Hallo - und ein herzliches Dankeschön vorab für Ihre Hilfe!
Wir möchten gerne wissen, wie die Rechtsgrundlage in folgendem Fall ist:
Unser Haus ist Baujahr 1979, wir haben das Haus vor vier Jahren gekauft. Unsere Garage ragt an die Grenze unseres Nachbarn, sprich Grenzbebauung. Nun ist es so, dass unser Nachbar ebenso eine Grenzbebauung mit einer Garage vornehmen möchte. Diesen Bauwunsch haben wir ihm unterschrieben/genehmigt.
Nun ist der Fall eingetroffen, dass bei den Baggerarbeiten festgestellt wurde, dass unser Fundament nicht der Grundstücksgrenze entlang läuft, sondern auf sein Grundstück ragt. Uns wurde gesagt, dass das früher häufiger passierte, weil anders geschalt wurde.
Unser Nachbar möchte, dass wir das überstehende Fundament abtragen lassen.
Meine Frage an Sie – sind wir dazu verpflichtet, das Fundament eigenständig abzutragen oder müsste das der Bauherr des Nachbargrundstücks erledigen? Er sagte, dass wir das übernehmen müssen wegen der Gewährleistung.
Ich bedanke mich!
Viele Grüße
Michaela