Fassadendämmung wie viel cm?

  • Guten Morgen,

    wir haben einen Altbau von 1970 und eine fassadendämmung von 5cm.

    Bis zur Attika unseres Flachdachs sind noch 12 cm Platz.

    Im Falle einer Fassadenerneuerung mit neuer Dämmung, wie viel cm müssten wir mindestens erreichen, um

    A nach GEG zu dämmen

    B die 20 Prozent Förderung zu erhalten?


    Müsste der Dachüberstand vergrößert werden? Dies wäre ärgerlich, wir haben das Dach vor kurzem sanieren lassen und darauf leider nicht geachtet.


    danke!

  • zunächst ein paar Fragen:

    welche Außenwände liegen vor? Mauerwerk, Fertighaus-Holzständerwände? Oder?

    Wie ist die Flachdachkonstruktion? Stahlbeton + neue Dämmung oder Holzbalkendecke + Dämmung?

    Wie wurde der Flachdachaufbau ausgeführt?

    Wie ist die Attika konstruiert (Holzbauweise, Stahlbeton oder Mauerwerk)

    ein paar Fotos wären hilfreich.


    Allgemein gilt:

    Du siehst schon: schon bei einer ersten Betrachtung stellen sich einem Fachmann eine Reihe von Fragen, die zu beantworten sind, wenn man eine Antwort geben will.

    Aber auch wenn wir hier Abschätzungen oder gar Empfehlungen abgeben, muss sich ein Kollege vor Ort die Situation im Detail ansehen. Weil das Risiko besteht, dass sich der der Darstellung hier im Forum Randbedingungen übersehen werden, die wichtig für die Beurteilung sind.

  • Soll die neue Dämmstärke durch Aufdoppelung der alten oder durch deren Abriss+Neuaufbau erfolgen? Welches Fassadenaufbau gibt es ?(Verblendfassade? Vorhangfassade? WDVS?)

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag

    wir haben einen Altbau von 1970 und eine fassadendämmung von 5cm.

    Die vorhandene Fassadendämmung stammt also aus dem Jahr 1970?

    Beziehen sich die 5cm auf den Dämmstoff oder die Dämmplatten inkl. Kleber, Armierung und Putz?

    Aus was besteht die Außenwand? (kompletter Wandaufbau)


    Stehen die 12cm insgesamt zur Verfügung? Also für Kleber, Dämmplatten, Armierung und Putz?


    Die Forderung nach 5cm Dämmung kam erstmals 1977, mit einem U-Wert (damals k-Wert) von 0,6W/m²K erst 1984. Dein Haus war also damals der Zeit um viele Jahre voraus.


    Nimmt man ein typisches Mauerwerk aus dieser Zeit (Bsp.: HBL oder HLZ mit ca. 24cm) und setzt darauf 4-5cm WDVS mit den damals üblichen WLG0045-0050, dann hat Deine Wand einen U-Wert von etwa 0,6W/m²K.

    Um diese Außenwand auf die Anforderung von 0,24W/m²K zu bringen sind weitere Dämmplatten mit min 80mm in WLG032 erforderlich. Das dürfte eine ziemliche Punktlandung geben.

    Für die zusätzliche KfW Förderung wird unter anderem ein max. U-Wert von 0,2W/m²K gefordert. Das wird mit 100mm in WLG032 vielleicht gerade so erfüllt, mit 120mm in WLG032 liegt man auf der sicheren Seite (U-Wert 0,18xW/m²K).


    Man kann also sagen, dass die vorhandenen 12cm die Möglichkeit geben, sowohl die Förderung mit den GEG Anforderungen, als auch die zusätzliche KfW Förderung mit min. 0,2W/m²K zu erreichen. Letzteres ist "nur" mit hoher Wahrscheinlichkeit möglich, da die Details zur Wand nicht bekannt sind.


    Für die Förderung benötigst Du aber sowieso einen Energieberater, der wird das dann sicherlich genauer berechnen können, schließlich sieht er ja was vor Ort vorhanden ist. Einfach ein paar U-Werte berechnen reicht für so eine Sanierung nicht aus.

