Hallo,
ich bin mir derzeit nicht klar, was in Bayern zur Grundfläche (bzw. Grundflächenzahl) zählt.
Dies betrifft insbesondere Gehwege.
Es gibt von der Stadt München unter Folgendem Link
https://www.muenchen.de/rathau…n/Berechnung-GFZ-GRZ.html
Informationen zur Berechnung der GRZ. Daraus entnehme ich, dass nach BauNVO 1990 und 2013 nur Wege >1.5m bei der Berechnung nach §19 Abs 4 BauNVO mitzurechnen seien.
Vom Landratsamt München habe ich (mündlich) eine ähnliche Information erhalten.
Die Problematik ist für mich wichtig, weil ich mehr als 30qm Zugangs-Fußwege auf dem Grundstück unterbringen muss, un die weiteren Überlegungen (Garagengröße, etc.) davon abhängen.
Nun die Frage: Ist dies eine "großzügige" Gesetzes-Auslegung, oder gibt es dafür eine Rechtsgrundlage in Gesetz oder Rechtsprechung? Für einen konkreten Hinweis auf eine gesetzliche Regelung oder auf eine Kommentarstelle (ich hab die teuren Dinger leider nicht zu Hause) oder auf eine Rechtsprechung wäre ich sehr, sehr dankbar.
Vielen Dank schon jetzt fürs Helfen!
Markus