PV-Anlage in MV 10kWp im Garten

  • Moin.

    Haben ne Streifen im Garten, der nur Pflegeaufwand verursacht und die Solarheinis für's Dach sind mir schlciht zu teuer.

    Daher mein Ansinnen: Gestell planen und Panels draufschmeissen in Eigenarbeit im Garten.

    Es gilt die LBO-MV, textlich konkret verfahrensfrei: "gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m"

    Was zum Teufel will der Künstler damit sagen?

    Ein Feld mit 9x9m auf einem Ständerwerk mit hmax=3m ist OK oder wie? Für gewöhnlich sind real greifbare Gegenstände mit 3 Dimensionen behaftet, n Solarfeld effektiv wohl mindestens mit 2. Ich kann aus dem Passus nicht endgültig schlau werden - von euch jemand vielleicht?

    Dank

    Selber...

    • Offizieller Beitrag

    Stell Dir vor es wäre ein Zaun, was Du da bauen möchtest.

    Also der Zaun bekommt eine Höhe von 3,0 m, die Länge des Zauns darfür 9,0 m betragen. Macht zusammen 27 m² Zaunfläche.


    Wenn Du jetzt Deine Solaranlage nimmst, diese aber anders als den Zaun schräg stellst, darf die oberste Kante ebenfalls nur 3,0 m hoch sein. Die Fläche, die Du für die Paneele verwenden kannst, ist dann je nach Aufstellwinkel natürlich um den Faktor x größer.


    Ein 3,0 m hohes Ständerwerk mit oben drauf Solarpaneelen ist jedenfalls nicht gemeint. Das Ständerwerkt zählt zur Höhe dazu.

    • Offizieller Beitrag

    Würde ich auch so interpretieren. Man darf eine "Reihe" Solarpaneele aufstellen aber kein Solarfeld.


    Ist Dein Streifen im Garten direkt an einer Grenze? Gibt es eine weitere Grenzbebauung? Immer daran denken, "verfahrensfrei" bedeutet nicht, dass man machen kann was man will. Gerade in Verbindung mit PV an der Grenze gab es diesen Sommer einen Beschluss des VG München.


    Bsp.: VG München, Beschluss v. 06.07.2021 – M 9 S 21.1824


    Bevor also ein Nachbar Stress machen könnte, alles notwendige abklären. Sonst muss die Anlage vielleicht wieder entfernt werden.

  • Und wie ist es zu beurteilen baurechtlich oder ist es in dem Zusammenhang überhaupt relevant, wenn einzelne Panele ungeordnet jeweils auf einem Ständer platziert sind, der lediglich durch Betonplatten beschwert, aber nicht fest verankert ist. Sicherlich gibt es keinen Nachbarn, der nerven würde, es handelt sich um einen eingequetschten Streifen (früher Hühnerhof) zwischen einem Gartenhäuschen und einer Pachtgaragenflucht, Innenbereich.

    Selber...

    • Offizieller Beitrag

    In dem o.g. Beschluss des VG München wurden die "fahrbaren" Module genau so bewertet als wären sie fest installiert. Es machte also keinen Unterschied ob die Montagegestelle fest einbetoniert waren, oder sich auf einem mobilen Rahmen befanden. Es genügte, dass diese quasi "dauerhaft" an der Grenze abgestellt waren.


    wenn einzelne Panele ungeordnet jeweils auf einem Ständer platziert sind,

    Ich vermute hier kommt es auf den Gesamteindruck an. Die Ausrichtung der einzelnen Module ist erst einmal irrelevant. Bei einem Solarfeld spielt es ja auch keine Rolle ob alle Module schön in einer Reihe aufgestellt sind und in die gleiche Richtung schauen. Das wird ja primär gemacht um die Anlage zu vereinfachen und die Fläche effizienter zu nutzen. Auch wenn alle Module in eine andere Richtung schauen, bleibt es ein Solarfeld, also 1 Anlage.


    Meine Empfehlung wäre, nicht versuchen spitzfindig zu werden denn das können die Bauämter auch, aufgrund umfangreicher Erfahrung meist noch viel besser. Bevor man Zeit und Geld investiert würde ich einfach mal dort anfragen, bei den geringsten Zweifeln eine "Genehmigung" einholen, dann kann man auch beruhigt schlafen. Das ist der mit Abstand einfachste und sicherste Weg.


    Die Alternative ist, Du stellst einfach die Anlage auf und lebst mit dem Risiko, dass Dein "Schwarzbau" jederzeit wieder abgebaut werden muss. Das kann nach ein paar Monaten sein oder auch nach vielen Jahren, da gibt es keinen Bestandsschutz. Dafür braucht es auch keinen Stress mit einem direkten Nachbarn, es genügt wenn das Bauamt darauf aufmerksam wird und die Sache überprüft. Es reicht wenn irgendjemand sein Grundstück ähnlich nutzen möchte und darauf hinweist, dass bei Dir ja auch so eine Anlage steht. Hast Du eine Genehmigung in der Tasche dann kann Dir das alles egal sein.