Haussanierung, was kann man fördern lassen?

  • Ich würde aber mal mindestens erwarten, dass wenn man eine Internetseite hat, dass dann ein paar Referenzen genannt werden. Wenn man einen Link Klick und dann auf "Forbidden" oder "Diese Seite ist im Aufbau" gelangt, dann wundert man sich schon sehr.


    Egal, ich weiß, dass ich schwierig bin.

  • Wir haben jetzt für Dezember einen Beratungstermin bei der Verbraucherzentrale. Laut deren Aussage ist diese nicht nur allgemein, sondern es kann schon auf die individuelle Sachlage eingegangen werden.

    • Offizieller Beitrag

    In der Not frisst der Teufel Fliegen. :lach:


    Nein, ich möcht Dich nicht als Teufel bezeichnen, aber der Spruch passt gerade so schön. Ich bin mal gespannt wie aufschlussreich das Gespräch wird, bitte halte uns auf dem Laufenden. Vielleicht täusche ich mich auch, und Du findest dort einen Berater mit Fachwissen und Erfahrung, der Dir durch den Förderdschungel einen Weg zeigen kann.

  • In der Not frisst der Teufel Fliegen. :lach:


    Nein, ich möcht Dich nicht als Teufel bezeichnen, aber der Spruch passt gerade so schön. Ich bin mal gespannt wie aufschlussreich das Gespräch wird, bitte halte uns auf dem Laufenden. Vielleicht täusche ich mich auch, und Du findest dort einen Berater mit Fachwissen und Erfahrung, der Dir durch den Förderdschungel einen Weg zeigen kann.

    Und ich habe tatsächlich konkret danach gefragt, ob es nur eine "allgemeine Auskunft" ist, weil das Zeitverschwendung wäre. Nur was soll in 45min schon rum kommen? Werde den Termin trotzdem wahrnehmen. Mit etwas "Glück" wird es ein Telefontermin.

    • Offizieller Beitrag

    Ich drücke Dir schon einmal die Daumen. In 45 Minuten kann man in meinen Augen nicht einmal das Standard-Programm abspulen, wenn es dann um technische Details geht, dauert das noch viel länger. Ich vermute der Berater hat so einen Standard Ablaufplan, das genügt dass man erst einmal einen groben Überblick bekommt. Entscheidungen kann man auf dieser Basis aber nicht treffen.


    Das ist wie bei einer Erstberatung bei einem Anwalt. Mit dem Ergebnis so einer Besprechung kann man auch noch keinen Prozess gewinnen. Das ist auch nicht schlimm, schließlich geht es um eine Erstberatung und einen groben Überblick. Für alles weitere gibt es dann ein Mandat , dann kann er sich einarbeiten, und dafür auch eine entsprechende Rechnung stellen.

  • Nach Durchsicht der Bauunterlagen ergibt sich auch noch eine weitere Option. Der Keller ist nicht, wie angenommen, bereits Wohnraum. Dort sind halt nur in ein paar Räumen Heizkörper installiert. Deklariert ist das ganze dann als "Hobbyraum", "Hauswirtschaftsraum", etc.


    Wenn die Heizung ersetzt wird, sollte es doch möglich sein, die neue in einen benachbarten Raum zu installieren. Dann wäre die Heizung über den normalen Hausflur erreichbar und der restliche Keller eine eigene Einheit. Heizungsraum und Öllager würden frei und es gäbe einen zusätzlichen Raum ergeben. Eine Küchenmöglichkeit müsste installiert werden und man könnte zusätzlichen Wohnraum schaffen. Durch die Hanglage, hat der Keller einseitig normale Fenster.


    Allerdings liegen die Hausanschlüsse etwas ungünstig. Beispielsweise liegt der Wasseranschluss in der späteren Kellerwohnung.


    Unabhängig, ob man das so macht, wäre die Option ja wahrscheinlich bei den Dämmmaßnahmen zu berücksichtigen.

    • Offizieller Beitrag

    Nach Durchsicht der Bauunterlagen ergibt sich auch noch eine weitere Option. Der Keller ist nicht, wie angenommen, bereits Wohnraum. Dort sind halt nur in ein paar Räumen Heizkörper installiert. Deklariert ist das ganze dann als "Hobbyraum", "Hauswirtschaftsraum", etc..

    Dann sollte vor allen weiteren Überlegungen zuerst die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit einer Wohnnutzung im UG geklärt werden, am besten verbindlich.

  • Deklariert ist das ganze dann als "Hobbyraum", "Hauswirtschaftsraum", etc.

    Da sollte sich die Frage stellen, WIESO?

    Ist eine KG-Wohnung nicht genehmigungsfähig wg. fehlendem Fluchtweg, fehlender Raumhöhe, zu geringer Belichtung oder wegen eines dagegen sprechenden B-Plans.

