Hallo alle,
da wir mit unserem Renovierungsprojekt auf Usedom erstmal einen Rechtsstreit ausfechten müssen (das war das hier: Ergänzungssatzung von 2007 widerspricht Nutzung seit 1974 - Anbau dennoch möglich?), wollen wir die Zeit nutzen und das Nachbargebäude renovieren. Dort sollen nur kleine Änderungen im Innenausbau erfolgen. Allerdings gibt es eine Frage: Ich würde gern einen Tageslichtspot ins Walmdach einbauen. Brauche ich dafür eine Baugenehmigung?
Es handelt sich um eine Grenzbebauung. Der Spot wäre auf der Seite des Nachbarn. DFF gibt es schon 2 in seine Richtung.