Hallo,
meines Wissens müssen bei uns in Niedersachsen Grenzanstände von min. 3m zum Nachbarn und Straße eingehalten werden. Nun sehe ich beim Neubau des Nachbarn, dass der vorgezogene, überdachte Eingangsbereich mit Balkon und auch der aussenliegende Kellerniedergang nur noch ca. 1,5m Grenzabstand haben.
Sind diese Bauteile von den Grenzabständen ausgenommen?