Höhe und Abstandsfläche Stelzenhaus

  • Hallo,


    ich wollte den Kindern in den Ferien ein Stelzenhaus bauen und zwar in einer der vier Grundstücksecken. Also habe ich zuerst beide Nachbarn gefragt was sie davon halten und dem einen war es komplett egal und der andere bat lediglich darum, dass es nicht all zu groß wird. Da ich lieber auf Nummer sicher gehen wollte habe ich schriftlich bei unserer Bauverwaltung nachgefragt was zulässig ist und sechs Wochen lang keine Antwort erhalten und erst auf Nachfrage dann gestern eine Mail die aber auch nur auf die ThürBO verweist. Ich komme da irgendwie nicht weiter obwohl ich die Frage an die Bauverwaltung konkret formuliert habe. Vielleicht bin ich aber auch einfach nur zu blöd die nötigen Informationen aus der Bauordnung zu lesen und hoffe an dieser Stelle um eure Unterstützung.


    In der Grundstücksecke steht ein Baum mit je 1,50 Abstand zu den Nachbarn. Vor und in diesen Baum soll das Stelzenhaus gebaut werden. Somit ergibt sich ein Abstand des Stelzenhauses zur Grundstücksgrenze von mindestens 1 m. Die Fläche des Stelzenhauses beträgt 6 m² und die Höhe beträgt nach derzeitiger Planung 3,50 m.


    Was ich bereits heraus bekommen habe, dass das Vorhaben gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 10 verfahrensfrei ist, siehe: Bürgerservice Thüringen


    Die Fläche ist mit 6 m² so denke ich auch kein Problem. Zu den Abständen und Höhen würde ich jetzt § 6 Abs. 8 Nr. 1 heranziehen, siehe Bürgerservice Thüringen


    Bin ich bis hierhin auf dem richtigen Weg?


    In § 6 Abs. 8 Nr. 1 steht nun:


    Zitat von ThürBO

    In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig:

    1.

    Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze bis zu 9 m; abweichend von Absatz 4 Satz 3 bleibt die Höhe von Dächern mit einer Neigung von bis zu 45 Grad unberücksichtigt,

    Heißt das nun, dass ich mit dem 1 m Abstand zur Grundstücksgrenze keine Probleme bekomme (bzw. sogar an die Grundstücksgrenze bauen dürfte) solange die Wandhöhe maximal 3 m beträgt? Und das Dach wird nicht mitgegezählt insofern die Neigung maximal 45° beträgt?


    Ist das soweit richtig?


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Ist Dein Stelzenhaus zum Aufenthalt von Menschen (Kindern) bestimmt?


    Ohne juristische Ambitionen würde ich meinen, dass die Abstandsregeln u.a. zum Schutz vor ungewünschten Einblicken in Privatbereiche erlassen wurden. Deshalb genießen Garagen, Schuppen, Abstellräume das Abstandsprivileg. Fenster in den Grenzwänden sind i.d.R. nicht zulässig.

    Das alles trifft auf ein Spielhaus auf Stelzen nicht zu und selbst die Beschränkung der Benutzer auf Kinder ist hier nicht gesichert.


    Versteh mich nicht falsch. Ich bin nicht päpstlicher als der Papst und meine Kinder haben selbst für die Enkel ein Stelzenhaus in einem Meter Abstand zum Hühnerauslauf des Nachbarn gebaut. Mit dem Nachbarn haben sie das besprochen, mit den Hühnern nicht.

    Es würde aber niemand auf die Idee kommen, die Zustimmung notariell zu machen oder vom Amt einen Persilschein zu verlangen. Wenn sich der Nachbar gestört fühlt oder sonstwie nicht mehr gut drauf ist, dann muss das Ding halt wieder weg. Was solls?

  • dann muss das Ding halt wieder weg. Was solls?

    Danke für Deine Antwort. Ich hatte bisher immer den Eindruck, dass die meisten Experten hier im Forum dazu raten sich vor dem Bau Gedanken zu machen und nicht danach.