  • also:

    Wir haben jetzt eine Fassade mit 5cm Dämmung plus Putz. Bis zum Rand der Attika haben wir 12 cm platz.

    Meine Überlegung:

    Wenn man 5 cm dachüberstand behalten möchte, könnte man, wenn die alte Fassade entfernt wird( diese ist ja 5cm plus Putz) 7 cm weitere Dämmung gleich 12 cm gesamt Dämmung erreichen,oder?

    Dies würde vermutlich reichen, aber eher nicht für die KfW, oder?

    Könnte man dann quasi komplett ohne überstand planen?

    Anbei ein bild der Attika.das Brett ist eben genau diese 12 cm breit

    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Dies würde vermutlich reichen, aber eher nicht für die KfW, oder?

    Das wird für beide Varianten nicht ausreichen, denn Dir stehen bei 7cm nur 6cm Dämmung + 1cm für Kleber, Armierung, und Putz zur Verfügung. Ich hatte oben ja schon geschrieben, dass das bei 8cm zzgl. Kleber etc. wohl gerade so eine Punktlandung ergibt, also die geforderten 0,24W/m²K (GEG). Mit nur 6cm Dämmplatten wird diese Anforderung nicht erreicht.


    Man könnte nun über bessere Material zur Dämmung nachdenken, aber selbst bei einer WLG von 0025 wäre das Ziel nur sehr knapp zu erreichen, da muss man dann wirklich auf x Stellen nach dem Komma rechnen.


    Nicht vergessen, man kann nicht einfach ein paar Dämmplatten an die Wand kleben, hier kommt dann auch noch eine Zulassung für eine Aufdoppelung in´s Spiel.

  • Das wird für beide Varianten nicht ausreichen, denn Dir stehen bei 7cm nur 6cm Dämmung + 1cm für Kleber, Armierung, und Putz zur Verfügung. Ich hatte oben ja schon geschrieben, dass das bei 8cm zzgl. Kleber etc. wohl gerade so eine Punktlandung ergibt, also die geforderten 0,24W/m²K (GEG). Mit nur 6cm Dämmplatten wird diese Anforderung nicht erreicht.


    Man könnte nun über bessere Material zur Dämmung nachdenken, aber selbst bei einer WLG von 0025 wäre das Ziel nur sehr knapp zu erreichen, da muss man dann wirklich auf x Stellen nach dem Komma rechnen.


    Nicht vergessen, man kann nicht einfach ein paar Dämmplatten an die Wand kleben, hier kommt dann auch noch eine Zulassung für eine Aufdoppelung in´s Spiel.

    ich spreche nicht von doppelung, sondern Abriss plus neuaufbau.

    Hier wären bis zum Rand die 12 cm plus die jetzt vorhanden 5 cm plus Putz vorhanden, und das reicht nicht!?

    • Offizieller Beitrag

    ich spreche nicht von doppelung, sondern Abriss plus neuaufbau.

    Dann reicht das. Für die Anforderung nach GEG brauchst Du eine Mindest-Dämmstärke von 80mm (wird knapp, je nach Mauerwerk) und bist mit 100mm Dämmstärke auf der sicheren Seite. Mit 120mm in WLG032 werden die 0,2W/m²K unterschritten. Beides sollte also in Deinem Fall passen. Zur Dämmstärke solltest Du noch xx Millimeter für Kleber und Armierung einplanen.


    Bitte daran denken, es sollte auch ein kleiner Dachüberstand verbleiben damit Wasser abtropfen kann.


  • Das da min. 2 cm Platz zwischen Attikaverkliedung und "Wand" bleiben müssen, ist Dir klar (Tropfkante).


    Du wirst um einen versierten örtlichen Planer nicht herumkommen!

    also ich versuch’s nochmal ☺️

    wir haben jetzt 5 cm Wärmedämmung plus den Putz und haben dennoch noch 12 cm bis zum Rand der Attika.

    überlegung:

    Abriss, dann sollten vorhanden sein: 5cm (alte Dämmung) derzeit vorhandener Putz plus 12 cm abzüglich 2.

    cm tropfkante macht 15 cm platz plus den Putz.

