Hallo zusammen,
ich bin derzeit auf der Suche zu Hause einen zusätzlichen Büroraum fürs HomeOffice einzurichten.
Mir gefällt eigentlich die Idee ganz gut, ein Gartenhaus zu errichten und künftig von dort zu arbeiten. Jetzt bin
ich was die Rechtsthematik betrifft noch relativer Laie, kenne aber so grundlegende Dinge wie Abstand zum Nachbarn, usw.
Nun weiß ich so viel, dass bei uns (Saarland) ein Gartenhaus über 10m² genehmigungspflichtig ist und dass Gartenhäuser mit Aufenthaltsraum
min. 3m von Grundstücksgrenzen errichtet werden müssen. Ich muss sagen, dass das die Möglichkeiten doch schon stark eingrenzt, da man ja eigentlich
ungern mitten in den Garten bauen möchte.
Nun gut, wir haben letztlich einen Platz gefunden der groß genug ist und von allen Grundstücksgrenzen 3m entfernt ist. Nun gelten aber die Abstandsregeln
offenbar auch auf dem eigenen Grundstück.
Folgende Situation: Wir haben von ca. 20m Grundstücksbreite ca. 13m Hausfront, daneben ist noch mit ca .7m die Einfahrt. Am Ende dieser Einfahrt würden wir gerne das Häuschen hinstellen.
Das von uns favorisierte Haus hat eine Breite von 4,24m (Breite über alles). Mit 3m Abstand vom Grundstück würden sich das Dach des Häuschens ca. 24cm mit der Flucht des Hausgiebels überschneiden.
Nun erschließt sich mir die Thematik mit den Abstandsflächen nicht ausreichend, um zu bewerten ob das zulässig ist? Darf das Gartenhaus in diese Fläche hineinragen, oder dürfte das Häuschen
eben maximal 4m breit sein? Oder ist es gar so, dass das Gartenhäuschen selbst eine Abstandsfläche "wirft" und sich damit mit der Abstandsfläche unseres Wohnhauses schneidet und daher garnicht dort gebaut werden darf?
Kann mich hierzu Jemand aufklären?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
D. Maul