Bei meiner Eigentumswohung die gerade gebaut wird ist nachträglich ein Abwasserrohr in eine Ecke im Flur (vom 1.Stock in den Keller) durchgeführt worden.
Nachdem ich beim Bauträger reklamiert habe, dass ich kein Abwasserrohr in meiner Wohnung haben möchte, wurde mir gesagt dass das rohr verkleidet wird und ich
im Kaufvertrag unterschieben hätte notwendige nachträgliche Ver- und Entsorgungsleitungen zu dulden sind.
Kann das wirklich so sein?