    Das sollte doch reichen, oder?

  • das muss man sich vor Ort ansehen. Bei sehr kleinen Überständen kommt es gelegentlich zu konstruktiven Probleme. Auch mal zu unschönen Anschlüssen oder gar Ablaufspuren.

    Man könnte über ein Z-förmiges Tropfblech an Unterkante der bestehenden Fassadenverkleidung nachdenken. Oder die Attikaverblechung abreißen, das Tropfblech nach ganz oben versetzen und was Neues, auf die aktuelle Dämmung angepasstes nachdenken.

    Nicht die schönste Lösung...

  • das muss man sich vor Ort ansehen. Bei sehr kleinen Überständen kommt es gelegentlich zu konstruktiven Probleme. Auch mal zu unschönen Anschlüssen oder gar Ablaufspuren.

    Man könnte über ein Z-förmiges Tropfblech an Unterkante der bestehenden Fassadenverkleidung nachdenken. Oder die Attikaverblechung abreißen, das Tropfblech nach ganz oben versetzen und was Neues, auf die aktuelle Dämmung angepasstes nachdenken.

    Nicht die schönste Lösung...

    wie viel überstand sollte man mindestens haben, um sowas zu vermeiden? Reichen 5cm?

  • Dann reicht das. Für die Anforderung nach GEG brauchst Du eine Mindest-Dämmstärke von 80mm (wird knapp, je nach Mauerwerk) und bist mit 100mm Dämmstärke auf der sicheren Seite. Mit 120mm in WLG032 werden die 0,2W/m²K unterschritten. Beides sollte also in Deinem Fall passen. Zur Dämmstärke solltest Du noch xx Millimeter für Kleber und Armierung einplanen.


    Bitte daran denken, es sollte auch ein kleiner Dachüberstand verbleiben damit Wasser abtropfen kann.

    bist du dir sicher? Also das 12 cm bei WLG 032 reichen? Wenn ich (als Laie zugegen) nach der dämmstoffdicke für die Förderung Google, heißt es meist :

    14 cm für GEG

    16 cm für die Förderung.

    Ich meine, es wäre super, denn dann hätte ich bei 12 cm Dämmung noch 5 cm dachüberstand und würde die Förderung erhalten? Welcher dämmstoff wäre das dann - also welches Material? Danke vorab!

    • Offizieller Beitrag

    Kann man berechnen, nicht einfach Google fragen. Entweder macht das unser „Forumsbot“ R.B. oder ich morgen. Heute komme ich nicht mehr dazu.

    • Offizieller Beitrag

    wie viel überstand sollte man mindestens haben, um sowas zu vermeiden? Reichen 5cm?

    Die "Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk" legt die Überlappungshöhe und den Abstand zwischen Tropfkante und zu schützender Oberfläche abhängig von der Höhe der Tropfkante über Gelände fest, Zusammenfassung hier. Mindestabstand ist dabei immer 2,0 cm, Überlappungshöhe >/= 5,0 cm.

  • Die "Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk" legt die Überlappungshöhe und den Abstand zwischen Tropfkante und zu schützender Oberfläche abhängig von der Höhe der Tropfkante über Gelände fest, Zusammenfassung hier. Mindestabstand ist dabei immer 2,0 cm, Überlappungshöhe 5,0 cm.

    was bedeutet das? Sorry für die blöde Frage…also brauche ich lt der Fachregel mindestens 2 cm Abstand zur Attika - sprich ich hab jetzt noch 12 cm ‚luft‘, minus 2 cm mindestabstand = 10 cm zusätzliche Dämmung sind möglich. Zuzüglich meiner jetzigen 5 cm macht in Summe eine maximal mögliche Dämmung von: 15 cm, korrekt?

    Die jetzige Dämmung hat ja 5 cm plus den jetzigen Putz. Also dürfte ich ja von den 12 cm Abstand ausgehen, oder verwendet man heute eine stärkere putzdicke oder so?

  • bist du dir sicher? Also das 12 cm bei WLG 032 reichen? Wenn ich (als Laie zugegen) nach der dämmstoffdicke für die Förderung Google, heißt es meist :

    14 cm für GEG

    16 cm für die Förderung.