    Ich werde dem Nachbarn auch vor Baubeginn den Plan zeigen (und vielleicht unterschreiben lassen) damit er weiß was gebaut wird. Wir haben schon ein gutes Verhältnis und das soll auch so bleiben und nicht durch so eine Sache gestört werden.


    Dennoch wäre für mich eben Interessant zu wissen was zulässig ist und ich bin schon überrascht, dass das so schwer zu beantworten ist. Auch die Bauverwaltung konnte ja nichts konkret anworten.


    Du würdest jetzt eher sagen, dass ein Stelzenhaus NICHT mit "Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten" gleichzusetzten ist und somit auch § 6 Abs. 8 Nr. 1 nicht gilt? Was gilt dann?


    Soll ich wirklich einfach bauen und schauen was passiert und im Streitfall wieder abreißen?

    • Offizieller Beitrag

    vor dem Bau Gedanken zu machen und nicht danach.

    Reden wir von einem Bau oder einer Bastelei?

    Soll ich wirklich einfach bauen und schauen was passiert und im Streitfall wieder abreißen?

    Nö, einfach mit dem Nachbarn reden. Wenn Du ihm einen Wisch unter die Nasen hälst, den er unterschreiben soll, macht der zu und lässt Dich stehen.

  • Heißt das nun, dass ich mit dem 1 m Abstand zur Grundstücksgrenze keine Probleme bekomme (bzw. sogar an die Grundstücksgrenze bauen dürfte) solange die Wandhöhe maximal 3 m beträgt? Und das Dach wird nicht mitgegezählt insofern die Neigung maximal 45° beträgt?

    Würde ich so sehen, zumal die betroffenen Nachbar schon zugestimmt haben und das Risiko einer Rückbauverfügung ja auch überschaubar ist.

    Das das "Bauamt" sich bedeckt hält ist normal. Die sind, sofern es sich nicht um die untere Bauaufsichtsbehörde handelte, für die Beurteilung nicht zuständig.

    Ohne juristische Ambitionen würde ich meinen, dass die Abstandsregeln u.a. zum Schutz vor ungewünschten Einblicken in Privatbereiche erlassen wurden

    Dazu gibt es in MV ein mehr oder weniger interessantes Pamphlet:

    "Neben der Belüftung der Räume, dem Schutz vor Feuerübergriff im Brandfall und einem Sozialabstand („Wohnfrieden"), ist auch die Ausleuchtung der Aufenthaltsräume mit Tageslicht im fensternahen Bereich (bis etwa 2,5 m Tiefe), die Lesen und Schreiben bei bedecktem Himmel gestatten soll, Ziel der Regelung der Abstandsflächentiefe."


    Landesbauordnung M-V
    Amtliche Begründungen Rechtsprechung des OVG Greifswald
    Bearbeitungsstand: August 2019
    Prof. Dr. Karsten Simoneit


    Dürfte sinngemäß für alle LBO's zutreffen.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte irgendwo im Hinterköpfchen, dass bei solchen Baumhäusern wohl kein Faß aufgemacht wird. Genaueres weiß ich auch nicht, kann auch auf nichts verweisen. Ist schon Jahre her, dass ich mal deswegen was gesucht habe.


    Ich würde auch sagen: Keinen Wisch unterschreiben lassen, kein großes Traraa draus machen.

  • Reden wir von einem Bau oder einer Bastelei?

    Aufwand und Materialkosten sind jedenfalls mit einem gleichgroßen Gartenhaus vergleichbar. Ob nun Bau oder Bastelei, in beiden Fällen schadet es nicht sich vorher zumindest ein paar Gedanken zu machen. Da jetzt aber schon zweimal davon abgeraten wurde werde ich den Nachbarn nichts unterschreiben lassen. Ich will jetzt eigentlich nur noch für mich wissen was zulässig wäre und was nicht.


    Würde ich so sehen, zumal die betroffenen Nachbar schon zugestimmt haben und das Risiko einer Rückbauverfügung ja auch überschaubar ist.

