BEG Förderung von Anbauten

  • Hallo zusammen,


    wir planen die Sanierung einer alten Villa inkl. Austausch der alten Ölheizung. Das Einfamilienhaus wird nach der Sanierung in drei Einheiten aufgeteilt und zusätzlich um drei Einheiten erweitert (Anbau). Der Bankberater hatte nun die Idee, dass das Haus durch den geplanten Anbau (KfW 40 Standard) im Durchschnitt (Neu + Alt) ein Energieeffizienzniveau erreicht (z.B. KfW EH 100) und somit alle 6 Einheiten über die BEG Altbausanierung zu fördern sind. Demgegenüber steht die Option, zwei Anträge zu stellen; die "alten" Einheiten über Einzelmaßnahmen und die neuen Einheiten über BEG WG als Neubau zu fördern.


    Vielleicht hat jemand bereits Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt, ich bin sehr dankbar für Infos und Einschätzungen.


    Beste Grüße aus Köln


  • Klingt nach einem interessanten Vorhaben.

    Also da muss als erstes ein Energieberater Vorort engagiert werden

    Prinzipiell kann man mischen...also Sanierung und Neubau...wobei man die Förderungs Regeln beachten muss

    Neu entstehende Wohneinheiten sind in der regel nur als Neubau möglich

    Sanierung geht nur wenn in der sanierten Wohnung ein teil der vorher schon vorhandenen Wohnung liegt

    Also alles nicht ganz so sienfach....

    Aber ohne Energieberater gehts eh nicht....

  • Hallo Klaus,


    vielen Dank für die Einschätzung. Wir haben sogar zwei Energieberater, die sich mit dem Thema auseinandergesetzt haben und sich zum Teil uneinig waren. Da die Förderregeln oft sehr wage formuliert sind, suche ich nach Meinungen und Erfahrungswerten aus der Praxis. In der Tat wird es aber vermutlich so sein, dass bestehende WE über Einzelmaßnahmen zu fördern sind und die neu entstehenden WE nur als Neubau förderbar sind - auch wenn sich das Energieeffizienzniveau des gesamten Hauses verbessert. Falls jemandem andere Fälle bekannt sind, gerne berichten :)

  • Die sanierten WE können durchaus als Effizienzhaus laufen ..also nicht nur Einzelmaßnahme


    Als Grundregel kann man sagen.... wenn in einer WE ein alter Teil von vor der Sanierung enthalten ist dann Sanierung

    Wenn alles Teile der WE neu sind dann Neubau...


    zb

    eine alte vorhandene Wohnung wird aufgeteilt und es entstehen 2 neuen We....dann ist dies ne Sanierung

    Wenn eine alte Wohnung saniert wird und eine neu Wohnung zusätzlich angebaut wird dann 1 x Sanierung und 1 x Neubau


    Ja kann ziemlich verzwickt werden

    Das Problem ist...auch die Bafa bzw KFW hilft einem da nicht wirklich weiter bei einer Entscheidung ....

    Die wälzen alles ab auf den Energieberater.....

  • ist es vielleicht ein Baudenkmal oder z.B. unter Ensembleschutz? dann wäre es ggf. ein bisschen anders:

    Zitat von KfW-Infoblatt 600 000 4863

    Bei unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden sowie Gebäuden mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz im Sinne

    des § 105 GEG sind durch Erweiterung oder Ausbau neu entstehende Wohneinheiten als energetische Sanierung förderfähig.

    Nicht als Erweiterung förderfähig sind Anbauten, die ein selbständiges neues Gebäude bilden oder durch die der Denkmalstatus

    des Gebäudes eingeschränkt oder aufgehoben wird.