Frage zum Thema Carport

  • Hallo zusammen,

    ich hätte da ein paar Fragen die mir keiner beantworten kann.

    Wir leben zur Zeit in der Mitte eines Reihenhaus mit insgesamt vier Nachbarn und fünf Carport Stellplätze
    Unser Nachbar neben an (Renter) veranstaltet schon seit langer Zeit viele verschiedene Dinge am Carport wie z.B. das bauen einer Hütte direkt hinter dem Carport (nur sein Bereich) oder das errichten eines Zauns zwischen den Carport Plätzen.

    Soeben hat er vor seinem Stellplatz anfangen,ein Garagen Tor einzubauen.

    Ich muss sagen, dass ich sehr von genervt bin da der Zustand des Carports einfach nur erschreckend ist und ich mich mittlerweile schäme, Gäste einzuladen.

    Meine Frage, ist das Bauvorhaben vom Nachbar überhaupt legal? Angefragt oder genehmigt wurde da nichts und leider könnte ich bis jetzt nichts passendes in der Bauordnung finden.

    Grüße

  • Ohne das gesehen zu haben ..., denke mal das fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bauordung,

    und die Hütte, die der Rentner da hingebastelt hat, ist sicher unter 10m²? und dient evtl. als Mülltonnenplatz?

    Wiegesagt, ich kenne die Gegebenheiten bei dir vor Ort nicht .. sicher mag manches ärgerlich sein,

    aber die Bauordnung gibt da wenig dazu her.

    Ggf. über nachbarschaftsrechtliche Belange, ist aber ein anderes Feld.


    Was genau stört Dich denn und ist das dein direkter Nachbar?

    Wenn ja, würde ich erstmal versuchen mit dem älteren Herrn ins Gespräch zu kommen.

    Einfach mal übers Wetter plaudern und vielleicht übers Schneeschippen ... ggf. kann man ja mal untereinander aushelfen. Solche Dinge eben.


    Es wird der Tag kommen, wo Du auch mal Rentner bist und nicht weisst mit Deiner Zeit wohin und andere vielleicht genervt von Dir sind,

    insofern, leben und leben lassen.

    ---
    It's not the hammer, it is the way you hit.

    • Offizieller Beitrag

    Na ja, trekkie - wir wissen nicht, ob und wie sehr die DIY-Um- und Anbauten des alten Herrn die Ansicht der Wohnanlage stören.

    Die BauOen kennen (fast) keinen Geschmack, nur zulässig oder unzulässig ...

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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    • Offizieller Beitrag

    Wieso seht ihr da kein baurechtliches Problem? Mir fällt als erstes GRZ/GFZ ein, die mit so einem Häuschen überschritten werden kann.


    Das mit dem Carport zu einer Garage: Gibts da nicht auch Regelungen?

    • Offizieller Beitrag

    Mir fällt als erstes GRZ/GFZ ein

    Garage und Carport werden beide als Nebenanlagen mit eingerechnet. Also kein Unterschied. Auch ein Zaun zwischen Carports ist baurechtlich zulässig.


    Vor Garagen muss i.d.R. noch Platz zum Gehweg sein, damit man nicht "blind " herausfahren muss.


    Das wäre aber auch schon der einzige Unterschied, der mir ad hoc einfällt.

    • Offizieller Beitrag

    Bzgl GRZ/GFZ dachte ich eher an die Hütte, die auch noch draufkam, auch wenn verfahrensfrei.


    Mit dem Baurecht hatte ich allerdings schon ganz lange nicht mehr zu tun.

    • Offizieller Beitrag

    Ist das Carport Gemeinschaftseigentum oder gehört jedem "seine" Scheibe vom Carport?

    Der gesunde Verstand ist die bestverteilte Sache der Welt, denn jedermann meint, damit so gut versehen zu sein, dass selbst diejenigen, die in allen übrigen Dingen sehr schwer zu befriedigen sind, doch gewöhnlich nicht mehr Verstand haben wollen, als sie wirklich haben. ~ René Descartes

    • Offizieller Beitrag

    Nds z.B. kennt keinen Unterschied zwischen Garage und Carport.

    Doch, den mit dem Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche kennt Nds auch, Zitat:

    "§ 2
    Zu- und Abfahrten

    (1) Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m Länge vorhanden sein.

    (2) Vor Garagentoren und Schranken von Garagen sowie vor anderen, die freie Zufahrt zur Garage zeitweilig hindernden Anlagen, wie Tore von Einfriedungen, muß ein ausreichender Stauraum für wartende Kraftfahrzeuge vorhanden sein, wenn die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs dies erfordert."


    Außer in verkehrsberuhigten Gebieten (Tempo 30, "Spielstraße") werden hier min. 5 m gefordert, beim Carport reichen immer 3, da kein Stauraum erforderlich ist.


    Ergänzung: mit "hier" meine ich Brandenburg. Nds wird wohl nicht viel anders sein.

  • Könnte sein, dass er mit dem Garagentor mindestens 5 Meter Stauraum braucht. Da müsste man jetzt speziell die NRWBO anschauen. Wie viel Platz ist denn vor den Carports?


    Mach doch bitte Bilder. Von der Straße aus hast Du sogenannte Panoramafreiheit, falls Du Angst haben solltest zu fotografieren. ;)

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...