Grenzbebauung einmal anders

  • Hallo,


    ich bin neu hier in diesem Forum und komme aus dem Landkreis Bautzen in Sachsen. Das Thema, mit dem ich hier gleich mit der Tür ins Haus falle ist allerdings inzwischen ein wenig akut oder anders ausgedrückt: der Schuh drückt inzwischen gewaltig. Damit die Hintergründe aber verständlicher werden muss ich ein wenig weiter ausholen, ich hoffe ich langweile damit niemanden.


    Zur Vorgeschichte: unser Nachbar hat vor ca. 12 Jahren angefangen ein Gebäude direkt an unserer Grenze zu erreichten. Es wurde damals weder ein Bauantrag gestellt noch wurden wir meines Wissens im Vorfeld dazu gefragt ob wir das denn gestatten würden. Das Gebäude wurde im Außenbereich errichtet, also ausserhalb des Bebauungsplanes und ausserhalb der Abrundungssatzung welche für unser 48-Seelen-Dorf im ländlichen Raum gilt. Die Grundfläche des Gebäudes beträgt ca. 74qm und es ist 1,5-geschossig (Erdgeschoß und Obergeschoß mit Dachschrägen soweit von aussen erkennbar. Der damaligen Aussage des Nachbarn nach sollte es ein Lager für seine Solarmodule werden, er war damals als selbstständiger Elektriker unterwegs und hat eben diese Module auf Dächern montiert.

    Soweit sogut oder eben auch nicht denn es war ja ein klassischer Schwarzbau der dann auch irgendwann 2010 vom Bauamt entdeckt wurde und entsprechende Auflagen und Strafzahlungen für die nachträgliche Genehmigung nach sich zog. Im Zuge des damaligen Verfahrens wurde meine Mutter, die Eignerin des angrenzenden Grundstückes, gebeten eine Baulast zu Gunsten des Nachbarn zur Wahrung der Abstandsflächen und des Brandschutzes eintragen zu lassen was sie auch hat tun lassen um des guten nachbarschaftlichen Verhältnisses wegen und damit der Schwarzbau nicht abgerissen werden musste - ein offensichtlicher Fehler wie sich viele Jahre später zeigen sollte.

    Die im Zuge des Verfahrens ebenfalls erfolgre Grenzfeststellung und Neuvermessung hat dann noch ergeben das zwischen diesem Lagergebäude und der Grundstücksgrenze zwischen 11cm und 55cm Platz ist (kein Fehler, es sind tatsächlich nur Zentimeter).


    Ich selber bewohne den mir gehörenden und unmittelbar an das Grundstück meiner Mutter angrenzenden 3-Seiten Hof. Die betreffende Fläche befindet sich damit zwischen meiner Scheune und dem Grundstück des Nachbarn und wird schon seit vielen Jahren vorrangig als Auslauffläche für das eierlegende Federvieh genutzt - auch das glückliche Huhn hat schließlich ein Recht auf genug Auslauffläche mit dem Touch von Freiheit ;) - o.K., das mit dem Touch von Freiheit ist nicht mehr ganz so schlagend seit dem der Betonklotz da hinten steht.


    Nun zum eigentlichen Thema: die Bautätigkeit des Nachbarn lebte in diesem Jahr wieder ein wenig auf und er hat wohl begonnen das Obergeschoss des Lagergebäudes aus zu bauen. Was genau das nun werden soll ist derzeit etwas unklar, die einen Nachbarn meinen es wird Büro, andere Meinungen denken das er dort möglicherweise eine Wohnung für eines seiner zahlreichen Kinder ausbaut. Wie dem auch sei sind im Zuge dieser Bauaktivitäten von einem Tag auf den anderen Split-Klima-Geräte an der Rückseite des Gebäudes montiert worden. Die Außenwand der Geräte steht dabei ca. 70cm hinter der Wand, die Tragewinkel legen da noch mal 10cm drauf, ragen also 80cm raus. Nun erinnere man sich: er hat bis zur Grenze dort hinten zwischen 11cm und 55cm Platz, die Dinger hängen also schön in unserem Hühnerauslauf drinnen und das in einer Höhe von ca. 1m (Oberkante). Damit ist es uns unmöglich den Zaun zur Wahrung der Grunstücksgrenze wieder her zu stellen - den hat der Nachbar damals bei Baubeginn einfach mal unten am Boden abgeschnitten (die Säulen waren mit Beton-Fundamenten versehen) und 2m, weiter in unser Grundstück gestellt. Auch wurden wir nicht im Vorfeld darüber informiert das der Herr Nachbar gedenkt seine Klimatechnik auf unser Grundstück zu verlagern (wir hätten dem nicht zu gestimmt). Und zu guter letzt sind die Dinger ja auch nicht eben leise und der Luftstrom direkt auf unseren Hühnerauslauf sorgt nun seit heute auch dafür das mein Ferdervieh diesen Bereich meidet wie der Teufel das Weihwasser. Die finden den recht starken Luftstrom jedenfalls nicht wirklich erbaulich wie mir scheint und bleiben auf Abstand zum wackeligen Zaun und lautem Gebläse.


