Umrechnungsfaktoren cbm -> to für Bodenklassen

  • Hi zusammen,

    Wir haben gerade Diskussionen mit unserem Bauträger hinsichtlich der Umrechnungsfaktoren für die Bodenklasse 5 und Bodenklasse 6. Dieser ist nämlich der Meinung, dass für die BoKl.5 ein Umrechnungsfaktor von 1,95 to/cbm gilt. Unser Erdbauer hat aber beim Erdaushub gesagt, dass es bei 1,7to/cbm liegt. Das haben wir natürlich nicht schriftlich :(

    Nun haben wir eine Nachberechnung der Baugrube und es dreht sich alles um diese Umrechnungsfaktoren, zum Teil macht das 2.000-3.000€ aus.

    Für die Bodenklasse 6 haben wir bisher noch keine Ansage.

    Daher würden wir uns über gute Tipps, am besten mit offiziellem und fachmännischen Charakter freuen.

    Vielen Dank schon mal!

    • Offizieller Beitrag
    • Rechnet ihr den Aushub nach Volumen oder nach Gewicht ab?
    • Wurde dies schriftlich vereinbart?
    • Abrechnungsgrundlage Baugrubenplan oder Wiegeschein?
    • Wurde dies schriftlich vereinbart?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Verdichtete Masse (bevor der Bagger baggert) oder aufgelockerte Masse (wenn der Boden auf dem Laster liegt) wäre hier noch zu unterscheiden.

    Deshalb die Frage nach Zeichnung oder Wiegeschein.


    Nach VOB/C wäre die Kubatur nach Plan, also das planmäßige Volumen der Baugrube, abzurechnen. Das lässt sich durch Nachmessen problemlos, zweifelsfrei und eindeutig im Plan und am Objekt ermitteln.


    Oder es wird (notfalls) nach (physikalischer) Masse und belegt durch Wiegeschein abgerechnet. Dabei geht die Diskussion dann aber schon los, welche Rolle das Gewicht bei der Entsorgung spielt, ob es am Tage der Wiegung geregnet hat oder der Grundwasserstand höher war und ob der LKW wirklich direkt mit dem Aushub zur Waage gefahren ist. Und dann werden die Vorteile der Abrechnung nach Kubatur ganz schnell klar. Deshalb Abrechnung nach Wiegeschein nur notfalls.


    Und andere Methoden der Abrechnung - bieten noch mehr Möglichkeiten zur Manipulation.


    Mehrere besonders sparfüchsige Kaufleute unter meinen privaten Bauherrn sind mit anfänglich vermeintlich einfachen oder „sparsamen“ Methoden der Abrechnung schon ziemlich hart gelandet. Ziemlich viele Erdbauer kennen das Spiel einfach schon länger und besser und wissen, wie man den zukünftigen Kunden erst beim Vergabegespräche mit „Vereinfachungen“ locken und ihn später aber dann so richtig über den Tisch ziehen kann.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Vielen Dank für eure Beiträge!


    Der Sachverhalt ist bei uns so: Wir haben ein Angebot für den Erdaushub bekommen, wo cbm-Angaben aufgelistet waren (also nach Volumen). Nachdem der Erdaushub entsorgt war, haben wir Wiegescheine bekommen. Das Gesamtvolumen wurde in Tonnen abgerechnet (total intransparent zum Angebot in Volumen), aber der Erdaushub der Bodenklasse 6 war in cbm aufgelistet. Es wurde jedoch nicht im Vorfeld so besprochen oder festgelegt, wie die Abrechnung laufen wird. Wir wurden dann gleich mit den Fakten konfrontiert.


    Wir haben natürlich die Rechnungen nichtsahnend bezahlt, trotzdem dass uns die Grube sehr groß vorgekommen ist (auch die vorgeschriebenen 60 Grad für die Böschung wurde an keinem Punkt eingehalten, was wir erst später festgestellt hatten). Als die Bodenplatte drauf war, sind wir ins Grübeln gekommen. Wir haben den Erdbauer damit konfrontiert, auch der Bauleiter war auf unserer Seite und haben zunächst 5.000€ als Gutschrift gefordert/ angeboten (ungefähr berechneter Wert mit viel Puffer des zu viel ausgehobenen Materials). Der Erdbauer hat es abgelehnt und so haben wir eine eigene Kalkulation des Soll-Aushubs aufgestellt. Der Bauträger hat das von einem internen Experten analog den Plänen berechnen lassen, glücklicherweise war unsere Berechnung fast genau gleich.


