Zahlungsplan bei Privatkunden

  • Hallo liebe Community,


    Ich hätte gerne mehr Informationen zu Zahlungsplänen, die ich als Handwerker meinen Kunden vor Auftragsvergabe vorlegen kann.


    Es geht darum, dass ich teilweise mehrere tausend Euro für Materialien etc. in Vorkasse gehen muss. Kann mir jemand Tipps geben wie man einen Zahlungsplan erstellt?

    z.B. Zahlung von Betrag XY nach Lieferung der Baumaterialien, zahlbar bis ../../2021


    Bin was Zahlungspläne und deren Rechtlichkeit angeht leider sehr unerfahren.


    Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen, und einfach mal offen über dieses Thema sprechen!

    Vielen Dank im voraus:)

  • und einfach mal offen über dieses Thema sprechen!

    Wenn ich einen Zahlungsplan vorgelegt bekomme, kräuseln sich mir schon mal die Nackenhaare.

    Die Abrechnungs- / Zahlungsregelungen nach VOB/B finde ich für beide Seite fair und nachvollziehbar. Da braucht es dann auch keinen Zahlplan. Der macht nur bei einer größeren Pauschalsumme Sinn.


    P.S.: Bezahlung von Materiallieferungen sind eher unüblich. Wenn, dann nur gegen Sicherheit (Abtretung/Bürgschaft).

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Als Architekt rate ich Kunden, denen solche (Voraus)Zahlungspläne vorgelegt werden, dazu, im Gegenzug 5%tige Vertragserfüllungsbürgschaften zu fordern. Danach ist meist Ruhe mit solchen Zahlungsplänen.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag

    Die Regelungen der VOB/B sehen Vorauszahlungen nur in Ausnahmefällen vor. Üblich sind diese aus meiner Sicht ausschließlich für Bauteile, die komplett in der Werkstatt vorgefertigt und dann nur noch montiert werden, wie Fenster, Türen, Aufzüge, Lüftungsanlagen, Netzersatzanlagen etc.. Und Vorauszahlung gibt es sowieso immer nur gegen Bürgschaft.

  • Wie man in diversen Galabau-Fachforen lesen kann, scheint das in der Branche Usus zu sein, sich vor Baustart schon mal das ganze Material bezahlen zu lassen.
    Würd mir im Leben nicht einfallen, mit solchen Firmen Verträge einzugehen. Wenn, dann nur gegen Bankbürgschaft...

    • Offizieller Beitrag

    Es geht darum, dass ich teilweise mehrere tausend Euro für Materialien etc. in Vorkasse gehen muss.

    Wenn es um "Standard" Materialien geht dann läuft das unter unternehmerischem Risiko, das man bei seinen Angeboten mit einpreist, handelt es sich um Spezialanfertigungen dann kann man sich überlegen, wie man das Risiko teilt. Die Tatsache, dass man mit größeren Summen in Vorleistung gehen muss, genügt in meinen Augen nicht, dass der Kunde ebenso eine Vorauszahlung leisten müsste. Kann der Unternehmer einen Auftrag nicht aus Eigenkapital finanzieren, dann eben Fremdkapital durch eine Bank oder einen anderen Kreditgeber. Klappt das auch nicht, dann muss er kleinere Brötchen backen, oder der Kunde kauft das Material und stellt es auf der Baustelle dem Handwerker zur Verfügung. Unnötig zu erwähnen, dass dadurch die Auftragsabwicklung komplizierter wird.


    An sich geht es doch nur darum, dass das Risiko gerecht verteilt wird. Ein Handwerker schließt mit einem Kunden normalerweise einen Werkvertrag, das ist etwas anderes als wenn ich online irgendwelche Waren bestelle (Kaufvertrag).


    Vielleicht hast Du Dich mit der VOB noch gar nicht so richtig auseinandergesetzt, evtl. steht dort schon alles was Du Dir wünschst. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und dürfte auch im Streitfall für den wenigsten Stress sorgen. Natürlich kannst Du versuchen mit Deinen Kunden einen anderen Zahlungsplan auszuhandeln, aber das wird dann kritisch wenn eine Seite zu sehr bevorteilt wird, und bei Vorauszahlungen ist das regelmäßig anzunehmen, deswegen auch die "Kompensation" durch eine Bürgschaft, damit wieder annähernd Waffengleichheit herrscht.


    d.h. Mit so einem "Zahlungsplan" kannst Du Dir auch eine Menge Ärger einhandeln. Achte lieber darauf, dass die Rechnungen zeitnah gestellt werden, und dass die Kunden auch die Zahlungsziele einhalten. Rechnungen stellen, Mahnungen nachverfolgen, das wird gerne mal vernachlässigt.

