Ist es statisch gesehen zulässig, nachträglich einen Schlitz von ca. 1,5 Meter in eine Betondecke für Lampenkabel zu stemmen?
Nachträgliches Schlitzen einer Betondecke statisch zulässig?
- vike28
- Erledigt
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7 Stockwerk eines 8 stockigen Hochhauses .
Altbau 1969
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Vermutlich: NEIN.
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In unserem Bestand von 6.600 Wohnungen mit Stahlbetondecken aus Bj. 1960 bis 2017 ist es strikt untersagt.
Nachtrag:
Wir haben das nicht einfach per "Order de Mufti" untersagt, sondern nach sorgfältigen Prüfungen durch Statiker, denen die vollständigen Konstruktionsunterlagen vorliegen.
Das ist der Vorteil des industriellen Wohnungsbaus: Die Anzahl der Bautypen für die genannte Zeitspanne liegt bei rund zwanzig und erlaubt zutreffende Aussagen für ein große Anzahl von Wohnungen bei vertetbarem Aufwand.
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In jedem konkreten Fall muss es immer von einer Statikerin, einem Statiker einzeln geprüft werden. Die Wahrscheinlichkeit der Zulässigkeit geht dabei aber gegen Null.
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Was ist der Hintergrund Deiner Frage?
Ist es statisch gesehen zulässig,
Es ist sehr gut möglich, dass so ein Schlitz aus statischer Sicht zulässig wäre, schließlich reden wir hier über einen Schlitz mit vielleicht 10-15mm Tiefe und Breite, davon vielleicht auch noch ein erheblicher Teil im statisch nicht relevanten Putz, aber das bedeutet noch lange nicht, dass man als Nicht-Eigentümer so einen Schlitz in die Decke machen darf.
Nebenbei bemerkt, "gestemmt" werden solche Schlitze sowieso nicht.
Als Eigentümer eines Gebäudes würde ich das Schlitzen von Decken grundsätzlich nicht zulassen, völlig egal ob statisch zulässig oder nicht, denn das gehört nicht zu einer "üblichen" Nutzung einer Wohnung. Wenn Du also nicht der Eigentümer des Gebäudes bist, dann stellt sich erst einmal die Frage, ob das Schlitzen von Decken überhaupt zulässig ist, und erst dann kommt die Frage, unter welchen Voraussetzungen? (da käme dann die Statik in´s Spiel).
Bist Du also nicht der Eigentümer, dann kannst Du beim Eigentümer anfragen, aber ich würde davon ausgehen, dass das Schlitzen von Decken grundsätzlich untersagt ist.
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Der allgemeine Konsens ist klar erkennbar - statisch zulässig ist es pauschal nicht.
Das heißt aber nicht, dass es nicht funktionieren kann. Die Gefahr, dass es bei laienhaftem Handwerksgeschickt und/oder mangelnder Werkzeug zu Schäden an der Konstruktion kommt, ist groß. Der Schaden beschränkt sich dann nciht nur auf die Decke, osondern darüber hinaus zusätzlich auf die Nutzung des darüber liegenden Geschosses.
Früher hat man Flachbandkabeln in die Putzschichten eingelegt. Heute sind, meines Wissens nach, diese Kabel nicht mehr zulässig.Mit ausreichend Fingerspitzengefühl könnte der Putzbelag als auch die Betonüberdeckung für einen Schlitz genutzt werden. Dafür muss aber die Betonüberdeckung an jeder Stelle bekannt sein. Gerade Altbauten zeigen in Bezug zu den planerischen Angaben hier Über- und Unterschreitungen bis hin zu völligem Fehlen der Deckung. Und da mit einer Betonsäge trotz Tiefenbegrenzung rangehen zu wollen, wäre "mutig".
Ich würde ebenfalls eine solche Frage im Allgemeinen ablehnen.
Wenn also der Deckenputz nicht ausreicht, hast Du Pech.....
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Heute sind, meines Wissens nach, diese Kabel nicht mehr zulässig.
Wo steht das, wer sagt das?
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Heute sind, meines Wissens nach, diese Kabel nicht mehr zulässig.
Doch, sind sie, nach wie vor.
