Ein überwachungsbedürftiges Bauvorhaben wurde abgeschlossen und dem Prüfingenieur für Standsicherheit als fertig gemeldet. Nach einer letzten Begehung und Mangelfreimeldung erhält der Bauherr eine formlose Mitteilung hierzu: Fertigstellung sei erfolgt. Die untere Baugenehmigungsbehörde könne entsprechend informiert werden.
Der Architekt teilt dem Bauherrn formlos mit, dass für die Fertigstellungsmeldung ein Formblatt zu benutzen sei. Die Bauherrschaft sendet das formlose Schreiben des Prüfingenieurs an die Bauaufsicht und erhält prompt die Bitte, das ausgefüllte und unterschriebene Formular im Original vorzulegen. Bis dahin gelte das Objekt weiter als im Bau. Die Bauherrenvertretung erinnert den Prüfingenieur höflich aber bestimmt daran, das Formular formvollendet zu versenden und fragt, weshalb dies nicht gleich erfolgt sei.
Knappe Antwort des Prüfingenieurs:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Bauherrschaft,
es ist bei uns üblich, dass dieses Formular nach Zahlungseingang der Schlussrechnung zusammen mit den geprüften Unterlagen versendet wird.
Leider bin ich in den letzten Wochen verhindert gewesen diese Ihnen zustellen zu können. Morgen werde ich jedoch die Erstellung die Schlussrechnung ... veranlassen. Offen sind hier lediglich noch 4 Stunden (4 x 97€ = 388,00 Euro) zur Bauüberwachung.
Damit ist dann das Projekt von unserer Seite abgeschlossen und Sie erhalten die geprüften Unterlagen (ca. 7 Ordner per Post) und das Formular XXX (per Mail) zugesandt.
Mit freundlichem Gruß, Ihr
Prüfingenieur für Standsicherheit