Schlussbericht Prüfung Standsicherheit nur formlos zugesandt

    • Offizieller Beitrag

    Ein überwachungsbedürftiges Bauvorhaben wurde abgeschlossen und dem Prüfingenieur für Standsicherheit als fertig gemeldet. Nach einer letzten Begehung und Mangelfreimeldung erhält der Bauherr eine formlose Mitteilung hierzu: Fertigstellung sei erfolgt. Die untere Baugenehmigungsbehörde könne entsprechend informiert werden.


    Der Architekt teilt dem Bauherrn formlos mit, dass für die Fertigstellungsmeldung ein Formblatt zu benutzen sei. Die Bauherrschaft sendet das formlose Schreiben des Prüfingenieurs an die Bauaufsicht und erhält prompt die Bitte, das ausgefüllte und unterschriebene Formular im Original vorzulegen. Bis dahin gelte das Objekt weiter als im Bau. Die Bauherrenvertretung erinnert den Prüfingenieur höflich aber bestimmt daran, das Formular formvollendet zu versenden und fragt, weshalb dies nicht gleich erfolgt sei.


    Knappe Antwort des Prüfingenieurs:

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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    • Offizieller Beitrag

    Ääähhh - wie soll das gehen? Erkennt die Behörde digitale "Unterschriften" an und kann sie diese "lesen"?

    Keine Ahnung, dafür gibt es sicher eine übliche und anerkannte Vorgehensweise, der Prüfer macht das ja öfter. Bemerkenswert fand ich eigentlich nur den einen Satz:

    Zitat von Prüfingenieur für Standsicherheit

    ... es ist bei uns üblich, dass dieses Formular (Fertigstellungsbescheid des Prüfingenieurs) nach Zahlungseingang der Schlussrechnung zusammen mit den geprüften Unterlagen versendet wird.

    • Offizieller Beitrag

    Gebranntes Kind?

    ja, das liest sich so. Und man kann davon lernen ...

  • Muss in Berlin der Bauherr den Prüfing. bestellen und direkt zahlen?

    Dann könnte es "das gebrannte Kind" sein ;)


    Bei uns wird er durch die Bauaufsicht beauftragt. Natürlich erst, wenn dort der Vorschuss vom Bauherren eingegegangen ist ;)

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

    • Offizieller Beitrag

    Muss in Berlin der Bauherr den Prüfing. bestellen und direkt zahlen?

    Der Bauherr darf einen der öffentlich bestellten Prüfingenieure beauftragen und erhält nach dessen Tätigkeit von einer gemeinsam von allen Prüfingenieuren in B betriebenen Abrechnungsstelle eine Rechnung und zahlt auch an diese. Der / die Prüfing. erhält sein / ihr Geld dann von der Abrechnungsstelle.


    Ich kannte bisher keine anderen Modelle.