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Jungs, ich bin kein ELT-Fachmann - hat mir mein Elektriker im familiären Umkreis erzählt, als wir umbauten.... Deswegen schrieb ich "meines Wissens"...
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Die Flach- oder wie wir früher sagten, Imputzleitungen gibt es also noch und sind auch noch bedingt zulässig. Was mich viel mehr umtreibt ist die vermeintliche Putzschicht an der Betondecke. Die ist mir noch nicht untergekommen. Unsere Decken sind alle nur höchstens gespachtelt.
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Wir bewohnen ein Reihenendhaus in NRW aus Anfang 1970.
Wir haben geputzte Decken.
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Unsere Decken sind alle nur höchstens gespachtelt.
Filigrandecken vermutlich?
Ortbetondecken kenne ich eigentlich nur verputzt.
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die vermeintliche Putzschicht an der Betondecke. Die ist mir noch nicht untergekommen.
Im "Westen" waren die Betondecken der 60er und 70er eigentlich durch die Bank geputzt.
Wie das im "Osten" war = keine Ahnung.
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Filigrandecken vermutlich?
Die gab es in der DDR nicht. Es werden wohl schlaff bewehrte Stahlbetonplatten sein.
Ich kenne die auch als geputzt bei Q3A-Blöcken. Allerdings nachträglich, weil die Betondeckung so gering war, dass die Bewehrung gerostet ist.
Schlitzen wäre hier tödlich.
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Das wird vermutlich regional unterschiedlich gewesen sein. Hier waren viele Platten in der Mitte gestoßen und in die angefaste Fuge wurde die Zuleitung der Deckenleuchte verlegt.
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Die Mindestbetondeckung betrug in den 60ern übrigens Ost wie West 10 mm. Man wird beim Schlitzen alter Betondecken mit größter Wahrscheinlichkeit die Bewehrung erwischen.
Im Einzelfall kann das je nach Einzelfall wurscht sein, z.B. in Auflagernähe, wenn noch ausreichend Bewehrung bis zum Auflager durchläuft und dort verankert ist. Ohne Bewehrungspläne (oder ggf. durch Messung festgestellte Bewehrung) würde ich mir eine Einschätzung dafür aber nicht zutrauen.
Off-Topic:Z.B. bei alten U-Bahn-Tunneln in Berlin liegt nur in der Zugzone Bewehrung. Ändern sich in einem Querschnitt Zug- und Druckzone, z.B. bei Rahmenecken, wurde gar nichts mehr bewehrt. Anscheinend war Stahl damals sehr teuer.
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Zitat
Was ist der Hintergrund Deiner Frage?
Es ist sehr gut möglich, dass so ein Schlitz aus statischer Sicht zulässig wäre, schließlich reden wir hier über einen Schlitz mit vielleicht 10-15mm Tiefe und Breite, davon vielleicht auch noch ein erheblicher Teil im statisch nicht relevanten Putz, aber das bedeutet noch lange nicht, dass man als Nicht-Eigentümer so einen Schlitz in die Decke machen darf.
Der Hintergrund ist das der Vermieter die Elektroleitungen sanieren muss.
Mit einer Aufputz Installation bin ich nicht einverstanden.
Es handelt sich hierbei um keinen Plattenbau sondern ein einfaches 8 Stockwerke Haus a 5 Wohnungen pro Etage.
Ich weiß nicht genau wie man diese Häuser nennt deshalb hier ein Bild:
Nur die Außenwände sind so robust das beim bohren der Bohrer bricht.
Die Innenwände lassen sich ganz normal mit einem Bohrer bearbeiten.
Der Vermieter lehnt eine Unterputzverlegung für lediglich ein 3 adriges Elektrokabel für den Anschluss an eine Deckenleuchte aufgrund der Statik ab.
Er behauptet er könne im Deckenbereich nicht schlitzen.
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Der Vermieter lehnt eine Unterputzverlegung für lediglich ein 3 adriges Elektrokabel für den Anschluss an eine Deckenleuchte aufgrund der Statik ab.
Er behauptet er könne im Deckenbereich nicht schlitzen.
