Bauvoranfrage abgelehnt / EFH im Außenbereich / privilegierte Landwirtschaft

  • Guten Tag liebe Experten,


    ich würde gerne mal euren Rat einholen was Ihr zu folgenden Thema sagt:


    Hintergrund: Ich und meine Freundin sind zusammen gezogen auf die Hofstelle meiner Eltern (+Oma). Hier leben wir momentan gemeinsam mit unserem Sohn im 1. OG des Elternhauses wo wir hier eine kleine Wohnung haben. Leider ist /wird uns diese zu klein und wir wollten das 1.OG weiter ausbauen. Nun hat sich herausgestellt das die Kosten für einen solchen Umbau so hoch würden, das es sinnvoller für uns wäre, gleich ein EFH 1-geschössig auf dem eigenen Grundstück zu errichten.


    Nun haben wir eine Bauvoranfrage gestellt und diese wird voraussichtliche abgelehnt vom Landratsamt. Eine Genehmigung der Bauvoranfrage von seitens der Gemeinde liegt jedoch vor.


    Zur landwirtschaftlichen Situation:

    - Hofstelle, Felder, Wiesen, Wald gehört alles noch meinen Eltern (wird aber die nächsten Jahre an mich übergeben)

    - Meine Eltern haben den landwirtschaftlichen Betrieb (Milchkuhhaltung) vor Jahren aufgegeben

    - aktuell sind alle Felder und Wiesen (ca. 10-12 ha) verpachtet, bis auf die Wiese hinter der Hofstelle (Siehe Flur Nr. xx2)

    - Wald ca. 8 ha ist nicht verpachtet

    - letztes Jahr haben wir den "alten" Kuhstall umgebaut und Pferdeboxen inkl. Weide errichtet, da meine Freundin 3 Pferde hat. (Wäre aber noch Platz für weitere Pferde)

    - wir haben uns auch vor 4 Jahren ein Mobiles Sägewerk angeschafft, um unser Eigenholz zu schneiden

    - alle Landwirtschaftlichen Fahrzeuge und Maschinen sind noch vorhanden


    Meine Fragestellung ist:

    Wie seht ihr hier die aktuelle Situation und wie könnten wir hier weiter vorgehen um an der gezeigten Stelle eine Baugenehmigung zu erhalten?

    Habt ihr irgendwelche Vorschläge, was man machen kann um wieder ggf. privilegiert zu werden? Oder ganz andere Vorschläge?


    Vielen Dank schon mal an alle die dies alles lesen ;)



    Hier noch ein Auszug aus der Mail vom Landratsamt (Hier werden wir nächste Woche aber noch einen persönlichen Termin vereinbaren, da Sachbearbeiter im Urlaub diese Woche)


    "zu Ihrem o. g. Antrag auf Vorbescheid hat das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zwischenzeitlich mitgeteilt, dass es sich bei dem beantragten Wohnhaus nicht um ein landwirtschaftlich privilegiertes Vorhaben (Betriebsleiterwohnhaus) handelt. Ein nicht privilegiertes Wohnhaus ist im Außenbereich regelmäßig unzulässig, auch die Untere Naturschutzbehörde hat die Zustimmung zu Ihrem Antrag nicht erteilt.

    Um das weitere Vorgehen und mögliche Alternativen (z. B. Anbau bzw. Erweiterung des bestehenden Wohnhauses etc.) besprechen zu können wäre es sinnvoll, wenn Sie persönlich bei uns vorsprechen. "

  • - letztes Jahr haben wir den "alten" Kuhstall umgebaut und Pferdeboxen inkl. Weide errichtet, da meine Freundin 3 Pferde hat.

    Hobby

    - wir haben uns auch vor 4 Jahren ein Mobiles Sägewerk angeschafft, um unser Eigenholz zu schneiden

    Hobby


    Aussenbereich meist = Landwirtschaft. Die ist nicht mehr gegeben. Deine Eltern wird deswegen niemand mehr rauswerfen. Aber ein neues EFH würde der Zersiedlung Vorschub leisten. Allein deswegen werden die Chancen = 0 sein

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag

    Wasch mich aber mach mich nicht nass...


