• Hallo!


    ich habe eine Frage bezüglich eines Gartenhauses. Da unsere Nachbarn uns nur noch mit Forderungen kommen, sind wir nicht mehr gewillt, nur nach deren Willen zu handeln.

    Ist es rechtens, ein Gartenhaus so nah an unser Grundstück zu setzen? Wir gucken von der Terrasse nur in den offenen Schuppen und die können durchs Haus bis in die Küche glotzen. Wir fühlen uns dadurch sehr gestört.

    Danke schonmal für eure Antworten

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe das Problem nicht so ganz. Möchtet Ihr denn gern "durchs Haus bis in die Küche glotzen"?

    Ein Gartenschuppen dürfte durch das Abstandsprivileg, genau wie eine Garage, gedeckt sein, so die Länge von 9m nicht überschritten wird.

    • Offizieller Beitrag

    Für die Auseinandersetzung mit Nachbarn empfiehlt es sich, trotz aller Wut im Bauch sprachlich immer sachlich zu bleiben und die störenden Dinge wertfrei und nicht negativ wertend zu beschreiben, bspw. "können ... hineinsehen" statt "glotzen".

  • Da stimme ich dir zu, das mit dem Sachlich-Bleiben werde ich versuchen! Danke für den Hinweis!

    Nein, ich möchte das nicht, können wir von unserem Garten aus auch nicht. Sie tun es aber gerne mit Freunden und Familie. Aber seit Anpassung des Zaunes an die Grundstücksgrenze ist unser Ausblick der Blick von der Terrasse in deren Schuppen

  • Der Zaun ist der Grenzverlauf? Und der Schuppen des Nachbarn sitz da reichlich schräg in der Nähe zum Zaun?


    Ist nach meiner Meinung keine Grenzbebauung mehr, dann wäre es ohne Privileg und Genehmigungspflichtig, wofür es aber keinen Grund gibt. Sollte aber jemand bestätigen, der sich mit Nachbarschaftsrecht auskennt.

    Ob ein Mensch klug ist, erkennt man viel besser an seinen Fragen als an seinen Antworten. 8o

  • Eine Draufsicht fände ich hilfreicher. Mit den wenigen Infos klingt es für mich eher danach, dass Eure Terrasse zu nah an der Grenze ist und der Schuppen dort berechtigterweise an der Grenze steht. Das Fenster des Shuppens ist allerdings fragwürdig.

  • also, hier braucht es zur Beurteilung mindestens einen Lageplan mit Darstellung aller vorhandenen und insbesondere der beklagten baulichen Anlagen) sowie den Bebauungsplan (Plan- und Textteil).

    Alles andere ist stochern im Nebel...

    Deine Angabe zum Bundesland hilft uns hier auch nicht weiter, weil es ggf. unterschiedliche rechtliche Randbedingungen gibt...

    • Offizieller Beitrag

    Deine Angabe zum Bundesland hilft uns hier auch nicht weiter, weil es ggf. unterschiedliche rechtliche Randbedingungen gibt...

    NRW hat ein eigenes Nachbarrechtsgesetz mit detaillierten Festlegungen, während Bayern das Thame sehr kurz im AGBGB nebenbei und eher oberflächlich geregelt hat. Im anderen Faden zu seiner Problematik hat Neighbour bereits in einem Post erklärt, dass die strittige Grenze in NRW liegt.


    Off-Topic:

    Ein gutes Beispiel, weshalb bei einigen Themen hier im Forum der Bauort bzw. das Bundesland, in welchem er liegt, von erheblicher Bedeutung sein kann und ungenaue Einträge oder Nonsense-Einträge Hilfe erschweren oder unmöglich machen können.

    • Offizieller Beitrag

    Der Zaun ist der Grenzverlauf? Und der Schuppen des Nachbarn sitz da reichlich schräg in der Nähe zum Zaun?


    Ist nach meiner Meinung keine Grenzbebauung mehr, dann wäre es ohne Privileg und Genehmigungspflichtig, wofür es aber keinen Grund gibt. Sollte aber jemand bestätigen, der sich mit Nachbarschaftsrecht auskennt.

    ...in By wäre das so zulässig.