Gründungsempfehlung nach Abriss einer DHH aus dem Jahr 1880

  • Moin zusammen!



    Ich würde mich sehr über eine Einschätzung zu folgendem Thema freuen:


    ---- Ausgangslage ----


    Doppelhaushälfte aus der Famile gekauft. Baujahr 1880. Außenbereich. Auf Felssteinen gegründet. Keine Bodenplatte. Geplanter Abriss der DHH und Neubau ohne Keller (Holzrahmenbauweise / dann verklinkert (Vorgabe Bauamt) auf der selben Grundfläche. Nicht breiter, nicht länger, nicht höher. (Vorgabe Bauamt, Außenbereich!) Wohnfläche nach Neubau: 126qm, 1,5 Geschossig



    ---Bodengutachten---


    2. Baugrund


    Der Baugrund wurde durch vier Rammkernsondierungen (BS1 bis BS4) bis in jeweils 5,0m Tiefe unter Geländeoberkante (GOK) aufgeschlossen. Die Lage der Bohrungen ist dem Lageplan zu entnehmen, die Bohrergebnisse sind in den Säulenprofilen (Anlage 2) dargestellt.


    Die Ansatzhöhen der Sondierungen liegen zwischen -1,81 m und -0,59m zum Hilfsfestpunkt (HFP=Schachtdeckel an der im Lageplan gekennzeichneten Stelle).


    Aus den Sondierergebnissen geht hervor, daß bis in Tiefen von 3,2m u. GOK (BS1), 2,6m u.GOK (BS2), 0,2m u.GOK (BS3) und 0,6m u.GOK (BS4) humose Oberböden und Auffüllböden sowie aufgeweichte Lehmböden vorliegen.


    Hierunter folgen Geschiebeböden (Geschiebelehm, Geschiebemergel) sowie stellenweise Sande von mitteldichter Lagerung. Die Geschiebeböden sind den Konsistenzbereichen „weichplastisch" (BS4: 2,4-2,8m u.GOK), ,,weich bis steif" (BS3: 2,2-3,6m u.GOK; BS4: 1,2-1,8m u.GOK) und „steifplastisch" (BS1: 3,2-5,0m u.GOK; BS2: 2,6-5,0m u.GOK; BS3: 3,6-5,0m u.GOK; BS4: 1,8-2,4m u. GOK und 2,8-5,0m u.GOK) zuzuordnen.


    3. Grundwasser


    Nach Abschluß der Sondierarbeiten wurden Wasserstände von 1, 14m u.GOK bis 2,28m u.GOK gemessen. Es handelt sich hierbei um oberflächennahe Grundwasserstände, die witterungsbedingten Schwankungen unterliegen.


    4. Baugrundbeurteilung/ Gründung


    Die im Bereich des geplanten Gebäudes oberflächennah vorliegenden Bodenschichten stellen stark setzungsverursachenden Baugrund dar, so daß eine Tiefgründung auf Kleinpfählen empfohlen wird.


    Die tragfähigen Böden (Geschiebemergel von mindestens steifplastischer Konsistenz) bezüglich einer Tiefgründung stehen ab Tiefen von HFP --4,8m (BS1 ), HFP --4,5m (BS2), HFP --4,4m (BS3) und HFP -3,4m (BS4) an. Die Einbindung der Pfähle muß in Abhängigkeit von der notwendigen Pfahlbelastung sowie unter Berücksichtigung der negativen Mantelreibung bis mindestens 3m in den tragfähigen Untergrund erfolgen. Für den Schutz der Sohlplatte gegen Bodenfeuchte bzw. drückendes Wasser ist die DIN 18533-1: 2017-07 zu beachten. Ohne Dränung ist demnach ein Bemessungswasserstand von OK Terrain anzusetzen. Im Übergangsbereich zwischen der benachbarten Doppelhaushälfte und dem geplanten Neubau sind zur Gebäudesicherung die Richtlinien der DIN 4123 zu beachten. Die Baugrubendurchführung kann im Rahmen einer offenen Wasserhaltung erfolgen. Für eine ausreichende Ableitung der Oberflächenwässer ist Sorge zu tragen.



    ---Unsicherheit---


    Der Statiker (nicht der Statiker unseres Neubaus) der die vom Bauamt nachgeforderte "Standsicherheit der stehenbleibenden DHH" für den Abriss bescheinigen soll, ist nun über die angedachte Pfahlgründung gestolpert. Zitat: "Seit 1880 steht dieses Haus auf den Felssteinen und hat sich gesetzt. Wenn an gleicher Stelle das Streifenfundament eingebracht wird, könnte das u.U. auch reichen und eine teure Pfahlgründung ist nicht nötig. Das gilt es zumindest zu prüfen, vor allen Dingen weil es "nur" ein leichteres Haus in Holzrahmebauweise mit Klinker werden soll."


    Wie seht ihr das ganze? Vielen Dank für eure Rückmeldungen.


    -Das Projekt Landliebe-


    instagram.com/projekt.landliebe

  • Der Statiker (nicht der Statiker unseres Neubaus) der die vom Bauamt nachgeforderte "Standsicherheit der stehenbleibenden DHH" für den Abriss bescheinigen soll,

    sollte sich auf Seine Aufgabe konzentieren.

    Den Bestand zu erhalten ist bei einem teilweisen Totalabruch und dem anstehenden weichen Lehm nicht trivial. Insbesondere wenn, wie ichanhand von instagram vermute, der höher liegende Teil erhalten werden soll.