    Um diesem Ärgernis nun zu begegnen habe ich in den vergangenen 3 Wochen mehrfach versucht mit dem Nachbarn zu reden was sich leider fast als Ding der Unmöglichkeit gestaltete da er auf Nachrichten nicht reagiert, telefonisch nicht erreichbar ist und persöhnlich nie anzutreffen ist. Seinen Hof betreten tu ich jedenfalls auch nicht mehr nachdem ich letztes Jahr schon an seinem Hoftor eine Hose eingebüßt und mehrere Bisswunden seiner Hunde als Zugabe erhalten habe. Das schränkt die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme auf seine Klingel am Hoftor ein und da zwingt ihn ja keiner drauf zu reagieren wenn er mich da stehen sieht. Letztlich habe ich ihn dann aber doch noch mal bei einem anderen Nachbarn erwischt allerdings hat er sich ziemlich unkooperativ verhalten: er ist der Meinung das es sein gutes Recht ist dort die Dinger zu installieren, die Grenze wird seiner Meinung nach auch nicht verletzt und den Wunsch nach einem ausführlichen Gespräch zusammen mit meiner Mutter (der Grundstückseignerin) zur Streitbeilegung ist er auch nicht nach gekommen. Wir haben dann noch ein Schriftstück mit Terminsetzung zur Entfernung der in unser Grundstück ragenden Geräte aufgesetzt und ihm in den Briefkasten geworfen. Mit dabei lag auch der amtliche Vermessungsbescheid (Kopie) zur Baulasteintragung wo die Grenzen und Abstände zentimetergenau aufgeführt sind. Allerdings erfolgte da bisher auch keine Reaktion und die Frist ist inzwischen verstrichen.


    Nun meine Frage zu der ganzen Geschichte: was wäre denn nun der beste Weg um diesen Nachbarn schnell und nachhaltig darauf hin zu weisen das es nicht in Ordnung ist was er da tut und ihn zu zwingen die Grundstücksgrenze ein zu halten und das bitteschön auch dauerhaft? Auch die Wiederherstellung des durch ihn zerstörten Zaunes wäre uns durchaus recht und das (inmzwischen auch) lieber früher als später.

    Man möchte ja nicht das er eines Tages den Zaun 13m weiter bis an meine Scheune ran gestellt hat und anfängt sein Gerümpel hinter dem Bauwerk auf zu reihen nur weil es ihm eben gefällt bzw. ihm das vorne stört und weil Grenzen für ihn nicht existieren.

    Meine Mutter mit ihren über 74 Jahren ist deswegen auch schon recht nahe am Herzkoller, ich befürchte das ihre Gesundheit wegen des Ärgers irgendwann leidet zumal sie jeden Tag direkt darauf schauen darf wenn sie aus dem Fenster sieht, den Garten pflegt oder die Hühner mit Leckerein verwöhnt. Sie ärgert sich jedenfalls inzwischen maßlos darüber das sie damals die Baulast gestattet hat.


    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Auch von mir zu Verstärkung und Bestärkung: Anwalt einschalten.

    Der gesunde Verstand ist die bestverteilte Sache der Welt, denn jedermann meint, damit so gut versehen zu sein, dass selbst diejenigen, die in allen übrigen Dingen sehr schwer zu befriedigen sind, doch gewöhnlich nicht mehr Verstand haben wollen, als sie wirklich haben. ~ René Descartes

    • Offizieller Beitrag

    Wahrscheinlich Fachanwalt für Bau und Architektenrecht.

