Muss der 1x 16mm² PE von der HES zum HAK unbedingt Mantel Ausführung haben?

  • Aus Preisgründen-

    GINGE AUCH NUR KOMPLETT GELB-GRÜNE EINZELADERLEITUNG H07VU

    ODER GAR SCHWARZE EINZELADER , meinetwegen auch sw Mantelleitung mit sw Ader drinn, DIE AN DEN ENDEN DAUERHAFT GELB-GRÜN GEKENNZEICHNET IST ZUM BEISPIEL MIT SCHRUMPFSCHLAUCH?

  • Ich las aber was, daß auch eine dauerhafte Markierung an den Enden mitgrün/gelb erlaubt sei,

    somit sollte sogar in Stangenrohr(Schutzrohr ist gefordert bei Einzelader) verlegte Einzelader zum Beispiel in sw möglich sein...

    • Offizieller Beitrag

    Ich las aber was...

    Ich las auch, dass die Erde eine Scheibe sei.

    Man sollte halt das Gelesene zeitlich und inhaltlich einordnen können, zumal dann, wenn man behauptet 40 Jahre Berufserfahrung als Elektrofachkraft mit der Lizenz zum Selberinstallieren zu haben.

    • Offizieller Beitrag

    Warum muss ein PE eigentlich auch noch im Schutzrohr oder als Mantelleitung doppelt isoliert sein?

    Der liegt doch auf Erdpotential und auch berührbare metallische Gehäuseteile sind teilweise - über den PE - auf diesem Potential.

    Da verlangt ja auch keiner doppelte Isolierung, ja nicht mal eine einfache.


    Ich weiß dass es normativ so vorgesehen ist, aber ich frag mich warum ?

    • Offizieller Beitrag

    Da schließe ich mich Thomas an, es geht um die mechanische Beanspruchung.

    Wenn ich mich richtig erinnere, dann kann auf diesen Schutz verzichtet werden, aber nur wenn der Querschnitt höher gewählt wird.

  • Ich las aber was, daß auch eine dauerhafte Markierung an den Enden mitgrün/gelb erlaubt sei,

    Das gilt für Spezialfälle, z.B. Aderleitung, die aufgrund ihres (grossen) Querschnittes nicht in gn/ge hergestellt wird. Dann aber nicht nur an Enden, sondern auch an Abzweigen, Verbindungen kennzeichnen.

    somit sollte sogar in Stangenrohr(Schutzrohr ist gefordert bei Einzelader) verlegte Einzelader zum Beispiel in sw möglich sein...

    Schutzrohr/-kanal... für Aderleitung ist nicht gefordert für den Schutzpotentialausgleichleiter.

    Warum muss ein PE eigentlich auch noch im Schutzrohr oder als Mantelleitung doppelt isoliert sein?

    Muss er nicht. Siehe DIN VDE 0100-520 bzw 0100-540

    Der liegt doch auf Erdpotential und auch berührbare metallische Gehäuseteile sind teilweise - über den PE - auf diesem Potential.

    Da verlangt ja auch keiner doppelte Isolierung, ja nicht mal eine einfache.

    Das trifft sowohl für den PE (z.b. auch in konzentrischen Leitern, NYCWY...) und den PA zu.

    • Offizieller Beitrag

    Muss er nicht. Siehe DIN VDE 0100-520 bzw 0100-540

    Danke! War schon immer so.. ein Blick in die Norm erleichtert so einiges ;)






    Dann brauche ich ja gar kein schlechtes Gewissen mehr haben wegen meines H07V-K 6mm² als Funktionspotentialausgleich, das nackert in der Kabelpritsche liegt.

    Wobei - da wäre ja gn/ge gar nicht zulässig :eek:


    Oder kann ein Funktionspotentialausgleich auch ein Schutzpotentialausgleich sein, wenn ein Schutzpotentialausgleich nicht gefordert ist aber die Anforderungen an den Schutzpotentialausgleich (>= 6mm² Kupfer) erfüllt sind?!

  • Wobei - da wäre ja gn/ge gar nicht zulässig :eek:

    So isses, es sei denn der Schutzpotentialausgleichsleiter wird auch als Funktionspotentialausgleichleiter oder zur Funktionserdung wie z. B: bei PV-Anlagen genutzt.