  • dass die Rechnungen zeitnah gestellt werden

    Das ist oft das Problem: Rechnung RICHTIG stellen. Massennachweise sind eher Fremdworte. Das dann die Kunden maulen ohne Massennavhweis, ist klar. Aber dann sinds wieder die "bösen" Kunden.

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    • Offizieller Beitrag

    Wir handhaben es so und fahren entgegen der hier vertretenden Meinung recht gut damit. Ich glaube ich hatte noch keinen Kunden der jemals das Gefühl hatte ich wollte Ihm etwas böses oder ihn benachteiligen für meinen eigenen Vorteil.


    Ich finde dieses generelle Misstrauen auch zeitweise als anstrengend. Wenn man ein Projekt miteinander beschreitet, dann empfinde ich es zu mindestens Grotesk wenn dieses auf nicht vorhandener Sympathie und vollem Misstrauen fußt. Um Deine Frage zu beantworten: Ja kannst du, es kommt aber massiv auf dein Auftreten und die Vita an.

  • Wir handhaben es so und fahren entgegen der hier vertretenden Meinung recht gut damit. Ich glaube ich hatte noch keinen Kunden der jemals das Gefühl hatte ich wollte Ihm etwas böses oder ihn benachteiligen für meinen eigenen Vorteil.


    Ich finde dieses generelle Misstrauen auch zeitweise als anstrengend. Wenn man ein Projekt miteinander beschreitet, dann empfinde ich es zu mindestens Grotesk wenn dieses auf nicht vorhandener Sympathie und vollem Misstrauen fußt. Um Deine Frage zu beantworten: Ja kannst du, es kommt aber massiv auf dein Auftreten und die Vita an.

    Das Ablehnen von Anzahlungen/Vorauszahlungen vor Beginnn der Arbeiten hat doch nichts mit Misstrauen zu tun oder dem Verdacht das der Handwerker das Geld für andere Zwecke verwendet .

    Insbesondere Verbraucherschützer raten aus Selbstschutz davon ab.

    Dein Unternehmen kann noch so solide geführt sein, u. U. reicht schon der Zahlungsaufwand bei einem großen Projekt, um eine wirtschaftliche Schieflage Deines Unternehmens zu bewirken. Als Gläubiger, der eine Anzahlung für ein Dachflächenfenster getätigt hat, stehe ich dann in der Regel ganz am Ende der Liste und sehe meine Anzahlung wahrscheinlich nie wieder...

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)

  • auf nicht vorhandener Sympathie und vollem Misstrauen fußt.

    Im Gegenzug könnte man sagen, das Unternehmen traut den AG nicht und hält ihn im Vorfeld für einen Drittelfinanzierer. Ich kenne Unternehmen, die sich ggf. auch Materiallieferungen bezahlen lassen, sobald die auf der Baustelle und damit im Einflußbereich des AG sind. Dazu brauchts aber eine gute Organisation und eine gute Komunikationmit allen Beteilgten.

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    • Offizieller Beitrag

    Das Ablehnen von Anzahlungen/Vorauszahlungen vor Beginnn der Arbeiten hat doch nichts mit Misstrauen zu tun oder dem Verdacht das der Handwerker das Geld für andere Zwecke verwendet .

    Insbesondere Verbraucherschützer raten aus Selbstschutz davon ab.

    Wenn ich mich richtig entsinne ist es bei einem Kauf einer Immobilie z. B. so gelagert dass nach Abschluss des Kaufvertrages eine Courtage fällig wird. Dort hast du eine Leistung erhalten und bezahlst dafür. Wenn dir der Handwerker ein Gerüst hinstellt oder das Material - insbesondere in der derzeitigen Lage - zur Abwicklung liefert, dann ist das keine Leistung die nach dem Prinzip "Zug um Zug" abzugelten ist? Der HW hat erst Anspruch darauf wenn er das Werk erschaffen hat? Das ist doch schlicht quatsch.


    Vor was willst du denn dich Selber schützen? Davor dass du eine Leistung erhalten hast? Ja auch eine Materialbestellung verursacht Kosten und gehört genauso zum Leistungsbild eines HW, wie das Einschlagen eines Nagels. In 2022 werden wir massive Probleme mit JiS bekommen, ergo werden wir in der Warenbeschaffung umdenken müssen. Spendierst du den HW die notwendige Liquidität 3 oder 4 Aufträge vorzufinanzieren? Oder ist dass dann Party der Lieferanten? Valuta von 3 Monaten zu geben oder Dergleichen? Das mag ja auf den größeren Betrieb noch anwendbar aber doch nicht für die reguläre Struktur im HW von 6 Mann oder weniger.