    Ob der Statiker dazu in der Lage ist, ....


    Was sagt denn der Statiker des Neubauteils?

    Und wer ist für die Planung der Standsicherheit des Bestandes verantwortlich?


    Die Gründungsempfehlung des Baugrundgutachters ist meiner Meinung nach i.O.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

    • Offizieller Beitrag

    Da ich bei instagram keinen Zugriff habe (wohl, weil kein Account oder was auch immer...sei's drum) so konnte ich mir doch die paar Bilder ansehen.


    Ich finde das Vorhaben, sagen wir mal, ambitioniert.


    Zur Gründung mag ich da nicht viel sagen. Der Bodengutachter hat eine solche empfohlen. Wenn das nicht goutiert, frage ich mich, wozu dann überhaupt ein Bodengutachten erstellt wurde, wenn man nun darüber sinniert quasi baugleich zu gründen. Das kann natürlich funktionieren. Blöd nur, wenn nicht.


    Andere Punkte: 1880 waren DHH meines Wissens nicht so ganz groß im Trend. Eher waren es Zweifamilienhäuser, welche durch eine Kommunwand getrennt waren. Das heißt dann also, dass diese Wand nicht, wie heute bei DHH üblich, aus zwei Wänden besteht, sondern nur aus einer.


    Hier entlang sauber abzubrechen ist schon mal nicht ganz so einfach aber natürlich machbar. Auch das Sichtmauerwerk dürfte wohl über die Fuge zwischen den beiden Häuserhälften im Verband gemauert weitergehen. Auch hier muss mit Bedacht rückbebaut werden.


    Sollte es, wie de Bakel schrieb, einen Höhenversatz geben, wird es nochmals interessanter, da dann das höher liegende Fundament evtl. in der Luft hängt (nicht wortwörtlich natürlich).

    • Offizieller Beitrag

    Andere Punkte: 1880 waren DHH meines Wissens nicht so ganz groß im Trend. Eher waren es Zweifamilienhäuser, welche durch eine Kommunwand getrennt waren.

    In B und Umgebung war das bis zum Aufkommen des sparsamen Bauens der 1920er Jahre sehr verbreitet und der Verzicht dann "revolutionär".

    • Offizieller Beitrag

    Wie seht ihr das ganze?

    wer den auftrag hat, hat die verantwortung. jedenfalls für das, was beauftragt ist.

    der "bestands"kollege wird sich primär mit den erforderlichen massnahmen zur bestandssicherung befassen, die meinung zur gründung des neubaus ist, wie oben angeklungen, nice to have - aber bedenkenswert.


    die bestandssicherung ist, soweit meine vermutung zur orientierung der bodenprofile stimmt, ... interessant.

    das würde ich mit dem ersteller der "neubaustatik" und dem baugrundler abstimmen. face2face.


    Was sagt denn der Statiker des Neubauteils?

    wenn der nicht involviert wird: nix.

    oder wie ist dein erwartungs-/erfahrungshorizont?


    Und wer ist für die Planung der Standsicherheit des Bestandes verantwortlich?

    Der Statiker (nicht der Statiker unseres Neubaus) der die vom Bauamt nachgeforderte "Standsicherheit der stehenbleibenden DHH" für den Abriss bescheinigen soll


    kühne vermutung:

    • unterschreiben, hoffen, beten, 3 kerzen anzünden - wenn alles gut geht: gut. so wie meistens.
    • wenn wirklich 4123 ins spiel kommt (deswegen abstimmung mit dem "neubaustatiker"), wird´s teuer. wenn´s dann nicht teuer wird, ist´s falsch (soviel geben die bodenprofile her)
    • vielleicht wird´s sicherer und günstiger, wenn nicht jeder gegen jeden, sondern gemeinsam usw.

    über die neubaugründung und die interpretation der gründungsempfehlung würde ich mir sowieso mal ein paar schlaue gedanken machen (lassen).

  • Moin zusammen,

    ersteinmal vielen Dank für eure Beiträge. Ich war tatsächlich einige Zeit außer Gefecht gesetzt.
    Zum Vorhaben gab es bis heute nichts neues.

    Gerade kam die Mail vom Statiker der die Standsicherheit der verbleibenden Nachbarhälfte klären soll.
    Nächste Woche findet eine Begehung und Erkundung statt inwieweit die beiden DHH statisch unabhängig voneinander sind.
    "Möglicherweise wäre es dabei erforderlich, dass ich auch Bauteile öffne, Verkleidungen abnehme, Inspektionsöffnungen bohre." so die E-Mail.

    Da wird nicht viel zu öffnen sein...denn in unserer Hälfte schaut man innen direkt auf den Stein und im nicht ausgebauten DG direkt auf die Pfanne.
    Die Statik für den Neubau hat der Bauträger aktuell bei seinem Statiker in Auftrag gegeben. Erst dann kann ich hier mit News um die Ecke kommen.
    Zwischen Bodengutachter und Statiker (Neubau) soll tatsächlich face2face gesprochen werden. Das wurde so bestätigt.

    Ich bin wirklich gespannt wie die Reise weitergeht. Bisher hatten alle Beteiligten nämlich nicht so große Bedenken, dass es unglaublich kompliziert wird.
    Finanziell haben wir das Richtangebot der Pfahlgründung mit Titan Mikropfählen einkalkuliert und machen da auch keine Abstriche wenn es um die Sicherheit der Gründung geht. Da sind wir sehr auf Sicherheit gebaute Menschen.