Was gilt wenn im Bebauungsplan nichts zur Einfriedung festgehalten ist?

  • Hallo zusammen,


    wir stehen kurz davor ein Grundstück zu kaufen. Die Gartenseite geht zum Teil zur Straße raus und daher möchten wir gerne eine mind. 1,80 hohe Hecke pflanzen.

    Im Bebauungsplan steht allerdings weder etwas zu Einfriedung noch zur Pflanzung von Hecken.

    Gilt dann automatisch die Festsetzung des Magistrats in Bezug auf Nachbarschaftsrecht? Oder übersehen wir ggf. etwas?


    Schon mal ganz ganz lieben Dank für eure Hilfe! :)

  • Kommt auch darauf an wo das Grundstück ist. Wenn an einer Kreuzung, dann kann durchaus verlangt werden, dass diese einsehbar sein sollte, also Hecken nicht höher als z.B. 50 cm.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Hallo Frau Maier, vielen Dank für Ihre Antwort. Nein, das Grundstück liegt nicht an einer Kreuzung und auch alle anderen Nachbarn

    haben hohe Hecken um deren Grundstücke. Es gibt ergänzend zum BPlan lediglich ein Dokument mit den geltenden Grenz-

    abständen bei Pflanzungen. Daher sind wir davon ausgegangen, dass dann dieses gilt.

  • Hallo Herr Dühlmeyer, herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Eine Ortssatzung gibt es nicht und ein Erschließungsvertrag ist uns

    auch nicht bekannt. Es gibt ergänzend zum BPlan lediglich ein Dokument mit den geltenden Grenz-

    abständen bei Pflanzungen. Daher sind wir davon ausgegangen, dass dann dieses gilt.

    • Offizieller Beitrag

    ... Eine Ortssatzung gibt es nicht und ein Erschließungsvertrag ist uns

    auch nicht bekannt. Es gibt ergänzend zum BPlan lediglich ein Dokument mit den geltenden Grenz-

    abständen bei Pflanzungen. Daher sind wir davon ausgegangen, dass dann dieses gilt.

    dann gilt dieses Dokument in Verbindung mit der LBO.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!