    Der gesunde Verstand ist die bestverteilte Sache der Welt, denn jedermann meint, damit so gut versehen zu sein, dass selbst diejenigen, die in allen übrigen Dingen sehr schwer zu befriedigen sind, doch gewöhnlich nicht mehr Verstand haben wollen, als sie wirklich haben. ~ René Descartes

  • Ohne jetzt die genaue Ortssituation zu kennen, Foto wäre mal interessant ...


    Schaut mal in eurem Nachbargesetzen nach, was ortsübliche Einfriedungen betrifft, ggf mal auf dem Bauamt erfragen,

    und dann ggf in Erwägung ziehen, entlang des Grenzverlaufs eine Mauer zu errichten (1.80-2m),

    dann dem Nachbar mitteilen, ob er sein Gerät entfernt bis Frist X, wenn nicht einfach drumrummauern.

    Ob das Ding dann noch ordentlich funktioniert (Luftaustausch) ist nicht euer Problem.

    Damit wäre auch das potentiell optische Problem des Abparkens von irgendwelchem Geraffel hinter dem Grenzbau weg.


    Klar, kann man auch die schwarzen Roben bemühen, muss jeder selbst für sich abwägen.

    Anwalt kostet Geld, Mauer auch, aber gleichwohl wenn Anwalt was bewirkt/erreicht, hat das noch lange nix zu sagen,

    dass sich das ändert, dann kommt im schlechtesten Fall was neues.

    Ohne Anwalt haste schon die halbe Mauer rein ;)


    Und mal ehrlich, wenn bei Nachbarschaftsstreitereien einmal Anwälte im Spiel sind, ist's mit der Nachbarschaft eh' im Ars..


    Wenn Ihr jedoch da drauf aus seid, aufgrund dieser Verhaltensweise des Nachbarn,

    diese damals gegebene Baulast seitens eurer Mutter komplett zu kippen, rate ich auch zu einem Anwalt.

    ---
    It's not the hammer, it is the way you hit.

    • Offizieller Beitrag

    Oder Nachbarschaftsrecht?

    Auf diesem Gebiet dürfte es aber weniger Fachanwälte geben.

    Es gibt keinen Fachanwalt für Nachbarschaftsrecht. Höchstens Anwälte, die sich darauf spezialisiert haben. Fachanwalt ist ein Titel den es nicht für jedes Rechtsgebiet gibt.

    Der gesunde Verstand ist die bestverteilte Sache der Welt, denn jedermann meint, damit so gut versehen zu sein, dass selbst diejenigen, die in allen übrigen Dingen sehr schwer zu befriedigen sind, doch gewöhnlich nicht mehr Verstand haben wollen, als sie wirklich haben. ~ René Descartes

    • Offizieller Beitrag

    Oder Nachbarschaftsrecht?

    Nö, gibt es nicht. Aber scheint es mir vor allem um's Durchsetzen zu gehen. Und das sollte jede/r Rechtsgelehrten gelingen.

  • Hallo,


    Danke für die bisherigen Antworten.


    Ich habe zur Verdeutlichung noch mal 4 Bilder mit angehängt. Die Fotos wurden am Dienstag (31.08.) gemacht.

    Das erste Bild zeigt die gesamte Rückansicht aus dem Hühnergarten heraus. Der Maschendrahtzaun (ja ich weiß, da gab es mal ein Lied...) ist der original noch von meinem Großvater und Vater gemeinsam aufgestellte Zaun aus den 80gern, den der Nachbar bei Baubeginn vor gut 13 Jahren einfach mal abgeschnitten und um 2 Meter auf unser Grundstück verschoben hat. Er steht derzeit bzw. inzwischen weder sonderlich stabil noch ist er noch ausreichend "Hühnerdicht" weswegen wir den Bereich inzwischen mit einem zusätzlichen Weidezaun abgegrenzt und begrünt haben (die Hühner dürfen mehrmals die Woche unter Aufsicht auf die Grünfläche sofern sie nicht schon einen Weidegang ausserhalb des Hühnergartens hinter sich hatten). Auf dem zweiten Bild ist - kaum zu erkennen und deswegen rot eingerahmt - der amtlich festgestellte Grenzpunkt (befindet sich direkt unter der Säule laut Protokoll der Grenzpunktwiederherstellung). Ich selber stand zum Zeitpunkt der Aufnahme in halbwegs gerader Lienie zwischen diesem Grenzpunkt und dem zweiten, ebenfalls vom Vermesser markierten, Grenzpunkt in ein paar Metern Entfernung in meinem Rücken. Die rote Linie soll so ungefähr den Grenzverlauf darstellen wobei er nun nicht wirklich genau ist. Auf den Zeichnungen der Grenzpunktwiederherstellung und des Grundbuchamtes ist der Grenzverlauf ggf. deutlicher zu sehen.