    Warum glaubst du solltest DU privilegiert werden und im Außenbereich bauen dürfen? Du betriebst ja keine Landwirtschaft.

    Reitpferde sind genausowenig Landwirtschaft wie der fette Dackel von Oma Krause ein Jagdhund ist.


    Da hilft nur eins. CSU Parteibuch. Aber vielleicht auch nicht mehr lange.

  • Landwirtschaft wieder aufnehmen :)

    Hab ich gemacht, jedoch nicht weil ich bauen wollte, sondern weil ich einfach Spass dran habe.

    Ja, aber mit Gewinnerzielungsabsicht und nicht als Hobby ;)

    Andernfalls keine Priviligierung.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Ja, aber mit Gewinnerzielungsabsicht und nicht als Hobby ;)

    Naja, bei meinen 12 ha gesamt steht eher die Absicht im Vordergrund...

    Wenn du das gut verpachtest bist du wirtschaftlich auch nicht schlechter gestellt und hast keine Arbeit damit.

    Für mich ist das ein guter Ausgleich zur Arbeit, ich habe die Arbeit in der Landwirtschaft von Kind an mitgemacht. Sogar während des Studiums habe ich auf einem Milchviehbetrieb gearbeitet.


    Im vorliegenden Fall kannt man aber bei 12ha und 8ha Wald auf jeden Fall die Kriterien für Landwirtschaft im Nebenerwerb erfüllen, wenn man sich das antun will (Finanzamt, Landwirtschaftsamt, BG etc...)

    Jochen

    • Offizieller Beitrag

    Im vorliegenden Fall kannt man aber bei 12ha und 8ha Wald auf jeden Fall die Kriterien für Landwirtschaft im Nebenerwerb erfüllen, wenn man sich das antun will

    aber selbst dann ist nicht sicher, dass das Wohnhaus genehmigungsfähig ist.


    Schließlich gibts auf dem Betrieb wohl schon ein nicht allzu kleines Wohnhaus.


    Aktuelles Urteil VGH München


    Errichtung einer Betriebsleiterwohnung für einen landwirtschaftlichen Betrieb im Außenbereich - Urteilsanmerkung - Geiersberger Glas & Partner | Rostock & Schwerin

  • stimmt, das ist zwar ganz schön streng ausgelegt aber durchaus nachvollziehbar.

    Bei uns im Lkr. wird das nach meiner Wahrnehmung längst nicht so streng gesehen. Ich behaupte jetzt mal wenn man als Nachfahre (egal ob LW oder nicht) auf oder neben der Hofstelle ein Haus bauen möchte bekommt man das bei uns genehmigt.

    Jochen

    • Offizieller Beitrag

    Wie seht ihr hier die aktuelle Situation und wie könnten wir hier weiter vorgehen um an der gezeigten Stelle eine Baugenehmigung zu erhalten?

    Habt ihr irgendwelche Vorschläge, was man machen kann um wieder ggf. privilegiert zu werden? Oder ganz andere Vorschläge?

    Das ist mehr als nur schwierig. Selbst bei aktiver Landwirtschaft kann man nicht so einfach ein zusätzliches Wohnhaus auf das Grundstück stellen. Es stellt sich immer die Frage, ob ein Gebäude für den Erhalt der Nutzung (Landwirtschaft) notwendig ist. Das gilt für jedes Gebäudes das auf einem "landwirtschaftlichen" Grundstück im Außenbereich gebaut werden soll, nur lässt sich halt bei einer Scheune oder Maschinenhalle leichter argumentieren, dass diese für den landwirtschaftlichen Betrieb erforderlich ist.


    Um hier privilegiert zu sein müsstest Du eine aktive Landwirtschaft betreiben. Pferdehaltung/-zucht gehört auch dazu, aber nicht bei 3 Pferden die als Hobby in einem Stall stehen. Eine Pferdepension mit 20 oder 30 Pferden die auch noch Gewinn abwirft wäre da schon ein anderes Argument. Aber selbst dann wäre noch nicht sicher, ob ein zusätzliche "Wohn"haus genehmigt würde. Pferdestall, Reithalle, Futterscheune, alles kein Problem, aber Wohnhaus ist wieder etwas anderes.


