Garagentor weist Mängel auf, Torbauer redet sich raus

  • Hallo zusammen,


    für mich als Laie ist Eure Meinung gefragt. Wasserdichten Garagentor hat nach meinem Empfinden Mängel bei einem Preis von ca. 6000€ möchte ich diese behoben haben, der Garagenbauer argumentiert sich hierbei raus.

    Danke und viele Grüße Johannes


    Mängel 1:

    linke Seite (von innen) weist 6 Torsionsfedern auf und rechte lediglich 4.

    Argumentation Garagenbauer: "

          Bestückung der Federpakete

    Wenn wie bei Ihnen das Tor vor Ort entsprechend noch angepasst werden muss, wird/muss entsprechend die Bestückung der Federn geändert werden, damit der Flügel sauber läuft. Es gibt vier verschiedene Federtypen (Materialstärke und somit Zugkraft). Bei Ihnen wurden jetzt ein Federpaket mit 4 und die andere Seite mit 6 Federn belegt. Beim Federpaket mit den 6 Federn sind aber von der Zugkraft kleiner dimensionierte Federn wie im anderen Federhalter mit enthalten. Die Funktion ist somit gegeben und kein Mangel"

    Meine Sicht: zur Feinabstimmung der Federwirkung gibt es extra den Spannkonus mit dem die Feinabstimmung fachgerecht vorzunehmen ist. Rechte Seite mit weniger Federn weißt stärkere Grundspannung auf, daher ist mit höherem Verschleiß zu rechnen, daher auch Mangel gegeben


    Mangel 2: Rechte Seite weißt größeres Spaltmaße auf. Hat kalten Windzug zur Folge

    Argumentation Garagenbauer:

    "

    Dichtung einmal geschlossen und andere Seite ein Spalt

    Der Spalt auf der anderen Seite rührt daher da das Tor an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden musste. Das heißt bei uns werden die Dichtungen im Werk im Vorfeld angepasst. Da das Tor bei Ihnen an den Bodenbelag angepasst (schräg) werden musste ist automatisch jetzt ein Spalt entstanden. Dies ist aber kein Mangel. Natürlich könnten wir jetzt auf Wunsch die Dichtung austauschen, wobei hier dann die ganze Lackoberfläche mit beschädigt werden würde, was keinen Sinn macht. Bei einem normalen Schwingtor haben Sie zum Beispiel grundsätzlich hier einen Spalt und somit eine kleine Zirkulation"

    Meine Sicht: untere Dichtung gemäß Ausführung gar nicht betroffen. Problem ist, dass Gummiabdeckung rechts mit überstand nach oben montiert wurde

    • Offizieller Beitrag

    Rechte Seite mit weniger Federn weißt stärkere Grundspannung auf, daher ist mit höherem Verschleiß zu rechnen,

    Dem würde ich nicht zustimmen, denn das Federpaket mit den 4 Federn enthält nun einmal anders dimensionierte Federn als das Paket mit 6 Federn. Vermutungen in Richtung höherer Verschleiß bleiben Vermutungen. Im Prinzip schuldet Dir die Firma ein funktionierendes Tor, egal ob mit 4 oder 6 Federn oder gemischt.

    Es wäre etwas anderes wenn der Hersteller ausschließlich nur die Variante mit 4 Federn liefern würde, bzw. wenn das Tor auch nur mit den 4 Federn geprüft und "zugelassen" wäre. Dann wäre das ein Verstoß gegen die Montagevorschriften und somit sehr wahrscheinlich mangelhaft (die Zulässigkeit der Alternativen Variante ist nur schwer fachlich zu belegen).


    Mangel 2: Rechte Seite weißt größeres Spaltmaße auf. Hat kalten Windzug zur Folge

    Hier wäre ein Mangel denkbar. Wenn beispielsweise ein "wärmegedämmtes" Tor bestellt wurde, dann würde ich so eine Zwangslüftung als Mangel ansehen, aber meine Einschätzung ist hier nicht kriegsentscheidend. Ob man hier mit einer Überschreitung von Toleranzen argumentiert, das ist aus Deinem Text nicht zu entnehmen.