    Ich meine, es wäre super, denn dann hätte ich bei 12 cm Dämmung noch 5 cm dachüberstand und würde die Förderung erhalten? Welcher dämmstoff wäre das dann - also welches Material? Danke vorab!

    vorsicht, Du bringst was durcheinander...


    R.B. sagte, dass die 12cm als Zusatzdämmung brauchst, um die üblichen Förderbedingungen zu erreichen. Aber als Aufdopplung!


    rechne mal grob, von der Anforderung der Einzelmaßnahmenförderung U>=0,20W/m²/K für übliche KfW/BAFA-Förderung ausgehend (und ohne Berücksichtigung der vorhandenen Konstruktion):

    ((1/0,20 W/mK )-0,17)*0,035 = erforderliche Dämmstärke für Förderung.

    Dies dann auf volle 2cm aufgerundet, ergibt die Dämmstärke.

    Dann kommen noch Kleber, Putz und notwendiger Überstand hinzu...


    die anderen "Baustellen" sind aber immer noch zu beackern...

  • ich hatte verstanden ohne aufdoppellung, Siehe:

    Dann reicht das. Für die Anforderung nach GEG brauchst Du eine Mindest-Dämmstärke von 80mm (wird knapp, je nach Mauerwerk) und bist mit 100mm Dämmstärke auf der sicheren Seite. Mit 120mm in WLG032 werden die 0,2W/m²K unterschritten. Beides sollte also in Deinem Fall passen. Zur Dämmstärke solltest Du noch xx Millimeter für Kleber und Armierung einplanen.


    Bitte daran denken, es sollte auch ein kleiner Dachüberstand verbleiben damit Wasser abtropfen kann.

    R.B. Oder habe ich das falsch verstanden?

  • Hier nochmal die Daten:

    Jetzt:

    5cm WDVS plus Putz, armierung etc. (dicke unbekannt) und es bleiben zur Attika 12 cm.

    durch Abriss und neuaufbau stehen zur Verfügung:


    5cm (bestehendes WDVS) plus 12 cm (Platz bis Attika) - 2 cm (Puffer) = 15 cm.


    Sollte von der Rechnung her korrekt sein, oder?

    Und jetzt nochmal die Frage: wie dick muss der Dämmstoff sein?

    • Offizieller Beitrag

    was bedeutet das?

    • nach DIN zulässige Unebenheit Rohbauwand 1,2 cm (min)
    • Kleber nach Systemzulassung ca. 0,5 cm (min)
    • Wärmedämmung X cm
    • armierter Putz nach Systemzulassung 1,0 cm (min)
    • Überstand Tropfkante 2,0 cm (min)

    Demnach werden ohne Wärmedämmung ab Außenoberfläche Rohbau (nicht: vorhandene Dämmung!) mind. 4,7 cm, also gerundet 5,0 cm benötigt. Den Rest kannst Du in die Wärmedämmung stecken. Wenn Du 17 cm ab Außenoberfläche Rohbau hast, kannst Du bei einer Neuherstellung also rd. 12 cm Wärmedämmung aufbringen (lassen), bei Erhalt des vorhandenen Systems nach Abzug der vorhanden geputzten Wärmedämmung aber nur noch 17,0 - (0,5* + 5,0 + 0,5 + 1,0 + 2,0) = 8,0 cm, höchstens.


    Viel erreichen lässt sich da nicht. Bezüglich der Dämmerte mögen die Kollegen rechnen - wenn sie mögen.