    Da gibt es auch keine "Tricks", das haben schon Viele versucht und sind gescheitert.


    Ich denke, der Vorschlag mal über Alternativen zu sprechen ist gar nicht so verkehrt. Ich würde das so interpretieren, dass man bereit ist über einen Kompromiss zu reden. Die urspüngliche Idee, ein EFH mitten auf die Wiese zu setzen, würde ich vergessen, nachdem wohl auch von anderer Seite (Naturschutz) bereits ein Veto signalisiert wurde. Das passt auch optisch an der Stelle so gar nicht auf´s Grundstück. Ein EFH mitten auf dem Präsentierteller auf einer Wiese, das war keine gute Idee. Handelt es sich dabei auch noch um 2 unterschiedliche Flurstücke?


    Ich würde einen anderen Weg einschlagen und mal schauen ob das funktioniert. Neben dem bisherigen Wohnhaus gibt es ja den ungenutzten Stall. Den könnte man doch umbauen, so dass sich vom Gesamtbild nicht viel ändert. Quasi eine Art Umnutzung des Stalls für einen Anbau an das Wohnhaus. Platz dürfte dort ausreichend vorhanden sein, das Dach sieht noch gut aus, und durch die Bepflanzung fällt es optisch nicht auf ob es sich hier noch um einen Stall oder um ein Wohngebäude handelt. Das "neue" Wohnhaus würde sich also in den Bestand integrieren.


    Man müsste einmal nachlesen, aber ein Wohnhaus auf einem landwirtschaftlichen Betrieb darf mehrere Wohneinheiten haben, da gibt es aber irgendeine Grenze. Wie man das später deklariert, das wäre eine Frage für einen Planer. Anstatt aus dem Stall ein eigenständiges Wohnhaus zu machen, könnte man das auch als Erweiterung des vorhandenen Wohngebäudes verstehen. Das dürfte genehmigungstechnisch vielleicht noch einfacher sein.

  • Im vorliegenden Fall kannt man aber bei 12ha und 8ha Wald auf jeden Fall die Kriterien für Landwirtschaft im Nebenerwerb erfüllen, wenn man sich das antun will (Finanzamt, Landwirtschaftsamt, BG etc...)

    Die im Fall dann eine Überprüfung und befürwortung des Landwirtschaftamts überstehen müsste. Nachahltig und tatsächlich bewirtschaften ist dabei Thema.

    Die ist aber in diesem Fall negativ ausgegangen.

    Selbstgenutzter Wald führt nicht sicher zum LOF Privilegt, mussten Bekannte von mir erfahren mussten und denen eine stzeuernachzahlung ins Haus flatterte.

    Konstellation Felder verpachtet, Wald für Eigenbedarf keine Gewinnnachweis.


    Die Altenteilerlösung bietet doch das LRA an zumindest eine Kompromisbereitschaft.

    So wie eingezeichnet kömme es einer größeren erweiterung der bebauten Hoffläche zustande, daß kann man als zersiedlung ansehen und die ist gerade unerwünscht -> siehe auch das SirSydom angeführte Urteil.


    Auch wen die Hofstellen priviliegiert sind hat dies in einigen mir bekannten Fällen nur zur ersatzbauten geführt die könne dabei aber auch zweiteilig sein.

    Kleines Altenteiler und großes Familie.

    Meist mussten dafür dann aber die ein Teil des altbestand geopfert werden. Wenn man dies nicht macht fällt einem dies dann spätentens wenn die eigen Kindere einen Bauantrag stellen auf die Füsse.

    Lotet doch mal aus was das LRA bauamt zulassen würde

    Früher hat man Götter gesagt, heute sagt man Internet.


    Herbert Achternbusch RIP

  • Hallo zusammen,


    erstmal vielen Dank für eure Einschätzung.


    Ja, Darüber hätte ich auch nachgedacht. Es wäre statt geschrieben 12 ha knapp 20 ha und dann nur als Bodenbewirtschaftung.

