Projekt Bauernhof

  • Hallo zusammen!

    Ich habe ein langfristiges Projekt im Auge und zwar in Thüringen oder Sachsen einen alten verlassenen ruinösen Bauernhof zu kaufen.

    Das ist ja derzeit irgendwie auch en vogue, aber mir geht es dabei um eine Beschäftigung für die Rente, aber auch um die Leidenschaft am Bauen.

    Jetzt habe ich dazu ein paar Wissenslücken, die ich sehr gerne füllen würde:

    1. Darf man Bestandbauten denn generell in ihren ursprünglichen Ausmaßen wieder errichten und das ohne neue Genehmigung?

    Also es stehen zum Beispiel nur noch Mauern und der Rest ist quasi weg?

    2. Wenn ich saniere, also z.B. Elektroverkabelung ersetze oder Wasserversorgung etc. bin ich da dann frei, oder muss das alles später nochmal abgenommen werden?


    Ich rede jetzt bewusst nicht von Umnutzung, sondern nur von Wiederherstellung...und wir gehen von offener Bauweise im ländlichen Raum aus.


    LG


    Strawi :D

    • Offizieller Beitrag

    Für Arbeiten an der Trinkwasseranlage oder an der Elektroanlage braucht man konzessionierte Fachbetriebe.

    In beiden Domänen finden sich auch Betriebe die ein Eigenleistungsmodell anbieten und dann z.B. danach alles prüfen.


    Und was machst du dann mit einem Landw. Anwesen im Außenbereich, nachdem du es saniert hast?

    Da du es ja nicht umnutzen willst, willst du dann die Landwirtschaft weiterführen?

  • Nu, in der Regel werden die als Wohnhaus verkauft, mit Scheune und Stall...

    Ziel ist natürlich privates Ferienhaus mit 120 Tage Nutzung, außerhalb der EnEv :D sorry GEG oder wie das jetzt heißt.


    Wasserinstallation und E-Installation hab ich bislang immer selber gemacht. Also quasi nach der Wasseruhr und nach den Zählerkasten alles Eigenleistung.

    Da weiß ich wenigstens, das es richtig gemacht ist.


    Aber bleibt immer noch die Frage mit Wiedererrichtung von Gebäuden...:(

  • Hallo,


    sehr allgemein gesprochen...

    solange keine neuen Wohneinheiten entstehen, der Wohnraum nicht erweitert wird, Anbauten wie Balkone/Außentreppen oder eine Umwibnung /Nutzungsänderung stattfindet ist i.d.R. keine "Baugenehmigung" notwendig. Sofern die Gebäudekubatur durch energetische Maßnahmen verändert wird (z.B. Wärmedämmung an der Außenwand), ist dies, bis zu einem bestimmten Grad, auch nicht Genehmigungspflichtig.

    Sämtliche ausgeführten Sanierungs-/Umbaumaßnahmen müssen jedoch prinzipiell immer den aktuell geltenden Normen, Gesetzen und Richtlinien entsprechen.

    Bei selbst durchgeführten Umbauten steht u.A. die Haftungsfrage für nicht ordnungsgemäß durchgeführte Maßnahmen im Raum (Stichwort: Versicherungen, Subventionen, Bauschäden,...)


    Von der Umsetzung eines solchen umfangreichen Vorhabens komplett in Eigenregie würde ich jeder Zeit abraten. Selbst s.g. "Fachbetriebe" können leider oft in Ihrem eigenen Gewerk nicht mit ausreichen Fachwissen überzeugen. Weshalb ich es für einen Leihen für unmöglich hallte, sich alles nötige Fachwissen in einen angemessenen Zeitraum anzueignen.


    Meine Empfehlung wäre, die Planung an Fachleute zu vergeben und Kosten zu sparen, in der Form, dass mögliche Eigenleistungen im vorab mit den Fachfirmen vereinbart werden aber vor allen von den Firmen beaufsichtigt werden.

  • Bei einer zukünftigen Nutzung als "Ferienhäuser" handelt es sich ganz klar um eine Umwibnung. Ferienhäuser sind übrigens auch im Rahmen einer BEG-/KfW-Förderung nicht förderfähig...


    Und das GEG gilt auch für Ferienhäuser!