    Du würdest also unverbindlich sagen, dass es bei einer Wandhöhe von 3 m und einem Abstand von 1 m voraussichtlich keine Probleme geben wird?


    Falls ja dann hätte ich leider noch eine Frage zur Wandhöhe.


    - Bei einem Stelzenhaus zählt die Wandhöhe vermutlich vom Boden, die Stelzen werden also quasi mit zur Wand gezählt oder? Falls ja dann sind 3 m nicht wirklich viel.

    - Bei einem Pultdach habe ich ja auf einer Seite eine höhere Wandhöhe als auf der gegenüberliegenden Seite, nimmt man hier den Mittelwert als Wandhöhe?


    Vielen Dank

  • - Bei einem Stelzenhaus zählt die Wandhöhe vermutlich vom Boden, die Stelzen werden also quasi mit zur Wand gezählt oder? Falls ja dann sind 3 m nicht wirklich viel.

    - Bei einem Pultdach habe ich ja auf einer Seite eine höhere Wandhöhe als auf der gegenüberliegenden Seite, nimmt man hier den Mittelwert als Wandhöhe?

    Ohne nochmal für Thüringen nachgelesen zu haben.

    Wandhöhe ist die Höhe vom Gelände bis zum Schnittpunkt Dachfläche/Wand.

    Bei der Höhe hinsichtlich der Priviligierung geht es um die mittlere Wandhöhe.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Bei der Höhe hinsichtlich der Priviligierung geht es um die mittlere Wandhöhe.

    Dann dürfte bei einem Pultdach die hohe Traufseite z.B. 330 cm und die gegenüberliegende Traufseite 270 cm betragen. Das ist bei einem Stelzenhaus durch die mitgerechneten Stelzen natürlich schon arg wenig.

  • Hier zwar ein Baumhaus, Aber das ist es ja eigentlich auch, was du bauen möchtest.



    Baumhaus Abstand


    Die Regelungen des deutschen Baurechts sind vielfältig und unübersichtlich.

    In den Bauordnungen der Länder gibt es zudem ein Abstandsgebot, das verhindern soll, dass man mit seinem Anbau dem Nachbar zu sehr auf die Pelle rückt.

    Diese Regelung hatte ursprünglich den Zweck, ein Ausbreiten von Bränden zu verhindern.

    So verklagte ein Grundstückseigentümer seinen Nachbar, da dieser unmittelbar an der Grundstücksgrenze ein massives Baumhaus für seine Kinder gebaut hatte.

    Das Landgericht Dortmund entschied, dass auch für ein Baumhaus der gesetzlich vorgeschriebene Abstand zum Nachbargrundstück gilt.

    Die Spielstätte musste daher abgerissen werden (Az.: 1 S 109/06).



    Quelle: Baumhaus Abstand: Baurecht – Bauordnung - Abstandsgebot – Nachbar - Grundstücksgrenze


    Hier das Urteil:

    LG Dortmund, Urteil vom 20.02.2007 - 1 S 109/06 - openJur


    Auszug:

    Das Baumhaus ist zwar nicht als ein Gebäude i.S.d. NachbG NRW anzusehen. Es stellt jedoch eine unzulässige Anlage im Bereich der Grenze gem. § 31 Abs. 1 NachbG NRW dar. Dem NachbG NRW ist zu entnehmen, dass an der Grenze von den jeweiligen Nachbarn eine besondere Rücksichtnahme gefordert wird. Nach § 31 NachbG NRW sind Aufschichtungen und sonstige Anlagen nur eingeschränkt zulässig. Das Baumhaus ist als sonstige Anlage i.S.d. § 31 NachbG NRW anzusehen. Damit ist gem. § 131 NachbG NRW abhängig von der Höhe der Anlage ein bestimmter Abstand einzuhalten. Diesen Abstand haben die Beklagten mit dem Baumhaus nicht gewahrt. Wie der in erster Instanz durchgeführte Ortstermin ergeben hat, ist das Baumhaus in einem Abstand von nur 20 cm zur Grenze und in einer Höhe von 2,20m bis 2,50 m von den Beklagten errichtet worden. Gem. § 31 NachbG NRW ist bei dieser Höhe ein Abstand von 20 cm jedenfalls unzureichend.