    Spaß dran hätte ich auch, weiß aber irgendwie nicht wie ich es umsetzen kann.


    stimmt, das ist zwar ganz schön streng ausgelegt aber durchaus nachvollziehbar.

    Bei uns im Lkr. wird das nach meiner Wahrnehmung längst nicht so streng gesehen. Ich behaupte jetzt mal wenn man als Nachfahre (egal ob LW oder nicht) auf oder neben der Hofstelle ein Haus bauen möchte bekommt man das bei uns genehmigt.

    Jochen

    Ja das dachte ich eben auch, vor allem sind wir der nicht mitten im Dorf (ca. 12 Häuser) sondern die ganz äußerste Hofstelle.

    Somit würde das wohl keinen irgendwie stören. Würde es helfen mit allem im Dorf zu sprechen und irgendwelche Bescheide einzuholen?



    @ R.B:

    Danke für deine ausführliche Einschätzung.

    Ja für die landwirtschaftlichen Betrieb / aktuellen Betrieb ist es nicht notwendig, richtig. Jedoch würden Wir als Familie gerne auf dem Elternhof bleiben und dort unsere Zukunft verbringen und die Hofstelle weiter betreiben "nicht im betriebswirtschaftlichen sinn". Sondern falls wir weggehen würden (wenn wir uns hier nicht verwirklichen können/dürfen) würde der Hof im Falle das meine Eltern bzw. Oma nicht mehr sind, leer stehen.


    Alternativen haben wir ja in Betracht gezogen mit dem Umbau des Elternhauses (OG) jedoch würde das finanziell eher auf das gleiche rauskommen wie ein Neubau. Nur das wir dann auf einem "alten Gebäude" sitzen würden --> Folgekosten usw.

    Des weiteren hätten wir dann immer lange Wege/Treppen wenn z.b. Kinder im Hof spielen, wir im Garten sind usw.

    Somit macht für uns eig. nur ein Neubau Sinn.


    Wie würde es da mit einer Art, Auszugshaus (oder wie man das betitelt) für meine Eltern aussehen? Meine Damit das meine Eltern das Haus bauen als sozusagen Ausstandshaus? Bestünde hier ggf. eine Möglichkeit?

  • Um das weitere Vorgehen und mögliche Alternativen (z. B. Anbau bzw. Erweiterung des bestehenden Wohnhauses etc.) besprechen zu können wäre es sinnvoll, wenn Sie persönlich bei uns vorsprechen. "

    Hab ihr den schon mal das Angebot schon ausgelotet.

    Ich interpretiere das so das man einer Altenteilerlösung nicht verschlossen ist. Kann man ja dann argumentieren das man eine neubaulösung anbietet und im Gegenzug wenn fertig den Altbau abreisst/ bestehen kann bis Oma verstorben ist etc.

    Ich weiß nicht was ihr eingereicht habt.

    Aber so wie eingezeichnet ist das eine neue Hofstelle und gliedert sich nicht in die bisherige bebauung ein.

    Da wundert mich nicht das die untere Naturschutzbehörde negativ dazu stellung nimmt.

    Wie ich schon schrieb ich würde ausloten was dem LRA noch tolerabel ist.

    Früher hat man Götter gesagt, heute sagt man Internet.


    Herbert Achternbusch RIP

    • Offizieller Beitrag

    Meist mussten dafür dann aber die ein Teil des altbestand geopfert werden.

    Da kenne ich einen Fall, dort wurde das neue Gebäude zugelassen, das alte musste nach dem Tod der Eltern verschwinden. Die Kinder betreiben den Hof natürlich heute noch.



    Jedoch würden Wir als Familie gerne auf dem Elternhof bleiben und dort unsere Zukunft verbringen und die Hofstelle weiter betreiben "nicht im betriebswirtschaftlichen sinn". Sondern falls wir weggehen würden (wenn wir uns hier nicht verwirklichen können/dürfen) würde der Hof im Falle das meine Eltern bzw. Oma nicht mehr sind, leer stehen.