    (*Ebenheitstoleranz vorh. WDVS, mehr gehofft als geglaubt)

    • nach DIN zulässige Unebenheit Rohbauwand 1,2 cm (min)
    • Kleber nach Systemzulassung ca. 0,5 cm (min)
    • Wärmedämmung X cm
    • armierter Putz nach Systemzulassung 1,0 cm (min)
    • Überstand Tropfkante 2,0 cm (min)

    Demnach werden ohne Wärmedämmung ab Außenoberfläche Rohbau (nicht: vorhandene Dämmung!) mind. 4,7 cm, also gerundet 5,0 cm benötigt. Den Rest kannst Du in die Wärmedämmung stecken. Wenn Du 17 cm ab Außenoberfläche Rohbau hast, kannst Du bei einer Neuherstellung also rd. 12 cm Wärmedämmung aufbringen, bei Erhalt des vorhandenen Systems nach Abzug der vorhanden geputzten Wärmedämmung aber nur noch 17,0 - (0,5* + 5,0 + 0,5 + 1,0 + 2,0) = 8,0 cm, höchstens.


    (*Ebenheitstoleranz vorh. WDVS, mehr gehofft als geglaubt)

    aber ich habe doch jetzt 5cm WDVS plus Putz und Kleber und dennoch 12 cm platz, warum sollte ich die Unebenheit, den Kleber und den Putz nochmal berücksichtigen? Diese Komponenten sind doch in meinem derzeitigen Aufbau auch vorhanden.
    ist nicht deshalb eher korrekt:

    5cm WDVS plus derzeitiger Platz 12cm minus 2cm überstand = 15 cm richtig? Das neue WDVS dürfte doch die selbe putzdicke und Kleber benötigen wie das jetzige, oder? Selbst wenn ich 1cm Toleranz einrechne, sollte ich 14cm dämmstoff einplanen können, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die vorhandene Dämmung 5 cm + Putz dick ist, ist das vorhandene System vermutlich > 6 cm dick, was von meinen Werten abweicht, aber letztlich egal ist, weil sich diese Differenz auf ein zusätzlich aufgebrachtes und ein stattdessen gebautes System gleichermaßen auswirkt.


    Das vorhandene System ist so gut wie sicher uneben. Der Rohbau ist auch uneben. Beide Unebenheiten müssen ausgeglichen werden. Der Ausgleich benötigt Platz. Der Kleber trägt zusätzlich auf, die Dämmung, der Putz und dann muss noch Abstand gehalten werden wie u.a. von Ralf Dühlmeyer geschrieben hat. Was ist jetzt noch unklar oder welche Wunder erhoffst Du Dir noch?


    Mögliche 10 cm zusätzlicher Gesamtaufbau sind einfach nur 8 cm Wärmedämmung - bestenfalls. Beim Abriss des alten Systems kommt dessen Stärke dazu, was dann 4 bis bestenfalls 6 cm mehr sind. Zusammen macht das 12 - 14 cm - das ist nicht viel, aber wenn die Wand aus HLZ besteht, könnte es reichen. Bei KS / KSV dürfte es zu knapp sein, wie R.B. bereits schrieb:

    Um diese Außenwand auf die Anforderung von 0,24W/m²K zu bringen sind weitere Dämmplatten mit min 80mm in WLG032 erforderlich. Das dürfte eine ziemliche Punktlandung geben.

    Für die zusätzliche KfW Förderung wird unter anderem ein max. U-Wert von 0,2W/m²K gefordert. Das wird mit 100mm in WLG032 vielleicht gerade so erfüllt, mit 120mm in WLG032 liegt man auf der sicheren Seite (U-Wert 0,18xW/m²K).


    Man kann also sagen, dass die vorhandenen 12cm die Möglichkeit geben, sowohl die Förderung mit den GEG Anforderungen, als auch die zusätzliche KfW Förderung mit min. 0,2W/m²K zu erreichen. Letzteres ist "nur" mit hoher Wahrscheinlichkeit möglich, da die Details zur Wand nicht bekannt sind.

    Ja, das könnte sehr knapp reichen oder auch nicht.

    Du wirst um einen versierten örtlichen Planer nicht herumkommen!

    Und der muss es genau anschauen und am Ende rechnen.

  • Wenn die vorhandene Dämmung 5 cm + Putz dick ist, ist das vorhandene System vermutlich > 6 cm dick, was von meinen Werten abweicht, aber letztlich egal ist, weil sich diese Differenz auf ein zusätzlich aufgebrachtes und ein stattdessen gebautes System gleichermaßen auswirkt.