    Dein Unternehmen kann noch so solide geführt sein, u. U. reicht schon der Zahlungsaufwand bei einem großen Projekt, um eine wirtschaftliche Schieflage Deines Unternehmens zu bewirken.

    Das Unternehmen trägt nicht genauso das Risiko bei seinen Kunden? Der Unternehmer der böses Wolf und die Verbraucher die armen Lämmer.....


    . Als Gläubiger, der eine Anzahlung für ein Dachflächenfenster getätigt hat, stehe ich dann in der Regel ganz am Ende der Liste und sehe meine Anzahlung wahrscheinlich nie wieder...

    Na über was reden wir jetzt? Ich kann ja verstehen dass man polarisierende Beispiele benutzt um die Argumentation zu untermauern aber das führt die Diskussion auch ins Abseits. Keiner sprach von Anzahlungen und sicherlich nicht bei Materialien mit einem durchschnittlichen Warenwert von unter 1000 Euro...


    Im Gegenzug könnte man sagen, das Unternehmen traut den AG nicht und hält ihn im Vorfeld für einen Drittelfinanzierer.

    Nein das Unternehmen erkennt an, dass eine HW Leistung eben nicht NUR aus dem Verarbeiten von Rohstoffen gehört. Wir sind nämlich nicht mehr in 1990. Was passiert denn am Markt? Material wird überall künstlich verknappt. Was hat das zur Folge? JiS Funktioniert nicht mehr und der HW ist gezwungen Lagerkosten wieder hochzufahren. Anstatt das also im Lager zwischen zu parken was betriebswirtschaftlich völlig sinnbefreit ist. Können viele Sachen direkt beim Kunden vorlagern. Was habe ich dann noch? Das Zahlungsziel. Kann ich jetzt schon undurchsichtig einfach in so eine generelle Preiserhöhung einrechnen wie es gerade gefühlt 90% der Industrie macht. Oder aber ich spreche offen mit dem Kunden und sage ihm: Du bekommst eine Leistung und dafür darfst du bezahlen. Thats It

    Dachdecker [ˈdaχˌdɛkɐ] - Jemand der basierend auf ungenauen Daten, die von Leuten mit fragwürdigem Wissen zur Verfügung gestellt werden, präzise Rätselraten kann. Siehe auch; Zauberer, Magier

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    • Offizieller Beitrag

    bei der ausgangsfrage gings um das thema zahlungsplan - und nicht, um wieviel wer auch immer in vorleistung geht. irgendwas zum thema "zahlung zug um zug" wird´s wohl geben - ist aber nicht meine baustelle und wird sowieso entsprechend groß- und kleinwetterlage hingebogen. entscheidend ist, sich vor baubeginn zu vertrag-en.


    Off-Topic:

    mir hatte ein bauherr komplette vorauszahlung meiner leistungen angeboten - gegen 2% honorarnachlass. nur als beispiel, was auch geht, annehmen konnte ich das angebot nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Eine mir bekannte Musikpädagogin gewährt bei Vorauszahlung für 3 Monate / 10 Termine ca. 3 % Nachlass, bei Vorauszahlung für 12 Monate / 40 Termine ca. 10 % (habe ich mir nicht gemerkt). Eine Physiotherapeutin in meiner Umgebung handhabt das für 5 / 10 privat gezahlte Sitzungen ähnlich. Sicherheiten? Keine! Beide gewähren zusätzliche "Premium-Leistungen" wie dauerhaft fixierter / reservierter Wunschtermin, kostenlose Umbuchungen ...