    Und jetzt sind wir an dem Punkt angekommen, wo die Umrechnungsfaktoren eine wesentliche Rolle spielen. Ein anderer Erdbauer hat uns was von 1,7 to/cbm für BoKl. 5 und 2,2 to/cbm für BoKl. 6 für abtransportierten Erdaushub genannt und genau das war meine Kalkulationsbasis. Jetzt kam also der Typ vom Häuslebauer und stellt die 1,96 to/cbm in den Raum, die meiner Meinung nach nicht korrekt sind (da aufgelockertes und kein verdichtetes Erdmaterial). Also brauche ich nun irgendwas offizielles und Handfestes für die Diskussionen.



    Um die Fragen zu beantworten:

    • Angebot war für den Gesamtaushub und die Bodenklassen in Volumen ausgestellt, entspricht der schriftlichen Vereinbarung.
    • Abgerechnet wurde mit Wiegeschein in Tonnen – das wurde nirgends schriftlich vereinbart. Wir haben das ehrlichgesagt auch einfach hingenommen (Laienfehler). Der Erdbauer hat noch gesagt, dass das ganze mit 1,7to/cbm umgerechnet wird (haben wir aber nicht schriftlich).

    Jetzt ist das Kind schon in den Brunnen gefallen L Welche Möglichkeiten haben wir denn noch? Wir können die Abrechnungsmethode anfechten (Volumen im Angebot, Gewicht auf der Abrechnung). Das ist aber schon Ende Mai 2021 gewesen und wurde schon bezahlt, daher schwer anfechtbar. Wir sind mittlerweile auch soweit, dass wir nicht wirklich von unserer Forderung weg wollen, weil der Erdbauer viel Mist verzapft und uns nachweislich bei manchen Sachverhalten angelogen hat. Ist wohl verständlich, dass unsere Kooperationsbereitschaft gegen 0 geht L

  • Anbei Literaturangaben zum sogenannten Auflockerungsfaktor, d.h. den Faktor mit dem die Dichte des gewachsenen Bodens abgebildet wird. Für Bodenklasse 5 schwankt er demnach zw. 0,69 und 1,00 abhängig von den tatsächlich vorhandenen Baugrundverhältnisse. Für Bodenklasse 6 schwankt der Faktor zw. 0,60 und 1,00.


    Nach meiner Erfahrung im Ingenieurbau ist das Vorgehen des Erdbauers eigentlich üblich, mal vom unklaren Angebot abgesehen.

    Der Aushub wird nach Volumen abgerechnet (Nachweis über Aufmaß), die Entsorgung dagegen nach Gewicht (Nachweis über Wiegescheine) abgerechnet. Hat insbesondere dann Vorteile, wenn nicht der gesamte Aushub entsorgt werden muss, sondern teilweise zum Verfüllen der Baugrube wiederverwendet werden kann.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)

  • Interessant wäre auch zu wissen ob er den Aushub entsorgen musste und somit dafür bezahlt hat, oder ob er dafür Geld bekommen hat…

    Spezifizieren die Wiegescheine die Qualität des Bodens?


    Ansonsten teile ich die Meinung von Saibot - Aushub nach Volumen, Entsorgung nach Gewicht.


    Ich glaube mein Tiefbauer hat mich auch „geläscht“ - habe für die Entsorgung des Bodens 25 € pro/t gezahlt. Das war unbeprobt (wozu auch) aber wahrscheinlich Z0 Material. Seis drum….

  • Mag im privaten Bereich stimmen - im industriellen Bereich nicht. Wertstoffhöfe nehmen Z0 für null auf, konsolidieren Mengen und verkaufen es immer noch.


    Edit: aber immer für sehr wenig Geld - aber es geht kostenneutral…


    Lg

    Kandetvara

  • Mag im privaten Bereich stimmen - im industriellen Bereich nicht. Wertstoffhöfe nehmen Z0 für null auf, konsolidieren Mengen und verkaufen es immer noch.

    Laut "baupreislexikon.de" ("leider" kostenpflichtig und daher nicht verlinkbar, kostet die Entsorgung von Boden Z0 deutschlandweit im Mittel 28,09 EUR/t.


    Bilder

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)

  • Mag im privaten Bereich stimmen - im industriellen Bereich nicht. Wertstoffhöfe nehmen Z0 für null auf, konsolidieren Mengen und verkaufen es immer noch.


