Hallo zusammen,
wir bauen derzeit ein Einfamilienhaus mit KfW40-Standard. Der Spitzboden ist bisher ungedämmt und soll nur als Lagerfläche genutzt werden. Dort wird allerdings auch die Lüftungsanlage der kontrollierten Wohnraumlüftung mitsamt Zu-/Ableitungen stehen. Aus diesem Grund möchte ich den Spitzboden zumindest soweit dämmen, dass sich in und um den Rohren der Lüftungsanlage kein Kondenswasser bildet. Ich möchte eine Zwischensparrendämmung mit WLG035 oder 040 einbauen.
Der Dachaufbau hat eine diffusionsoffene Unterspannbahn und die Traufen einen Traufenlüftungskamm.
Nun meine Frage:
Die Dachgeschossdecke ist bereits stark gedämmt und mit einer Dampfsperre versehen. Der Spitzboden ist also sozusagen thermisch von den Wohnräumen getrennt. Muss ich trotzdem bei der Dämmung der Dachschrägen eine Dampfsperre einbauen, auch wenn dieser nicht beheizt und nur als Lagerraum bzw. für die Lüftungsanlage genutzt wird?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Beste Grüße
Stefan