  • Ja klar, alles mach ich nicht alleine, Heizung z.B.: lass ich die Finger davon. Aber die Eigenleistung und Planung muss schon sein, sonst macht es ja keinen Sinn.

    Mauern, Betonarbeiten, Fliesen, Leitungen verlegen, Holzarbeiten, Fenster, Türen einsetzten, Dach, Möbel, Geländearbeiten, da gibte es soviel...

  • Bei einer zukünftigen Nutzung als "Ferienhäuser" handelt es sich ganz klar um eine Umwibnung. Ferienhäuser sind übrigens auch im Rahmen einer BEG-/KfW-Förderung nicht förderfähig...


    Und das GEG gilt auch für Ferienhäuser!

    Heißt das da widerspricht die GEG der EnEV?

  • Also mein Gedanke war:

    Bauernhof wieder herrichten in weitgehend originalen Zustand und dann als Ferienhaus, im Eigenbedarf, mit 120 Tage Ausnahme ohne Auflagen der GEG zu nutzen. Soweit ich weiß gibt es diese Möglichkeit noch immer. Da kann ich dann auch mit Holzofen heizen etc...

  • Zum Beispiel: Ich hätte so eine Ruine auf dem Grundstück



    Dürfte ich die ohne weitere Genehmigung nach den alten Plänen wieder aufbauen?

  • Wenn der Bauernhof zu Ferienwohnungen umgebaut werden soll, ist dafür i.d.R. eine Baugenehmigung notwendig.

    Hierbei wird z.B. der Brandschutz geprüft, ob genügend Stellplätze vorhanden sind, ob Fluchtwege vorhanden sind, usw....
    Ob dann das "neue" Objekt das GEG oder andere Gesetze erfüllen muss, um die Baugenehmigung zu erhalten, ist von Bauamt zu Bauamt unterschiedlich. Der Gesetzgeber verlangt zu jeder Baugenehmigung zwar diese Nachweise aber Erfahrungsgemäß verzichten viele Bauämter jedoch "aus Personalmangel" darauf, da sie über nicht genügend Resoluten verfügen, um dieses zu prüfen. Was bei einer Überprüfung z.B das Bauordnungsamt oder der GEG-Prüfstelle aber nicht von der Nachweispflicht befreit! Sprich: Auch wenn das Bauamt keine dieser Nachweise verlangt, müssen sie trotzdem geführt werden!!!


    Wenn Unbeheizte Gebäude, wie ein Stadel oder eine Scheune zu einem beheizten Gebäude umgebaut wird, wird dies sogar wie ein Neubau betrachtet! In diesem Fall sind auch alle Nachweise eines Neubaus zu erbringen (Wärmeschutz, Statik und Prüfstatik, Schallschutz, Brandschutz, usw.)


    Meine Empfehlung ist es, im Rahmen einer "Bau-Voranfrage" diese Dinge beim zuständigen Bauamt vor Abschluss des Kaufvertrags abzuklären, um hier über die Bevorstehenden Bedingungen aufgeklärt zu sein und die Kosten einschätzen zu können.

  • Wenn Unbeheizte Gebäude, wie ein Stadel oder eine Scheune zu einem beheizten Gebäude umgebaut wird, wird dies sogar wie ein Neubau betrachtet! In diesem Fall sind auch alle Nachweise eines Neubaus zu erbringen (Wärmeschutz, Statik und Prüfstatik, Schallschutz, Brandschutz, usw.)

    Der TS hat aber nur Mauerfragmente, die er wieder aufbauen will. Zu klären wäre, ob die Mauerreste oder das Grundstück unter Denkmal stehen.

    Die Frauenkirche in Dresden ist auch wieder aufgebaut worden. Die Frage finde ich spannend, bin auch auf weitere Antworten gespannt, wie das Vorhaben realisiert werden kann.

  • Nä, kein Denkmal, aber historisch, mit Gewölbekeller drunter und und und...


    Ich hätte Spaß dran das natürlich mit Unterstützung von Fachkollegen gemeinsam anzugehen.


    Zumal Der ganze Haufen praktisch für Umme übern Tisch geht.

    • Offizieller Beitrag

    ...

    1. Darf man Bestandbauten denn generell in ihren ursprünglichen Ausmaßen wieder errichten und das ohne neue Genehmigung?

    Also es stehen zum Beispiel nur noch Mauern und der Rest ist quasi weg?