    Die Kläger können daher Beseitigung des Baumhauses verlangen.

  • Mal noch zwei technische Fragen zum Stelzenhaus:


    1.) Ich habe noch alte sägeraue Bretter und frage mich ob es sinnvoller ist diese vertikal oder horizontal auf die Unterkonstruktion zu nageln? Die Bretter sind zwar alle ähnlich stark aber eben auch nicht auf den mm. Es kann also sein, dass ein Brett mal etwas stärker (1-3 mm) als das andere ist. Das würde wohl eher für vertikales Anbringen sprechen oder? Was spricht denn ganz allgemein für vertikales und was für horizontales Verlegen?


    Holzschutzfarbe wird eingesetzt. Geplante Standzeit 10 Jahre. Stülpschalung möchte ich nicht.


    2.) Ich habe einen Elektrohobel, sollte ich die Bretter vorm Streichen anhobeln? Macht das in Bezug auf den Holzschutz (glattere Oberfläche) Sinn oder Zeitverschwendung?


    Danke

  • Wenn es einen gewissen Wetterschutz bieten soll, dann entweder Vertikal als Boden/Deckelschalung oder horizontal als Stülpschalung.

    Direkt aneinander gestoßen ist sowohl vertikal als auch horizontal Murks. Außerdem schwinden die Bretter wahrscheinlich noch, dann hast du überall Fugen.


    In der Regel sind sägeraue Oberflächen besser geeignet für (deckende) Oberflächenbeschichtungen bei Fassaden, da sie die Farbe besser aufnehmen als gehobelte Oberflächen.

  • Für's Vergrauen - also den Verzicht auf Oberflächenbehandlung - hingegen bietet sich ein kräftiges Bürsten der Oberfläche an, in Faserrichtung und wirklich kräftig, damit die weichen Anteile verfestigt oder entfernt werden und dann kein Wasser mehr aufnehmen können.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • In der Regel sind sägeraue Oberflächen besser geeignet für (deckende) Oberflächenbeschichtungen bei Fassaden, da sie die Farbe besser aufnehmen als gehobelte Oberflächen.

    Super, dann ist das geklärt ;)


    dann entweder Vertikal als Boden/Deckelschalung oder horizontal als Stülpschalung.

    Das wäre bezüglich Wetterschutz schon von Vorteil aber da ich das Ganze einschalig machen will sieht das dann von innen ein wenig blöd aus. Stoß auf Stoß wäre zumindest optisch von innen schöner anzusehen. Oder als Kompromiss vertikal Stoß auf Stoß damit es innen eine Fläche wird und dann außen auf die Fuge/Stoß eine schmaleres Brett aufnageln? Oder spielt das alles bei maximal 10 Jahren Standzeit eh keine große Rolle?


    Außerdem schwinden die Bretter wahrscheinlich noch, dann hast du überall Fugen.

    Die Bretter wurden 30 Jahre trocken gelagert, schwinden die da noch merklich?



    Für's Vergrauen - also den Verzicht auf Oberflächenbehandlung - hingegen bietet sich ein kräftiges Bürsten der Oberfläche an, in Faserrichtung und wirklich kräftig, damit die weichen Anteile verfestigt oder entfernt werden und dann kein Wasser mehr aufnehmen können.

    Danke für den Tipp, merk ich mir. Wobei die Kinder, so glaube ich, Farbe wollen, wie in Kangaamiut oder Villa Kunterbunt :)

  • sägerauh und sägerauh ist zweierlei.

    die amis liefern ihre plywoodboards mit feingesägten oberflächen - super.

    in deutschland bekommst du fast immer einen hispeedgröbstsägeschnitt.

    ich hab scho beide oberflächen gestrichen - rate mal, welche oberfläche so überhaupt keinen spass macht ..

    (abgesehen vom exorbitant höheren farbverbrauch)

    lösung? geschmacksache. kommt auch auf´s werkzeug an.


    wenn die bretter ausreichend dick sind, könntest du die falzen.