  • Im Prinzip schuldet Dir die Firma ein funktionierendes Tor, egal ob mit 4 oder 6 Federn oder gemischt.

    Einerseits Zustimmng. Andererseits: Sind die Federn gut sichtbar oder hinter einer Blende eher versteckt?

    Ein asymmetrisches Bild würde ich bei einem neuen Tor schon eher unter "funktioniert zwar, wirkt aber improvisiert und unprofessionell" verbuchen. Da hat man wohl verbaut was gerade da war.

    • Offizieller Beitrag

    wirkt aber improvisiert und unprofessionell

    Was bei einer Garage und zudem noch Innenansicht kaum eine Rolle spielen dürfte. Ich kann mir nicht vorstellen wie man daraus einen Mangel konstruieren sollte, nicht einmal einen optischen Mangel. Beim Versuch diesen Weg zu beschreiten läuft man zumindest nach meiner Einschätzung in eine Sackgasse.


    Ich bin mir ziemlich sicher, dass man das hätte besser lösen können, keine Frage. Wenn die Firma jedoch bereits auf Durchzug geschaltet hat und alles ablehnt, dann wird man auf diesem Weg auch nicht weit kommen. Selbst wenn die Firma eine etwas schlechtere Optik zugestehen würde, so könnte man daraus noch keinen Beseitigungsanspruch geltend machen, dafür wäre der "Mangel" zu geringfügig.


    Mehr Erfolg verspreche ich mir bei der Sache mit der Zwangslüftung, obwohl auch da die Argumentation sicherlich nicht einfach wird. Aber, selbst wenn man hierzu nichts vereinbart hat, so könnte man aus den Produktdaten Rückschlüsse ziehen. Es dürfte für jeden nachvollziehbar sein, dass niemand ein wärmegedämmtes Garagentor bestellt um die Wirkung durch eine fehlende/falsche Dichtung zunichte zu machen. Das wäre also eine mangelhafte Funktion die deutlich schwerer wiegt als ein bisschen Optik. Die Firma kann auch nicht damit argumentieren, dass die Garage doch unbeheizt ist o.ä. denn es ist ganz allein meine Sache warum ich ein wärmegedämmtes Tor einsetze, und was ich mit dem später mache. Ich kann auch in meine Gartenhütte ein Fenster mit 3fach Verglasung einbauen.


    d.h. Meine Strategie wäre, dass nicht so geliefert wurde wie bestellt war.


    Hier kommt dem TE entgegen, dass er nicht nur 1 Tor bestellt hat, sondern 1 Tor inkl. Einbau. Wenn die Einbausitation es nicht zulässt, dass das Tor korrekt eingebaut werden kann, dann muss der Handwerker das anmahnen. Stattdessen hat er jedoch eingebaut, und so muss er für das Werk gerade stehen. Die Ausrede, dass durch den Einbau die Zwangslüftung unvermeidbar war, würde ich nicht gelten lassen.

    • Offizieller Beitrag

    . von Wärmedämmung steht da nichts.

    Das habe ich nur als Beispiel für eine zugesicherte Eigenschaft angeführt.

    Wenn beispielsweise ein "wärmegedämmtes" Tor bestellt wurde,

    Bei "wasserdicht" wird es schon wieder schwierig, denn was bedeutet "Wasserdicht?" Dazu muss man schauen was der Hersteller zugesagt hat, entweder individuell im Angebot das dem Auftrag zugrunde liegt, oder halt allgemein in Form von Prospekten und technischen Datenblättern.


    Wichtig ist:


    Wurde das geliefert was nachweislich bestellt war? Irgendwelche schwammigen Formulierungen sind Anwalts Liebling, aber wenn dort steht 30mm Wärmedämmung in WLG035, dann fällt es auch einem Anwalt schwer bei Abweichungen dagegen zu argumentieren.