    2. ...:D

    Nein, darf man nicht. Und vermutlich bekommst Du dafür im Aussenbereich auch keine Genehmigung (Stichwort: Privilegierung - die fehlt hier wohl).

  • Dürfte ich die ohne weitere Genehmigung nach den alten Plänen wieder aufbauen?

    Da bin ich mir nicht sicher, grundsätzlich gilt ja Bestandsschutz, soweit nicht restlos abgebrochen.

    In dem gezeigten Bild käme u.U. Denkmalschutz mit ins Boot, von Umnutzung ganz zu schweigen.

    Ist das nur ein Beispielbild oder dein tatsächlich ins Auge gefasste Projekt?

    Halte mal Ausschau nach anderen Objekten, die weniger alt sind, da gibts sicher noch paar alte Dreiseitenhöfe, mit kleineren Wohngebäuden und Stallungen nebenher. Küche - Flur - nebenan der Kuh- o. Schweinestall und dann die Futterküche, old styled handbefeuert mit Essensresten wie Brot/Kartoffeln/Möhren

    etc. Obendrüber Schlafen.

    Aber zu nem Projekt Bauernhof (oder Selbstversorger?), brauchste auch ja bissel Land, nicht vergessen.

    Ansonsten finde ich die Idee gut, man muss aber wissen was man tut. Ich würde hier eher auf 'klein aber fein' setzen, was die Räumlichkeiten angeht,

    deshalb würde ich nach einem alten Dreiseitenhof Ausschau halten, der dem nahe kommt und nicht nach einer alten Burgruine.

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    It's not the hammer, it is the way you hit.

  • Das sind Bilder von einem Hof, den ich am WE angeschaut habe...es gibt noch 3 weitere Gebäude aus der Jahrhundertwende, die gut erhalten sind.

    Aber diese Ruine reizt mich schon sehr, kann garnicht erklären warum...

    Selbstversorger will ich eigentlich nicht, mich dürstet es mehr nach Rasenfläche und Traktor, spielende Enkel und springende Hunde...:D

  • Deswegen schrieb ich ja, er soll sich nach einem alten Dreiseitenhof umschauen und nicht nach einer Burgruine ;)

    Ich könnte ja beides gleichzeitig haben?

  • Vermutlich sind die Türbögen schon zusammen gefallen bis ichs ersteigert habe...:(

  • Der TS hat aber nur Mauerfragmente, die er wieder aufbauen will. Zu klären wäre, ob die Mauerreste oder das Grundstück unter Denkmal stehen.

    Die Frauenkirche in Dresden ist auch wieder aufgebaut worden. Die Frage finde ich spannend, bin auch auf weitere Antworten gespannt, wie das Vorhaben realisiert werden kann.

    Ja. der Denkmalschutz kommt evtl. auch noch dazu


  • Hier noch son Detail, damals wurde halt schon ordentlich gemauert...

  • Ja. der Denkmalschutz kommt evtl. auch noch dazu

    Nein es besteht ausdrücklich kein Denkmalschutz und ich bin überhaupt nicht sicher ob sich die Substanz retten lässt, aber mich interessieren halt die Möglichkeiten, die rechtliche Situation. Je mehr ich darüber weiß je besser fällt meine Entscheidung so ein Ding zu kaufen, oder nicht.

  • Zumal Der ganze Haufen praktisch für Umme übern Tisch geht.

    Klingt verlockend, aber nur weils für Umme ist, würde ich es nicht machen.

    Da müsste man schonmal eine richtige Gewinn/Verlustrechnung aufstellen, die würde bei Selbstversorger eher negativ ausfallen.

    Es sei denn, Du hast vor, eine Art Landwirtschaft/Weinbau mit Gastronomie im Gewölbekeller oder ähnliche Vorstellungen.

    Mal mit dem Steuerberater reden, btw. in CZ gibts auch noch ganz interessante Objekte ;)

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  • Aber diese Ruine reizt mich schon sehr, kann garnicht erklären warum...

    Das kenne ich, Ruinen haben schon immer einen Reiz, sie sind auch sehr malerisch und fotogen, das kann ich verstehen.

    Aber lasse mal diese fixe Idee etwas sacken und gehe weniger emotional da ran, rational gesehen ist so ein Vorhaben ein finanzielles Fass ohne Boden,

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