Also dann will ich auch mal meine Frage zum Wintergarten und Grenzbebauung loswerden. Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar...bin wirklich totaler Laie.
Wir besitzen ein EFH mit kleinem Garten, wobei auf beiden Seiten Nachbarn sind und das Grundstück auf beiden Seiten 3 m breiter ist als das Haus. Ich habe verstanden, dass es nicht (unkompliziert) möglich ist, einen Wintergarten an die Grundstücksgrenze zu bauen. Macht dies einen Unterschied, wenn der Nachbar an der Grundstücksgrenze eine Garage gebaut hat? Dürfte ich da einen Wintergarten hinbauen? Macht es einen Unterschied ob kalt oder warm?
Standort: NRW
Bitte seid gnädig mit mir 😉