Dämmung einzelner Bereiche an Fassade. Regelungen? DIN? Zulassung Pflicht?

  • Hallo Zusammen,


    generell gilt ja: Ein WDVS braucht eine Zulassung.

    Dämmplatte, Gewebe, Armierungskleber, Putz etc müssen aufeinander abgestimmt sein und müssen entsprechend der Zulassung verarbeitet werden.


    Aber wann ist ein WDVS vorgegeben und wann nicht?


    Im speziellen geht es bei uns um folgendes: Wir haben ein Ziegelhaus gebaut mit Proton mw7. Nun müssen die Deckenränder, Betongurte am Giebel sowie ein Pfeiler der halb außen und halb innen steht gedämmt werden. Insg. ca 50m2.


    Unser Bauunternehmen hat jetzt irgendwelche PUR Platten mit WLG 024 dafür verwendet die werksseitig Aluminiumkaschiert sind. Die Aluminiumkaschierung haben sie einfach entfernt und dann haben sie die Platten einfach an die entsprechenden Stellen gedübelt.

    Wir haben daraufhin verlangt dass nur zugelassene Produkte zu verwenden sind: Wir möchten zugelassene Dämmplatten für die Fassade wo man nicht erst vorher die Aluminiumschicht abreißen muss und wir möchten dass darauf ein entsprechendes zugelassenes WDVS draufkommt.


    Daraufhin kam die Info von meinem Bauunternehmen: In Rücksprache mit der Firma Knauf müssen an solchen stellen keine WDVS verwendet werden. Somit sind die angebrachten Platten OK.


    Das klingt alles nach riesen Murks für mich und ich habe weitere Arbeiten an der Fassade gestoppt bis das Thema geklärt ist.


    Konkrete Frage lautet: gibt es Kriterien ab wann von einem WDVS gesprochen wird? Stimmt es dass man bei kleineren Bereichen wie bei Deckenränder, Betongurte etc garkeinen WDVS benötigt?


    MfG

  • Das klingt alles nach riesen Murks für mich

    Für mich nicht unbedingt. Irgendwer hat ja wohl den Energieausweis erstellt. Was sagt der denn dazu?


    P.S.: Aus Deiner Beschreibung konnte ich nicht wirklich entnehmen, was da gebaut wurde.

    Auch wenn ich mich jetzt weit aus dem Fenster lehne, sollten Angaben zu konkret verwendeten Produkten hier zuässig sein.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Das Ganze ist ein laufender Neubau ??

    Dann gibt es ja einen Planer oder noch besser einen Energieberater falls Förderungen mit im Spiel sind

    Was sagt der/die dazu ??

    • Offizieller Beitrag

    In Rücksprache mit der Firma Knauf müssen an solchen stellen keine WDVS verwendet werden

    das sehe ich auch so - das entbindet aber nicht von einer etwaigen pflicht zu dämmen und die art der dämmung muss in der vv-tb (allg: mvv-tb) geregelt sein.

  • Jetzt könnte man darüber diskutieren, ob es Aufgabe eines Energieberaters ist, nicht explizit bautechnisch geregelte Ausführungen gutzuheissen...


    Letztlich kann man doch nur eine Abweichung von der geplanten Ausführung beurteilen, wenn es eine Grundlage ( i.d.R. Datenblätter) gibt...

    Hier ist m.E. also der Hersteller dran, zu bestätigen, ob etwas gleichwertig ist.


    Vermutlich wird man darauf verweisen, dass es WDVS auch auf Grundlage von unkaschiertem PU gibt und sich dieses technisch nur durch die Kaschierung unterscheidet (die Kaschierung dient ja nur dazu, das Treibmittel mit seiner niedrigen Wärmeleitfähigkeit am Ausdiffundieren aus dem PU zu hindern)...


    Wenn es nur kleinflächige Dämmflächen sind, können diese m.E. auch bei nicht nachgewiesener Haftung des Putzes auf dem Dämmstoff überspannt werden.

    Welche Grenze in der Breite aber anzuwenden ist? Hilfsweise könnte man recherchieren, welche Schlitzbreite z.B. bei Installationen zulässig sind...


    Tja, nicht alles ist beim Bauen geregelt. Und immer nach einer Zulassung zu rufen, löst auch nicht immer die auftretenden Fragen, sondern man gibt eigentlich nur den zu spielenden Ball an jemand anderen ab ( oder wahlweise den schwarzen Peter)...


    Man darf (oder muss) also ruhig auf die Abwägung und Erfahrung des verantwortlichen Planers (früher, als es noch gar keine Zulassungen gab, hieß dieser "Baumeister") vertrauen oder sich verlassen. Die er dann im Zweifelsfall durch seine Versicherung abdeckt/abdecken muss...


    Übrigens:

    Auch bei meinen Wärmeschutzkonzepten wird nicht jede Wärmebrücke beschrieben, sondern es findet sich ein Hinweis auf die aaRdT bzw bei einem pauschalen Wärmebrückenzuschlag von 0.05 W/m²K auf das Beiblatt 2.

    Danach hat sich der Planer zu richten. Die Prüfung der tatsächlichen Planung auf Übereinstimmung ist eine besondere Leistung. Wie anderes hier Gefordertes auch..