  • wenn die bretter ausreichend dick sind, könntest du die falzen.

    Den Aufwand scheue ich dann doch.


    Vielleicht ist es ja eine Variante, die Bretter vertikal auf die Unterkonstruktion zu nageln und bei den beiden Wetterseiten noch halbe Bretter oder Leisten auf die Stöße zu nageln. Wenn ich genügend Material habe vielleicht auch auf allen vier Seiten. Mir wäre es halt wichtig, dass die Wände innen halbwegs eben sind also nicht wie es sich bei Boden/Deckelschalung oder Stülpschalung ergeben würde.

  • die amis liefern ihre plywoodboards mit feingesägten oberflächen - super.

    in deutschland bekommst du fast immer einen hispeedgröbstsägeschnitt.

    ich hab scho beide oberflächen gestrichen - rate mal, welche oberfläche so überhaupt keinen spass macht ..

    ich habe damals unsere Fassade mit "Bandsägeschnitt" bestellt. Jeweils zwei Bretter wurden aus Blockware mittig durchgeschnitten. Schöne feine Oberfläche gab das.


    Statt streichen empfehle ich immer, die Farbe zu rollen. Das geht erstens viel schneller und zweitens ist der Anstrich viel dünner und damit diffusionsoffener. Es spart also Zeit und Geld und ist bei guten Anstrichsystemen auch noch haltbarer.

  • Es ist mir peinlich aber das Stelzenhaus ist immer noch nicht fertig, soll aber diesen Monat fertiggestellt werden. Mit dem aktuellen Zustand bin ich zufrieden, vor allem, dass alles sehr stabil wirkt. Kurz zum bisherigen Aufbau:


    - H-Pfostenträger in 70 cm Punktfundamenten einbetoniert

    - Pflosten 10x10 an den Pfostenträgern befestigt

    - "Schwelle" 10x10 auf jeder Seite mit je zwei 160er Schrauben am Pfosten befestigt

    - Schwelle und Pfosten zusätzlich mit Winkelverbindern und Ankernägeln verbunden

    - Pfosten und Schwelle über Kopfbändern 10x10 mit 160er Schraube und 135° Winkelverbindern verbunden

    - Gesamte bisherige Konstruktion mit Wetterschutzfarbe gestrichen


    In diesem Zustand hätte der Fußboden eine lichte Weite von 180 x 200 cm was natürlich für fast jeden Fußboden zu viel ist. Deshalb habe ich zwei Querbalken 5 x 10 eingebaut, so ergeben sich 4 Auflager mit einer lichten Weite von ca. 56 cm.


    Frage1: Reichen bei einem Stelzenhaus und 56 cm lichte Weite OSB Platten mit 18 mm Stärke oder sollte man die mit 22 mm nehmen?


    Frage2: Welche Dachkonstruktion/Dacheindeckung? Geplant war ein 15° Pultdach mit OSB Platten + Bitumen Voranstrich + Dachpappe als Trennlage + Schweißbahn. Nun habe ich Zweifel ob das die richtige Variante ist da ja doch ziemlich aufwändig. Allein schon die Dachpappe auf die OSB Platte zu nageln ist schwierig. Aufschweißen ist in der Höhe und Enge auch schwierig.


    Dann kam mir eine selbstklebende Bitumen-Abdichtungsbahn in den Sinn, ebenfalls auf die OSB Platten mit Voranstrich. Nach Lesen (auch hier im Forum) sind nun auch Bitumenwellplatten und Trapezblech im Spiel. Selbst Dachziegeln oder EPDM Folie würde ich nicht ausschließen. Also was nehmen für ein Stelzenhaus? Muss keine 30 Jahre halten, sollte aber beim Verlegen nicht zu aufwändig sein.


    Muss man bei einem ungedämmten und unbeheizten Stelzenhaus irgendwas bezüglich Schwitzwasser/Hinterlüftung beachten? Dann wäre ja eine USB + Konterlattung + Lattung + Bitumenwellplatten bzw. Trapezblech die bessere Wahl als OSB Platte oder?