    Zitat

    Oder kann ein Funktionspotentialausgleich auch ein Schutzpotentialausgleich sein, wenn ein Schutzpotentialausgleich nicht gefordert ist aber die Anforderungen an den Schutzpotentialausgleich (>= 6mm² Kupfer) erfüllt sind?

    Wenn ein Schutzpotentialausgleichsleiter auch für Funktionserde genutzt wird, bleibt die Farbkennung grün-gelb. Jetzt bitte nicht wegen dem Querschnitt in die EN 50310 (VDE 0800-2-3) reinsehen, denn dann wird es komplex.


    BEISPIEL: Wenn eine Funktionserdung von PV-Modulrahmen gemäß Empfehlung der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305), Beiblatt 5, zu einer SBB (hat nix mit der Schweiz zu tun) verlegt wird, dann (in D) nur in schwarz, aber weiter ALS kombinierter Schutz-PA- und Funktionserdungs-Leiter nur in grün-gelb.


    Diese schwer verdauliche Norm ist eine Rache ehemaliger Fernmelder, ich weiß als RFT aber nicht wofür. :D

  • Oder kann ein Funktionspotentialausgleich auch ein Schutzpotentialausgleich sein, wenn ein Schutzpotentialausgleich nicht gefordert ist aber die Anforderungen an den Schutzpotentialausgleich (>= 6mm² Kupfer) erfüllt sind?!

    Ja, prinzipiell schon. Wobei sich irgendwo im Normenwerk (iirc in der 0100-540) noch der Hinweis befindet, das ein Funktionspotentialausgleichleiter betriebsmässig Ströme führen darf und kann. Hier käme dann wieder die Frage nach zusätzlicher Isolierung hinzu...

  • Aber: kann ich das Gestell nicht einfach "freiwillig" Schutzerden?

    Praktisch besteht da ja kein Unterschied, außer in der Mantelfarbe...

    Wer ältere Ausgaben der DIN VDE 0100-712 kennt, weiß noch, dass - entgegen dem Verbot SK 2-Geräte zu erden - früher schon einmal ein Schutzleiter aus 4 mm² Cu für PV-Module erlaubt war.


    Am 20.09.2007 gab es einen vom BSW Bundesverband Solarwirtschaft und ZVEH organisierten Workshop, an dem alles was Rang und Namen hatte dabei war. Dessen Ergebnisse mündeten in dieses Merkblatt für PV-Installateure ein.


    Die unterschiedlichen Auslegungen betreffen stets Gebäude ohne Blitzschutzsystem und selbst der in den Praxisfragen der Fachzeitschriften de und ep omnipräsente Werner Hörmann hat sich in der Thematik schon verheddert. Nicht alle Experten halten sich an dieses Merkblatt, die Diskrepanzen reichen von den Begriffen bis zu den Querschnitten. Dass in Österreich andere Regelungen gelten und in der Schweiz ein PA/Funktionserdung bei trafolosen WR gefordert wird, macht die Suche zur alleinigen Wahrheit nicht einfacher.


    DIN VDE 0100-712 verlangt, dass wenn ein PA-Leiter verlegt wird, dieser abstandslos mit den PV-Leitungen zu verlegen ist. Dem Wortlaut nach lässt das eine Verbindung von wie auch immer bezeichneten PA- oder Erdungsleitern von PV-Gestellen und/oder Modulrahmen Blitzschutzerdungen von Antennen nur dann zu, wenn der Antennenerdungsleiter abstandslos mit den PV-Leitungen verlegt ist.


    Eine freiwillige Funktionserdung oder Funktionspotentialausgleich ist unter Beachtung von DIN VDE 0100-712 in D zulässig, ein freiwilliger Schutzpotentialausgleich aber nur in Österreich, wo er nach meinem eingeschränkten Verständnis aus Sekundärliteratur sogar Pflicht ist. =o



    In der zweiten Grafik müsste es zutreffender heißen "Optional: Funktionserdungsleiter neben Generatorleitung"

    Noch eine Grafik, die ich mir als Merkzettel zur Klärung von ÖVE E 8101 erstellt hatte: