Moin,
wir führen demnächst ein Projekt durch in dem es "streitigkeiten" hinsichtlich der einzuhaltenden Werte im Dachbereich (Flachdach) gibt. Es handelt sich um ein Technik- und Lagergebäude ohne Aufenthaltsräume. Für mich also per Definition ein nicht Wohngebäude.
Das zu planende Architekturbüro sagt: Keine Vorgaben hinsichtlich U-Wert einzuhalten
Ich bin da jedoch skeptisch, weil sich für mich das GEG in der hinsicht anders liest. Was meint Ihr?
LG