  • Wenn ich mich richtig entsinne ist es bei einem Kauf einer Immobilie z. B. so gelagert dass nach Abschluss des Kaufvertrages eine Courtage fällig wird. Dort hast du eine Leistung erhalten und bezahlst dafür. Wenn dir der Handwerker ein Gerüst hinstellt oder das Material - insbesondere in der derzeitigen Lage - zur Abwicklung liefert, dann ist das keine Leistung die nach dem Prinzip "Zug um Zug" abzugelten ist? Der HW hat erst Anspruch darauf wenn er das Werk erschaffen hat? Das ist doch schlicht quatsch

    Rechnungsstellung "Zug um Zug" ist doch in Ordnung und führt in der Regel eben nicht zu Anzahlungen/Vorauszahlungen. Wenn 10m3 Holz auf der Baustelle liegen darf und soll der Handwerker 10m3 Holz in Rechnung stellen. Wenn das Gerüst steht, darf und soll er den Aufbau in Rechnung stellen. Wenn das Gerüst 4 von 20 Monaten gestanden hat, darf und soll er 4 Monate Vorhaltekosten in Rechnung stellen. Dieses Vorgehen führt eben gerade nicht zu einer Anzahlung/Vorauszahlung, sonder es wird die erbrachten Leistung ggfs. anteilig, vergütet. Dafür braucht es aber doch keinen Zahlungsplan, das kannst du über Abschlagsrechnung regeln.


    Unter einem Zahlungsplan verstehe ich ein Konstrukt wie:

    Bei Vertragsschluss 10%

    Nach 4 Wochen weitere 30%

    Nach 8 Wochen weitere 50%

    Nach Abschluss die restlichen 10%

    Bei so einem Konstrukt kann es passieren, dass der Zahlungsstand dem Leistungsstand davonlaufen, was im Falle eines Falles dem Verlust der Zahlungen gleich kommt.

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  • Abschlagszahlungen in angemessener Höhe, auch auf Stoffe, stehen dem Handwerker nach Paragraph 623a BGB zu.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)

  • OH, wo wollt ihr den hin mit dem Thema?


    EIn Zahlplan ist doch sehr oft vergleichbar mit Zahlungsbedingungen,

    Er zeigt im vorraus (PLAN). wie es laufen kann. oder gewünscht ist.


    Für den Kunden eine Planungsgrundlage wann was zu zahlen ist.


    Von Vorkasse ist dabei nicht zwingend die Rede.

    Ich hatte mit so einem Zahlplan im Angebot sogar mal mehr Glück als Verstand,


    Es spricht nichts dagegen, im Angebot mitzuteilen, wann Rechnungen gestellt werden.


    FeKo scheint ja Trockenbauer zu sein.

    Dann könnte man sagen;

    A) Rechnungsstellung erfolgt mit Beginn der Arbeiten zu 10% (rechnet man das Zahlungsziel mit ein, ist das keine Vorkasse.

    oder

    B) Rechnungsstellugn erfolgt Raumweise mit Fertigstellung der Ständer oder Beplankung oder Spachtelung. zur raumgewandten Seite,

    C) Leistungen durch Fremdgewerke werden mit 50% abgerechnet (Ich spiel auf Gerüstbau an. 50% beim Aufbau, 50% bei Abbau oder Abnahme)

    .....


    Wichtig ist dabei, das AN und AG damit klar kommen und nicht irgendwie versuchen sich gegenseitig auszustechen und der Zahlplan zum Angebot passt.

    Bringt ja nichts, wenn im Angebot Alles pauschalisieret ist und im Zahlplan dann davon die Rede ist, das Material nach Lieferung abgerechnet wird. Das ist für den Kunden nicht nachvollziehbar.

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

    • Offizieller Beitrag

    Dafür braucht es aber doch keinen Zahlungsplan, das kannst du über Abschlagsrechnung regeln.

    In meinen Augen schon. Warum? Damit allen beteiligten klar ist wann und was zu erwarten ist. Ich gebe Dir recht dass man es über einen Abschlag lösen kann. Aber selbst wenn ich da reinschreibe: X Abschläge für X Leistungen habe ich am Ende eine Art Zahlungsplan. Ich finde das auch absolut nichts schlimmes. Schlimmer finde ich ohne Kenntnis einen Abschlag rauszuhauen, der Kunde öffnet es und fragt sich "Wieso jetzt?". Kann man alles beim Auftragsgespräch ansprechen, aber meine Erfahrung ist: Der Mensch ist vergesslich. Wenn es geschrieben steht kann es nicht in Vergessenheit geraten.


    Bei so einem Konstrukt kann es passieren, dass der Zahlungsstand dem Leistungsstand davonlaufen, was im Falle eines Falles dem Verlust der Zahlungen gleich kommt.

    Das gilt in umgekehrter Richtung genauso. Wobei anzunehmen ist dass der Endverbraucher weniger Zahlungsverpflichtungen nachzukommen hat, als ein Unternehmen. Da sind wir wieder an dem Punkt den R.B. angesprochen hat. Zahlungsmanagement. Gehen wir mal von einem seriösen Zahlungsplan aus und einem organisierten Unternehmen, dann sehe ich es als sehr wahrscheinlich an, dass das Unternehmen ab Baustellenbeginn schon sehr genau sagen kann wo es nach 1 Woche oder 3 Wochen der Maßnahme ist.