    Was fändet ihr für ein Stelzenhaus mit 220 x 200 cm Außenmaß und 15° Pultdach am passendsten bezüglich Kosten, Aufwand und Funktion?


    Vielen Dank

  • Frage1: Reichen bei einem Stelzenhaus und 56 cm lichte Weite OSB Platten mit 18 mm Stärke oder sollte man die mit 22 mm nehmen?

    Ernstgemeinte Antwort: Das kommt auf die aufzunehmenden Ausbau- und Nutzlasten an. Ich tippe aber 'mal, dass bei Verkehrslast "vier Kinder aus der Nachbarschaft" und dem geringen Abstand die 18 mm reichen sollten. Aber weshalb nimmst Du nicht einfach rohe Bohlen / Rauhspund? Die Kinder können doch ruhig 'mal erleben, wie sich echtes Holz verhält!

    Frage2: Welche Dachkonstruktion/Dacheindeckung? Geplant war ein 15° Pultdach mit OSB Platten + Bitumen Voranstrich + Dachpappe als Trennlage + Schweißbahn. Nun habe ich Zweifel ob das die richtige Variante ist da ja doch ziemlich aufwändig. Allein schon die Dachpappe auf die OSB Platte zu nageln ist schwierig. Aufschweißen ist in der Höhe und Enge auch schwierig.

    Die erste Lage auf Holz wird immer aufgenagelt, nie nicht aufgeschweißt. Den Vorstrich kann st Du Dir also sparen. Auch hier würde ich eher mit massiven Brettern arbeiten, als mit OSB. Dies lassen sich später ggf. auch noch recyceln und sind auch billiger. Für die Oberlage kannst Du dann auch eine KSK verwenden, wenn Du nicht schweißen mangst, aber weshalb überhaupt der Aufwand einer zweiliagigen Abdichtung?? Eine aufgenagelte Lage dürfte doch schon länger halten, als die Kinder danach drin spielen!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ich tippe aber 'mal, dass bei Verkehrslast "vier Kinder aus der Nachbarschaft" und dem geringen Abstand die 18 mm reichen sollten. Aber weshalb nimmst Du nicht einfach rohe Bohlen / Rauhspund? Die Kinder können doch ruhig 'mal erleben, wie sich echtes Holz verhält!

    Verkehrslast ist so zu erwarten wie von Dir beschrieben. OSB hätte ich jetzt nur genommen weil es etwas günstiger und vermutlich einfacher zu verlegen ist. Ich weiß nicht ob das ein Rolle spielt aber 10er Bretter haben in meinem Fall ja nur 4 Auflager. OSB Platten hätten die beiden Äußeren ja noch jeweils ein Auflager mehr wenn ihr wisst was ich meine. Aber grundsätzlich habe ich nichts gegen Bretter, die Seitenwände sind ja auch alle aus "echten" Brettern.


    aber weshalb überhaupt der Aufwand einer zweiliagigen Abdichtung?? Eine aufgenagelte Lage dürfte doch schon länger halten, als die Kinder danach drin spielen!

    Das geht mir ja auch durch den Kopf. Bezüglich Schwitzwasser/Hinterlüftung gibt es also nichts zu beachten? Dann hätte ich das schon mal aus dem Kopf.


    Du denkst die Dachfläche einfach mit Brettern beplanken und darauf dann normale Dachpappe aufnageln? Selbstklebende Bahnen ist auf den Brettern vermutlich schwierig, da wäre OSB wieder besser oder?


    Was haltet ihr von Bitumenwellplatten oder Trapezblech?

  • OSB hätte ich jetzt nur genommen weil es etwas günstiger und vermutlich einfacher zu verlegen ist. Ich weiß nicht ob das ein Rolle spielt aber 10er Bretter haben in meinem Fall ja nur 4 Auflager. OSB Platten hätten die beiden Äußeren ja noch jeweils ein Auflager mehr wenn ihr wisst was ich meine.