Dann wird das vermutlich auch genau so sein. Es gibt jedenfalls erstmal ohne weiteres keinen Grund, diese Aussage in Zweifel zu ziehen.
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Dann wird das vermutlich auch genau so sein. Es gibt erstmal ohne weiteres keinen Grund, diese Aussage in Zweifel zu ziehen.
Doch den gibt es.
Der Vermieter hat in 120 Wohnungen die Leitungen lediglich Aufputz verlegen lassen.
Erst bei neubezug werden die Wohnungen vollständig Unterputz verlegt.
Im gleichen Haus konnten
bereits zwei Wohnungen die allerdings zu dem Zeitpunkt noch nicht bewohnt waren problemlos Unterputz verlegt werden.
Ich bin mit Aufputz Verlegung in meiner Wohnung nicht einverstanden.
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Es ist NICHT deine Wohnung 😉
Du hast die Wohnung doch so gemietet.
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Ich bin mit Aufputz Verlegung in meiner Wohnung nicht einverstanden.
Schön für Dich. Als Vermieter würde ich Dein Wohnzimmer ohne Deckenleuchtenanschluß lassen.
Dann stehst da. Viel Spass beim Klagen.
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Vielleicht waren in diesen Wohnungen zum Renovierungszeitpunkt die darüberliegenden Wohnungen frei und die Deckenauslässe konnten auf der Rohdecke verlegt werden?
Ansonsten wüsste ich nicht, wie Du den Vermieter außergerichtlich zwingen willst, Deine Wünsche zu erfüllen.
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Es ist NICHT deine Wohnung 😉
Du hast die Wohnung doch so gemietet.
Ich habe die Unterputz gemietet und möchte dies auch so beibehalten.
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Ansonsten wüsste ich nicht, wie Du den Vermieter außergerichtlich zwingen willst, Deine Wünsche zu erfüllen.
Beantworte mal DIESE Frage!
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Ich habe die Unterputz gemietet und möchte dies auch so beibehalten.
Dann gibt es eben keine neuen Kabel und damit auch erstmal keine Deckenbeleuchtung mehr.
Was spricht gegen den Einsatz von Stegleitungen? -
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Ein Anwalt ist bereits tätig
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Der Vermieter lehnt eine Unterputzverlegung für lediglich ein 3 adriges Elektrokabel für den Anschluss an eine Deckenleuchte aufgrund der Statik ab.
Er behauptet er könne im Deckenbereich nicht schlitzen.
Gibt es sonst noch irgendwelche Aufputzleitungen in der Wohnung? Evtl. auch im gleichen Raum?
Wie wird der betroffene Raum genutzt?
Bitte darauf achten, dass in Deinen Beiträgen die Zitate auch kenntlich gemacht sind, ansonsten blickt beim Lesen eines Beitrags keiner mehr durch.
Wenn der Vermieter ein Schlitzen ablehnt, was er sicherlich begründen kann (aufgrund von Statik), dann wird´s schwierig.
Warum muss die Leitung erneuert bzw. der Deckenauslass versetzt werden? Gab es dort vorher keine Beleuchtung?
Ein Anwalt ist bereits tätig
Viel Spaß dabei. Ich glaube nicht, dass er irgendwas für Dich erreichen wird.
Grundsätzlich schuldet Dir der Vermieter eine Wohnung die so nutzbar ist, wie sie angemietet wurde. Das bedeutet für einen Aufenthaltsraum unter anderem, dass dieser ausreichend beleuchtet werden kann (Fenster(größe) und künstliche Beleuchtung). Er schuldet Dir keine Leuchte an einem bestimmten Punkt der Decke. Es war/ist sogar durchaus üblich, dass beim Versetzen von Deckenleuchten die Leitung von der Dose (Deckenauslass) bis zur Leuchte offen verlegt wird (Affenschaukel).