    Das vorhandene System ist so gut wie sicher uneben. Der Rohbau ist auch uneben. Beide Unebenheiten müssen ausgeglichen werden. Der Kleber trägt zusätzlich auf, die Dämmung, der Putz und dann muss noch Abstand gehalten werden. Was ist jetzt noch unklar oder welche Wunder erhoffst Du Dir noch? Mögliche 10 cm zusätzlicher Gesamtaufbau sind einfach nur 8 cm Wärmedämmung - bestenfalls. Beim Abriss des alten Systems kommt dessen Stärke dazu, was dann 4 bis bestenfalls 6 cm mehr sind. Zusammen macht das 12 - 14 cm - das ist nicht viel, aber wenn die Wand aus HLZ besteht, könnte es reichen. Bei KS / KSV dürfte es zu knapp sein, wie R.B. bereits schrieb:

    Ja, könnte sehr knapp reichen oder auch nicht.

    ok,

    Zum letzten Abschnitt: es könnte reichen / knapp reichen: beziehst du dich auf die Förderung oder könnte es sogar zu wenig sein, um den U-Wert von 0,24 einzuhalten?

    • Offizieller Beitrag

    Zum letzten Abschnitt: es könnte reichen / knapp reichen: beziehst du dich auf die Förderung oder könnte es sogar zu wenig sein, um den U-Wert von 0,24 einzuhalten?

    Für + 12 cm WäDä auf die bestehenden Schichten reicht es rein maßlich nicht. Der Rest steht doch oben schon!

  • Für + 12 cm WäDä auf die bestehenden Schichten reicht es rein maßlich nicht. Der Rest steht doch oben schon!

    Sorry für meine blöden Fragen.

    Ich fasse mal für mich zusammen:

    Aufdoppellung: keine Chance.

    Abriss und neuer Aufbau:


    grundsätzlich: dämmstärke 12-14 cm

    U-Wert 0,24 ist problemlos erreichbar

    Förderung evt. knapp erreichbar.


    so richtig?
    Und welchen dämmstoff mit welche dicke ich brauche, könnt ihr mir berechnen für die jeweiligen Modelle? Zb. R.B. ?

    • Offizieller Beitrag

    R.B. Oder habe ich das falsch verstanden?

    Noch einmal von vorne.


    1. Nach GEG muss Deine Außenwand einen U-Wert von min. 0,24W/m²K erreichen. Das schaffst Du mit Sicherheit bei einer Dämmplatte mit 14cm in WLG032, denn alleine schon die Platten erreichen einen U-Wert von 0,22W/m²K. Dazu kämen dann noch Kleber, Armierung, Putz und Überstand. Das würde bei den vorhandenen 5cm+12cm aber schon sehr knapp.


    ABER, Deine Wand besteht ja nicht nur aus Dämmplatten, leider hast Du bisher noch keine Infos dazu geliefert (oder ich habe es überlesen). Anhand der Bilder kann man nicht sagen wie der Wandaufbau genau aussieht. Bei uns in der Region wurden zur damaligen Zeit Häuser in diesem Stil sowohl mit Betonwänden gebaut als auch mit KS, aber auch HBL war beliebt. Ziegel (HLZ) sind hier in der Region bei diesem Baujahr eher weniger anzutreffen, genau so wenig wie Porenbeton. Wie das in Deiner Region aussieht das weiß ich nicht, deswegen hatte ich (und nicht nur ich) danach gefragt.


    Mangels Infos habe ich beispielhaft mit einer Wand bestehend aus 24cm HBL gerechnet, es könnte sich aber auch um KS oder Beton handeln. Unterstellen wir einmal KS mit 24cm, dann bräuchte man Dämmplatten mit min. 12cm Dicke. Das würde zusammen mit Kleber, Armierung, Putz, Überstand mit den vorhandenen 17cm klappen. Der U-Wert wäre dann knapp unter 0,24W/m²K. Würde die Wand aus einem der damals typischen HBL bestehen, dann läge der U-Wert bei 0,22W/m²K, man wäre also hinsichtlich GEG auf der sicheren Seite.


