Brandschutzwand

  • Hallo an alle hier,


    ich bin nicht vom Fach (Bauwesen) und habe eine Frage. Darf man Abwasserleitungen durch eine Brandschutzwand zum Nachbarn einfach so einbauen oder benötigt man dafür eine Baugenehmigung vom Bauamt und einen Entwässerungsplan neu erstellen?


    Liebe Grüße und Danke im voraus

    • Offizieller Beitrag

    "Brandschutzwand" gibt es als definierten Fachbegriff in D nicht. Es gibt in den Landesbauordnungen aber (der Einfachheit halber verlinke ich die heute aktuelle MBO:(

    1. "Außenwände" nach § 28 Musterbauordnung ("MBO")
    2. "Trennwände" nach § 29 Musterbauordnung ("MBO")
    3. "Brandwände" nach § 30 Musterbauordnung ("MBO")

    Das ist nach der LBO Niedersachsen ähnlich oder genau so.


    Wann und wie Trennwände und Brandwände von Leitungen durchdrungen werden dürfen, regelt die Musterleitungsanlagenrichtlinie (MLAR) bzw. in einigen Bundesländern in D die LAR des jeweiligen Bundeslandes.


    Um welche Wandart handelt es sich bei Dir genau?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Es ist eine Trennwand zwischen meinen Nachbarn und mein Anbau, 35 cm dick(auf meine Seite). Auf seine Seite auch 35 cm dick.

  • durch eine Brandschutzwand zum Nachbarn einfach so einbauen

    Also im Prinzip waagerecht (mit Gefälle) von einer Wohnung/einem Haus durch die Brandwand in die/das ebenengleich danebenliegende?


    KANN ohne Genehmigung des Bauamts gehen. Unter bestimmten Voraussetzungen! (Brandschutz)

    Ob eine geänderte/überarbeitete Entwässerungsplanung samt neuer Genehmigung nötig ist, hängt an der zuständigen Behörde.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag

    Es ist eine Trennwand zwischen meinen Nachbarn und mein Anbau, 35 cm dick(auf meine Seite). Auf seine Seite auch 35 cm dick.

    Dann handelt es sich damit um zwei nebeneinander stehende Wände, die ja nach Gebäudeklasse

    1. "Außenwände" nach § 28 Musterbauordnung ("MBO")
    2. "Trennwände" nach § 29 Musterbauordnung ("MBO")
    3. "Brandwände" nach § 30 Musterbauordnung ("MBO")

    also Trennwände oder Brandwände sein müssen. Wahrscheinlich sind beide


    "Brandwände" .

    Diese dürfen von Abwasserleitungen durchdrungen werden, aber nur unter Beachtung der

    Musterleitungsanlagenrichtlinie (MLAR) ... bzw. der LAR des ... Bundeslandes.

    Technisch ist das nichts besonderes und mit überschaubarem Aufwand umsetzbar. Es gelten halt die :rulez:.


    Da die Leitung dann über das Nachbargrundstück geht, müsste dafür privatrechtlich ein dauerhaftes Leitungsrecht vereinbart und dauerhaft begründet werden (Baulastenverzeichnis). Ob ein neuer Entwässerungsplan erstellt werden muss, hängt vom weiteren Verlauf der Leitung ab, aber generell ist zu vermuten, dass ja.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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