    Edit: aber immer für sehr wenig Geld - aber es geht kostenneutral…


    Lg

    Kandetvara

    Hatte ich eben noch vergessen:

    Zumindest der Wertstoffhof in meinem Kreis nimmt Bodenaushub lediglich in kleinen Mengen bis maximal 2 t/a/ Haushalt an und will ab 100 kg 62 EUR/ t. Wertstoffhöfe sind, soweit ich weiß, für Privatleute gedacht. Ein Bauunternehmen braucht die im Rshmen eines Baugrubenaushubs gar nicht anzuführen.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)

  • Nochmal ne letzte Verständnisfrage in diesem Zusammenhang mit folgendem Beispiel:

    Soll-Aushub 100cbm

    IST-Aushub 300to


    Somit wäre doch die Rechnung für

    Eingangsdaten SOLL:
    Volumen: 100 cbm
    Umrechnungsfaktor Vorgabe Häuslebauer: 1, 95 to/cbm
    Auflockerungsfaktor: 0,89 für BoKl. 5
    => 100 cbm x 1,95 to/cbm x 0,89 = 173,55 to


    Vergleich Soll zu IST:
    Gewicht = 300to – 173,55to = 126,45to

    Darf ich da den Auflockerungsfaktor so rein rechnen?

    • Offizieller Beitrag

    Weshalb Umrechnungsfaktor?

    Nach meiner Erfahrung im Ingenieurbau ist das Vorgehen des Erdbauers eigentlich üblich, mal vom unklaren Angebot abgesehen.

    Der Aushub wird nach Volumen abgerechnet (Nachweis über Aufmaß), die Entsorgung dagegen nach Gewicht (Nachweis über Wiegescheine) abgerechnet.

    Dafür braucht es also keinen Umrechnungs- / Auflockerungsfaktor, denn die Kubatur wird nach Plan bzw. Aufmaß der Grube ermittelt, nicht der Kubatur eines Haufwerks, der Mulden o.ä..

    Wir haben ein Angebot für den Erdaushub bekommen, wo cbm-Angaben aufgelistet waren (also nach Volumen). Nachdem der Erdaushub entsorgt war, haben wir Wiegescheine bekommen. Das Gesamtvolumen wurde in Tonnen abgerechnet (total intransparent zum Angebot in Volumen), aber der Erdaushub der Bodenklasse 6 war in cbm aufgelistet. Es wurde jedoch nicht im Vorfeld so besprochen oder festgelegt, wie die Abrechnung laufen wird. Wir wurden dann gleich mit den Fakten konfrontiert.

    Ihr als "Verbraucher" (ihr baut doch privat, oder?) habt nach

    • Angebot war für den Gesamtaushub und die Bodenklassen in Volumen ausgestellt, entspricht der schriftlichen Vereinbarung.

    und nach meinem juristische Laienverständnis ein Angebot über Volumen / Kubatur erhalten. Also wird auch nach Kubatur / Volumen abgerechnet. Seine Wiegescheine kann der Erdbauer behalten, sofern es in seinem Angebot nicht noch irgendwo einen klitzekleinen Hinweis auf eine Abrechnung der Deponierung nach Gewicht geben sollte. Und damit erübrigt sich dann auch die Frage nach den zutreffenden Umrechnungsfaktoren, die aber sowieso anders anzusetzen sind, denn:


    Die Masse, also das Gewicht, des ausgehobenen und deponierten Bodens bleibt vom Auflockerungsfaktor unberührt, es ist so wie so gleich! Lediglich das Volumen des Bodens ist aufgelockert größer - eben um den Auflockerungsfaktor. (Volumen eingebaut / Auflockerungsfaktor = Volumen aufgelockert). Das Volumen spielt beim Wiegen aber gerade keine Rolle, denn es wird ja nur gewogen, also die Masse ermittelt, nicht das Volumen. Es lässt sich anhand der Umrechnung von Volumen zu Maße lediglich grob die Plausibilität überprüfen.


    Deine 100 m3 Aushub haben eine Masse von (bei von Dir angegeben 1,95 to/m3) also 195 to. Aufgelockert (geteilt durch 0,89) haben diese 100 m3 dann ein Volumen von rd. 112 m3, aber weiterhin ein Gewicht von 195 to. Die Herkunft von 105 to Aushub wären damit nicht nachvollziehbar.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Absatz mit Berechnung ergänzt