Guten Morgen,
ich hoffe ich bin hier richtig, oder müsste es eher in das Grundriss-Forum, dann bitte verschieben?
Mein Architekt hat unser Gäste-WC vergrößert und dadurch den HTR verkleinert, so dass mir da jetzt 20cm fehlen.
Da wir ohne Keller bauen, ist das für uns in sofern ein Problem, da dies unser einziger Stauraum / Abstellkammer darstellt.
Auf die Frage, warum denn das Gäste-WC größer ist wurde uns gesagt, dass es in Gäste-WC´s Mindestabstände einzuhalten gilt.
Laut BauO NRW gibt es nur das barrierefreie Bauen / Bad für Gebäude der Klassen 3-5, aber unser EFH fällt doch nur in die Klasse 1, richtig?
Quadratmeter beider Geschosse gesamt: 138
Anbei auch die Ansicht mit den grauen Rechtecken für den Mindestabstand laut Architekt:
Wir würden, wie gesagt / ursprünglich geplant, das Gäste WC schmaler bauen wollen, um den HTR entsprechend größer bauen zu können.
Darüber liegt das Bad, welches die Mauer auch an der Treppe hat, also kann die Wand zwischen Gäste-WC und HTR auch nichts mit der Statik zu tun haben.
Kennt sich wer mit der Bauverordnung / Baurecht soweit aus, um mir Paragraphen sagen zu können, die ich nachlesen kann und die ich mit dem Architekten dann einmal durchgehen kann?
Viele Grüße,
Thomas