Sicher ist, dass eine künstliche Beleuchtung nicht davon abhängt, ob die Leuchte an einer bestimmten Position der Decke ist, zumal wir hier von einem Abstand von 1,5m reden. Es gibt mehrere Möglichkeiten wie man einen Aufenthaltsraum ausreichend (künstlich) ausleuchten kann. Ein Mangel durch fehlende oder unzureichende Beleuchtung eines Aufenthaltsraums lässt sich somit nicht darstellen.Bleibt noch die Möglichkeit, dass die neue Verlegung einen optischen Mangel darstellt, und dieser so schwerwiegend ist, dass sich beispielsweise eine Mietminderung rechtfertigen ließe. Da sehe ich bei einer "üblichen" Mietwohnung keine Chance, und Dein Bild würde ich mal so interpretieren, dass es sich dabei nicht um besonders hochwertige und hochpreisige Luxuswohnungen in bester Lage handelt, wo man als Mieter einen sehr hohen Ausstattungs (und Ausführungs)standard erwarten kann.
Ich habe die Unterputz gemietet und möchte dies auch so beibehalten.
In Deiner Wohnung gibt es vielleicht 100lfm Leitungen, wenn davon nun ein Teilstück von 1,5m AP verlegt wird, dann ändert das nichts daran, dass Du die Wohnung mit UP Installation gemietet hast, und dies eine zwingende Voraussetzung war, dass Du die Wohnung überhaupt gemietet hast. Es wäre etwas anderes wenn die komplette Installation erneuert und nun AP verlegt würde, dann könnte man vielleicht noch mit einer wesentlichen optischen Beeinträchtigung argumentieren, aber nicht wegen 1,5m, die in Tausenden Wohnungen mit versetzten Deckenleuchten genau so verlegt werden.
Im gleichen Haus konnten
bereits zwei Wohnungen die allerdings zu dem Zeitpunkt noch nicht bewohnt waren problemlos Unterputz verlegt werden.
Das ist der Knackpunkt. Vermutlich wurde dann einfach eine Stegleitung an die Decke getackert und einmal drüber geputzt. Es wurde dafür sehr wahrscheinlich nicht die Decke geschlitzt. Diese Arbeiten lassen sich aber nicht ausführen während die Wohnung bewohnt ist, denn dadurch würde die Nutzbarkeit (je nach Raum erheblich) eingeschränkt, was zu einer Mietminderung berechtigen würde. Darauf wird sich kein Vermieter einlassen wenn es nicht unbedingt nötig ist, sondern einfach bis zum nächsten Mieterwechsel abwarten.
Ich gebe noch zu Bedenken, dass diese Arbeiten nicht so einfach minimal-invasiv ausgeführt werden können, d.h. nach dem Verputzen der Decke müssen mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die Wände neu tapeziert/gestrichen werden, Schäden am Fußboden sind dabei auch nicht auszuschließen. So eine komplette Sanierung eines Raums ist nicht in ein paar Stunden erledigt.
In Deinem Fall ist es nicht zwingend nötig diese Arbeit sofort auszuführen, also wartet der Vermieter ab.
Vielleicht noch als Ergänzung:
Wurde schon einmal versucht auf eine Kulanzregelung hinzuarbeiten? Hierfür wäre vielleicht nur ein einfacher Kompromiss erforderlich mit dem beide Seiten leben können. Der Vermieter scheint ja die Leitung UP zu verlegen, nur halt nicht jetzt. Das ist auch irgendwie verständlich, denn letztendlich ist es auch eine Kostenfrage. Wenn wegen 1,5m Leitung der Raum, oder gar die Wohnung, für mehrere Wochen nicht mehr nutzbar ist, dann stehen die Kosten in keinem sinnvollen Zusammenhang mit dem Nutzen.
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Der im gesamten Text wichtigste Satz versteckt sich im letzten Absatz: "Wurde schon einmal versucht auf eine Kulanzregelung hinzuarbeiten?"
Mein Eindruck ist immer mehr, dass jedwede Parteien zunehmend die Krawalllösung suchen, nach dem Motto "Ich will, also muss es."
Gespräche und persönliche Aussprachen werden gekonnt umgangen. Leider immer immer weiter umsich greifendes Phänomen.
Einen Anwalt einschalten, wegen 1,5m Lampenleitung in einer Mietswohnung, also bitte.... Damit wird nichts erreicht. Gar nichts, Gründe wurde einige genannt.
Was das kostet.... Beide Seiten... Wegen 1,5m Lampenkabel....