Baugrundgutachten

  • Hallo zusammen!


    Ich habe mein Baugrundgutachten bekommen die große Frage ist, ob der Keller als WU Keller gebaut werden muss oder nicht. Leider verstehe ich nicht all zu viel von dem Gutachten, weshalb es sehr nett wäre, wenn mir das einer "übersetzen" könnte und mir vielleicht eine Antwort auf die Frage geben kann. Vielen Dank im Voraus.


    Für das unterkellerte EFH ist von einer Beanspruchung durch versickerndes Oberflächen-,

    Schicht- und Sickerwasser auszugehen. Es ist somit von Wassereinwirkungsklasse. W1.2-

    E Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser bei Bodenplatten und erdberührten Wänden

    mit Dränung oder W2.1-E mäßige Einwirkung von drückendem Wasser (Wassersäule < 3

    m) auszugehen /16/.

    Die Festlegung der Wassereinwirkungsklasse hängt maßgeblich von der Möglichkeit der

    Schaffung einer Vorflut ab. Die Anwendung der Klasse W1.2-E wird nur dann möglich,

    wenn die Arbeitsräume mit stark durchlässigem Boden verfüllt werden und eine ausreichende

    Dränung gewährleistet ist. In diesem Falle sind Abdichtungen nach DIN 18533-1

    gegen aufsteigende Feuchte für W1.2-E vorzusehen.

    Wird keine Dränage mit Vorflut möglich ist aus W2.1-E zu bemessen und auszulegen.



    LG

    Jim

  • Leider verstehe ich nicht all zu viel von dem Gutachten

    Musst Du auch nicht unbedingt, hauptsache Deine Planer verstehen es.

    als WU Keller gebaut werden muss

    Gebaut werden MUSS er meist nicht, auch dann nicht, wenn es sinnvoller ist. Es gibt immer Alternativen. Deswegen die Planer. Die sollen Dich hierzu in Kenntins des gesamten Gutachtens beraten

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag

    ..."übersetzen"...

    Ich versuche es mal:


    Falls eine dauerhaft funktionierende Dränage möglich und zulässig ist, reicht Abdichtung gegen Bodenfeuchte. In allen anderen Fällen ist gegen drückendes Wasser abzudichten. I.d.R. wird das ein WU-Keller. Schwarze Wanne will oder kann heute kaum noch jemand.

    • Offizieller Beitrag

    Da hapert es doch schon an der Fugenplanung. Vom Rest ganz zu schweigen.

    Das mag sein. Deshalb wird hier in der Gegend die überwiegende Zahl EFH ohne Keller gebaut. Und wenn, dann WU. Vor einigen Jahren waren schwarze Abdichtungen noch Usus, aber da will so richtig keiner mehr ran.

  • Achtung: WU Keller ist nicht gleich DICHTES Bauwerk. Das wäre eine WEISSE WANNE. Ich weiß, dass IHR genau die meint, aber der TE ist Laie und da sollte man die saubere Begrifflichkeit wählen. Denn WU beton alleine macht noch keine Weisse Wanne!

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag

    als Tipp für die Vertragsgestaltung, wenn sie denn mal kommt:

    Darauf achten dass eine "Weisse Wanne gemäß DAfStb-Richtlinie »Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton« (WU-Richtlinie), 12/2017" vereinbart wird.

    In gefühlt drei Viertel aller Bauträger-Verträge steht: „Keller aus WU-Beton“ und in erschreckend vielen Fällen ist es leider auch nur genau so gemeint. Die feinen Unterschiede sind oft nicht einmal Profis bekannt.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • In gefühlt steht in drei Viertel aller Bauträger-Verträger: „Keller aus WU-Beton“ und in erschreckend vielen Fällen ist es leider auch nur genau so gemeint. Die feinen Unterschiede sind oft nicht einmal Profis bekannt.

    Genau deshalb gibt es, soweit ich weis seit Einführung der DIN 1045-2 im Jahr 2001, weder in DIN EN 206-1 noch in DIN 1045-2 noch in der WU-Richtlinie den Begriff "WU-Beton". Es ist immer von "wasserundurchlässigen Bauwerken aus Beton" die Rede. AFAIK ist "WU-Beton" ein "historisches"/umgangssprachliches Relikt.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)