    :(:rulez:

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Müsste geklärt werden. Der Nachbar hat im Keller auch eine komplette Wohnung. Allerdings hat er auch eine stärkere Hanglage und dort sind Kellerboden und Geländeoberfläche auf einem Level. Bei uns nur ungefähr bis zur Unterkante des Fensters.


    Der Bebauungsplan sagt: "... reines Wohngebiet ... kann eine Überschreitung der Geschoßzahl gern. § 17 (5) BauNVO zugelassen werden, wenn sich durch die Geländeverhältnisse talseitig freistehende Kellergeschosse ergeben."


    Keine Ahnung, ob das relevant ist.


    Im Bebauungsplan steht aber auch, dass nur Einfamilienhäuser mit einer Wohneinheit zugelassen sind. Das ist aber definitiv real nicht so, da da Haus anders genehmigt wurde. Ich habe den Bauantrag nicht hier, aber das nannte sich anders. Nicht "Mehrfamilienhaus" sondern ähnlich.


    Also sollte ich mich mal mit dem Bauamt kurz schließen.

    • Offizieller Beitrag

    Heizungsraum und Öllager würden frei und es gäbe einen zusätzlichen Raum ergeben.

    Hierzu noch ein kurzer HInweis.


    Räume in denen über Jahrzehnte ein Ölkessel gewerkelt hat oder Heizöl gelagert wurde eignen sich nur bedingt für eine andere Nutzung. Den Heizölgeruch kriegt man nur schwer aus diesen Räumen raus. Das fällt einem normalerweise kaum auf, weil man sich eher selten über einen längeren Zeitraum in diesen Räumen aufhält. Bei einer zukünftigen Nutzung als Aufenthaltsraum sieht das aber anders aus. Für empfindliche Nasen ist ein längerer Aufenthalt in solchen Räumen eine Qual.

    Die Sanierung solcher Räume kann also umfangreicher werden als gedacht. Neben den genannten Punkten, wie Fluchtwege etc. kommt also dieser Faktor noch hinzu.

  • Also sollte ich mich mal mit dem Bauamt kurz schließen.

    Nicht Du! Das sollte jemand machen, der die Sprache des Bauamts spricht (Baurechtisch) Sonst redet Ihr im Zweifel aneinander vorbei.


    Nach dem Motto:

    Wenn zwei über das gleiche reden, reden sie noch lange nicht über das selbe

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Hierzu noch ein kurzer HInweis.


    Räume in denen über Jahrzehnte ein Ölkessel gewerkelt hat oder Heizöl gelagert wurde eignen sich nur bedingt für eine andere Nutzung. Den Heizölgeruch kriegt man nur schwer aus diesen Räumen raus. Das fällt einem normalerweise kaum auf, weil man sich eher selten über einen längeren Zeitraum in diesen Räumen aufhält. Bei einer zukünftigen Nutzung als Aufenthaltsraum sieht das aber anders aus. Für empfindliche Nasen ist ein längerer Aufenthalt in solchen Räumen eine Qual.

    Das sehe ich ein. Aber auch ohne die zusätzlichen Räume könnte es noch eine Kellerwohnung geben.


    Eine Kellertür in den Garten ist übrigens schon vorhanden.


    Die Raumhöhe ist wie im Erdgeschoss - mag sein, dass es wegen fehlender Deckenverkleidung höher erscheint, aber +2m sind es. Da sind auch normale Türen drin.


    Dadurch, dass vor dem Haus eine Hecke steht, sind die Lichtverhältnisse nicht so gut. Das dürfte sich aber auch nicht verbessern lassen.

    • Offizieller Beitrag

    Aber auch ohne die zusätzlichen Räume könnte es noch eine Kellerwohnung geben.

    Klar doch, aber das kann man aus der Ferne nicht beantworten. Sehr beliebt in den 70er und 80er Jahren waren Häuser mit "Einliegerwohnung", dafür gab es m.W. auch noch eine zusätzliche Förderung. Aber auch schon zu dieser Zeit konnte man aus ein paar Kellerräumen nicht einfach eine Einliegerwohnung machen. Trotzdem entstand so manche ungenehmigte Keller"Wohnung", beispielsweise für die eigenen Kinder, oder als "Gästezimmer" für gelegentliche Besucher. Auch beliebt, Vermietung an Studenten.


    Aber noch einmal zur Erinnerung. Auch wenn es dort Heizkörper gibt, oder die Räume evtl. auch schon als Wohnräume genutzt wurden, so sagt das noch nichts darüber aus, ob diese Kellerwohnung auch so genehmigt oder zumindest genehmigungsfähig ist. Man kann aus einer bisherigen (gesetzeswidrigen) Nutzung keine Rechte ableiten.