    Es ist also sehr wahrscheinlich, dass Du mit 12cm Dämmstärke in WLG032 die Anforderungen nach GEG erfüllst.


    2. Nun hast Du noch gefragt, ob man die KfW Anforderungen erfüllen könnte. Hier wäre dann ein U-Wert von min. 0,2W/m²K die Referenz die man erreichen bzw. unterschreiten müsste.

    Hierfür bräuchtest Du bei einer HBL Wand eine Dämmstärke von min. 14cm in WLG032, im Fall einer KS Wand wäre das schon sehr knapp, so dass evtl. auch 16cm erforderlich würden.

    Beides verträgt sich nicht mit dem vorhandenen Platz (5cm+12cm). Ob man zumindest die 14cm Dämmstärke irgendwie hinbiegen kann, das wäre zu prüfen. Dazu bräuchte man aber mehr Informationen zum Bestand. Dabei stellt sich dann auch die Frage, ob man nicht gleich das Blech an der Attika ändert usw.


    Es ist also sehr wahrscheinlich, dass Du die Anforderungen nach KfW nicht erfüllst.


    3. Bitte beachten.

    Ich habe hier mit Dämmplatten in WLG032 gerechnet. Die sind etwas besser als die oftmals als Standard angesetzten Platten in WLG035, und zudem preislich noch attraktiv. Man kann dadurch die Dämmplatten meist eine Nummer dünner wählen (Abstufung 2cm). Es gibt natürlich auch noch Dämmplatten mit besserer Wärmedämmung, die sind aber verhältnismäßig teuer. Da muss man schon sehr genau rechnen ob sich das wirklich lohnt.


    Die Planung für einen "guten" Wandaufbau geht aber über ein einfaches Rechnen von U-Werten hinaus. Die U-Werte sind zwar hinsichtlich Förderung und gesetzlicher Bestimmungen (GEG) wichtig, doch als Hauseigentümer interessiert man sich (hoffentlich) auch noch für so Dinge wie Hitzeschutz, Schalldämmung, und natürlich auch für den Aufwand und somit die Kosten. Man darf also ein WDVS nicht auf die Dämmstärke oder einen U-Wert reduzieren, nicht umsonst spricht man von einem "System".


    Nur mal als Beispiel. Ein WDVS mit EPS Platten kann die Schalldämmung einer Wand verschlechtern. Das mag in vielen Fällen gar nicht auffallen, aber es gibt halt die Fälle bei denen es sich spürbar negativ bemerkbar macht. Diesem Effekt kann man vorbeugen, indem man beispielsweise elastifizierte Platten verwendet, die meist nur geringfügig teurer sind, und die Armierung und Putzschicht entsprechend dicker wählt. Das hat auch noch andere Vorteile, beispielsweise wird der Effekt reduziert, dass sich die Dübel bei entsprechendem Wetter auf der Fläche abzeichnen, Speicherfähigkeit usw.).

    Man sollte auch mal überlegen, dass EPS Platten nur eine Möglichkeit sind eine Wand zu dämmen. Mineralwolleplatten, Holzfaserplatten, da gibt es noch einige Alternativen.


    Das ist auch der Grund warum hier immer wieder an einen Planer erinnert wird, denn der sollte solche Dinge berücksichtigen oder zumindest mit seinem Kunden besprechen. Bei solchen Details trennt sich dann auch die Spreu vom Weizen, denn Planer ist nicht gleich Planer. Wichtig wäre dann noch, dass man dem Handwerker genau sagt was geplant ist, und auch die Ausführung überwacht, denn auch bei den Handwerkern gibt es Firmen die exzellente Arbeit abliefern, und solche die man lieber nicht auf seiner Baustelle haben möchte.


    4. Fazit


    Die Anforderungen nach GEG sind wohl ohne großen Aufwand zu erfüllen, die nach Demontage des vorhandenen WDVS verfügbaren 5+12cm sollten bei EPS Platten in WLG032 ausreichen. Für die Anforderungen nach KfW reicht das mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht.

  • super, danke.

    Aus was die Wand besteht weiß ich leider nicht. Hilft das hier?

    Das Haus steht in NRW in Bad Honnef.