In einem von mir als Objektüberwacher betreuten Projekt hat sich der Geschäftsführer des Putz- und WDVS-Erstellers mit seinem Bauleiter (Dipl.-Ing. Bauwesen) zerstritten und ihm dann kurz vor Fertigstellung des WDVS an einem MFH fristlos gekündigt.
Kurz danach wurde das Objekt fertiggestellt und nun durch GF eine de-facto-Schlussrechnung vorgelegt, aber nicht so bezeichnet. Ich als OÜ erwarte zur Vorlage bei den Prüfingenieuren für Brandschutz und ENEV / GEG nun die Fachunternehmererklärung. Vor deren Vorlage sehe auch keine mangelfreie Leistung und werde den vereinbarten Fertigstellungseinbehalt zur noch vorzulegenden Schlußrechnung nach ebenfalls noch aussehender vereinbarter förmlicher Abnahme nicht freigeben. Die Bauherrn wollen noch mehr einbehalten, doch das ist ein anderes Thema. Der gefeuerte Bauleiter weigert sich nun, die Fachunternehmererklärung zu unterschreiben. Er fordert für seine Unterschrift den Eingang einer noch ausstehenden erheblichen Zahlung vom Bauunternehmer. Der Unternehmer hat keine entsprechende formale Qualifikation, weshalb er selbst nicht unterschreibt und sagt vorerst nichts dazu.
Ein pfiffiger Berater des Bauherrn (Funktion ähnlich einem "Projektsteuerer") hat diesem nun vorgeschlagen, der Architekt könnte doch einfach die Fachunternehmer-/ Fachbauleitererklärung unterschreiben.
Ich denke überhaupt nicht dran, das zu tun - schon allein, weil ich nicht damit beauftragt bin und auch nicht dafür bezahlt werde.
Was denkt die werte Expertenschaft dazu?