Abwasserrohre nachträglich geändert

  • Bei meiner Eigentumswohung die gerade gebaut wird ist nachträglich ein Abwasserrohr in eine Ecke im Flur (vom 1.Stock in den Keller) durchgeführt worden.

    Nachdem ich beim Bauträger reklamiert habe, dass ich kein Abwasserrohr in meiner Wohnung haben möchte, wurde mir gesagt dass das rohr verkleidet wird und ich

    im Kaufvertrag unterschieben hätte notwendige nachträgliche Ver- und Entsorgungsleitungen zu dulden sind.

    Kann das wirklich so sein?

    • Offizieller Beitrag

    Ja, es kann sein, dass das in Deinem Vertrag steht und von Dir auch unterschrieben wurde. Als juristischer Laie - und weil ich diesen Passus auch aus Bauträgerverträgen kenne - würde ich schließen, dass diese Vereinbarung dann auch gültig ist. Aber das ist einen Frage für die Juristen wie Eric .

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Was soll man sagen, pauschal hast Du es im Vorfeld wissentlich in Kauf genommen, dass so etwas passieren kann und Du damit einverstanden sein wirst....

    Jetzt kommt es dazu und es wird gejammert....


    Man kann sich natürlich fragen, woher jetzt auf einmal ein Abwasserrohr kommt, dass durch Deine Wohnung geführt werden muss... Was passiert da über Deiner Wohnung? Git es in der Nähe keinen Versorgungsschacht, in dem man es ohne große Probleme drin verlegen kann? Eine Fachplanung muss/wird es gegeben haben, die sich um Frisch- und Abwässer kümmert.


    Wenn Dich jetzt das Fallrohr im Raumeck stört, würde ich also dringend versuchen, ein klärendes Gespräch zu suchen und aktiv(!) bei der Problembeseitigung mitzuwirken. Vielleicht findet sich zusammen mit dem Nutzer über Dir, sofern von ihm ausgehend, eine einvernehmliche und einfache Lösung.


    Meine Devise, wie so oft: SPRECHEN!

  • Man kann sich natürlich fragen, woher jetzt auf einmal ein Abwasserrohr kommt, dass durch Deine Wohnung geführt werden muss... Was passiert da über Deiner Wohnung? Git es in der Nähe keinen Versorgungsschacht, in dem man es ohne große Probleme drin verlegen kann? Eine Fachplanung muss/wird es gegeben haben, die sich um Frisch- und Abwässer kümmert.

    Das wäre auch mein erster Ansatz...der Begriff "notwendige Rohre" ist wohl doch nicht so eindeutig beschrieben. Ob da wirklich ein Abflussrohr, Dachentwässerung... vergessen wurde, oder der Nutzer des 1.OG vielleicht Sonderwünsche (Lage Küche, Bad, ...geändert, Whirlpool hinzu, Sauna eingebaut...) geltend macht, die zusätzliche Rohre zu Lasten des Nutzers im EG erfordern, wäre schon interessant.

    Von der Ausführung (Rohr wird verkleidet...) reden wir mal noch gar nicht, Deckendurchführungen in Sachen Brandschutz, Isolation, Schallschutz, Schwitzwasser... da kann man zur Freude des TE eine Menge falsch machen.

  • Hat sich zum Glück so geregelt daß beide Seiten damit leben können.

    Rohr wird jetzt beim Nachbarn verlegt :D

    Noch was zum Vertrag lesen.

    Wer liest sich bei Notar einen 15 Seitigen Kaufvertrag durch und lässt den Termin platzen weil irgendwelche Floskeln

    darin stehen die zu 99 Prozent sowieso nicht eintreten.

    Wieso soll auf einmal eine Abwasserleitung eingezogen werden wenn das ganze Abwassersystem geplant ist.

    Wird mir eine Lehre sein, habe gerade noch mal glück gehabt

    • Offizieller Beitrag

    Noch was zum Vertrag lesen. Wer liest sich bei Notar einen 15 Seitigen Kaufvertrag durch ...

    Den liest der Notar Wort für Wort vor. Warum wohl? Auch für Analphabeten reichen also zuhören, verstehen oder bei Nichtverstehen nachfragen völlig aus!

    Wer ... und lässt den Termin platzen weil irgendwelche Floskeln darin stehen die zu 99 Prozent sowieso nicht eintreten.

    Beurkundungswillige - und zwar gar nicht so selten. Ich habe selbst schon erlebt, dass ein unerwünschter Passus noch bei der Verlesung geändert wurde. Heutzutage ist - zumindest bei seriösen Notaren - die Zustellung des Vertrages 14 Tage vor der Beurkundung Usus - und das ist auch gut so!

    • Offizieller Beitrag

    Und der Nachbar macht da mit?? :eek:

    Der weiß vermutlich noch nichts von seinem Glück


    Zum Kaufvertrag: Den haben wir vor 15 Jahren schon rechtzeitig vor dem Notartermin zugeschickt bekommen. Man muss sich nur zwingen, sich durch diese spaßfreie Lektüre durchzukämpfen und Unklarheiten zu klären oder für den Termin zu markern. Ob der TE das gemacht hat?

    • Offizieller Beitrag

    Juristische Details zur zwingenden Frist von 14 Tagen zwischen Vertragserhalt und Beurkundungstermin bei gewerblichen Verkäufen an Verbraucher finden sich hier in einem BGH-Urteil und der in inhaltlichen Zusammenhang damit stehenden damaligen Gesetzesänderung.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht für die Mitleser von Interesse:

    Wer liest sich bei Notar einen 15 Seitigen Kaufvertrag durch und lässt den Termin platzen weil irgendwelche Floskeln

    darin stehen die zu 99 Prozent sowieso nicht eintreten.

