Erklärung zur Einheitsbewertung Finanzamt

  • Guten Abend zusammen,

    mir wurde hier im Forum im Vorfeld schon gut geholfen während Ablauf des Hauskaufs.
    Hoffentlich kann mir hierfür auch jemand weiterhelfen.

    Ich habe vor ein paar Tagen einen Brief vom Finanzamt erhalten.
    Ich soll einen Erklärungsvordruck ausfüllen zur Einheitsbewertung des bebauten Grundstückes.

    Hier scheitere ich leider schon an der 1. Frage..
    Wie groß die die bebaute Fläche des Grundstückes?

    In den Unterlagen des Hauses ist zwar eine solche Berechnung vorhanden, hier ist aber (so wie ich das sehe) nicht die Doppelgarage, die Erweiterung der überdachten Terasse und ebenso auch nicht die überaus große Einfahrt mit enthalten...

    Meiner Meinung nach wird wohl kaum jemand in der Berechnung der bebauten Fläche seine Einfahrt etc. berücksichtigen, oder?
    Die Einfahrt wird doch meist eher im Nachhinein gebaut anstatt vom Architekten geplant und berücksichtigt in dieser Aufstellung... Denke ich zumindest.


    Woher soll ich nun die nötigen Informationen erhalten? Selbst messen etc. wird ja wohl kaum offiziell anerkannt sein, denke ich.

    Wie groß ist das Risiko wenn ich einfach die in den Unterlagen angegebenen Werte dort eintrage? Bzw. gilt dies schon als Betrug?
    Ich bin etwas ratlos.. der Umzug + Renovierung verschlingt im Nu das Budget.. ich könnte es mir nicht leisten nun wegen dieses Briefes jemanden kommen zu lassen der alles ausmisst, nur damit ich am Ende des Tages mehr Steuern zahlen "darf". Der Vorbesitzer wird die Änderungen auf jeden Fall nicht angegeben haben, da die Ausbauten erst im Nachhinein gekommen sind und diese auch nicht genehmigungspflichtig waren, soweit ich weiß.

    Danke vorab!

    Jo

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde sagen, frag doch mal beim Finanzamt nach, was die haben wollen.


    Bzgl Einfahrten etc.; die habe ich selbst ausgemessen, aber diese Info ging an die Stadt bzgl Versiegelung von Böden und bzgl Eintrag von Regenwasser von Dachflächen ins Kanalsystem .

  • Danke für Eure Antworten!


    Finanzamt ist ja immer so eine Sache..
    Bei der eigenständigen Berechnung hätte ich Angst gehabt, dass der Wert evtl. nicht passt und ich dann im Nachhinein Ärger bekomme von wegen "Falsche Angaben gemacht um Steuern zu sparen, wie kommen Sie darauf das selbst zu machen, das muss ein bestellter Vermessungsingenieur machen.. bla bla"
    War mir nicht klar wie genau und Stichfest die Angaben sein müssen. Anscheinend scheint dies ja nicht ganz so ernst zu sein.

  • JokN

    Nach meiner Erfahrung kann man mit dem Finanzamt in dieser Sache reden. Nach dem Umbau habe ich die Erklärung persönlich hingebracht und ein "Ich kenn mich nicht aus und hoffe, dass es so stimmt" gemurmelt. Die Sachbearbeiterin: "Ja, zeigen Sie mal her, dürfte so stimmen."

  • Moin zusammen
    Habe mit der Dame telefoniert und nun herausgefunden worauf diese "Neubewertung" überhaupt abzielt. Ist doch deutlich einfacher als erwartet, ich soll nur die Grundfläche des Hauses angeben bei dem Punkt bebaute Fläche des Grundstückes.
    Für mich nicht nachvollziehbar aber natürlich gerne so hingenommen

    Danke euch