Hallo zusammen!
Ich habe mein Baugrundgutachten bekommen die große Frage ist, ob der Keller als WU Keller gebaut werden muss oder nicht. Leider verstehe ich nicht all zu viel von dem Gutachten, weshalb es sehr nett wäre, wenn mir das einer "übersetzen" könnte und mir vielleicht eine Antwort auf die Frage geben kann. Vielen Dank im Voraus.
Für das unterkellerte EFH ist von einer Beanspruchung durch versickerndes Oberflächen-,
Schicht- und Sickerwasser auszugehen. Es ist somit von Wassereinwirkungsklasse. W1.2-
E Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser bei Bodenplatten und erdberührten Wänden
mit Dränung oder W2.1-E mäßige Einwirkung von drückendem Wasser (Wassersäule < 3
m) auszugehen /16/.
Die Festlegung der Wassereinwirkungsklasse hängt maßgeblich von der Möglichkeit der
Schaffung einer Vorflut ab. Die Anwendung der Klasse W1.2-E wird nur dann möglich,
wenn die Arbeitsräume mit stark durchlässigem Boden verfüllt werden und eine ausreichende
Dränung gewährleistet ist. In diesem Falle sind Abdichtungen nach DIN 18533-1
gegen aufsteigende Feuchte für W1.2-E vorzusehen.
Wird keine Dränage mit Vorflut möglich ist aus W2.1-E zu bemessen und auszulegen.
LG
Jim