Hallo zusammen,
wir stehen kurz davor ein Grundstück zu kaufen. Die Gartenseite geht zum Teil zur Straße raus und daher möchten wir gerne eine mind. 1,80 hohe Hecke pflanzen.
Im Bebauungsplan steht allerdings weder etwas zu Einfriedung noch zur Pflanzung von Hecken.
Gilt dann automatisch die Festsetzung des Magistrats in Bezug auf Nachbarschaftsrecht? Oder übersehen wir ggf. etwas?
Schon mal ganz ganz lieben Dank für eure Hilfe!