellt, da uns ja abgeraten wurde.

    Deshalb vor lauter Verwirrung die Fragen an die Fachfrauen und Fachmänner.

    • Offizieller Beitrag

    . ich spreche von Änderung, weil es uns so mitgeteilt wurde, also den B-Plan entsprechend ändern damit die Wiese bebaubar ist.

    eventuell will die Gemeinde einen angrenzenden, bestehenden Bebauungsplan "ausweiten" ?
    Mir kommen die Kosten für einen eigenen Plan auch sehr günstig vor, also könnte das doch so sein.


    Zeig' doch mal ein Luftbild der Situation, dann können wir für dich einschätzen ob es sich wirklich um Außenbereich handelt (ansonsten könntest du direkt eine Baugehmigung beantragen).

    Bzg. Preisverhandlungen:

    Man kann ja mit dem Verkäufer einen Preis xyz vereinbaren und vertraglich festhalten dass alle Kosten bis zur Baureife abgezogen werden.

    • Offizieller Beitrag

    ja da sind wir wieder beim Thema.

    "Außenbereich im Innenbereich".


    Für mich wäre das kein Außenbereich da rundrum homogene Bebauung (E/ZFH) und eine Hofstelle herscht.

    Dazu der Flächennutzungsplan...


    Ich könnte mir vorstellen dass man das durchbekommt. Ob man das will - gegen den Willen der Gemeinde/des Landratsamtes - muss man sich überlegen.

    Ein Bebauungsplan schränkt dich aber in der Bebauung meist deutlich ein.


    Ich würde also die Bauvoranfrage - die kostet nicht die Welt - stellen. Dann kann man, so man den will, dagegen vorgehen.

    Aber vielleicht fällt ja jemanden im Amt auf, dass es ggf. rechtswidrig wäre.

  • Ist das genannte 13a Verfahren überhaupt das richtige?

    Das entscheidet die Gemeinde. Da diese Entscheidung für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung aber im Einklang mit der auch von mir geteilten Meinung von SirSydom und Rose24 steht, dass es sich nicht um Außenbereich handelt, halte ich das genannte Verfahren für das richtige.

    Uns wurde Anfangs auch zur Bauvoranfrage geraten, dann wieder nicht.. wir sind verwirrt.

    Bei Gemeinden ist es nicht immer einfach, die zuständige Person zu finden. Je nach Größe der Gemeinde sind auch unterschiedliche Ämter beteiligt (Planungsamt, Bauordnungsamt, Liegenschaftsamt, Bauverwaltung, ...) und jeder hat seine Meinung und jede Meinung hat Gewicht.

    Passen die genannten Kosten für das Verfahren ca.?

    Nein. Aber §13a bedeutet, dass die Gemeinde das Verfahren durchführt. Dabei stellt sich die Frage, welche Kosten die Gemeinde von Euch erstattet haben möchte. Dazu müsste sie mit Euch einen städtebaulichen Vertrag nach §11 BauGB schließen, der dann die Einzelheiten beschreibt. Da kann ich mich nur Frau Maier 's Rat anschließen, juristischen Beistand hinzuzuziehen. Die Ausführungen in #7 beziehen sich übrigens auf §12 BauGB, was hier aber von der Gemeinde anscheinend nicht beabsichtigt ist und von dem ich auch dringend abraten würde, es sei denn, Du hast die Grundstückskosten plus 100k€ sinnlos rumliegen und hast mindestens 2 Jahre Zeit.

    Gibt es bestimmte Stellschrauben und Möglichkeiten, die Sache zu beschleunigen bzw. zu vereinfachen?

    Gute Kontakte zu Gemeinderat und -verwaltung pflegen.


    Sind wir grundlegend überhaupt auf dem richtigen Weg?

    Das ist schwer zu sagen. Vielleicht hat der Verkäufer bei der Gemeinde schon eine Menge Porzellan zerschlagen. Vielleicht sitzen da auch jede Menge Schnarchnasen, die jedes Engagement ersticken. Vielleicht sind aber auch beide Seiten froh, mit der Vergangenheit abzuschließen.

    Es kann "Die Chance" sein aber auch "Das Desaster" werden.

    Aber dann soll sie es halt machen und nicht so lange rumtrippeln, bis da jemand bauen will

    Wollte sie anscheinend ja, aber man wurde sich nicht einig. Woran hattet jelegen? Das ist natürlich immer so die Frage ... (h t t p s://w w w .youtube.com/watch?v=eHKZlXlqcS4)

    Off-Topic:

    ja ich weiß, das war zum Zeitpunkt Deines Beitrages noch nicht bekannt


    Kann man laienhaft sagen, was genau der Unterschied ist und welche Vorteile sich dadurch ergeben würden?

    §34 BauGB beschreibt die Voraussetzungen für das Bauen im unbeplanten Innenbereich, also wie hier ohne Bebauungsplan. Wenn die Gemeinde sich darauf einließe, könnte man sich das zeit- und geldaufwendige Bebauungsplanverfahren sparen. Das Vorhaben muss sich dann in die Umgebungsbebauung einfügen. Und das ist hier das Problem, da es keine charakteristische Umgebungsbebauung gibt. Und auch der Bebauungszusammenhang ist fragwürdig. Vorstellbar aus meiner Sicht wäre dann allenfalls die Bebauung mit zwei Wohnhäusern.

    Nach der Vorgeschichte wird die Gemeinde aber vermutlich intensiv nach allen Steinen suchen, die sie Dir in den Weg legen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Nach der Vorgeschichte...

    Zitat von KeKo

    Die Gemeinde wollte schon vor Jahren aus dem Gebiet ein Baugebiet machen, jedoch haben Sie sich laut Verkäufer sehr daneben benommen und er würde es auf keinen Fall an die Gemeinde verkaufen.

    Ja, genau das ist wahrscheinlich das Problem. Und wenn Du dann das Grundstück als (lachender?) Dritter kaufst, hast Du womöglich die A...karte, weil die Gemeinde schwupps eine Veränderungssperre beschließt.


    Als Privatperson muss man sich gut überlegen, ob man Geld, Zeit und Nerven hat, sich darauf einzulassen. Ich würde vermutlich lieber nach einem anderen Grundstück suchen. Und wenn Du es doch versuchen möchtest, würde ich es auch nicht ohne Begleitung durch einen versierten Rechtsanwalt machen.

  • Der richtige Weg für uns wäre natürlich der einfachste, schnellste und kostengünstigste.


    Als Privatperson muss man sich gut überlegen, ob man Geld, Zeit und Nerven hat, sich darauf einzulassen. Ich würde vermutlich lieber nach einem anderen Grundstück suchen. Und wenn Du es doch versuchen möchtest, würde ich es auch nicht ohne Begleitung durch einen versierten Rechtsanwalt machen.

    Ich kann Rose24 nur zustimmen. Finger weg und weiter suchen.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18