    Du siehst das natürlich nur durch Deine (rosa) Brille. Wenn der Hof leer steht dann wird er halt irgendwann re-naturiert.

    Ob Du Dich verwirklichen möchtest das interessiert hier ganz und gar nicht, Du kannst Dich auch in einem Wohngebiet oder Gewerbegebiet oder sonst irgendwo verwirklichen. Landwirtschaftliche Flächen sind nicht dazu da, dass man sich irgendwie verwirklicht, sondern um Landwirtschaft zu betreiben. Nur deswegen gibt es für die Betriebsinhaber überhaupt die Möglichkeit dort zu wohnen. Wenn die eigentliche Nutzung entfällt, dann entfällt auch das Privileg dort zu wohnen, denn es gibt keinen Grund mehr dies zu gestatten.


    Das ist doch mit Gewerbe-/Industriegebieten genau so. Stell Dir mal vor, ein Betrieb würde alle Mitarbeiter nach Hause schicken, und auf dem Grundstück Mehfamilienhäuser bauen. Das ist doch nicht der Sinn von Gewerbe-/Industriegebieten.


    Alternativen haben wir ja in Betracht gezogen mit dem Umbau des Elternhauses (OG) jedoch würde das finanziell eher auf das gleiche rauskommen wie ein Neubau. Nur das wir dann auf einem "alten Gebäude" sitzen würden --> Folgekosten usw.

    Des weiteren hätten wir dann immer lange Wege/Treppen wenn z.b. Kinder im Hof spielen, wir im Garten sind usw.

    Somit macht für uns eig. nur ein Neubau Sinn.

    Finanzielle Gesichtspunkte spielen hier gar keine Rolle. Es zwingt Dich doch niemand dort ein Haus zu bauen. Auch das Argument mit den langen Laufwegen interessiert niemanden.


    Noch als Tipp nebenbei, mit solchen Argumenten solltest Du NICHT in eine Besprechung mit der Behörde gehen. Da ist das Ergebnis vorprogrammiert.


    Wenn für Dich nur ein Neubau Sinn macht, dann musst Du eben irgendwo ein Wohnbaugrundstück suchen.


    Wie würde es da mit einer Art, Auszugshaus (oder wie man das betitelt) für meine Eltern aussehen? Meine Damit das meine Eltern das Haus bauen als sozusagen Ausstandshaus? Bestünde hier ggf. eine Möglichkeit?

    Da sehe ich gar keine Chance, da der Betrieb ja nicht einmal mehr bewirtschaftet wird. Das vorhandene Haus erscheint jetzt nicht gerade klein, es dürfte schwer darstellbar sein, dass man nun wesentlich mehr Wohnfläche benötigt.


    Wie gesagt, da der Betrieb nicht mehr bewirtschaftet wird, und man davon ausgehen muss, dass sich daran auch nichts ändert, gibt es an sich gar keinen Grund hier überhaupt noch etwas zu genehmigen. Es ist sicherlich sinnvoll wenn man der Generation die hier ihr Leben lang gearbeitet hat den wohlverdienten Ruhestand zugesteht, aber das gilt nicht für nachfolgende Generationen, die mit der ursprünglichen (privilegierten) Nutzung nichts mehr am Hut hat.

  • Da kenne ich einen Fall, dort wurde das neue Gebäude zugelassen, das alte musste nach dem Tod der Eltern verschwinden.

    Das meinte ich, nur im meinem Fall verschwand das alte gebäude nicht und irgendwann war es dann soweit. Die zur Alterversorgung vorgesehen jüngste Tochter brauchte ein Wohnhaus und schon waren alle Bausünden auf dem Tisch. Da wurde dann leustark nach dem heiligen Bürgermeister gerufen.

    Ende wurde ein Wohnahus genehmigt welches an die schon vorhanden Geragen angrenzte


    Wobei wir bei der Situation hier wären

    brolly

    Ich wollt niht auf der Hoffläche bauen sondern auf der Grünlandfläche.

    Wie Lage der maschinenhalle zeigt wurde da nicht sonderlich nachhaltig geplannt, die Fläche wäre nämlich für ein Einfamielienhaus prädistiniert und blieb auf dem Hofgrundstück.

