Guten Tag liebe Experten,
ich würde gerne mal euren Rat einholen was Ihr zu folgenden Thema sagt:
Hintergrund: Ich und meine Freundin sind zusammen gezogen auf die Hofstelle meiner Eltern (+Oma). Hier leben wir momentan gemeinsam mit unserem Sohn im 1. OG des Elternhauses wo wir hier eine kleine Wohnung haben. Leider ist /wird uns diese zu klein und wir wollten das 1.OG weiter ausbauen. Nun hat sich herausgestellt das die Kosten für einen solchen Umbau so hoch würden, das es sinnvoller für uns wäre, gleich ein EFH 1-geschössig auf dem eigenen Grundstück zu errichten.
Nun haben wir eine Bauvoranfrage gestellt und diese wird voraussichtliche abgelehnt vom Landratsamt. Eine Genehmigung der Bauvoranfrage von seitens der Gemeinde liegt jedoch vor.
Zur landwirtschaftlichen Situation:
- Hofstelle, Felder, Wiesen, Wald gehört alles noch meinen Eltern (wird aber die nächsten Jahre an mich übergeben)
- Meine Eltern haben den landwirtschaftlichen Betrieb (Milchkuhhaltung) vor Jahren aufgegeben
- aktuell sind alle Felder und Wiesen (ca. 10-12 ha) verpachtet, bis auf die Wiese hinter der Hofstelle (Siehe Flur Nr. xx2)
- Wald ca. 8 ha ist nicht verpachtet
- letztes Jahr haben wir den "alten" Kuhstall umgebaut und Pferdeboxen inkl. Weide errichtet, da meine Freundin 3 Pferde hat. (Wäre aber noch Platz für weitere Pferde)
- wir haben uns auch vor 4 Jahren ein Mobiles Sägewerk angeschafft, um unser Eigenholz zu schneiden
- alle Landwirtschaftlichen Fahrzeuge und Maschinen sind noch vorhanden
Meine Fragestellung ist:
Wie seht ihr hier die aktuelle Situation und wie könnten wir hier weiter vorgehen um an der gezeigten Stelle eine Baugenehmigung zu erhalten?
Habt ihr irgendwelche Vorschläge, was man machen kann um wieder ggf. privilegiert zu werden? Oder ganz andere Vorschläge?
Vielen Dank schon mal an alle die dies alles lesen
Hier noch ein Auszug aus der Mail vom Landratsamt (Hier werden wir nächste Woche aber noch einen persönlichen Termin vereinbaren, da Sachbearbeiter im Urlaub diese Woche)
"zu Ihrem o. g. Antrag auf Vorbescheid hat das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zwischenzeitlich mitgeteilt, dass es sich bei dem beantragten Wohnhaus nicht um ein landwirtschaftlich privilegiertes Vorhaben (Betriebsleiterwohnhaus) handelt. Ein nicht privilegiertes Wohnhaus ist im Außenbereich regelmäßig unzulässig, auch die Untere Naturschutzbehörde hat die Zustimmung zu Ihrem Antrag nicht erteilt.
Um das weitere Vorgehen und mögliche Alternativen (z. B. Anbau bzw. Erweiterung des bestehenden Wohnhauses etc.) besprechen zu können wäre es sinnvoll, wenn Sie persönlich bei uns vorsprechen. "