    Das ist eine ziemlich naive Herangehensweise wenn es um die wahrscheinlich größte Investition Deines Lebens geht. Was versteckt sich noch im Vertrag das Dir vielleicht (finanziell) das Genick brechen könnte?


    Grundsätzlich sollte man doch davon ausgehen, dass sich beide Parteien über den Kauf und die Details geeinigt haben, bevor man einen Termin zur Beurkundung macht. Die Beurkundung ist dann nur noch der finale Schritt um den Kauf zu besiegeln.


    Wenn sich Käufer und Verkäufer auf einen Kauf geeinigt haben, dann gibt es doch 2 Möglichkeiten.


    a.) Einer der Beiden erstellt einen Vertragsentwurf, der wird so lange angepasst, bis beide Seiten einverstanden sind, dann geht der Entwurf an einen Notar zur Prüfung.

    b.) Eine der beiden Parteien "bestellt" bei einem Notar einen Entwurf, der wird von beiden Seiten geprüft und bei Bedarf angepasst, dann geht der modifizierte Entwurf zurück an den Notar.


    Der Notar wird dann den ihm zugesandten Entwurf prüfen und eine beurkundungsfähige Fassung an beide Parteien verschicken, zusammen mit einem Termin zur Beurkundung. Hier greift die von Wolfgang zitierte "Wartefrist".


    Das gibt beiden Parteien ausreichend Zeit um den Vertrag bis in´s letzte Detail zu prüfen bzw. prüfen zu lassen, und das ist auch Sinn und Zweck dieser Vorgehensweise.


    In diesem Zusammenhang vielleicht noch erwähnenswert:


    1. Gegenüber dem Notar zahlt den Entwurf derjenige der den Entwurf beim Notar "bestellt". Falls eine der Parteien den deal platzen lässt, dann erhält der Besteller die Rechnung.

    2. Die beiden Parteien können einen Vorvertrag schließen, auch dieser muss zwingend von einem Notar beurkundet werden. Nicht verwechseln mit einer Reservierungsvereinbarung mit einem Makler.

    3. Irgendwelche mündlichen Vereinbarungen, oder auch eMails, sichern weder Käufer noch Verkäufer einen Kauf zu. Selbst 1 Minute vor Unterschrift kann ein deal noch platzen (genau genommen auch noch nach Unterschrift, aber das ginge zu sehr in die Details).

    4. Ein Notar ist kein Ersatz für einen eigenen Rechtsbeistand


    Bei einem Hauskauf geht es meist um viel Geld, und dementsprechend hoch ist auch das Risiko. Die Pflicht zur notariellen Beurkundung reduziert das Risiko, aber sie schützt weder Käufer noch Verkäufer davor, vielleicht den dümmsten deal ihres Lebens zu machen. Deswegen umfangreich informieren und im Idealfall einen eigenen Rechtsbeistand beauftragen.

  • Wer liest sich bei Notar einen 15 Seitigen Kaufvertrag durch und lässt den Termin platzen weil irgendwelche Floskeln

    darin stehen die zu 99 Prozent sowieso nicht eintreten.

    Finger heb: ICH z.B.


    Ist halt nervig, aber bevor Geld kostet,.... Im Zweifel gibt man den Entwurf noch an einen "eigenen" Notar zur Prüfung. Ja, kostet. Aber wer kann schon juristisch wirklich lesen.


    Das die andere Partei den Vertrag dann trotzdem "interessant" auslegt und damit durchkommt, ist möglich. Aber man hat wenigstens von seiner Seite alles nur mögliche getan

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag

    Ja, kostet.

    Genau das ist der Knackpunkt. Jeder sollte sich genau überlegen, welches Risiko er bereit ist einzugehen. Natürlich kann man einfach zum Notar gehen, unterschreiben, und dann hoffen, dass alles gut wird. In vielen (den meisten?) Fällen klappt das auch. Es gibt aber auch die Fälle die zu einem Streitfall werden, und die werden deutlich teurer als eine Rechtsberatung zu einem Kaufvertrag.


    Risiko kann man niemals völlig ausschließen, es geht darum das Risiko zu minimieren. Ich habe den Eindruck, dass es bei solchen Fällen oftmals zu Missverständnissen kommt, weil man halt nicht alles bis auf´s letzte Detail festlegt (bzw. festlegen kann). Da sollte man sich vorher überlegen, welche Details einem wichtig sind, und welche eher nicht. Man kann so einen Vertrag relativ frei gestalten, so lange man sich an die gesetzlichen Spielregeln hält. (das zu Überprüfen ist Sache des Notars). Diesen Spielraum sollte man nutzen, genau deswegen nimmt man sich ja die Zeit um einen Entwurf zu erstellen bzw. anzupassen.


    Durch die aktuelle Marktsituation geraten Kaufinteressenten natürlich schnell unter Druck, da muss man halt schnell handeln, aber das bedeutet nicht, dass man jegliche Vorsicht über Bord werfen sollte.

  • Man sollte als Käufer zum Notar seines Vertrauens gehen und nicht zu dem, den der Verkäufer regelmäßig nimmt. Da könnten sich Abhängigkeiten einschleichen. Für den Notar ist die Abwicklung schließlich ein Geschäft und er fasst in die Urkunde, was der Verkäufer ihm vorlegt.


    Schlimmstenfalls beurkundet er sogar einen Fakeverkauf mit falschen Verkäufern, siehe Berlin.