    Eine Imho gängie argumentation linie für das bleiben auf der Hofstelle ist die Alterversorgung der Eltern.

    Ich denke ihr fahrt leichter wenn ihr mit einem Neubau auf der Hofffläche bleibt.

    Da wäre die Frage sind alle Nebengebäude noch notwendig ohne die Landwirtschaft.

    Aus dem Luftbild wäre eine Idee für einen neubau platz der Abriss der L-förmigen nebengebäude und dort ein Haus hin zustellen und nach dem Tod der eltern den abriss des Elternhaus an zu bieten.

    Ich kann mir nämlich nicht vorstellen das für die paar Pferde und Holz alle Nebengebäude notwendig sind.


    Offtopic:

    Was ich ja nicht verstehe, warum die angehenden Pferdehofbetreiber fast nie den Weg als erstes zum Landwirstschaftsamt finden und sich dort beraten lassen.

    Die sind nämlich genau dazu da.

    Früher hat man Götter gesagt, heute sagt man Internet.


    Herbert Achternbusch RIP

    • Offizieller Beitrag

    rein formal wäre m.E. nicht mal die bereits vorhandene "Weide" im Außenbereich zulässig, weil kein privilegiertes Vorhaben.

    Das wäre aber etwas, das man evtl. genehmigen könnte. Wird in der Realität normalerweise niemanden interessieren.


    Das freistehende Wohnhaus allerdings halte ich auch nicht für genehmigungsfähig, da momentan keine Erwerbslandwirtschaft betrieben wird. Und bevor man sich das antut, eine solche mit allen Konsequenzen wieder aufleben zu lassen würde ich lieber darüber nachdenken, das Bauvorhaben doch im Bestand zu verwirklichen.


    Ich weiß ja nicht wie die für den TE zuständige Bauaufsichtsbehörde so drauf ist - bei uns zumindest werden die Bauherren schon so beraten, dass man auch mögliche alternative Lösungen für derlei Bauwünsche auszuloten versucht. Vielleicht ist ja noch ein anderes Bestandsgebäude da, das sich für den Bauwunsch eignet?

  • Das wäre aber etwas, das man evtl. genehmigen könnte. Wird in der Realität normalerweise niemanden interessieren.

    mir fehlt da die Phantasie, wie man eine Hobby-Koppel im Außenbereich als baurechtskonform darstellen könnte.

    Ob es interessiert, ist ein anderes Thema...

    • Offizieller Beitrag
    Off-Topic:

    Wenn ich das richtig sehe, liegt der Unterschied von Hobbykoppel zu landwirtschaftlicher ab einer gewissen Größe auf dem Papier, oder? Mit dem einen verdiene ich mein Geld, mit dem anderen nicht.

  • nein, eine gewisse Größe ist nicht vorgegeben. Es muss -wie deBakel- oben schon schrieb eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. Immer schön alles in alle Richtungen auslegbar, damit Anwälten und Richtern auch nicht die Arbeit ausgeht:thumbsup:

    • Offizieller Beitrag
    Off-Topic:

    Wenn ich das richtig sehe, liegt der Unterschied von Hobbykoppel zu landwirtschaftlicher ab einer gewissen Größe auf dem Papier, oder? Mit dem einen verdiene ich mein Geld, mit dem anderen nicht.

    Letzteres, zumindest steuerrechtlich: Die Absicht und die Möglichkeit damit einen Gewinn zu erzielen.

  • Die Absicht und die Möglichkeit damit einen Gewinn zu erzielen

    Iregndwann musst du damit auch gewinn erzielen und sie muss langfristig angelegt sein.

    Ich hatte weiter oben genau eine Fall beschrieben wo der die LOF priviellegierung von dem Finanzamt gestrichen wurde.

