Mauer überragt die Bodenplatte ein klein wenig

  • Weil die Bodenplatte über 17 m Länge nicht ganz gerade ist gibt es ein paar kleinere Stellen bei dem der Außenmauerstein 36,5 cm breite etwa 3-5 cm überragt.
    Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass das nicht gravierend ist. Aber soll man diesen Bereich mit Beton, so zu sagen als Anschlussbeton ausfüllen oder einfach so lassen?

  • Ist halt Murks, weil die Bauwerksabdichtung auf der Außenmauer schon beim geringsten Lastfall " Bodenfeuchte " nach DIN bis mindestens 10 cm auf die Stirnseite der Bodenplatte geführt werden muß und das führt bei einem Vorsprung der Außenmauer von 3 - 5 cm zur Bodenplatte dazu, dass die Unterseite des Vorsprungs nicht zuverlässig abgedichtet werden kann. Der Abdichter benötigt einen bündigen Übergang von der Außenmauer auf die Bodenplatte und keine Rücksprünge zur Bodenplatte.


    Besonders kritischer Bereich!! An der Aufstandsfläche des Außenmauerwerks auf der Bodenplatte entsteht eine Anschlußfuge, die zuverlässig abgedichtet werden muß. Anbetonieren hilft da auch nichts, weil an dem anbetonierten Außenbauteil wieder eine wasserführende Fuge ensteht, dann aber vertikal ( statt jetzt horizontal ) und die bekommst Du erst Recht nicht dicht.


    Ausführung ist schon Mist beim Lastfall " Bodenfeuchte ". Noch viel schlimmer wirds beim Lastfall " Stauwasser " oder " Grundwasser ".

  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Nun habe ich in verschiedenen Foren gelesen, dass dieser Fehler nicht ganz so unüblich ist und hundertprozent gerade die wenigsten Seiten bei der Bodenplatte sind. Insbesondere bei sehr langen Längen passiert es schon mal dass ein Stein ein paar Zentimeter überragt. In den Fällen wurde empfohlen z.B. mit einer zusätzlichen Dämmung wie Styrodur den Bereich auszufüllen bevor dann verputzt wird.

  • Und, was möchtest Du jetzt von mir zu den Meinungsäußerungen in anderen Foren hören?


    Für mich wäre angesicht der beschriebenen Gefahr schon ein Stein zu viel. Bei Dir sind es aber


    " ein paar kleinere Stellen bei dem der Außenmauerstein 36,5 cm breite etwa 3-5 cm überragt ".


    Üblicherweise überragt die Bodenplatte die aufgehende Außenwand, weshalb am Aufstandspunkt eine Hohlkehle angebracht wird und die Abdichtung von oben kommend hierüber hinweg bis auf die Stirnseite der Bodenplatte geführt wird. Stattdessen kann man Bodenplatte und Außenmauer auch bündig erstellen, dann aber in keinem Fall mit Rücksprung der Bodenplatte gegenüber der Wand. Da hilft dann auch das Anbasteln einer druckfesten Dämmung nichts, weil die Bodenfeuchte oder Sickerwasser von der sich beim Anbasteln ausbildenden Fuge von unten an den mangelhaften Aufstandspunkt und damit ins Gebäude gelangen kann. Die Abdichtung mußt Du Dir als geschlossene Haut vorstellen, die ohne Unterbrechung um die abzudichtenden Bauteile zu führen ist.


    Es ist wie bei der fachgerechten Verlegung einer Dampfbremse nach DIN 4108-7. Skizze vom Bestand zeichen und diese mit einem Stift abfahren. Wenn Du den Stift absetzt ( hier an der Fuge ), hast Du eine Leckage.


    Wo steht, dass Du Bastellösungen zu akzeptieren hast, weil der Unternehmer die Bodenplatte fehlerhaft verlegt und dies durch überkragende Außenmauersteine zu kaschieren versucht hat, ohne hiermit eine regelkonforme und wirksame Abdichtung gewährleisten zu können?

    • Offizieller Beitrag

    vorprogrammierter Murks

    Mit dem Mauerwerk gerade abschließende Bodenplatten, die nicht mit dem über das übliche Maß sehr gerade abgestellt werden, weisen oft solche Probleme auf.

    Lösung:

    z.B.

    1. Freilegen der horizontalsperre um die folgeschichten dicht anschließen zu können.
    2. Vorbereiten der Bodenplattenstirnseite (z.B. schleifen) zu Aufnahme der Folgeschichten
    3. Vorauftrag einer Dichtungsschlämme (Haftgrund)
    4. Auftragen von Dichtmörtel zum egalisieren der Versprünge, frisch in frisch mit zuvor, aber so, dass die Folgeschichten wieder an die vorbereitete Bodenplatte heraufgeführt werden können
    5. Auftrag einer Abdichtung, mit Verstärkungseinlage bis auf die vorbereitete Bodenplatte

    Es sind immer die Herstellervorschriften des Materialherstellers zu befolgen

    öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maurer- und Betonbauerhandwerk