  • Gehen wir mal von einem seriösen Zahlungsplan aus und einem organisierten Unternehmen, dann sehe ich es als sehr wahrscheinlich an, dass das Unternehmen ab Baustellenbeginn schon sehr genau sagen kann wo es nach 1 Woche oder 3 Wochen der Maßnahme ist.

    Unsere Positionen sind insgesamt ja gar nicht so weit auseinander. Gegen einen seriösen Zahlungsplan, der vielleicht so gar (in beide Richtungen) flexibel auf den tatsächlichen Baufortschritt reagieren kann, ist mit Sicherheit nichts einzuwenden.


    Der oben zitierte Absatz allerdings deckt sich so gar nicht mit meinen jetzt immerhin schon 14 Jahren Berufserfahrung überwiegend im Ingenieurbau. Gerade in der Anfangsphase waren die Baustellen meist sehr träge und schwerfällig bis alles mal am Laufen war. Da wussten die Bauunternehmer selbst eine 4 Wochen nach Baubeginn nicht, welcher Leistungsstand nach 5 Wochen erreicht ist Entsprechende, geforderte Terminplan wurden, wenn überhaupt, in der Anlaufbesprechung übergeben und dann nie angepasst. Da wären die (zugegebenermaßen öffentlichen Bauherren) mit einem Zahlungsplan regelmäßig auf die Nase gefallen und hätten ordentlich Vorauszahlungen geleistet.

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  • Das gilt in umgekehrter Richtung genauso. Wobei anzunehmen ist dass der Endverbraucher weniger Zahlungsverpflichtungen nachzukommen hat, als ein Unternehmen.

    Den Einwand mit den Zahlungsverpflichtungen des Unternehmers kann ich ehrlich gesagt nicht ganz nachvollziehen. Das ist doch in der Wirtschaft vollkommen normal, dass ein Unternehmen finanziell in Vorleistung gehen muss.


    Ist zwar ein etwas schiefer Vergleich, aber VW bezahlt die Zulieferer für den Golf doch auch nicht erst, wenn das Auto verkauft wurde oder Apple die Produzenten des IPHONES.

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    • Offizieller Beitrag

    Der oben zitierte Absatz allerdings deckt sich so gar nicht mit meinen jetzt immerhin schon 14 Jahren Berufserfahrung überwiegend im Ingenieurbau.

    Individualbau? Also mit wenig Standarisierung? Glaube ich dir. Wenn ich mal etwas "ungewohntes" verplanen muss passen die Schätzungen auch nicht immer. Von meinem Kernbereich kann ich dir aber relativ genau sagen, wo ein Projekt nach Woche X ist. Das passt nicht immer weil Krankheit, SW oder Überraschungen nicht kalkulierbar sind, aber allein für den Blick ins Jahr ist es ja wichtig zu wissen wo stehen die Projekte.


    Wenn ich 8 Wochen kalkuliere aber 12 Wochen brauche, dann habe ich ja ein Problem. Ändert nichts an der Tatsache das man dann 12 Wochen braucht aber das gibt ja das Signal für weitere Projekte. Denn nichts ist schlimmer als alles anzufangen und nichts fertig zu machen.

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    • Offizieller Beitrag

    Ist zwar ein etwas schiefer Vergleich, aber VW bezahlt die Zulieferer für den Golf doch auch nicht erst, wenn das Auto verkauft wurde oder Apple die Produzenten des IPHONES.

    VW setzt auf Supply-Chain-Management da läuft das eh komplett anders. Apple hat eine Pull-Strategie, in gewisser Weise Produziert Apple auf dem "pull", der Nachfrage aus seinen Verkaufsläden. In meinen Augen von der Basis schon wenig vergleichbar.


    Den Einwand mit den Zahlungsverpflichtungen des Unternehmers kann ich ehrlich gesagt nicht ganz nachvollziehen. Das ist doch in der Wirtschaft vollkommen normal, dass ein Unternehmen finanziell in Vorleistung gehen muss.