    Nein, ich weiß nicht, was Du meinst. Aber Bretter sind bei nur geringfügig größerer Stärke in der AusKragung nach meiner Vermutung etwas tragfähiger - und weniger feuchtigkeitsempfindlich.

    Aber grundsätzlich habe ich nichts gegen Bretter, die Seitenwände sind ja auch alle aus "echten" Brettern.

    :thumbsup:

    Das geht mir ja auch durch den Kopf. Bezüglich Schwitzwasser/Hinterlüftung gibt es also nichts zu beachten? Dann hätte ich das schon mal aus dem Kopf.

    So lange das Häuschen nicht luftdicht, sondern wie typisch, ständig durchlüftet und ungeheizt ist (offene Tür / Fenster) herrscht innen wie außen Außenklima mit identischen Temperaturen, so dass es kaum zu Kondensat kommen sollte und wenn doch, trocknet das flott wieder ab.

    Du denkst die Dachfläche einfach mit Brettern beplanken und darauf dann normale Dachpappe aufnageln?

    Richtig, genau so. Natürlich mit passenden Pappnägeln.

    Selbstklebende Bahnen ist auf den Brettern vermutlich schwierig, da wäre OSB wieder besser oder?

    Nochmal:

    Die erste Lage auf Holz wird immer aufgenagelt, nie nicht aufgeschweißt

    auch nicht vollflächig aufgeklebt!

    Was haltet ihr von Bitumenwellplatten oder Trapezblech?

    bei einem privaten Kinderspielhaus nichts (erstere sind zu sensibel, letzteres verletzungsgefährlich durch seine scharfen Kanten, wird bei Sonneneinstrahlung heiß, unterseitiges Kondensat schon ohne Nutzung korrosionsgefährdet ...)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • So lange das Häuschen nicht luftdicht, sondern wie typisch, ständig durchlüftet und ungeheizt ist (offene Tür / Fenster) herrscht innen wie außen Außenklima mit identischen Temperaturen, so dass es kaum zu Kondensat kommen sollte und wenn doch, trocknet das flott wieder ab.

    Ich denke auch, dass meist irgendwas offen ist wobei die Kinder auch drin schlafen werden da ist dann eher alles zu. Würde jetzt mal mitnehmen, dass ich diesbezüglich nichts groß beachten muss.


    Nein, ich weiß nicht, was Du meinst.

    Tut nichts groß zu Sache aber ich meinte, dass die OSB Platte (grün) ja mit einer Seite noch zusätzlich auf einem Balken aufliegt, dass macht das Brett (rot) ja nicht.


    Richtig, genau so. Natürlich mit passenden Pappnägeln.

    Hast Du einem Tipp was man da nehmen kann? R500 oder V13 oder was anderes?


    Danke und Grüße

  • Tut nichts groß zu Sache aber ich meinte, dass die OSB Platte (grün) ja mit einer Seite noch zusätzlich auf einem Balken aufliegt, dass macht das Brett (rot) ja nicht.

    Wenn das ein Grundriss ist und Du Ausschnitte bzw. Ausklinkungen meinst: Die sind bei beiden Materialien gleichermaßen möglich.

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  • Wäre V13 ausreichend oder gibt es eine geeignetere Variante?

    Dazu überlasse ich gerne den zahlreichen Dachdeckern und Dachdeckermeistern hier das Feld. Ich halte auf den ersten Blick eine V13 für ausreichend, würde aber, wenn es auf 4 € pro Rolle nicht ankommt, eher zur beschieferten als zur besandeten Variante raten.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ich weiss ja nicht wie tolerant dein ästetisches Empfinden bei so einem Projekt ist, aber ich freue mich immer, wenn das (quasi obligatorische) Gartenhaus / Kinderspielhaus nicht nur mit Dachpappe, Wellblech, Trapezblech oder Schweissbahnen gedeckt ist. Schliesslich steht das Teil ja dann in meinem Garten.