    Auf dem 3. Bild findet sich dann ein Ausschnitt der Flurkarte, welche der Baulasteintragung vor 11 Jahren bei lag.


    Und das 4. Bild zeigt einen Schnappschuß der Webcam da hinten. Die Cam habe ich Anfang des Jahres mal am Anbau (als Carport auf der Karte bezeichnet) aufgehängt nachdem der Fuchs ein paar mal zu Besuch war. Uns war schleierhaft wo der rein gekommen ist - naja, nun wissen wir das der auch schon mal über einen Maschendrahtzaun klettert. Das Wissen hat uns allerdings 2 Hühner gekostet bis wir ihm erfolgreich den Weg versperren konnten.


    Ich hoffe die Bilder erleichtern das Verständniss ein wenig.


    MfG

  • Zaun wieder zurückrücken bis diese Plan an den Klimageräten stehen und dann dort den Zaun tauschen und direkt davor nen festen Holzzaun stellen. Dann bekommt die Kiste ihre Luft nicht weg und funktioniert nicht. 🤪 Da das dein Geundstück ist, soll er doch klagen

  • Vielleicht bin ich da ja pingelig, aber die Grenze würde ich mir nicht überbauen lassen und Rückbau fordern. Ich hätte ja schon die Baulast nie und nimmer zugelassen. Wenn der nicht darüber reden will -> Anwalt und als nächstes die Flex.

    • Offizieller Beitrag

    Apropos Grenzüberbauung. Auch der Dachüberstand ist -bedenkt man, dass hier grenzständig gebaut wurde- recht beachtlich.....


    Und: Unabhängig von der Grunddienstbarkeit, die es ja nun mal gibt, sind Öffnungen (Fenster) an der Grenze nicht ohne weiteres zulässig. Thema Brandschutz.


    Und: Für die ehemalige Nutzung (Lager) scheint es ja eine Baugenehmigung zu geben. So etwas kann auch grenzständig genehmigt werden (wie zB auch bei Garagen usw.). Eine Umnutzung zu Wohnzwecken, was die Klimageräte durchaus vermuten lassen, ist damit aber nicht erlaubt.

  • Hallo,


    inzwischen haben wir mal mit dem Bauaufsichtsamt telefoniert welches allerdings leider nicht für solche Dinge zuständig ist da hierzulande Klimageräte genehmigungsfrei sind. Das die Grenze damit verletzt wurde müssen wir allerdings nicht hinnehmen laut dem Amt. Ähnliches äußert die inzwischen ebenfalls kontaktierte Rechtshotleine der Rechtsschutzversicherung meiner Mutter. Meine Schwester (ja, solche Themen rufen bei uns die gesamte Familie auf den Plan und da gehört neben mir auch noch eine in Finanzgeschichten bewanderte Schwester und ein brüderlicher Architek dazu ;) ) ist inzwischen dabei alles für einen Gang zum Anwalt vor zu bereiten. Ein Anwalt aus dem Bekanntenkreis wurde diesbezüglich schon mal gefragt nach einer Empfehlung für einen Anwalt für Baurecht (er ist leider nicht auf Baurecht spezialisiert). Die ganze Geschichte wird also letztlich unangenehm für den Nachbarn enden da in dem Zuge natürlich auch der Dachüberstand und die anderen von ihm genutzten aber uns gehörenden Flächen mit auf den Tisch gelegt werden. Es bleibt allerdings dabei das wir diesen Weg lieber vermieden hätten.


    Bezüglich Fenster: In der Grundlast steht übrigens mit drinnen das wir keine Fenster in seine Richtung bauen dürfen falls wir da hinten mal was an- oder umbauen. An den bestehenden Fenstern in der Scheune und die transparenten Wände des "Carports" lässt sich allerdings nicht rütteln da die Scheune ja nun schon um die 300 Jahre da steht und der "Carport" auch nur ein Ersatzneubau zu einem bestehenden Anbau der Scheune gewesen ist (früher standen da einige unserer großen Leiterwagen).


    MfG