Die gute alte Grenzbebauung mit einem Wintergarten

  • Also dann will ich auch mal meine Frage zum Wintergarten und Grenzbebauung loswerden. Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar...bin wirklich totaler Laie.


    Wir besitzen ein EFH mit kleinem Garten, wobei auf beiden Seiten Nachbarn sind und das Grundstück auf beiden Seiten 3 m breiter ist als das Haus. Ich habe verstanden, dass es nicht (unkompliziert) möglich ist, einen Wintergarten an die Grundstücksgrenze zu bauen. Macht dies einen Unterschied, wenn der Nachbar an der Grundstücksgrenze eine Garage gebaut hat? Dürfte ich da einen Wintergarten hinbauen? Macht es einen Unterschied ob kalt oder warm?


    Standort: NRW


    Bitte seid gnädig mit mir 😉

  • Meines Wissens nein, nein und nein. Grenzbebauung ist meist nur für privilegierte Gebäude zulässig wie z.B. Garagen, Carport oder Schuppen - also Gebäude ohne Aufenthaltsräume.

  • Macht dies einen Unterschied, wenn der Nachbar an der Grundstücksgrenze eine Garage gebaut hat?

    Baurechtlich zunächst nicht, es sei denn, die Garage erfüllt nicht die Kriterien für eine abstandsflächenrechtliche Privilegierung (§6 Abs. 8 BauO NRW 2018). Vielleicht fällt es dem Nachbarn dann aber leichter, dem Vorhaben und einer eventuell notwendigen Baulast zuzustimmen.


    Dürfte ich da einen Wintergarten hinbauen?

    Da Du Dich anscheinend schon mit der Thematik befasst hast, gilt auch hier: Entscheidend sind die Gegebenheiten des konkreten Einzelfalles, z.B. Bebauungsplanfestsetzungen, Nachbarbebauung, örtliche Satzungen.


    Macht es einen Unterschied ob kalt oder warm?

    Ja. de Bakel hält das Anlehngewächshaus (=Kaltwintergarten) zwar für eine rechtliche Grauzone, allerdings kenne ich einige genehmigte Vorhaben, bei denen die Behörde eine Privilegierung, also dass das Gewächshaus keine Abstandsflächen auslöst und in den Abstandsflächen anderer Gebäude stehen darf, akzeptiert hat.

    • Offizieller Beitrag

    Ja. de Bakel hält das Anlehngewächshaus (=Kaltwintergarten) zwar für eine rechtliche Grauzone,

    Man könnte immer noch ein "ganz normales" Gewächshaus auf die Grenze stellen.

    Da dieses keine Aufenthaltsräume hat löst es keine Abstandsflächen aus.


    Dafür sollte es dann wirklich ein Gewächshaus sein und kein Wohnraum...

  • Hier geht es aber nicht um ein Gewächshaus, sondern um einen Wintergarten. :P


    Von daher würde ich sagen: computer says nay...

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Ok, danke für Eure zahlreichen Rückmeldungen :-). Ich glaube dann befasse ich mich erstmal mit einem Ausbau des Daches und erneuere die Pergola an der Grundstücksgrenze.