    Ich wuerde daher auf etwas setzen was mir optisch zusagt. Dicht kriegst Du das ja immer. Und wenn grad schon alles aus Holz ist, dann waeren Holzschindeln mein Favorit (einfach weil ich das gerne mal machen wuerde!). Und wenn schon Schweissbahnen, dann als Flachdach mit Begruenung....


    Oder die Kiddies bauen das Ding selber und dann darf es auch wie am Wasserloch Nr. 3 (inkl. Wellblech) aussehen.

  • Ich halte auf den ersten Blick eine V13 für ausreichend, würde aber, wenn es auf 4 € pro Rolle nicht ankommt, eher zur beschieferten als zur besandeten Variante raten.

    Dann nehme ich "Bitumen Dachpappe V13 besandet".


    Ich weiss ja nicht wie tolerant dein ästetisches Empfinden bei so einem Projekt ist,

    Mein ästhetisches Empfinden geht eher in die Richtung, dass ich mich sehr bemühen muss nicht zu sauber, gerade, strukturiert zu arbeiten. Wenn es für mich wäre sähe das Stelzenhaus aus wie unser Wohnhaus. ;)


    Oder die Kiddies bauen das Ding selber und dann darf es auch wie am Wasserloch Nr. 3 (inkl. Wellblech) aussehen.

    Die haben schon gut mitgeholfen (schleifen, streichen, zureichen usw.) aber das Dach ist 380 cm, da lasse ich die lieber nicht hoch.

    aber ich freue mich immer, wenn das (quasi obligatorische) Gartenhaus / Kinderspielhaus nicht nur mit Dachpappe, Wellblech, Trapezblech oder Schweissbahnen gedeckt ist. Schliesslich steht das Teil ja dann in meinem Garten. Ich wuerde daher auf etwas setzen was mir optisch zusagt. Dicht kriegst Du das ja immer. Und wenn grad schon alles aus Holz ist, dann waeren Holzschindeln mein Favorit (einfach weil ich das gerne mal machen wuerde!). Und wenn schon Schweissbahnen, dann als Flachdach mit Begruenung....

    Das Stelzenhaus steht quasi unter/neben einer ausladenden Korkenzieherweide. Die Terrasse des Stelzenhauses umschließt dann quasi die Stämme der Weide. Das Dach des Stelzenhauses würde Stand heute zu 2/3 vom Blattwerk der Korkenzieherweide verdeckt. Das Dach sieht man auch nur von einem kleinen Bereich des Grundstücks, meistens sieht man nur die Seite des Stelzenhauses. Es käme also optisch nicht so sehr auf die Dacheindeckung an, hauptsache es ist dicht und ich kann es selbst bewerkstelligen.


    Ich bleibe jetzt erst mal bei der V13 überlege aber ob ich noch rote oder grüne Schindeln darüber mache, die kosten auch nicht viel und das kann ich gut selbst machen.


    Habt ihr Tipps für den Ortgang? Die fertigen Bleche sind schon ziemlich teuer. Kann man 23 mm Bretter nehmen und an den Seiten ein Brett als Ortgang und eine Dreikantleiste. Darauf dann die Dachpappe ggf. + Schindeln. Würde das ausreichen?


  • Ich würde bei einem Stelzenhaus auf einen Ortgang verzichten und die beschieferte V13 einfach über die leicht gebrochene Kante nageln.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Das Dach des Stelzenhauses ist nun mit Holzbrettern beplankt also eigentlich alles bereits für die Dachpappe.


    Vom Hausbau ist noch eine ganze Rolle Unterspannbahn Dörken Delta irgendwas übrig und ich frage mich ob ich die noch irgendwie verwenden kann. Normalerweise käme diese ja wenn überhaupt unter die Bretter, das wollte ich aber nicht weil die rohen Bretter im inneren des Stelzenhauses von unten schöner aussehen als eine dunkelgraue USB.


    Kann ich die USB aber vielleicht auf die Bretter und unter die V13 Dachpappe einbringen? Also zwischen Beplankung und Dachpappe? Macht das irgendeinen Sinn? Oder kann sie da gar kontraproduktiv sein? Oder nutzt sie genauso wenig wie sie schadet?