Wir möchten gern ein Ferienhaus auf Usedom renovieren. Der Plan sieht einen 10qm-Erdgeschoss-Anbau vor, damit die Bäder eine Mindestgröße erhalten. Der Baunantrag wurde im März diesen Jahres eingereicht.
Die Gemeinde hat dem Antrag nicht zugestimmt, da keine Unterlagen zur Nutzung des Hauses existieren. (Es gibt keine, verschollen, abgebrannt, nie da gewesen - wir wissen es nicht).
Daraufhin haben wir Unterlagen nachgereicht, welche die Nutzung als Ferienobjekt seit 1974 bis heute nachweisen. Seit 2007 gibt es eine neue Satzung für das Dorf. Neben der ortsüblichen Bauweise wird in beinahe romantischer Beschreibung die Wohnbebauung forciert. Tatsächlich sind geschätzt 80% der Häuser Ferienobjekte bzw. Zweitwohnsitze. Dem möchte man entgegen wirken, vermute ich.
Frage: Ist es richtig, dass die Gemeinde den Anbau verweigern kann, da bei Änderung der Kubatur das Vorhaben wir ein Neubau bewertet würde und die Nutzung dann nicht der Satzung entspräche? Falls ja, was können wir tun? (Eine Änderung der Pläne ist derzeit keine Option, weil zu wenig qm.)