    Zu Beginn des Vertrages ist das Risiko auf beiden Seiten identisch. Der Kunde befürchtet sein Geld zu verlieren, der Unternehmer befürchtet seine Leistung nicht bezahlt zu bekommen. Für beide Fälle können Absicherungen von beiden Parteien vorgenommen werden oder man trifft sich gemeinsam in der Mitte. Da sind wir wieder bei dem "generellen" Misstrauen, Vorsicht oder wie man es nennen will. Dein Risiko ist mein Nutzen und mein Risiko ist dein Nutzen. Vielleicht ist der Unterschied der uns teilt, der, dass ich beide Parteien gerne auf gleicher Stufe betrachte. Das mag kontrovers sein und vielleicht nicht ganz verständlich.

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  • Habe gerade mal in die VOB/B geschaut.


    Warum nicht einfach VOB-gemäß in den Vertrag schreiben, dass alle 4 Wochen eine Abschlagsrechnung gestellt wird.

    Dann kann sich der AG darauf einstellen, dass 4 Wochen eine Rechnung im Briefkasten steckt und der AN weiß, dass er alle 4 Wochen Geld bekommt. Einzig sie Höhe der jeweiligen Rechnung wäre halt im Vorfeld nicht bekannt.

    Ist aber halt eine Vorgehensweise, die von einer professionellen Bauüberwachung ausgeht, die z.B. mit dem AN zusammen ein Aufmaß als Grundlage für die Rechnung erstellt.

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  • FeKo hat sich seit Eroeffnung des Themas nicht mehr gemeldet...


    Alle Handwerker, welche von mir auf gewoehnliche Baumaterialien einen Vorschuss/Vorkasse wollten, sind waehrend der Bauphase in die Insolvenz gegangen. Private Erfahrung.


    Ich persoenlich reagiere extrem allergisch auf Vorkasse und wuerde dies nie mehr machen.


    Dies nur aus Kundensicht.


    Die Diskussionen hier sind echt gut - ich wollte aber nur mal auf die Endkundenperspektive verweisen.


    lg

    • Offizieller Beitrag

    Hatten wir beim Fensterbauer etwas ähnlich, also nicht die Insolvenz. Aber ich habe noch in Erinnerung, dass wir entweder Vorauskasse oder bei Bestellung zumindest das Material dann bezahlt hatten.

    • Offizieller Beitrag

    Alle Handwerker, welche von mir auf gewoehnliche Baumaterialien einen Vorschuss/Vorkasse wollten, sind waehrend der Bauphase in die Insolvenz gegangen

    ich hoffe nicht, dass du so eine schlechte strahlung verbreitest, infolge derer sich die insolvenzen mehren ;)


    ich steh dem thema zahlplan ziemlich neutral gegenüber - hauptsache, es wird vorher irgendwas voreinbart, weil sonst ist das risiko von vorprogrammierten ärger zu groß.


    Off-Topic:

    bei meiner privaten sanierung hat´s wegen zahlungen nie stress gegeben - man kennt sich, luxus pur. früher (c) ist sogar "d´chefin" der unternehmen persönlich zur rechnungsübergabe gekommen und damals (c) durfte sogar bar bezahlt werden: so schnell geht keine überweisung :P

    • Offizieller Beitrag

    Hatten wir beim Fensterbauer etwas ähnlich, also nicht die Insolvenz. Aber ich habe noch in Erinnerung, dass wir entweder Vorauskasse oder bei Bestellung zumindest das Material dann bezahlt hatten.

    Ich hatte oben bereits geschrieben:

    ...Vorauszahlungen nur in Ausnahmefällen ... Üblich sind diese aus meiner Sicht ausschließlich für Bauteile, die komplett in der Werkstatt vorgefertigt und dann nur noch montiert werden, wie Fenster, Türen, Aufzüge, Lüftungsanlagen, Netzersatzanlagen etc.. Und Vorauszahlung gibt es sowieso immer nur gegen Bürgschaft.

    Und ja, da erscheinen mir diese als Zahlung vor Baubeginn tatsächlich als sinnvoll.

  • Ist zwar ein etwas schiefer Vergleich, aber VW bezahlt die Zulieferer für den Golf doch auch nicht erst, wenn das Auto verkauft wurde

    ja, stimmt, der Vergleich hinkt, VW bezahlt tatsächlich erst noch später...oder was meinst Du, wieviel Tage braucht VW, um seine Autos zu verkaufen? mehr als 60,90 oder gar 120 Tage?

    • Offizieller Beitrag

    ... was meinst Du, wieviel Tage braucht VW, um seine Autos zu verkaufen? mehr als 60,90 oder gar 120 Tage?

    Zeitweise waren mehrere zehntausend VWs auf dem leeren BER abgestellt. In Emden stehen auch immer ziemlich viele am Kai ...