    Felder verpachtet nur Wald wird bewirtschaftet aber nur für Eigenbedarf

    Damit wars Hobby und für die Lof fahrzeuge gabs, uber die letzten Jahre vom Finanzamt eine Nachforderung


    Rein fiktiv schein nicht zu funktionieren

    Immer schön alles in alle Richtungen auslegbar, damit Anwälten und Richtern auch nicht die Arbeit ausgeht

    Bei dem der sowas auf Kante genäht hat handelt sich in meiner Umgebbung um einen Juristen und finanzielle Sorgen muss der sich auch nicht machen.



    Für die Kombination Koppel und Unterstand für Pferde gabs hier in der letzten Zeit nur ablehnungen, auch vom Landwirtschaftamt

    Das Landwirtschaftsamt berät auch wie eine Pferdezucht aussehen müsste um als nachhaltiger Landwirtschaftsbetrieb anerkannt zu werden.

    Fixe Koppeln auch noch Hofnah sind weniger ein problem.

    Ich selber hab mit festen Koppeln nur ganz kurz gearbeitet.

    Dann aus betrieblichen, wie wirtschaftlichen sowie Umwelt/ Umfeldgründen nur mit flexibelen.

    Auch bei Pferden ist wechselweide sinnvoll. Die Vorteile haben auch inzwischen meine Nachbarn erkannt. Mit elektrozaun schnell und einfach zuerstellen und man hat weniger zu unterhalten. Die bearbeitung ist mit größeren Machinen zu machen. der bewuchs ist durch ausgrenzen zu steuern. Die Tiere haben immer sauberes Futter zu fressen. Da bleibt dann nur ein kleine Fläche übrig die dann aber auch befestigt werden sollte, sonst gibt es ein Schlammbad.

    Natürlich sind die anderen Vorschriften auch bei einer Höbbyhaltung ein zuhalten z.B. Düngeverordnung


    Auf Grund des vom TE zitierten schreiben vom LRA sehe ich das auch in diesem Fall wahrschein kich so im im Kreis von Rose24 gehandhabt wir

    Ich weiß ja nicht wie die für den TE zuständige Bauaufsichtsbehörde so drauf ist - bei uns zumindest werden die Bauherren schon so beraten, dass man auch mögliche alternative Lösungen für derlei Bauwünsche auszuloten versucht.


    Ih persönlich würde mich aber auch für die ablehenden Stellungsnahmen des Landwirtschaftamt und Naturschutzbehörde interessieren, weil dann weiß man was da sache war.

    Hier bei ortnah ist der naturschutz vielleicht nicht so die Sache. Soweit ich mich entsinne sollte man die naturschutzwürdigkeit einer Fläche selber erkennen und es wurde / wird? einem nur bei Eigentumsübergang mitgeteilt.

    Bei mir haben freundlichen telefonische Nachfragen eigentlich immer zum Ziel und gegenseitigen Verständnis geführt.

    Früher hat man Götter gesagt, heute sagt man Internet.


    Herbert Achternbusch RIP

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich das richtig sehe, liegt der Unterschied von Hobbykoppel zu landwirtschaftlicher ab einer gewissen Größe auf dem Papier, oder?

    Ja und nein, es kommt neben der Gewinnerzielungsabsicht auch darauf an, ob der Betrieb überhaupt eine wirtschaftliche Zukunft hat, und da spielt auch die Art und Größenordnung mit rein, und zwar nicht nur auf dem Papier.


    Eine Pferdezucht wäre Landwirtschaft, auch wenn es nur wenige Pferde gibt. Dafür bräuchte man halt einen Deckhengst, oder mehrere, usw. Für Reit- und Turnierpferde gibt es da, ich nenne es mal "typische Rahmenbedingungen". Eine Stutenmilchproduktion erfordert wieder mehr Pferde, und ich hatte oben noch das Beispiel "Pferdepension" angesprochen, denn auch das wäre noch Landwirtschaft. Dafür bräuchte man halt eine entsprechende Anzahl Ställe und Platz damit die Tiere bewegt werden können, auch im Winter bei schlechtem Wetter. Ein Pferd braucht sehr viel Bewegung, egal wie gut oder schlecht das Wetter ist. Weiterhin die Infrastruktur damit man die fremden Pferde auch tiergerecht versorgen kann (Lager für Futter, evtl. Maschinen und eigene Weiden usw.).


    Wird der Betrieb im Nebenerwerb geführt, dann ist das erst einmal nicht schädlich, so lange das Potenzial vorhanden ist den Betrieb kurzfristig im Haupterwerb zu bewirtschaften. Kennzeichen dafür s.o.


    Aber noch einmal, selbst wenn das als Landwirtschaft anerkannt würde, wäre die Chance gering, dass das EFH so wie geplant genehmigt würde. Im rot umrandeten Bereich wäre das vielleicht noch darstellbar, aber nicht mitten auf der Wiese.


    Nachdem ich weiß, wieviele "Fachbehörden" da mitreden wollen, kann ich jeden nur warnen so etwas in Angriff zu nehmen. Da hat man die eine Fachbehörde überzeugt, und nach mehreren Monaten die nächste, dann kommt der Dritte und stellt Forderungen, mit denen dann die ersten beiden nicht mehr einverstanden sind, usw. Man gerät dann auch schnell in Grabenkämpfe der Fachbehörden untereinander, die man als Außenstehender erst einmal gar nicht versteht. Mein Architekt hatte mich damals gewarnt, ich habe es trotzdem versucht und nach gut 1,5 Jahren dann kapituliert. Unnötig zu erwähnen, dass ich bis dahin einiges an Geld versenkt hatte. Vorplanung, Gutachten, Anträge, das alles gibt es ja nicht gratis.


    Von mir wollte damals eine Fachbehörde unter anderem einen Nachweis über "Lärm". Ich hatte denen zwar erklärt, dass ich keine Maschinenfabrik betreibe, und dass ich gar keinen Lärm produziere, außer vielleicht mein Auto wenn ich morgens in den Betrieb fahre, aber egal, ich musste ein Lärmgutachten erstellen lassen in dem stand, x Fahrzeuge pro Werktag Zu- und Abfahrt und blablabla.

    Dann wollten die wissen, ob ich die Umwelt durch schädliche "Strahlung" verseuche. Also wieder ein Gutachten. Danach kam die Forderung, dass ich bestätigen und durch Auftrag nachweisen müsste, dass ich die Bäume auf dem Gelände, die 8 jahre vorher auf Anordnung dieser Fachbehörde vom Vorbesitzer gepflanzt wurden, wieder entferne und durch andere Bäume (weiß nicht mehr welche) ersetze.


    Die Liste war ellenlang und hat immer wieder Geld gekostet.


    Deswegen mein Rat, entweder man kann den Behörden einen eindeutigen und genehmigungsfähigen Fall auf den Tisch legen, oder man lässt es besser bleiben. Über Kleinigkeiten kann man immer diskutieren, aber grundsätzliche Punkte sind nicht verhandlungsfähig.

  • Was ist denn neben dem Stall für ein Gebäude? Ließe sich das nicht umbauen? Wie stünde dann das LRA dazu? Oder die Maschinenhalle. Die braucht man nicht mehr. Die Maschinen könnte man verkaufen, verschenken, verschrotten, oder was auch immer und statt dessen ein Wohnhaus errichten. Am Aussehen des Gehöftes ändert sich nix. Oder man baut einen Anbau an das Elternhaus. Ich würde also eher in diese Richtung denken und es mit dem LRA abzuklären versuchen.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

    • Offizieller Beitrag

    Bei uns im Lkr. wird das nach meiner Wahrnehmung längst nicht so streng gesehen. Ich behaupte jetzt mal wenn man als Nachfahre (egal ob LW oder nicht) auf oder neben der Hofstelle ein Haus bauen möchte bekommt man das bei uns genehmigt.

    samma nachbarn? ;)

    mit gut geplantem städtebau will´s in der breite nicht so recht klappen. aber zersiedelung? läuft. wenigstens was, das läuft.

    • Offizieller Beitrag

    R.B.: in Deinem Fall ging es aber nicht um Landwirtschaft, oder? :eek:

    Nö, ähnlich wie beim TE wollte ich einen stillgelegten landwirtschaftlichen Betrieb umnutzen.